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   BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93   

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BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93 (https://dejure.org/1995,1288)
BFH, Entscheidung vom 19.09.1995 - IX R 37/93 (https://dejure.org/1995,1288)
BFH, Entscheidung vom 19. September 1995 - IX R 37/93 (https://dejure.org/1995,1288)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 425
  • BB 1995, 2634
  • DB 1995, 2575
  • BStBl II 1996, 131
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.07.1987 - IV R 87/85

    Bauherrengemeinschaft - Werbungskosten - Entgelte - Betriebseinnahmen -

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
    Der Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum wird für Zwecke der Besteuerung dem jeweiligen einzelnen Eigentümer zugerechnet, so daß dieser die Einkünfte aus der Vermietung der Eigentumswohnung oder des Teileigentumsanteils allein erzielt (BFH-Urteil vom 9. Juli 1987 IV R 87/85, BFHE 150, 345, 348 f., BStBl II 1988, 342).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
    Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 476, BStBl II 1990, 830 unter C. III. 1. cc d).
  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
    Wie der erkennende Senat im Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92 (BFHE 177, 454) im einzelnen ausgeführt hat, können Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für Gebäude nach unterschiedlichen Tatbestandsmerkmalen des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB als Herstellungskosten zu beurteilen sein.
  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

    Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).

    Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00

    Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten

    Ist nicht nur das zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.
  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Dies ist der Fall, wenn nachträglich Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteile vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131; vom 27. Juli 2000 X R 26/97, BFH/NV 2001, 306) und damit die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes erweitert wird (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1997 IX R 30/95, BFHE 183, 470, BStBl II 1997, 802, und in BFH/NV 2001, 306).
  • BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge

    Bei einem Gebäude ist eine Erweiterung u. a. gegeben, wenn seine Substanz vermehrt, seine nutzbare Fläche vergrößert wird oder wenn Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131), z. B. wenn neuer Wohnraum durch einen Anbau (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter Hinweis auf § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes), den Ausbau eines Dachgeschosses (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; ähnlich BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, und vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), oder den Ausbau eines Lichthofes geschaffen wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637).
  • FG München, 02.04.2009 - 5 K 2961/07

    Herstellungskosten bei Ersetzung eines Flachdachs durch ein Satteldach mit

    Soweit das Finanzamt meine, die im zitierten Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. September 1995 (X R 37/93, BStBl II 1996, 131) geäußerten Rechtsfolgen zu Wohnungs- und Teileigentum besonders herausheben zu müssen, verkenne es dabei genau diese Tatsache; denn im Streitfall handele es sich nicht um Maßnahmen am (ggf. im Teileigentum stehenden) Gebäude eines Steuerpflichtigen, sondern um Maßnahmen an einem Gebäude, das mehreren Miteigentümern gehöre.

    Die Anwendung des BFH-Urteils (in BStBl II 1996, 131) bleibe weiterhin zwischen den Parteien umstritten.

    Im Übrigen kann aus den unter II. 2 genannten Gründen dahinstehen, ob es nach dem BFH-Urteil vom 19. September 1995 (in BStBl II 1996, 131) entgegen der Auffassung der Kläger darauf ankommt, ob ein nach dem WEG aufgeteiltes Gebäude einem Eigentümer oder mehreren Eigentümern zuzurechen ist (vgl. Schmidt/Glanegger, EStG, 27. Aufl., § 6 Rz. 197) und ob die Herstellungskosten auf das gemeinschaftliche Eigentum oder das Sondereigentum entfallen.

    Für die Rechtsaufassung des Finanzamts, wonach es sich bei den Aufwendungen der Baumaßnahme allein um Herstellungskosten im Hinblick auf das Sondereigentum des W. handelte, spricht allerdings, dass im entschiedenen Fall des BFH vom 19. September 1995 (in BStBl II 1996, 131) Aufwendungen "auf die einzelnen im Sondereigentum stehenden Räume (insbesondere Vergrößerung der Nutzfläche im Dachaufbau des Hinterhauses)" geleistet wurden und dass die Erstellung des neuen Satteldachs unabdingbare Voraussetzung für das zu Wohnzwecken neu erstellte Dachgeschoss des W. war; sie stand in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen bautechnisch ineinandergreifenden Baumaßnahmen zum Innenausbau.

