Rechtsprechung
BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, § 7 Abs. 4; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1
- Kanzlei Prof. Schweizer
Grundsatzurteil zur Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungsaufwand bei Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes
- Wolters Kluwer
Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Einkommenssteuer; Herstellungsaufwand; AfA; Absetzung für Abnutzung; Modernisierungsaufwendungen; Instandsetzungsaufwendungen; Gebrauchswerterhöhung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Luxussanierung gilt steuerlich wie ein Neubau
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 177, 454
- NJW 1995, 2807 (Ls.)
- BB 1995, 1838
- DB 1995, 1841
- BStBl II 1996, 632
Wird zitiert von ... (162) Neu Zitiert selbst (38)
- BFH, 22.08.1966 - GrS 2/66
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Ursprünglicher Zustand i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB ist grundsätzlich der Zustand des Gebäudes zu dem Zeitpunkt, in dem der Steuerpflichtige es in sein Vermögen aufgenommen hat (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 22. August 1966 GrS 2/66, BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672).Dies ist der Zeitpunkt der Herstellung oder, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude erworben hat, der Zeitpunkt des Erwerbs (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, 255, BStBl II 1992, 30;… vgl. auch Mathiak, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 7-1984, S. 97, 132;… Schmidt/Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 43 b).
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Ersatz von einzelnen Teilen eines Gebäudes regelmäßig als Erhaltungsaufwand anzusehen (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, 796, BStBl III 1966, 672; Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, 254, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 17/84, BFHE 158, 283, 287, BStBl II 1990, 79 m. w. N.).
Solche Maßnahmen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie über eine übliche Modernisierung hinausgehen (Großer Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672;… BFH in BFH/NV 1991, 533;… Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 195/87, BFH/NV 1991, 812); dazu bedarf es jedoch keiner Eingriffe in die Bausubstanz.
- BFH, 11.08.1989 - IX R 44/86
Im Verhältnis zum Kaufpreis hoher Erhaltungsaufwand ist nur im Rahmen der AfA bei …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Dies ist der Zeitpunkt der Herstellung oder, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude erworben hat, der Zeitpunkt des Erwerbs (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; Senatsurteile vom 11. August 1989 IX R 44/86, BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; vom 30. Juli 1991 IX R 123/90, BFHE 165, 253, 255, BStBl II 1992, 30;… vgl. auch Mathiak, Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft - DStJG - 7-1984, S. 97, 132;… Schmidt/Glanegger, a. a. O., § 6 Anm. 43 b).Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB grundsätzlich auch durch grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden kann (Senatsurteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, …und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533; vgl. auch §§ 7h, 7i EStG, §§ 82g, 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -).
a) Herstellungskosten als Folge einer über den ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB) können dann vorliegen, wenn in zeitlicher Nähe zur Anschaffung - in der Regel innerhalb von drei Jahren - im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Reparatur- oder Modernisierungsaufwendungen anfallen (sog. anschaffungsnaher Herstellungsaufwand, BFH-Urteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53; BFHE 165, 253, BStBl II 1992, 30; vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, 205, BStBl II 1992, 285; vom 23. September 1992 X R 10/92, BFHE 169, 331, BStBl II 1993, 338).
- BFH, 10.06.1975 - VIII R 114/71
Einheitliche Baumaßnahme - Einheitlich zu beurteilende Baukosten - Baukosten - …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Die Bezugnahme des IV. Senats auf das BFH-Urteil vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71 (BFHE 116, 469, BStBl II 1975, 878), das erhebliche, als Herstellungsmaßnahmen zu wertende und mit den übrigen Maßnahmen bautechnisch verknüpfte bauliche Veränderungen zum Gegenstand hatte, zeigt aber, daß der IV. Senat von den gleichen Rechtsgrundsätzen wie der erkennende Senat ausgegangen ist.Ferner hat er in bestimmten Fällen von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen eine wesentliche Verbesserung angenommen, in denen es sich um eine "einheitliche Baumaßnahme im Wesen einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf" handelte (z. B. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71, BFHE 116, 469, BStBl II 1975, 878;… vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147;… vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149;… vom 11. August 1989 IX R 258/87, BFH/NV 1990, 436; vom 14. Dezember 1989 III R 183/85, BFHE 160, 291, BStBl II 1990, 450;… BFH in BFH/NV 1991, 812).
