Rechtsprechung
BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verlustzuweisungsgesellschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vermutung fehlender Gewinnerzielungsabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaften? (IBR 1996, 266)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfteerzielungsabsicht
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Definition
- Gewerbebetrieb
- Die positiven Tatbestandsmerkmale gemäß § 15 Abs. 2 EStG
- Die Gewinnerzielungsabsicht
- Liebhaberei
- Wechsel zwischen Liebhaberei und Gewinn- bzw. Überschusserzielungsabsicht oder umgekehrt
Verfahrensgang
- FG Köln - EFG 1993
- BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Papierfundstellen
- BFHE 179, 335
- WM 1996, 1934
- BB 1996, 779
- DB 1996, 860
- BStBl II 1996, 219
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (50)
- BFH, 21.08.1990 - VIII R 25/86
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften wird Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Da diese Gesellschaften lediglich die Möglichkeit einer Gewinnerzielung in Kauf nähmen, könne bei ihnen in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht erst angenommen werden, wenn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die Erzielung eines Totalgewinns wahrscheinlich sei (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).Das ist die typische Ausgangslage einer Verlustzuweisungsgesellschaft (BFH-Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. b der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 6. a der Gründe).
Die Werbung mit einer hohen Kapitalfreisetzung durch Verlustzuweisungen, die nicht nur auf Steuervergünstigungen (insbesondere Sonderabschreibungen) oder anderen zu Beginn eines Betriebs üblichen Umständen beruhen, ist ein charakteristisches Merkmal dieser Gesellschaften (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. c der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 5. der Gründe).
Konkrete Angaben hierzu sind erforderlich (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. a der Gründe; differenzierend FG Berlin, Beschluß vom 30. März 1993 I 257/92, EFG 1993, 721).
Eine Verlustzuweisungsgesellschaft nimmt ein solches Scheitern des Unternehmens in Kauf (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. b der Gründe).
Liegt danach eine Verlustzuweisungsgesellschaft vor, mußte das FG die tatsächliche Vermutung beachten, daß für ihre Gründung und Fortführung nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern einkommensteuerrechtlich nicht relevante persönliche Gründe bestimmend waren und sie lediglich die Möglichkeit einer (späteren) Gewinnerzielung in Kauf nahm (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).
Sie ist bereits dann widerlegt, wenn es aufgrund nachgewiesener Tatsachen ernstlich möglich erscheint, daß nicht die Merkmale vorliegen, die bei der gebotenen Gesamtbetrachtung nach der Erfahrung des wirtschaftlichen Lebens auf das Vorliegen einer Verlustzuweisungsgesellschaft hinweisen, oder daß trotz des äußeren Anscheins einer Verlustzuweisungsgesellschaft bereits bei Gründung der Gesellschaft nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns ein Totalgewinn wahrscheinlich erzielbar ist (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. d der Gründe).
Die Gesellschaft kann sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß bei neu gegründeten Unternehmen der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, daß sie in der Absicht der Gewinnerzielung betrieben werden sollen (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. a der Gründe).
- BFH, 10.09.1991 - VIII R 39/86
Steuerliche Behandlung von sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Da diese Gesellschaften lediglich die Möglichkeit einer Gewinnerzielung in Kauf nähmen, könne bei ihnen in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht erst angenommen werden, wenn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die Erzielung eines Totalgewinns wahrscheinlich sei (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 10. September 1991 VIII R 39/86, BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).Das ist die typische Ausgangslage einer Verlustzuweisungsgesellschaft (BFH-Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 5. b der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 6. a der Gründe).
Die Werbung mit einer hohen Kapitalfreisetzung durch Verlustzuweisungen, die nicht nur auf Steuervergünstigungen (insbesondere Sonderabschreibungen) oder anderen zu Beginn eines Betriebs üblichen Umständen beruhen, ist ein charakteristisches Merkmal dieser Gesellschaften (vgl. BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564 unter 3. c der Gründe, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328 unter 5. der Gründe).
Liegt danach eine Verlustzuweisungsgesellschaft vor, mußte das FG die tatsächliche Vermutung beachten, daß für ihre Gründung und Fortführung nicht die Absicht, Gewinne zu erzielen, sondern einkommensteuerrechtlich nicht relevante persönliche Gründe bestimmend waren und sie lediglich die Möglichkeit einer (späteren) Gewinnerzielung in Kauf nahm (BFH in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328).
- BFH, 10.02.1988 - VIII R 352/82
Sonderbetriebsgewinn oder -verlust eines Gesellschafters als alleiniger …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Da diese als ehemalige Gesellschafterin der P-KG auch in Angelegenheiten klagebefugt ist, die die Gewinnermittlung der Gesellschaft betreffen, ist insoweit von einer subjektiven und objektiven Klagenhäufung auszugehen (zur Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters als selbständiger Streitgegenstand vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1988 VIII R 352/82, BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544).b) Dem steht nicht entgegen, daß die Höhe des Gewinns oder Verlustes im Bereich des Sonderbetriebsvermögens eines Gesellschafters für sich genommen Streitgegenstand im Klageverfahren gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid sein kann und dann auch grundsätzlich nur über die diesen Bereich betreffenden steuerrechtlichen Folgen zu entscheiden ist (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544;… vom 7. August 1990 VIII R 257/84, BFH/NV 1991, 507).
