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   BFH, 20.09.1995 - X R 86/94   

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https://dejure.org/1995,171
BFH, 20.09.1995 - X R 86/94 (https://dejure.org/1995,171)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1995 - X R 86/94 (https://dejure.org/1995,171)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1995 - X R 86/94 (https://dejure.org/1995,171)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Für die Steuernachzahlung sind Zinsen fällig - Das gilt auch, wenn das Finanzamt 14 Monate für die Bearbeitung braucht

Papierfundstellen

  • BFHE 178, 555
  • NJW 1996, 1368 (Ls.)
  • BB 1996, 258
  • BB 1996, 364
  • DB 1996, 311
  • BStBl II 1996, 53
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Im Streitfall hindere der Grundsatz von Treu und Glauben die Geltendmachung des Zinsanspruchs (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. September 1993 I R 30/93, BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81 steht der Grundsatz von Treu und Glauben einer Festsetzung von Nachforderungszinsen grundsätzlich auch dann nicht entgegen, wenn der Veranlagungsbeamte die Bearbeitung der Steuererklärung schuldhaft verzögert.

    Die von der Entscheidung in BFHE 172, 304, BStBl II 1994, 81 angesprochene Kumulation von unverzinslicher Anlage und Verschulden der Finanzbehörde ist im Streitfall nicht gegeben.

  • BFH, 27.09.1994 - VIII B 21/94

    Rückwirkende Steuerschuld

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    bb) Die Festsetzung von Zinsen nach § 233 a AO 1977 ist grundsätzlich rechtmäßig, wenn der Schuldner der Steuernachforderung Liquiditätsvorteile gehabt hat oder zumindest erlangen bzw. anderweitige Zinsbelastungen vermeiden konnte (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1994 VIII B 21/94, BFHE 175, 516).
  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Dies gilt auch dann, wenn das Gerichtsverfahren über die streitige Steuerfestsetzung nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498; BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, 475, BStBl II 1992, 148).
  • FG Münster, 30.11.1993 - 1 K 5113/93
    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Der Gesetzgeber konnte, ohne gegen das Willkürverbot zu verstoßen, im Interesse einer einfachen Erhebung der Nachforderungszinsen den aus der Verfügung über Bargeld herrührenden Liquiditätsvorteil typisierend bewerten und damit die Berufung auf besondere Umstände des Einzelfalles - wie etwa den marktüblichen Zinssatz und eine fehlende Möglichkeit zinsgünstiger Anlageformen - ausschließen (im Ergebnis ebenso FG Hamburg, Beschluß vom 9. Juli 1993 II 56/93, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1994, 183; FG Bremen, Urteil vom 16. Februar 1993 2 92 150 K 2, EFG 1993, 361; FG Münster, Urteil vom 30. November 1993 1 K 5113/93 E, EFG 1994, 333).
  • BFH, 21.02.1991 - V R 105/84

    Rechtsschutzgarantie - Billigkeitserlaß - Aussetzungszinsen

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Dies gilt auch dann, wenn das Gerichtsverfahren über die streitige Steuerfestsetzung nicht innerhalb angemessener Zeit abgeschlossen worden ist (vgl. BFH-Urteil vom 21. Februar 1991 V R 105/84, BFHE 163, 313, BStBl II 1991, 498; BFH-Beschluß vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469, 475, BStBl II 1992, 148).
  • BFH, 05.11.1992 - X B 85/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Gesetzgeber bei der Schaffung von

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Der Gesetzgeber darf im Interesse der möglichst einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung dem Erfordernis der Praktikabilität Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 84 und 4/86, BVerfGE 82, 60; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BFH, 20.09.1995 - X R 86/94
    Der Gesetzgeber darf im Interesse der möglichst einfachen Handhabung der sog. Vollverzinsung dem Erfordernis der Praktikabilität Rechnung tragen (vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 29. Mai 1990 1 BvL 20, 26, 84 und 4/86, BVerfGE 82, 60; Senatsbeschluß vom 5. November 1992 X B 85/92, BFH/NV 1993, 373).
  • BFH, 01.07.2014 - IX R 31/13

    Verzinsung bei beantragter Aussetzung der Vollziehung

    a) Sinn und Zweck der in § 237 AO enthaltenen gesetzlichen Regelung der Verzinsungspflicht ist es, den Nutzungsvorteil wenigstens zum Teil abzuschöpfen, den der Steuerpflichtige dadurch erhält, dass er während der Dauer der Aussetzung über eine Geldsumme verfügen kann, die nach dem im angefochtenen Steuerbescheid konkretisierten materiellen Recht "an sich" dem Steuergläubiger zusteht (vgl. BFH-Urteile vom 24. Juli 1979 VII R 67/76, BFHE 128, 331, BStBl II 1979, 712; vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
  • BFH, 03.12.2019 - VIII R 25/17

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Diese typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers sind bereits bei der Auslegung des § 233a AO zu beachten (BFH-Urteil vom 20.09.1995 - X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53); sie sind in gleicher Weise Maßstab für die Entscheidung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall die Erhebung der Nachzahlungszinsen als sachlich unbillig erscheinen lassen.

    Wie das FG zu Recht ausgeführt hat, zeigt diese gesetzliche Frist auch den Rahmen, innerhalb dessen eine Bearbeitungszeit nicht unangemessen ist (BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, unter 2.b dd).

    Auch eine lange Bearbeitungszeit von wie im Streitfall 13 Monaten für die Umsetzung einer Mitteilung über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen lässt die Erhebung von Nachzahlungszinsen daher noch nicht als sachlich unbillig erscheinen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53, zur Erhebung von Nachzahlungszinsen bei Bekanntgabe des Steuerbescheids nach Ablauf von 14 Monaten nach Eingang der Steuererklärung).

  • BFH, 12.11.2013 - VIII R 36/10

    Steuerpflicht von Erstattungszinsen

    Erstattungs- und Nachzahlungszinsen würden gemäß § 233a AO identisch berechnet und verfolgten denselben Zweck (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1995 X R 86/94, BFHE 178, 555, BStBl II 1996, 53).
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