- BFH, 25.08.1989 - III R 17/84
1. Silo zur Speicherung von Produktionsabfall ist auch dann Betriebsvorrichtung, …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist der Ersatz von einzelnen Teilen eines Gebäudes regelmäßig als Erhaltungsaufwand anzusehen (Großer Senat des BFH in BFHE 86, 792, 796, BStBl III 1966, 672; Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, 254, BStBl II 1974, 132; BFH-Urteil vom 25. August 1989 III R 17/84, BFHE 158, 283, 287, BStBl II 1990, 79 m. w. N.).Das gilt auch dann, wenn damit eine werterhöhende Modernisierung verbunden ist, die dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen, aber durch den technischen Fortschritt und die Veränderung der Lebensgewohnheiten verloren hatte; das Anpassen des Hauses an die Zeitumstände bedeutet keine Änderung im Wesen (vgl. BFH-Urteile vom 13. März 1979 VIII R 83/77, BFHE 127, 383, BStBl II 1979, 435; vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, 386, BStBl II 1980, 7; vom 24. Februar 1981 VIII R 122/79, BFHE 133, 41, BStBl II 1981, 468; BFH in BFHE 158, 283, 287, BStBl II 1990, 79).
- BFH, 14.10.1960 - VI 100/59 U
Aufteilung von Aufwendungen für Handwerkerarbeiten an einem Gebäude in …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Eine Aufteilung der Aufwendungen (ggf. durch Schätzung) ist geboten, soweit die Arbeiten ohne diesen Zusammenhang lediglich gleichzeitig vorgenommen worden sind (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1960 VI 100/59 U, BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493; vom 22. Februar 1973 VIII R 72/68, BFHE 109, 36, 38, BStBl II 1973, 483), etwa um die mit den Arbeiten verbundenen Unannehmlichkeiten abzukürzen (BFH in BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493; BFH-Urteil vom 29. Juni 1965 VI 236/64 U, BFHE 83, 16, BStBl III 1965, 507).Eine solche Aufteilung erübrigt sich nicht deshalb, weil die Aufwendungen einheitlich in Rechnung gestellt worden sind (BFH in BFHE 71, 653, BStBl III 1960, 493).
- BFH, 19.06.1991 - IX R 195/87
Einordnung von Aufwendungen für die Erneuerung von Teilen eines Gebäudes als …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Solche Maßnahmen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie über eine übliche Modernisierung hinausgehen (Großer Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672;… BFH in BFH/NV 1991, 533; Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 195/87, BFH/NV 1991, 812); dazu bedarf es jedoch keiner Eingriffe in die Bausubstanz.Ferner hat er in bestimmten Fällen von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen eine wesentliche Verbesserung angenommen, in denen es sich um eine "einheitliche Baumaßnahme im Wesen einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf" handelte (z. B. BFH-Urteile vom 10. Juni 1975 VIII R 114/71, BFHE 116, 469, BStBl II 1975, 878;… vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147;… vom 16. September 1986 IX R 126/84, BFH/NV 1987, 149;… vom 11. August 1989 IX R 258/87, BFH/NV 1990, 436; vom 14. Dezember 1989 III R 183/85, BFHE 160, 291, BStBl II 1990, 450; BFH in BFH/NV 1991, 812).
- BFH, 15.01.1991 - IX R 21/89
Abgrenzung von Liebhaberei und der Absicht einen Totalüberschuss zu erzielen im …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Zutreffend ist das FG davon ausgegangen, daß eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB grundsätzlich auch durch grundlegende Instandhaltungsmaßnahmen erreicht werden kann (Senatsurteile in BFHE 158, 240, BStBl II 1990, 53, und vom 15. Januar 1991 IX R 21/89, BFH/NV 1991, 533; vgl. auch §§ 7h, 7i EStG, §§ 82g, 82i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung - EStDV -).Solche Maßnahmen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH nur dann zu einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn sie über eine übliche Modernisierung hinausgehen (Großer Senat in BFHE 86, 792, BStBl III 1966, 672; BFH in BFH/NV 1991, 533;… Urteil vom 19. Juni 1991 IX R 195/87, BFH/NV 1991, 812); dazu bedarf es jedoch keiner Eingriffe in die Bausubstanz.