Der erkennende Senat hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß er eine Ausnahme von diesem Grundsatz ggf. dann für geboten hält, wenn die Angriffe gegen die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines Gesellschafters zwangsläufig Auswirkungen auf die Höhe des Sonderbetriebsgewinns eines anderen Gesellschafters oder auf die Höhe des Gewinns aus dem Gesellschaftsvermögen haben würden (BFH in BFHE 152, 414, BStBl II 1988, 544, …und vom 10. Februar 1988 VIII R 334/82, BFH/NV 1988, 791).
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Ist dieser Gegenbeweis (Urteile vom 13. November 1979 VIII R 93/73, BFHE 129, 53, BStBl II 1980, 69; vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… vom 13. Januar 1987 VII R 10/84, BFH/NV 1987, 728, 731) oder Erschütterungsbeweis (…vgl. z. B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 XI R 18/92, XI R 19/92, BFH/NV 1993, 475, und Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 53. Aufl., Anhang § 286 Rdnr. 18 ff.;… Stein/Jonas/Leipold, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., § 284 Rdnr. 7 und § 286 Rdnr. 97 ff.;… Zöller/Greger, Zivilprozeßordnung, 18. Aufl., Vor § 284 Rdnr. 29 m. w. N.) geführt, kann das FG nicht mehr aufgrund der o. g. Vermutung davon ausgehen, daß der Gesellschaft die Gewinnerzielungsabsicht gefehlt habe.Ist die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht erschüttert, läßt sich aber nicht ausschließen, daß das Streben nach einem Totalgewinn der Gesellschaft vom Streben nach einer Kapitaleinlage aus Einkommensteuerersparnissen der Gesellschafter verdrängt werden sollte, ist die Entscheidung nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu treffen; diese hat bei geltend gemachten Verlusten der Steuerpflichtige zu tragen (vgl. z. B. BFH-Urteil in BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
- BFH, 25.02.1991 - GrS 7/89
1. Zur Mitunternehmerstellung von Personengesellschaften - 2. Keine Anwendung des …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Voraussetzung für die Hinzurechnung dieser Vergütungen als Sonderbetriebseinnahmen beim Gesellschafter ist, daß sie als Betriebsausgaben den Gewinn der Gesellschaft gemindert haben (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691 unter C II. 3. m. w. N.).Der Besteuerung der Gesellschafter ist ein aus dem Anteil am Gewinn der Gesellschaft und den Sondervergütungen zusammengesetzter Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft zugrunde zu legen (BFH in BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691 unter C. 3. der Gründe; BFH-Urteil vom 23. Mai 1991 IV R 94/90, BFHE 164, 540, BStBl II 1991, 800 unter II. der Gründe).
- BFH, 07.08.1991 - X R 10/88
Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Daß dies auch im Streitfall so war, konnte das FG aus der späteren Entwicklung des Unternehmens schließen (zur Berücksichtigung künftiger Verhältnisse als Indiz für das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht vgl. z. B. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1989 X R 109/87, BFHE 159, 128, BStBl II 1990, 278, und vom 7. August 1991 X R 10/88, BFH/NV 1992, 108).Die hierfür erforderliche langfristige, in die Zukunft gerichtete Prognose (zu dieser vgl. etwa BFH-Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; in BFH/NV 1992, 108;… kritisch Seeger in Festschrift für Ludwig Schmidt, S. 37 ff., 45 ff. m. w. N.) war dem FG anhand der ihm vorliegenden Unterlagen nicht möglich.
- BFH, 31.01.1992 - VIII B 33/90
Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft (§ 60 Abs. 3 FGO )
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Damit sind die bisherigen Gesellschafter der KG auch für Angelegenheiten klagebefugt geworden, die bisher nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO nur die KG wahrnehmen konnte (vgl. z. B. BFH in BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333, sowie Beschlüsse vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559, und in BFH/NV 1993, 674).Wird eine Personengesellschaft während eines Feststellungsverfahrens voll beendet, das nur die Angelegenheiten eines Gesellschafters betrifft, so ist nur dieser Gesellschafter klagebefugt (vgl. BFH-Urteil vom 23. Oktober 1990 VIII R 142/85, BFHE 162, 99, BStBl II 1991, 401; Beschluß in BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559 unter 2. b der Gründe;… Urteil vom 27. April 1993 VIII R 27/92, BFH/NV 1994, 159).
- BFH, 26.10.1989 - IV R 23/89
Kein Klagerecht nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO für handelsrechtlich voll beendete …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Wie der BFH aber bereits in seinem Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 23/89 (BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333) ausgeführt hat, kann die Löschung im Handelsregister ein wesentliches Indiz für die Feststellung sein, daß eine aufgelöste Personengesellschaft vermögenslos geworden ist.Damit sind die bisherigen Gesellschafter der KG auch für Angelegenheiten klagebefugt geworden, die bisher nach § 48 Abs. 1 Nr. 3 FGO nur die KG wahrnehmen konnte (vgl. z. B. BFH in BFHE 159, 15, BStBl II 1990, 333, …sowie Beschlüsse vom 31. Januar 1992 VIII B 33/90, BFHE 167, 5, BStBl II 1992, 559, und in BFH/NV 1993, 674).
