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   BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92   

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https://dejure.org/1995,535
BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92 (https://dejure.org/1995,535)
BFH, Entscheidung vom 12.09.1995 - IX R 117/92 (https://dejure.org/1995,535)
BFH, Entscheidung vom 12. September 1995 - IX R 117/92 (https://dejure.org/1995,535)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 18
  • BB 1996, 993
  • DB 1996, 658
  • BStBl II 1996, 355
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.02.1992 - IX R 171/87

    Anforderungen an die Ermittlung des Nutzungswertes von Ferienhäusern

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92
    Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn er sie selbst vermietet oder sich bei Vermietung über eine Feriendienstorganisation die Entscheidung, die Wohnung selbst zu nutzen, vorbehält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Februar 1992 IX R 171/87, BFH/NV 1993, 603 m. w. N.).

    Das FG hat zu Recht entschieden, die Einschaltung eines Vermittlers spreche nicht von vornherein dagegen, daß dem Steuerpflichtigen die Ferienwohnung außerhalb der Vermietungszeiten zur Selbstnutzung zur Verfügung steht (vgl. das BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 603; ebenso Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 21 Rz. 13; wohl auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Mai 1994, BStBl I 1994, 285).

  • BFH, 25.06.1991 - IX R 7/85

    Nutzungswert eines zeitweise selbstgenutzten und zeitweise vermieteten

    Auszug aus BFH, 12.09.1995 - IX R 117/92
    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung dem Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts, die dem FG vorbehalten ist (vgl. BFH-Urteil vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24).
  • BFH, 21.11.2000 - IX R 37/98

    Ferienwohnung im selbstgenutzten Zweifamilienhaus

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats gehört allerdings zur Selbstnutzung einer Ferienwohnung grundsätzlich auch der Zeitraum, in dem diese weder vermietet noch selbst bewohnt wird, sie dem Steuerpflichtigen aber zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht, z.B. weil er die Ferienwohnung selbst vermietet und deshalb jederzeit die Möglichkeit zur Eigennutzung hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, und vom 15. Oktober 1996 IX R 81-82/94, BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.).

    b) Der Senat hat diese Rechtsgrundsätze zur Ermittlung der Einkünfte von teils selbstgenutzten und teils vermieteten Ferienwohnungen entwickelt (vgl. Urteil in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, unter 2.), die jeweils an einem anderen Ort als dem Wohnort der Steuerpflichtigen lagen (z.B. BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 IX R 7/85, BFHE 165, 67, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90, BFHE 165, 92, BStBl II 1992, 27, und in BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355, jeweils Nordseebäder betreffend; in BFHE 181, 83, BStBl II 1997, 42 - Feriendorf X; in BFHE 182, 348, BStBl II 1997, 496, - Haus mit fünf Ferienwohnungen, vier von den Steuerpflichtigen laufend vermietet, die fünfte --allein streitige-- Ferienwohnung vermietet und selbstgenutzt).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.04.1999 - 2 K 2656/97
    In Fällen dieser Art sei nach der Rechtsprechung des BFH die Zeit, in der die Ferienwohnung nicht vermietet sei, als Selbstnutzung anzusehen ( BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355 und vom 13. August 1996 IX R 48/94 , BStBl II 1997, 42).

    Dass ist dann der Fall, wenn er es in der Hand hat zu entscheiden, wann er sie vermieten und wann er sie selbst nutzen will (BFH-Urteile vom 25. Juli 1991 IX R 7/85, BStBl II 1992, 24; vom 30. Juli 1991 IX R 49/90 , BStBl II 1992, 27 und vom 12. September 1995 IX R 117/92 , BStBl II 1996, 355).

    Ob und für welchen Zeitraum die Ferienwohnung den Steuerpflichtigen zur Selbstnutzung zur Verfügung steht, ist weitgehend eine Frage der tatsächlichen Würdigung des Sachverhalts (BFH-Urteile vom 25. Juni 1991 a.a.O. und vom 12. September 1995 a.a.O.).

    Selbst die Einschaltung eines Vermittlers spricht nicht von vorneherein dagegen, dass dem Steuerpflichtigen die Ferienwohnung außerhalb der Vermietungszeiten zur Selbstnutzung zur Verfügung gestanden hat, wenn der Steuerpflichtige rechtlich und tatsächlich in der Lage dazu war, die Vermietungszeiträume und die Zeiträume der Selbstnutzung selbst zu bestimmen (BFH-Urteil vom 12. September 1995 a.a.O.).

    Denn für die Zurechnung der Leerstandszeiten reicht es aus, dass der Eigentümer der Wohnung - wie hier - trotz Einschaltung des Vermittlers rechtlich und tatsächlich in der Lage blieb, die Vermietungszeiträume und Zeiträume der Selbstnutzung selbst zu bestimmen (BFH-Urteil vom 12. September 1995 a.a.O.).

  • BFH, 13.08.1996 - IX R 48/94

    Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

    Im übrigen hat er sie seiner Entscheidung zugrundezulegen, auch wenn er sie nicht für zwingend, sondern nur für möglich hält (zuletzt Senatsurteil vom 12. September 1995 IX R 117/92, BFHE 180, 18, BStBl II 1996, 355).
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