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   BFH, 15.11.1995 - X R 59/95   

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BFH, 15.11.1995 - X R 59/95 (https://dejure.org/1995,775)
BFH, Entscheidung vom 15.11.1995 - X R 59/95 (https://dejure.org/1995,775)
BFH, Entscheidung vom 15. November 1995 - X R 59/95 (https://dejure.org/1995,775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Wohnraumförderung bei unentgeltlichem Erwerb

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 3, EStG § 10e Abs 1
    Anschaffungskosten; Instandsetzung; Unentgeltlicher Erwerb; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 179, 286
  • BB 1996, 1098
  • BB 1996, 838
  • DB 1996, 1113
  • BStBl II 1996, 356
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
    Das BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 5/93 (BFHE 178, 40) betrifft die Fallgestaltung des teilentgeltlichen Erwerbs.

    Auf die Frage, ob bei einem teilentgeltlichen Erwerb die in zeitlicher Nähe mit der Anschaffung angefallenen Aufwendungen in vollem Umfang als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand zu beurteilen sind (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 40), kommt es somit im Streitfall nicht an.

  • BFH, 13.01.1993 - X R 53/91

    Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nur bei entgeltlichem Erwerb der Wohnung

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
    Sie sind auch nicht als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar, weil der Vorkostenabzug nur bei entgeltlichem Erwerb in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346; vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
  • BFH, 04.12.1991 - X R 89/90

    Keine Steuervergünstigung nach § 10e EStG für einen unentgeltlichen

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
    b) Erwirbt der Steuerpflichtige eine Wohnung oder einen Anteil daran unentgeltlich, steht ihm die Grundförderung nach § 10 e Abs. 1 EStG mangels Anschaffung nicht zu (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295).
  • BFH, 23.09.1992 - X R 10/92

    Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
    Aufwendungen, die im Falle eines entgeltlichen Erwerbs als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand in die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag miteinzubeziehen sind (vgl. BFH-Urteil vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338), sind bei unentgeltlichem Erwerb nicht selbständig begünstigt, da der Kläger weder eine Wohnung hergestellt noch angeschafft hat.
  • BFH, 15.12.1993 - X R 23/93

    Anschaffung i.S.d. § 10 e Abs. 6 EStG

    Auszug aus BFH, 15.11.1995 - X R 59/95
    Sie sind auch nicht als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 EStG abziehbar, weil der Vorkostenabzug nur bei entgeltlichem Erwerb in Betracht kommt (BFH-Urteile vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346; vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707).
  • BFH, 13.12.2000 - X R 93/98

    Verbindung zweier Eigentumswohnungen

    Das ist bei Alleineigentum nur der Eigentümer-Ehegatte, bei gemeinschaftlichem Eigentum jeder Ehegatte nach Maßgabe seines Miteigentumsanteils (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Rz. 34).

    Das gilt auch hinsichtlich der wie Sonderausgaben abziehbaren Beträge (Senatsurteil in BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).

    § 10e Abs. 3 EStG enthält keinen selbständigen Begünstigungstatbestand; ist der Steuerpflichtige nicht zur Inanspruchnahme eines Abzugsbetrags nach § 10e Abs. 1 oder 2 EStG für die eigengenutzte Wohnung berechtigt, können auch nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten für diese Wohnung nicht berücksichtigt werden (Senatsurteil in BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).

  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt der Vorkostenabzug nur in Betracht für Aufwendungen, die mit der Herstellung oder dem entgeltlichen Erwerb einer eigengenutzten Wohnung oder einem Ausbau oder einer Erweiterung an einer eigengenutzten Wohnung zusammenhängen (Urteile vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346; vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707; vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 13/99

    Nachholung von Grundförderbeträgen nach § 10 e EStG

    Das ist bei Alleineigentum nur der Eigentümer-Ehegatte, bei gemeinschaftlichem Eigentum jeder Ehegatte nach Maßgabe seines Miteigentumsanteils (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10e EStG Rz. 34).

    Bei einer Zusammenveranlagung ist es für die Inanspruchnahme der Förderung allerdings unerheblich, wer die Abzugsvoraussetzungen erfüllt, weil die Ehegatten hinsichtlich des Abzugs "wie Sonderausgaben" gemäß § 26b EStG als ein Steuerpflichtiger behandelt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).