- BFH, 25.09.1990 - IX R 84/88
- Zur ordnungsmäßigen Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung, die die gesonderte und …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Die Bescheide lassen hinreichend erkennen, was für wen festgestellt wurde (…vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. März 1990 VIII R 55/85, BFH/NV 1991, 8; vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 m. w. N.).Aus den Anlagen zu den Feststellungsbescheiden ergeben sich sowohl die Inhaltsadressaten als auch die für diese festgestellten Verlustanteile, die das FA in inländische und ausländische Anteile aufgeteilt hat (vgl. allgemein zur Auslegung von Bescheiden anhand von beigefügten Anlagen BFH in BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 unter B. III. 1. a der Gründe und für die Anlagen zu einem Feststellungsbescheid BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 42, 43/88, BFHE 167, 347, BStBl II 1992, 585 unter I. 2. b der Gründe m. w. N. - für den Inhaltsadressaten - und in BFH/NV 1991, 8 unter 3. der Gründe m. w. N. - für die Art der steuerpflichtigen Einkünfte -).
- BFH, 06.03.1990 - VIII R 55/85
Anforderungen an die richtige Bezeichnung des Adressaten in einem …
Auszug aus BFH, 12.12.1995 - VIII R 59/92
Die Bescheide lassen hinreichend erkennen, was für wen festgestellt wurde (vgl. dazu BFH-Urteile vom 6. März 1990 VIII R 55/85, BFH/NV 1991, 8; vom 25. September 1990 IX R 84/88, BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 m. w. N.).Aus den Anlagen zu den Feststellungsbescheiden ergeben sich sowohl die Inhaltsadressaten als auch die für diese festgestellten Verlustanteile, die das FA in inländische und ausländische Anteile aufgeteilt hat (vgl. allgemein zur Auslegung von Bescheiden anhand von beigefügten Anlagen BFH in BFHE 162, 4, BStBl II 1991, 120 unter B. III. 1. a der Gründe und für die Anlagen zu einem Feststellungsbescheid BFH-Urteile vom 18. Dezember 1991 XI R 42, 43/88, BFHE 167, 347, BStBl II 1992, 585 unter I. 2. b der Gründe m. w. N. - für den Inhaltsadressaten - und in BFH/NV 1991, 8 unter 3. der Gründe m. w. N. - für die Art der steuerpflichtigen Einkünfte -).
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 02.03.1993 - IV B 166/91
- BFH, 10.02.1988 - VIII R 334/82
Unzureichende Substantiierung der Verletzung rechtlichen Gehörs
- BFH, 14.05.1991 - VIII R 31/88
Keine Einbeziehung des Sonderbetriebsvermögens bei der Ermittlung der Höhe des …
- BFH, 17.01.1985 - IV B 65/84
Negativer Gewinnfeststellungsbescheid - Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung der …
- BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
- BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68
Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des …
- BFH, 30.06.1989 - VIII R 372/83
- BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79
Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage
- BFH, 03.05.1979 - I R 49/78
Kaufvertrag - Sachleistungverpflichtung des Käufers - Gewinn aus der …
- BFH, 13.11.1979 - VIII R 93/73
Entkräftung des Beweises des ersten Anscheins - Erwerb in Abbruchabsicht - …
- BFH, 27.01.1993 - IX R 269/87
Steuerliche Behandlung von Immobilienfonds
- BFH, 23.10.1990 - VIII R 142/85
1. Personenhandelsgesellschaft auch für Sonderbetriebsvermögen ihrer …
- BFH, 29.07.1981 - I R 62/77
Pachtgegenstand - Pachtzeit - Ankaufsrecht - OHG
- BFH, 07.08.1990 - VIII R 257/84
Steuerliche Behandlung der Auflösung und handelsrechtlichen Vollbeendigung einer …
- FG Berlin, 30.03.1993 - I 257/92
Kürzung der Eigenkapitalvermittlungs- provision bei Wohn-Immobilienfonds?
