Rechtsprechung
   BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überweisung des Ehegattengehalts auf ein Konto des Arbeitgeber-Ehegatten

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1
    Arbeitgeber-Ehegatten; Lohnzahlungen; Mitverfügungsrecht am Oder-Konto

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Gemeinschaftskonten von Ehegatten - Konsequenzen des Oder-Kontos für das Steuerrecht" von Reg.Dir. a.D. Dr. Helmar Fichtelmann, original erschienen in: EStB 2004, 452 - 455.

Verfahrensgang

  • BFH, 25.04.1990 - X R 96/88
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 833
  • FamRZ 1996, 153
  • WM 1996, 40
  • BB 1995, 2624
  • DB 1995, 2572
  • BStBl II 1996, 3
  • BStBl II 1996, 34
  • NZA 1996, 470



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Wird zitiert von ... (268)  

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06  

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Vor dem Hintergrund des Beschlusses des BVerfG vom 7. November 1995 2 BvR 802/90 (BStBl II 1996, 34 - Oderkonto) vermögen die Indizien indes keine Gesamtwürdigung im Einzelfall zu ersetzen, sie dürfen nicht schematisch geprüft und wie rechtliche Tatbestandsmerkmale verselbständigt werden.
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98  

    Steuerrecht - gewerblicher Grundstückshandel

    Wenn es sich dabei auch um sehr gewichtige Indizien für oder gegen eine von Anfang an bestehende und u.U. auch nur bedingte Veräußerungsabsicht handelt, so kommt es auf diese Indizienmerkmale dann nicht an, wenn sich bereits aus anderen --ganz besonderen-- Umständen zweifelsfrei eine von Anfang an bestehende oder aber fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 03.03.2004 - X R 14/01  

    Versorgungsrente - Ist die Nichtbeachtung einer Wertsicherungsklausel

    a) Die Prüfung, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (BVerfG, Beschlüsse vom 16. Juli 1991 2 BvR 47/90, HFR 1992, 426; vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34 unter B. I. 1.; vom 27. November 2002 2 BvR 483/00, HFR 2003, 171).

    Die einzelnen Kriterien, die im Rahmen dieser Prüfung von Bedeutung sein können, dürfen indes nicht zu Tatbestandsmerkmalen verselbständigt werden, die schon je für sich genommen die steuerliche Anerkennung des Vertragsverhältnisses ausschließen; sie können vielmehr nur als Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung betrachtet werden (BVerfG-Beschluss in BStBl II 1996, 34 unter B. I. 2.; BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 I R 24/97, BFHE 184, 482, BStBl II 1998, 573).

    Bereits der Beschluss des BVerfG in BStBl II 1996, 34 ist ausschließlich zur Frage der tatsächlichen Durchführung (Überweisung des dem Arbeitnehmer-Ehegatten zustehenden Arbeitslohns auf ein "Oder-Konto" beider Ehegatten) ergangen.

    Insoweit unterscheidet sich auch die Funktion des anzustellenden Fremdvergleichs im Falle der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen von derjenigen des Fremdvergleichs bei sonstigen Vertragsverhältnissen zwischen Angehörigen: Bei Letzteren geht es um die Frage, ob eine Vereinbarung in dem einkommensteuerrechtlich vorausgesetzten sachlichen Zusammenhang steht mit der Erzielung von Einkünften (§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) oder mit dem nach § 12 EStG unbeachtlichen privaten Bereich (vgl. BVerfG-Beschluss in BStBl II 1996, 34; BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 68/99, BFHE 199, 380, BStBl II 2002, 699).

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