  • BFH, 30.09.2003 - IX R 9/03

    Degressive AfA für Altenwohn- und Pflegeheime

    Stehen Gebäudeteile dagegen in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen, so sind sie jeweils selbständige Wirtschaftsgüter (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluss in BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132 unter C.II.3.d; BFH-Urteil vom 26. Januar 1999 IX R 53/96, BFHE 188, 299, BStBl II 1999, 589), die hinsichtlich der AfA getrennt zu beurteilen sind (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131).
  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für Gebäude nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB auch dann als Herstellungskosten zu beurteilen sein, wenn das Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632; vom 19. September 1995 Az.: IX R 37/93, BFHE 178, 425 , BStBl II 1996, 131).

    Eine wesentliche Verbesserung im Sinne der letzten Alternative des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kann auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen, die über die zeitgemäße Erneuerung hinausgehen, erreicht werden, wenn diese den Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöhen, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 IX R 61/65, BStBl II 1999, 282; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632, unter I. 3. B; vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425 , BStBl II 1996, 131; vom 11. August 1989 IX R 44/86, BStBl II 1990, 53; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BStBl II 1992, 285).

  • FG Rheinland-Pfalz, 17.01.2008 - 4 K 1347/03

    Wegfall der Hemmungswirkung wegen Prüfungsunterbrechung und spätere

    Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (vgl etwa BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, etwa wenn Sanitärinstallationen deutlich erweitert oder ergänzt werden und ihr Komfort (z.B. durch zweckmäßigere und funktionstüchtigere Ausstattungsdetails) erheblich gesteigert wird, wenn eine technisch überholte Heizungsanlage (z.B. Kohleöfen) durch eine dem Stand der Technik entsprechende Heizungsanlage ersetzt wird, wenn bei der Modernisierung der Elektroinstallation die Leitungskapazität maßgeblich erweitert und die Zahl der Anschlüsse erheblich vermehrt wird und wenn einfach verglaste Fenster durch Isolierglasfenster ersetzt werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00

    Altbausanierung als "Neuherstellung"

    Für den Fall, dass ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist und durch Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut entsteht, hat die Rechtsprechung des BFH unter dem Stichwort "Vollverschleiß" eine Qualifizierung von Modernisierungsaufwendungen als Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 1 HGB zugelassen (BFH-Urteile vom 09. Mai 1995, Az.: IX R 116/92, BStBl II 1996 S. 632 ; vom 19. September 1995, Az.: IX R 37/93, BStBl II 1996 S. 131 ).

    Zwar können auch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen, die über die zeitgemäße Erneuerung hinausgehen, zu einer solchen wesentlichen Verbesserung führen; dann muss aber dadurch der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht werden, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfange oder eine besondere bauliche Gestaltung (BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998, Az.: IX R 61/95, a. a. O.; vom 19. September 1995, Az.: IX R 37/93, a. a. O.; vom 29. Oktober 1991, Az.: IX R 117/90, BStBl II 1992 S. 285 ), wofür im Streitfall nichts ersichtlich ist.

  • FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99

    Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen für Gebäude nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB auch dann als Herstellungskosten zu beurteilen sein, wenn das Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt wird (vgl. BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632 ; vom 19. September 1995 Az: IX R 37/93, BFHE 178, 425 , BStBl II 1996, 131 ).

    Eine wesentliche Verbesserung im Sinne der letzten Alternative des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB kann auch durch grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen, die über die zeitgemäße Erneuerung hinausgehen, erreicht werden, wenn diese den Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöhen, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (vgl. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1998 IX R 61/65, BStBl II 1999, 282 ; vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454 , BStBl II 1996, 632 , unter I. 3. B; vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425 , BStBl II 1996, 131 ; vom 11. August 1989 IX R 44/86, BStBl II 1990, 53 ; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BStBl II 1992, 285 ).

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99

    EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 542/91
  • FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00

    Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei

  • BFH, 28.02.2003 - IV B 19/01

    LuF; Erschließungsbeiträge

  • FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20

    Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01

    Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?

  • FG München, 21.02.2001 - 1 K 3702/99

    Schallschutzmaßnahmen als Erhaltungsaufwand oder als Herstellungskosten;

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