- BFH, 25.01.1994 - VIII B 111/93
Witwenpensionen gehören auch dann zu den Sondervergütungen nach § 15 Abs. 1 Satz …
- BFH, 09.05.1984 - I R 25/81
Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer …
- BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85
Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …
- BFH, 24.06.1988 - III R 177/85
Berücksichtigung der Verluste aus Beteiligungen an mehreren …
- BFH, 27.04.1993 - VIII R 27/92
Die Feststellungsfrist wird hinsichtlich aller Beteiligten bereits dadurch …
- BFH, 23.05.1991 - IV R 94/90
Notwendiges Sonderbetriebsvermögen auch bei Untervermietung durch die …
- BFH, 28.03.1994 - I B 160/93
Zulässigkeit einer Beschwerde bei Bezeichnung einer bestehenden Divergenz
- BFH, 06.08.1985 - VIII R 280/81
Verdeckte Gewinnausschüttung - GmbH & Co. KG - Geschäftsführende GmbH - Verkauf …
- BFH, 16.12.1992 - I R 105/91
Pensionsversprechen ist als ungewisse Verbindlichkeit zu behandeln
- BFH, 31.03.1992 - IX R 245/87
Relevanz von Einnahmen-Verteilungs-Abrede zwischen Angehörigen
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
- BFH, 13.01.1987 - VII R 10/84
- BFH, 30.07.1985 - VIII R 239/81
Zulässigkeit der Revision gegen finanzgerichtliches Urteil
- BFH, 13.05.1986 - IV E 2/86
Feststellung von Verlustanteilen bzw. Gewinnanteilen aus einem stillen …
- BFH, 21.01.1993 - XI R 18/92
- BFH, 11.12.1990 - VIII R 122/86
GmbH - Handelsgewerbe - Anteilseigner - Mitunternehmer
- BFH, 28.09.1987 - VIII R 154/86
Änderung von Steuerbescheiden - Einschränkungen der Änderungsbefugnis - Vorbehalt …
- BFH, 12.11.1985 - VIII R 364/83
Zur Steuerrechtsfähigkeit einer atypischen stillen Gesellschaft und zur Frage der …
- BFH, 25.06.1992 - IV R 86/90
Voraussetzungen der verjährungshemmenden Wirkung einer Betriebsprüfung
- BFH, 26.02.1991 - IX R 95/88
Anwendung der Übergangsregelung beim Nießbrauch; Beachtung von …
- BFH, 24.11.1988 - VIII B 90/87
Finanzgerichtsverfahren - Klagebefugnis
- BFH, 11.01.1991 - III R 60/89
Nichtanwendungserlaß - Nachprüfung - Rechtsprechung
- BFH, 10.08.1989 - III R 5/87
Betriebsprüfung bei einer Personengesellschaft hemmt auch die Verjährung von …
- BFH, 10.11.1977 - IV B 33/76
Zur Frage der Aussetzung der Vollziehung oder einstweiligen Anordnung gegen …
- BFH, 25.06.1996 - VIII R 28/94
Gemischte Tätigkeiten einer Personengesellschaft sind zunächst insgesamt als …
Ist der Anscheinsbeweis erschüttert, so entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung, wobei die objektive Beweislast bei dem Verluste geltend machenden Steuerpflichtigen liegt (…BFH/NV 1995, 866, 867; ferner ausführlich Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335; BStBl II 1996, 219, 223 f., mit Anm. o. V. in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1996, 330 f.). - BFH, 21.07.2004 - X R 33/03
Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten
aa) In der bisherigen Rechtsprechung ist die Steuerersparnis nur dann tragend als persönliches Motiv für die Hinnahme der Verluste herangezogen worden, wenn es sich um Verlustzuweisungsgesellschaften handelte, deren Geschäftskonzept darauf beruhte, zunächst buchmäßige Verluste --etwa durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen-- auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder -begünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (BFH-Entscheidungen in BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, unter C.IV.3.c bb (2); vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, unter II.3.b; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter A.II.2.b;… vgl. auch BFH-Urteil vom 11. Dezember 1997 IV R 86/95, BFH/NV 1998, 950, zu modellhaften Verlustzuweisungsverträgen über Rinderfarmen in Paraguay). - FG Niedersachsen, 09.12.2004 - 10 K 181/93
Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft; Berücksichtigung von …
a) Während bei (neu gegründeten) Unternehmen, die aufgrund des Unternehmensgegenstandes typischerweise nicht dazu bestimmt und geeignet sind, der Befriedigung persönlicher Neigungen des Steuerpflichtigen oder der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile außerhalb der Einkommenssphäre zu dienen, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass diese in der Absicht der Gewinnerzielung gegründet und betrieben werden (vgl. BFH-Urteile vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289;… vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372;… BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02 BFH/NV 2002, 1447) spricht abweichend hiervon eine tatsächliche Vermutung zunächst für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht, wenn es sich bei dem Unternehmen um eine sog. Verlustzuweisungsgesellschaft handelt (…BFH-Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; BFH-Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564).b) Als Verlustzuweisungsgesellschaften hat der BFH u.a. Gesellschaften angesehen, deren Geschäftskonzept darauf beruht, zunächst buchmäßige Verluste, z.B. durch die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen auszuweisen und zu einem späteren Zeitpunkt steuerfreie oder steuerbegünstigte Veräußerungsgewinne zu erzielen (…vgl. BFH-Urteil vom 21. Juli 2004 X R 33/03 BFH/NV 2004, 1710 m.w.N.), deren Kapitaldecke nicht ausreichend ist und deren Kapital nur zum Teil aus Eigenmitteln besteht, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte -meist durch Prospekt- interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, deren Gesellschafter keinen Einfluss auf den Eintritt/Austritt neuer Gesellschafter und keinerlei Kontrollrechte haben (…vgl. BFH-Urteile vom 4. November 2003 VIII R 38/01, BFH/NV 2004, 1372; vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 5. September 2000 IX R 33/97, BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 10. September 1991 VIII R 39/86 BFHE 165, 406, BStBl II 1992, 328; vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564;… BFH-Beschlüsse vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; vom 26. Juni 1984 GrS 4/82, E 141, 405, BStBl II 1984, 751).