- BFH, 19.07.1985 - III R 170/80
Aufwendungen für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung eines Gebäudes …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
Eine solche Erweiterung liegt u. a. vor, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird (vgl. § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes - II. WoBauG -), wenn es in seiner Substanz vermehrt (z. B. Senatsurteil vom 1. Dezember 1992 IX R 333/87, BFHE 170, 113, 117, BStBl II 1994, 12) oder seine nutzbare Fläche vergrößert wird (z. B. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 1/87, BFHE 165, 355, BStBl II 1992, 73; vom 19. Juli 1985 III R 170/80, BFH/NV 1986, 24, 26) oder wenn nachträglich Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (Senatsurteile vom 29. August 1989 IX R 176/84, BFHE 159, 303, 306, BStBl II 1990, 430, und vom 16. Februar 1993 IX R 85/88, BFHE 170, 547, 549, BStBl II 1993, 544).Vielmehr ist eine Verbesserung dann wesentlich, wenn - nach objektiven Maßstäben - über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im ganzen deutlich erhöht wird; denn nach dem Gebrauchswert entscheidet sich, ob für die Zukunft ein höheres "Nutzungspotential" (…so Knopf/Küting, in: Küting/Weber: Handbuch der Rechnungslegung, 3. Aufl., Stuttgart 1990, § 255 Rn. 359, 361; vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 24) geschaffen worden ist.
- BFH, 01.03.1960 - I 188/59 U
Bemessung der Absetzung für Abnutzung - Abgrenzung von Erhaltungs- und …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
a) Ist das Gebäude so sehr abgenutzt, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), so wird durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt; dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum wiederholt als sog. Generalüberholung bezeichnet worden (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86; vom 14. Januar 1960 IV 96/58 U, BFHE 70, 360, BStBl III 1960, 136; vom 1. März 1960 I 188/59 U, BFHE 70, 530, BStBl III 1960, 198; vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520; vom 25. März 1977 V R 140/74, BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577;… ebenso Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 21 EStG Rn. 273;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl. 1994, § 6 Anm. 43 b bb;… Werndl, in: Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 6 Rdnr. B 293).Aufwendungen, welche die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes verlängern, sind in der Regel nur dann nachträgliche Herstellungskosten, wenn sie die Substanz, die im wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, verändern (vgl. BFH in BFHE 70, 530, BStBl III 1960, 198).
- BFH, 30.05.1974 - IV R 56/72
Aufwendungen für Einbau - Austauschmotor - Lastkraftwagen - Volle Abschreibung - …
Auszug aus BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92
a) Ist das Gebäude so sehr abgenutzt, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß), so wird durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile ein neues Wirtschaftsgut hergestellt; dies ist in Rechtsprechung und Schrifttum wiederholt als sog. Generalüberholung bezeichnet worden (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 31. Januar 1956 I 111/54 U, BFHE 62, 230, BStBl III 1956, 86; vom 14. Januar 1960 IV 96/58 U, BFHE 70, 360, BStBl III 1960, 136; vom 1. März 1960 I 188/59 U, BFHE 70, 530, BStBl III 1960, 198; vom 30. Mai 1974 IV R 56/72, BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520; vom 25. März 1977 V R 140/74, BFHE 122, 176, BStBl II 1977, 577;… ebenso Stephan in Littmann/Bitz/Hellwig, Das Einkommensteuerrecht, § 21 EStG Rn. 273;… Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 13. Aufl. 1994, § 6 Anm. 43 b bb;… Werndl, in: Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 6 Rdnr. B 293).Maßnahmen, die zwar das Gebäude als Ganzes betreffen, es aber lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Stand erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherstellen (substanzerhaltende Bestandteilserneuerungen, vgl. BFH in BFHE 112, 277, BStBl II 1974, 520;… Moxter, Bilanzrechtsprechung, 3. Aufl. 1993, S. 160), bewirken noch keine wesentlichen Verbesserungen.