  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Hat der Steuerpflichtige die eigengenutzte Wohnung nicht hergestellt oder angeschafft, sondern unentgeltlich erworben, steht ihm für die im Anschluß an den unentgeltlichen Erwerb aufgewendeten Herstellungskosten die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 EStG nicht zu (Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356; Senatsbeschluß vom 19. März 1997 X B 195/96, BFH/NV 1997, 562).
  • BFH, 06.04.2000 - IX R 90/97

    Eigenheimzulage bei Miteigentum

    Aber bereits für die Eigenheimförderung des § 10e EStG hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten für jeden Miteigentumsanteil selbständig zu prüfen sei, ob die Voraussetzungen der Eigenheimförderung vorliegen (BFH-Entscheidung vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).
  • BFH, 21.10.1999 - I R 66/98

    Eigenheimförderung im Beitrittsgebiet

    Nicht Ziel und Zweck der Norm ist hingegen die steuerliche Begünstigung von tatsächlich nicht entstandenen Aufwendungen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 4. Dezember 1991 X R 89/90, BFHE 166, 346, BStBl II 1992, 295; vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356, m.w.N.; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Rdnr. 76).
  • BFH, 11.12.1996 - X R 262/93

    Aufwendungen für Umbaumaßnahmen an einem fremden bebauten Grundstück im Hinblick

    Für nachträgliche Herstellungsmaßnahmen an einem unentgeltlich erworbenen bebauten Grundstück steht dem Eigentümer keine Grundförderung nach § 10e Abs. 1 oder Abs. 2 EStG zu (vgl. BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).
  • BFH, 29.11.2000 - X R 36/97

    § 10 e EStG; EFH durch Erbauseinandersetzung erworben

    Liegt keine Anschaffung oder Herstellung i.S. des § 10e Abs. 1 EStG bzw. kein Ausbau oder keine Erweiterung nach § 10e Abs. 2 EStG vor, steht dem Steuerpflichtigen für nachträgliche Herstellungskosten keine Grundförderung nach § 10e EStG zu (Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).
  • BFH, 17.04.2002 - III B 164/01

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; sog. Opfergrenze - Ungleichbehandlung

    Der bloße Hinweis auf gesellschaftspolitische Veränderungen und eine zwischenzeitliche Akzeptanz nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit mehreren Kindern als Familie belegt insbesondere noch nicht einen Klärungsbedarf der aufgeworfenen Rechtsfrage (vgl. BFH-Beschluss vom 17. August 1995 III B 1/95, BFH/NV 1996, 127, 128), und zwar umso weniger, als der Gesetzgeber gerade in den zivilrechtlichen Regelungen der Unterhaltspflicht innerhalb ehelicher Lebensgemeinschaften einerseits und nichtehelicher Lebensgemeinschaften andererseits in § 1615 l Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs eindeutig den Nachrang der Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nichtehelichen Kindsmutter bestimmt hat.
  • BFH, 04.04.2001 - X R 119/97

    Revision - Einkommensteuer - Wohnungsrecht - Wohnraum - Herstellungsaufwand -

    Da die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Abzugsbetrages nach § 10e Abs. 2 EStG im Streitfall nicht vorliegen, kommt auch ein Vorkostenabzug nach § 10e Abs. 6 EStG nicht in Betracht (BFH-Urteile vom 13. Januar 1993 X R 53/91, BFHE 170, 186, BStBl II 1993, 346; vom 15. Dezember 1993 X R 23/93, BFH/NV 1994, 707; vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356; in BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94).
  • BFH, 05.06.2003 - III R 43/02

    EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?

  • BFH, 14.05.2003 - X R 35/99

    Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten;

  • BFH, 19.03.1997 - X B 195/96

    Umbaumaßnahmen an einer unentgeltlich erworbenen Wohnung

  • BFH, 04.11.1998 - X R 159/95

    Erbauseinandersetzung gegen Ausgleichszahlung; Berücksichtigung nachträglicher HK

  • FG Köln, 19.10.2005 - 14 K 3313/03

    Eigenheimzulage

  • FG Nürnberg, 15.12.1999 - V 490/97
  • BFH, 04.03.1998 - X B 130/97

    Versagen der Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • FG Hamburg, 18.07.2000 - II 388/99

    Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

  • BFH, 28.01.1997 - X B 133/96

    Voraussetzungen für eine Divergenzzulassung

  • FG Baden-Württemberg, 14.10.1998 - 12 K 369/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 und

  • FG Baden-Württemberg, 22.12.1999 - 12 K 201/97

    Nur abgesenkte Grundförderung für früher von den US-Streitkräften genutzte

  • FG Nürnberg, 01.12.2000 - III 184/99

    Renovierungskosten für eine Wohnung als vorab entstandenen Werbungskosten;

  • FG Nürnberg, 20.02.1998 - VII (I) 376/95
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