Ein wesentliches Indiz für eine Verlustzuweisungsgesellschaft ist nach der Rechtsprechung des BFH, wenn in den Prospekten die Einkommensteuerersparnis in mehreren Alternativen dargelegt wird, zu den erwarteten Umsätzen oder Gewinnen aber keine Aussagen gemacht werden und die an sich hierzu erforderlichen konkreten Angaben fehlen, weil unter diesen Voraussetzungen vom Anleger keine Prognose zur Rentabilität der Anlage getroffen werden kann (vgl.BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219 m.w.N.).
Die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht kann vom Steuerpflichtigen widerlegt werden, indem er mittels nachweisbarer Tatsachen überzeugend darlegt, es habe bereits bei Gründung der Verlustzuweisungsgesellschaft nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns die große Wahrscheinlichkeit der Erzielung eines Totalgewinns bestanden (BFH-Urteile vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219; vom 21. August 1990 VIII R 25/86 BFHE 163, 534, BStBl II 1991, 564).
Ist die Vermutung der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht lediglich erschüttert aber nicht widerlegt, d.h. lässt sich nicht ausschließen, dass das Streben nach einer Kapitalanlage aus Einkommensteuerersparnissen der Gesellschaft verdrängt werden sollte, ist die Entscheidung nach den Grundsätzen der objektiven Beweislast zu treffen, die bei geltend gemachten Verlusten der Steuerpflichtige zu tragen hat (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
a) Das Gericht folgt der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), wonach zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht unter anderem eine langfristige in die Zukunft gerichtete Prognose erforderlich ist.
Das Gericht folgt in Anlehnung an die nunmehr ständige Rechtsprechung des BFH der Auffassung des Beklagten, dass der Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 (GrS 4/82 BFHE 141, 405 BStBl II 1984, 751) in Bezug auf die AKG keine Änderung der Rechtsprechung beinhaltet hat, weil sich die Ausführungen im Beschluss des Großen Senats vom 17. Januar 1972 (GrS 10/70 BFHE 106, 84, BStBl II 1972, 700) nur auf die Tätigkeit eines Einzelunternehmers beziehen, während bei Personengesellschaften von jeher eine Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht auf der Ebene der Gesellschaft erforderlich gewesen ist und insoweit die Absicht ihrer Gesellschafter, durch die Beteiligung in Gestalt von Verlustzuweisungen eine Minderung ihrer Steuern vom Einkommen zu erzielen, nicht reicht (BFH-Urteile vom 19. März 2002 VIII R 57/99 BFHE 198, 137, BStBl 2002, 662; vom 21. November 2000 IX R 2/96 BFHE 193, 460, BStBl II 2001, 789; vom 5. September 2000 IX R 33/97 BFHE 192, 559, BStBl II 2000, 676; vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92 BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… BFH-Beschluss vom 18. Februar 1998 IV B 16/97 BFH/NV 1998, 939) und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen hinsichtlich der rechtlichen Erwägungen auf die Ausführungen des BFH in den o.g. Entscheidungen.
- BFH, 17.10.2007 - I R 5/06
Besteuerungsrecht bei Gesellschafterdarlehen aus den USA
Dieses aber erkennt, obwohl es Personengesellschaften nicht als Subjekte des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuerrechts begreift, Verträge zwischen ihnen und ihren Gesellschaftern an (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, 698; BFH-Urteil vom 13. Oktober 1998 VIII R 78/97, BFHE 187, 227, BStBl II 1999, 163; Köster in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, § 15 EStG Rz 500, m.w.N.): Aus der Sicht des deutschen Ertragsteuerrechts entsteht, wenn eine Personengesellschaft von ihrem Gesellschafter ein verzinsliches Darlehen erhalten hat, für den Gesellschafter eine Zinsforderung und für die Gesellschaft eine gleich hohe Verbindlichkeit (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, 348, BStBl II 1996, 219, 225;… Wacker in Schmidt, EStG, 26. Aufl., § 15 Rz 540). - FG Berlin-Brandenburg, 13.04.2010 - 6 K 5440/04
Geltung der Gewinnerzielungsabsicht auch für ausländische Betriebsstätte - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs spricht eine tatsächliche Vermutung für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - auch im Nebenzweck -, wenn es sich, wie vorliegend, bei dem Unternehmen um eine Verlustzuweisungsgesellschaft handelt (vgl. z.B. BFH, Urteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… und in BFHE 193, 460, BFH/NV 2001, 523).Als Verlustzuweisungsgesellschaft hat der Bundesfinanzhof eine Gesellschaft angesehen, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte - meist durch Prospekt - interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, so dass das Streben nach einem Totalüberschuss von persönlichen Gründen, nämlich der Absicht der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt wird (BFH…, Beschluss vom 5. Juli 2002 IV B 42/02, BFH/NV 2002, 1447; Urteil vom 21. November 2000 IX R 2/96, BFHE 193, 460, BFH/NV 2001, 523, unter Abschn. III. Nr. 2. b [1] mit Bezugnahme auf Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
Er hat vielmehr in § 15 Abs. 2 Satz 2 EStG die Regelung aufgenommen, dass eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen kein Gewinn aus Gewerbebetrieb sei, und darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine klarstellende Begriffsbestimmung handele (vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, mit Verweis auf BRDrucks 303/83, 24; so auch FG Berlin, Urteil vom 11. April 2000 5 K 5256/96, juris).