- BFH, 29.10.1991 - IX R 117/90
Im Verhältnis zum Kaufpreis hohe Erhaltungsaufwendungen (sog. anschaffungsnahe …
- BFH, 25.03.1977 - V R 140/74
Diesel-Lokomotive - Austausch abgenutzter Teile - Volle Abschreibung - …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 123/90
Anschaffungsnahe Aufwendungen nach Ablauf von drei Jahren seit der Anschaffung
- BFH, 16.09.1986 - IX R 126/84
Rechtmäßigkeit der Ablehung geltend gemachter erhöhter Absetzungen - Steuerliche …
- BFH, 24.02.1981 - VIII R 122/79
Erhaltungsaufwand - Vermietung
- BFH, 24.01.1969 - VI R 173/67
Vermietetes Einfamilienhaus - Instandsetzung - Selbstnutzung als Wohnung - …
- BFH, 29.06.1965 - VI 236/64 U
Änderung der Beheizung eines Hauses als Erhaltungsmaßnahme oder …
- BFH, 30.07.1991 - IX R 67/90
Einbeziehung von Aufwendungen für Schönheitsreparaturen in anschaffungsnahe …
- BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82
Notwendigkeit einer hinreichenden Nachprüfbarkeit einer zutreffenden Vornahme der …
- BFH, 09.03.1962 - I 192/61 U
Abgrenzung von Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand
- BFH, 24.07.1979 - VIII R 162/78
Kosten der Umstellung einer Heizung - Mietwohnhaus - Kohleöfen - Zentralheizung - …
- BFH, 14.12.1989 - III R 183/85
Begriff der Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden des Hotel- und …
- BFH, 13.03.1979 - VIII R 83/77
Gasradiatorenheizung - Erhaltungsaufwand - Werbungskosten - Heizungsaustausch
- BFH, 11.08.1989 - IX R 258/87
Anforderungen an die Geltendmachung von Werbungskosten
- BFH, 21.06.1990 - IV B 99/89
Steuerliche Auswirkungen einer Rangrücktrittsvereinbarung
- BFH, 22.02.1973 - VIII R 72/68
Hohe Aufwendungen auf ein Gebäude nach der Anschaffung
- BFH, 31.08.1994 - IX B 44/94
Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Behandlung von Aufwendungen für ein Bündel …
- BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71
Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …
- BFH, 01.12.1992 - IX R 333/87
Kein Wahlrecht des Zeitpunktes bei Inanspruchnahme der AfaA
- BFH, 16.02.1993 - IX R 85/88
Abschreibungen für Alarmanlage
- BFH, 23.09.1992 - X R 10/92
Nichtigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks
- BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89
Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs
- BFH, 03.12.1958 - I 173/58 U
Aufwendungen für den Einbau eines Austauschmotors als laufender Kostenaufwand
- BFH, 21.10.1993 - IV R 87/92
Steuer - Gewinnermittlung - Herstellungskosten
- BFH, 14.01.1960 - IV 96/58 U
Aufwendungen für Baumaßnahmen als Herstellungskosten - Begriff der sofort …
- BFH, 19.06.1991 - IX R 1/87
Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand: Umbau des Daches
- BFH, 31.01.1956 - I 111/54 U
Vereinbarung zwischen steuerpflichtigem und Finanzamt - Rechtliche Bindung an die …
- BFH, 29.08.1989 - IX R 176/84
1. Aufwendungen für Markise an fertiggestelltem Gebäude nachträgliche …
- BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97
Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage
Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, können in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) eines Wohngebäudes gegenüber dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs deutlich erhöht wird (Bestätigung des BFH-Urteils vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).
Das gilt sowohl für den Austausch von Ofenheizungen gegen Gas-Etagenheizungen (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1979 VIII R 162/78, BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7; BMF-Erlass vom 16. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1442, Tz. 2.3.) als auch für die Modernisierung der Bäder (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu II.) und den Austausch von einfachverglasten Fenstern gegen Isolierglasfenster (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1998 IX R 66/95, BFHE 186, 220, BStBl II 1998, 515).
