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   BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95   

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https://dejure.org/1996,1867
BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95 (https://dejure.org/1996,1867)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1996 - IV R 48/95 (https://dejure.org/1996,1867)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1996 - IV R 48/95 (https://dejure.org/1996,1867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 66
    Sanierung; Zurechnung

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 367
  • NJW 1997, 277
  • BB 1996, 1917
  • DB 1996, 1902
  • BStBl II 1996, 574
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.09.1992 - IV R 110/90

    Folgen des Unterlassens einer notwendigen Beiladung - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95
    Der Bundesfinanzhof (BFH) wies jedoch in seinem Urteil vom 17. September 1992 IV R 110/90 (BFH/NV 1993, 476) darauf hin, daß der Zurechnung weiterer Verlustanteile bei den Kommanditisten nicht entgegenstehe, daß es zum späteren Ausgleich der negativen Kapitalkonten (auch) durch Anteile der Kommanditisten an einem steuerfreien Sanierungsgewinn kommen könne.

    Hiervon geht die BFH-Rechtsprechung als selbstverständlich aus (vgl. z. B. Senatsurteil vom 17. September 1992 IV R 110/90, BFH/NV 1993, 476, 478).

    Hiervon ausgehend sind auch die anteilig auf die Kommanditisten einer sanierungsbedürftigen KG entfallenden Sanierungsgewinne steuerfrei, sofern es sich um eine unternehmensbezogene Sanierung handelt, durch die der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden soll (vgl. z. B. Senatsurteil in BFH/NV 1993, 476, 478).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95
    In jenen Fällen entsteht nämlich kein "echter" Gewinn im Sinne einer Betriebsvermögensmehrung; die Versteuerung eines "Gewinns" ist vielmehr nur die rechtlich notwendige Folge aus früheren Verlustzurechnungen, die auf diese Weise korrigiert werden (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, 770).
  • BFH, 10.11.1980 - GrS 1/79

    Negatives Kapitalkonto des Kommanditisten

    Auszug aus BFH, 18.04.1996 - IV R 48/95
    b) Steuerlich ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH der handelsrechtliche Gewinnverteilungsschlüssel maßgeblich (Beschluß des Großen Senats des BFH vom 10. November 1980 GrS 1/79, BFHE 132, 244, BStBl II 1981, 164).
  • BFH, 22.01.2015 - IV R 38/10

    Zurechnung des Ertrags aus einem Schulderlass im Zusammenhang mit einem

    a) Hinsichtlich der Zurechnung des infolge eines Erlasses von Schulden entstandenen "Sanierungsgewinns" --(handelsrechtlich) verstanden als Vermögensmehrung, die auf dem Erlass von Unternehmensschulden beruht (vgl. BFH-Urteile vom 19. März 1993 III R 79/91, BFH/NV 1993, 536, und vom 18. April 1996 IV R 48/95, BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574)-- hat der BFH wiederholt entschieden, dass sich diese grundsätzlich nach der für die Gesellschaft handelsrechtlich gültigen Gewinnverteilungsregelung richtet (z.B. BFH-Urteile in BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574; vom 12. September 1996 IV R 19/95, BFHE 181, 447, BStBl II 1997, 234; in BFHE 185, 147, BStBl II 1998, 437).

    Insoweit kommt diese Vermögensmehrung grundsätzlich allen im Zeitpunkt des Verzichts beteiligten Gesellschaftern nach Maßgabe des Gewinnverteilungsschlüssels zugute (z.B. BFH-Urteil in BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574).

  • BFH, 16.05.2002 - IV R 58/00

    Steuerfreier Sanierungsgewinn bei einem Kommanditisten

    Im Falle einer unternehmensbezogenen Sanierung sind auch Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto am Sanierungsgewinn mit der Folge zu beteiligen, dass das negative Kapitalkonto steuerfrei aufgefüllt wird (Senatsurteil vom 18. April 1996 IV R 48/95, BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574).

    Wie bereits ausgeführt, galt das auch für Kommanditisten mit negativem Kapitalkonto mit der Folge, dass das negative Kapitalkonto steuerfrei aufgefüllt wurde (BFH-Urteile in BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574, und in BFHE 185, 147, BStBl II 1998, 437).

    Der Senat ist dieser Auffassung in seinem Urteil in BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574 (unter 3.) mit eingehender Begründung ausdrücklich nicht gefolgt.

  • BFH, 12.09.1996 - IV R 19/95

    Steuerfreie Auffüllung der negativen Kapitalkonten von Kommanditisten im Rahmen

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Unternehmen zunächst mit ihnen fortgeführt werden sollte (Ergänzung zum Senatsurteil vom 18. April 1996 IV R 48/95, BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574).

    Er verweist insoweit auf sein Urteil vom 18. April 1996 IV R 48/95 (BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574).

    a) Wie der Senat im Urteil in BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574 entschieden hat, richtet sich die Zurechnung des Sanierungsgewinns nach der für die Gesellschaft handelsrechtlich gültigen Gewinnverteilungsregelung.

  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 65/96

    Sanierungsgewinn einer KG bei negativen Kapitalkonten

    Ihr negatives Kapitalkonto kann in diesem Fall steuerfrei aufgefüllt werden (BFH-Urteil vom 18. April 1996 IV R 48/95, BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574).

    Die negativen Kapitalkonten müssen nicht notwendig mit steuerpflichtigen Gewinnen aufgefüllt werden; hierzu ist auch ein steuerfreier Sanierungsgewinn geeignet (BFH in BFHE 1980, 367, BStBl II 1996, 574).

  • BFH, 21.10.1997 - VIII R 20/96

    Kommanditist: Zurechnung des Sanierungsgewinns

    Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß die nach den allgemein geltenden Grundsätzen gebotene Gewinnverteilung in Sanierungsfällen nicht gelten soll (BFH- Urteil vom 18. April 1996 IV R 48/95, BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574 [BFH 18.04.1996 - IV R 48/95]).

    Die negativen Kapitalkonten müssen nicht notwendig mit steuerpflichtigen Gewinnen aufgefüllt werden; hierzu ist auch ein steuerfreier Sanierungsgewinn geeignet (BFH in BFHE 180, 367, [BFH 18.04.1996 - IV R 48/95] BStBl II 1996, 574 [BFH 18.04.1996 - IV R 48/95]).

  • BFH, 06.06.2002 - VIII B 129/01

    Steuerfreier Sanierungsgewinn; verrechenbare Verluste

    Für einen solchen Fall, in dem außerhalb des zeitlichen Anwendungsbereichs des § 15a EStG negative Kapitalkonten durch ausgleichsfähige Verluste entstanden waren, hat der BFH mit Urteil vom 18. April 1996 IV R 48/95 (BFHE 180, 367, BStBl II 1996, 574) entschieden, dass der Sanierungsgewinn auch den Kommanditisten mit negativen Kapitalkonten nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel steuerfrei zuzurechnen ist.
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