Denn die Entscheidung darüber wäre Gegenstand eines besonderen Verwaltungsaktes und kann nicht im Rahmen der Anfechtung des ergangenen Feststellungsbescheides erlangt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH, Urteil vom 12. Dezember 1995, VIII R 59/92, BFHE 179, 335 [teilweise NV], BStBl II 1996, 219; so auch FG Berlin, Urteil vom 11. April 2000 5 K 5256/96, juris).
Deshalb kann bei ihnen in der Regel eine Gewinnerzielungsabsicht erst von dem Zeitpunkt an angenommen werden, in dem sich die in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalgewinns in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit ein Totalgewinn erzielt werden kann (grundlegend: BFH, Urteil vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BStBl. 1991 11, 564; siehe auch Urteil vom 12. Dezember 1995, VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
- BFH, 15.12.1999 - X R 23/95
Fremdfinanzierter Einmalbetrag für Lebensversicherung
ee) Die BFH-Rechtsprechung zu Verlustzuweisungsgesellschaften, bei denen die zunächst fehlende Gewinnerzielungsabsicht zu vermuten sei und anderes erst gelte, wenn ein Totalgewinn nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns sehr wahrscheinlich sei (Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219), ist nach Auffassung des erkennenden Senats im Streitfall nicht einschlägig. - BFH, 21.11.2000 - IX R 2/96
Einkünfteerzielungsabsicht bei Immobilienfonds
Bei Verlustzuweisungsgesellschaften ist im Wege eines Anscheinsbeweises davon auszugehen, dass sie bei ihrer Gründung zunächst keine Einkünfteerzielungsabsicht haben, sondern lediglich die Möglichkeit einer späteren Einkünfteerzielung in Kauf nehmen; deshalb kann bei ihnen in der Regel eine Einkünfteerzielungsabsicht erst von dem Zeitpunkt an angenommen werden, in dem sich die in Kauf genommene Möglichkeit der Erzielung eines Totalüberschusses in einer solchen Weise konkretisiert hat, dass nach dem Urteil eines ordentlichen Kaufmanns mit großer Wahrscheinlichkeit ein solcher Totalüberschuss erzielt werden kann (BFH-Urteile vom 21. August 1990 VIII R 25/86, BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).Es hat sich hierbei zu Recht daran orientiert, dass bei einer Gesellschaft, deren Initiatoren selbst oder durch Dritte --meist durch Prospekte-- interessierte Kapitalanleger mit dem Versprechen von Einkommensteuerminderungen durch Verlustzuweisungen werben und nach deren Ergebnisvorschau die Kapitaleinlagen regelmäßig ganz oder teilweise durch Steuerersparnisse finanziert werden, das Streben nach einem Totalüberschuss von persönlichen Gründen, nämlich nach der Erzielung von Einkommensteuerersparnissen, verdrängt wird (vgl. BFH-Urteile in BFHE 163, 524, BStBl II 1991, 564, und in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219).
Die Beurteilung der C.-KG als Verlustzuweisungsgesellschaft begegnet auch unter Berücksichtigung der in dem nach der angefochtenen Entscheidung ergangenen BFH-Urteil in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219 formulierten einschränkenden Voraussetzungen keinen Bedenken.
- BFH, 10.12.1998 - III R 61/97
Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen
Der erkennende Senat hat im vorliegenden Verfahren nicht zu prüfen, ob einer Anpassung der Feststellungsbescheide der Ablauf der Feststellungsfristen entgegenstehen könnte (vgl. § 171 Abs. 10 AO 1977; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, 224). - BFH, 19.03.2002 - VIII R 57/99
Betriebsunternehmer - Gewerbesteuerbefreiung - Betriebsaufspaltung - Vermietung - …
Die Vorschrift ist bei Erstbescheiden nicht anwendbar (vgl. u.a. Senatsurteile vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter A. II. 2. a aa der Gründe, und vom 23. April 1996 VIII R 13/95, BFHE 181, 1, BStBl II 1998, 325, unter 2. der Gründe, m.w.N.). - BFH, 02.12.1997 - VIII R 15/96
Bilanzsteuerrechtliche Behandlung von Sondervergütungen
b) § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG bestimmt, daß die Vergütungen, die ein Gesellschafter von der Personengesellschaft bezieht, den Gewinnanteilen als Sonderbetriebseinnahmen h i n z u z u r e c h n e n sind; der Besteuerung der Gesellschafter ist ein aus beiden Bestandteilen zusammengesetzter Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft zugrunde zu legen (BFH-Beschluß vom 25. Februar 1991 GrS 7/89, BFHE 163, 1, BStBl II 1991, 691, unter C. II. der Gründe, m.w.N.; BFH-Urteil vom 12. Dezember 1995 VIII R 59/92, BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, unter C. II. 2. a der Gründe, m.w.N.).Der Gesamtgewinn wird in einer "Gesamtbilanz der Mitunternehmerschaft" ermittelt (inzwischen ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 14. Mai 1991 VIII R 31/88, BFHE 164, 516, BStBl II 1992, 167, unter 2. b der Gründe; in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219;… Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 401, m.w.N.).
Das geschieht für den Bereich der Sondervergütungen in der Weise, daß die in der Steuerbilanz der Gesellschaft passivierte Verpflichtung zur Zahlung einer Sondervergütung durch einen gleichhohen Aktivposten in der Sonderbilanz der begünstigten oder aller Gesellschafter ausgeglichen wird (vgl. dazu allgemein BFH in BFHE 179, 335, BStBl II 1996, 219, sowie --für laufende Pensionszahlungen-- BFH-Urteil in BFHE 183, 119, BStBl II 1997, 799, und --für Pensionsanwartschaften-- BFH in BFHE 170, 169, BStBl II 1993, 792, und --für bereits entstandene Pensionsansprüche-- in BFHE 173, 170, BStBl II 1994, 455;… zum Streitstand hinsichtlich der Bilanzierung von Pensionszusagen Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 585 f.;… Knobbe-Keuk, Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., S. 474).
- BFH, 05.09.2000 - IX R 33/97
A)
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 652/99
Beweislastregeln zur Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschafter von …
- BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 13/99
Abbruchverpflichtung des Grundstückspächters
- BFH, 29.05.2001 - VIII R 10/00
Grundsatz der Akzessorietät - Unzulässiger Rechtsbehelf - Überprüfung einer …
- BFH, 05.07.2002 - IV B 42/02
Stille Gesellschaft; mehrere stille Gesellschafter; Gewinnermittlung
- BFH, 06.12.2000 - VIII R 21/00
Veräußerung eines Mitunternehmerteilanteils
- FG Köln, 15.12.2003 - 15 K 586/99
Beweislastverteilung bei Verlustzuweisungsgesellschaften gilt fort
- FG Köln, 11.07.2000 - 2 K 785/90
Anforderungen an die Bezeichnung des Inhaltsadressaten bei …
- BFH, 18.02.1998 - IV B 16/97
Anwendung der Grundsätze des Baupatenbeschlusses bei der Beurteilung der …
- FG Hamburg, 18.04.2012 - 3 K 89/11
Realteilung ohne Spitzenausgleich bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
- FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12
Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …
- BFH, 19.08.1999 - IV R 67/98
Vorzeitiger Tod des Rentenberechtigten bei Veräußerung eines Gesellschaftsanteils …
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2020 - 4 V 4016/20
Aussetzung der Vollziehung: Für Zwecke einer GbR genutzte Büroetage in einem …
- BFH, 20.01.2005 - IV R 22/03
Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den …
- BFH, 24.01.2013 - V R 34/11
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG - Abholung und Entsorgung von …
- BFH, 24.01.2008 - IV R 87/06
Abgrenzung zwischen Sondervergütung und Entnahme des Gesellschafters einer …
- FG München, 14.05.1997 - 1 K 2340/92
Liebhaberei bei Flugbetrieb einer atypisch stillen Gesellschaft
- FG Münster, 13.04.2018 - 14 K 3906/14
Einkommensteuer: Steuerliche Behandlung von EXIST-Gründerstipendium an …
- BFH, 23.04.2003 - IX R 57/99
Zeitlich begrenzte Überlassung; Erfindung
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- BFH, 06.07.2023 - V R 5/21
Vertrauensschutz bei rechtswidrigem Verwaltungshandeln
- FG Baden-Württemberg, 05.03.1997 - 12 K 94/95
Rechtmäßigkeit der Ablehnung der Durchführung eines Feststellungsverfahrens; …
- BFH, 28.03.2000 - VIII R 6/99
Vollbeendete PersG; Beteiligtenfähigkeit im gerichtlichen Verfahren
- BFH, 27.03.2007 - VIII R 60/05
Kein Halbeinkünfteverfahren auf ohne Liquidation im Veranlagungszeitraum 2001 …
- FG Köln, 19.11.1997 - 11 K 6482/94
Berücksichtigung von Schuldzinsen und Gebühren als Werbungskosten bei den …
- BFH, 28.05.2002 - IX R 86/00
Vertrauensschutz nach § 176 Abs. 2 AO
- BFH, 09.05.2017 - VIII R 1/14
Vorzeitige Zahlung eines abgezinsten Kaufpreises für einen Mitunternehmeranteil - …
- BFH, 16.10.2008 - IV R 74/06
Prozessstandschaft einer Personengesellschaft - Vollbeendigung - Beiladung des …
- BFH, 16.12.1998 - I R 36/98
Gewinnerzielungsabsicht bei einem Lohnsteuerhilfeverein
- BFH, 14.04.2011 - IV R 36/08
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds - Zur …
- BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- BFH, 05.12.2005 - X B 59/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Divergenz
- BFH, 11.12.1997 - IV R 86/95
Feststellungsverzicht der Verluste aus Landwirtschaft und Forstwitschaft auf …
- FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
- BFH, 02.07.1998 - IV R 90/96
Mitunternehmerschaft; Land- und Forstwirtschaft; Farmprojekt in Paraguay
- FG München, 26.01.2000 - 2 K 381/00
Umwandlung einer Darlehensforderung gegen ein notleidendes Unternehmen in eine …
- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
Steuerliche Folgen aus einem im Streitjahr erfolgten Bondstripping und der …
- BFH, 14.10.2002 - VIII R 70/98
Klagebefugnis einer KG; gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen
- FG Berlin, 22.10.2001 - 9 K 2460/00
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers
- BFH, 11.12.1997 - IV R 4/95
Zustandekommen eines Gesellschaftsvertrages bei einer …
- FG München, 21.12.2001 - 15 V 2659/01
Einkunftserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb; Aussetzung der …
- BFH, 12.12.1996 - VII E 8/96
Auswahlermessen eines Kostenbeamten bei der Möglichkeit mehrere Schuldner in …
- FG Köln, 04.07.2019 - 10 K 1962/15
Rechtsstreit um die Bewertung des Betriebs einer Flugzeug-Vercharterung als vGA …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 1685/12
Sonderbetriebseinnahmen beim mittelbar über Personengesellschaft beteiligten …
- BFH, 27.01.2006 - VIII B 90/05
Vollbeendete PersG - Prozessstandschaft; Klageumdeutung
- BFH, 26.02.2002 - IX R 21/01
Geschlossener Immobilienfonds; Minderung der AK bei Provisionsnachlass durch …
- FG Hamburg, 27.09.1999 - V 12/99
Begriff der "Verlustzuweisungsgesellschaft"; Unzulässigkeit der Beweislastumkehr …
- FG Köln, 20.08.2015 - 11 K 2921/14
Verluste eines selbständigen Heilpraktikers mangels Gewinnerzielungsabsicht nicht …
- FG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - 5 K 1281/08
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über Verlustzuweisungsgesellschaften nach § 2b …
- BFH, 19.06.2006 - VIII B 28/04
Darlegung einer Divergenz
- FG Düsseldorf, 20.03.2003 - 15 K 1835/00
Pensionszusage; Kommanditist; Altzusage; Passivierungswahlrecht; Abfindung; …
- FG Hamburg, 25.07.2012 - 6 K 91/11
Ausübung des Bewertungswahlrechtes nach § 3 Abs. 1 UmwStG 2002 - Beiladung
- BFH, 16.12.1998 - I R 137/97
LSt-Hilfeverein; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 06.04.2005 - IX B 174/04
NZB: Revisionszulassungsgründe
- BFH, 26.02.2002 - IX R 33/98
Geschlossener Immobilienfonds; Provisionsnachlässe durch Eigenkapitalvermittler …
- FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 4071/04
Selbständiger Weinhandel einer im Baugewerbe tätigen GmbH & Co. KG als …
- FG Sachsen, 22.11.2005 - 2 K 2853/03
Gewinn aus der Veräußerung von Rechten und Pflichten aus Anmietungs- und …
- FG Hessen, 03.08.2000 - 4 K 5422/99
Verdeckte Gewinnausschüttung; Liebhaberei; Kapitalgesellschaft; …
- FG Köln, 27.11.2007 - 8 K 3037/06
Bemessung der Absetzungen für Abnutzung (AfA ) einer Windkraftanlage unter der …
- BFH, 17.11.1998 - III R 56/95
InvZul; Wohnmobil als InvZul-begünstigtes WG ?
- BFH, 13.06.2002 - IX B 25/02
Nichtzulassungsbeschwerde - Einkommensteuer - Grundsätzliche Bedeutung - …
- FG München, 10.06.1996 - 5 K 3865/89
Beginn der vierjährigen Feststellungsfrist für die gesonderte und einheitliche …
- BFH, 17.12.1998 - III R 86/96
InvZul; Existenzförderung
- FG München, 10.12.2003 - 1 K 4141/01
Korrespondierende Bilanzierung von Gesellschafter-Darlehensforderungen bei einer …
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG Nürnberg, 11.02.2015 - 3 K 1557/13
Vercharterung von Yachten in Kroatien - Schuldzinsen aus Darlehen zur …
- FG Schleswig-Holstein, 03.03.2005 - 3 K 50146/03
Wahl unterschiedlicher AfA-Methoden durch Miteigentümer eines Wohngebäudes
- FG Düsseldorf, 06.01.2003 - 4 V 5814/02
Schenkungsteuer; Grundstücksveräußerung unter Verkehrswert; Freigebige Zuwendung; …
- BFH, 26.11.1997 - IX B 102/97
- FG Saarland, 22.08.2001 - 1 V 77/01
Einkunftserzielungsabsicht bei Errichtung von Immobilien nach dem Bauherrenmodell …
- FG Berlin, 26.03.1997 - VIII 236/93
Obergrenze und Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.08.2004 - 1 K 64/03
Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft; Zeitpunkt der …
- FG Düsseldorf, 10.02.1998 - 11 K 6396/92
Klagebefugnis eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) …
- FG München, 05.08.1997 - 2 K 746/92
- FG Berlin, 27.01.1997 - 8097/96