Der Umstand, dass der Vermieter aufgrund des Einbaus von Isolierglasfenstern eine höhere Miete verlangen kann (vgl. jetzt § 559 BGB) erlaubt allein nicht den Schluss auf eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee, …und vom 13. Oktober 1998 IX R 38/95, BFH/NV 1999, 603, zu 1. b cc; BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
bb) Übliche, d.h. normalerweise anfallende Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen werden den Gebrauchswert eines Gebäudes insgesamt nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessert wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc; vgl. auch BMF in BStBl I 1996, 1442, Tz. 3.2.).
cc) Allerdings können Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für sich allein noch als Erhaltungsmaßnahmen zu beurteilen wären, in ihrer Gesamtheit zu einer wesentlichen Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB führen, wenn dadurch der Gebrauchswert (das Nutzungspotential) des Gebäudes gegenüber dem ursprünglichen Zustand, d.h. hier dem Zustand im Zeitpunkt des Erwerbs, deutlich erhöht wird (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und 3. b cc, und in BFH/NV 1999, 603; vgl. entsprechend zum Zustand bei Herstellung BFH-Urteil in BFHE 128, 385, BStBl II 1980, 7).
Als ein Beispiel hat der BFH angeführt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen außergewöhnlich hochwertige Materialien in erheblichem Umfang verwendet werden (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131).
Wie sich aus dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 (zu I. 3. b cc: "etwa") ergibt, ist eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB aber nicht nur in dem angeführten Beispiel denkbar, sondern immer dann, wenn der Gebrauchswert (Nutzungspotential) eines Gebäudes von einem sehr einfachen auf einen mittleren oder von einem mittleren auf einen sehr anspruchsvollen Standard gehoben wird.
Ist nicht nur das Zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Wenn auch einzelne dieser Maßnahmen noch nicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen, so kann doch ein Bündel derartiger Baumaßnahmen, bei dem mindestens drei der o.g. wesentlichen Bereiche betroffen sind, ein Gebäude gegenüber seinem Zustand bei Erwerb (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c. und II.) in seinem Standard heben und es damit i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB wesentlich verbessern.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
dd) Nach der neueren Rechtsprechung des BFH sind die Baumaßnahmen insgesamt nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu werten, weil sie zeitlich zusammenhängend vorgenommen wurden und die Aufwendungen insgesamt hoch sind (grundlegend BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b).
cc) In seinen neueren Entscheidungen hat der BFH bei "erheblichen Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten" unter Berücksichtigung ihrer Anschaffungsnähe eine wesentliche Verbesserung gemäß § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB durch eine erhebliche Erhöhung des Nutzungswerts des Gebäudes angenommen, weil diese "wegen der Art der Baumaßnahmen und der Höhe des dadurch bedingten Aufwands im Verhältnis zur Höhe des Kaufpreises offenkundig" sei (z.B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1991 IX R 117/90, BFHE 166, 203, BStBl II 1992, 285, zu 2.; in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. a); in BFH/NV 1999, 776).
Ob das Gebäude durch Baumaßnahmen wesentlich verbessert worden ist, ist eine Tatfrage, deren Feststellung dem FG im einzelnen Fall obliegt (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ff.; vom 10. Mai 1996 IX R 62/94, BFHE 178, 46, BStBl II 1996, 639, zu I. 2. c dd).
Wäre das der Fall, müssten die Kosten einer sog. Generalüberholung regelmäßig Herstellungskosten sein; das hat der BFH aber seit dem Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 verneint; zustimmend BMF in BStBl I 1996, 1442.
Der vom Gesetz geforderte Vergleich zwischen dem Zustand bei Erwerb und dem nach Durchführung der Baumaßnahmen stellt sich bei allen größeren Baumaßnahmen, seien sie in zeitlicher Nähe zur Anschaffung durchgeführt oder nicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. c und II.; vgl. ferner BMF, BStBl I 1996, 1442, Tz. 3).
Kommt der Steuerpflichtige dieser Mitwirkungspflicht nicht nach und sind umfangreiche Baumaßnahmen, die Installationen und Fenster betreffen (vgl. dazu oben zu II. 3. a cc), durchgeführt worden, kann Indiz für eine wesentliche Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB eine erheblich erhöhte Miete sein, wenn sie auf diese Baumaßnahmen zurückzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b ee).
- BFH, 25.08.2009 - IX R 20/08
Anschaffungsnahe Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bei einheitlich zu …
Sie regelt lediglich, welche Kosten "zu den Herstellungskosten gehören", d.h. wie die Herstellungskosten der Höhe nach zu bemessen, welche Arten von anlässlich der Herstellung auftretenden Kosten darin einzubeziehen sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, m.w.N.). - BFH, 17.06.1997 - IX R 30/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erbfolge
Der große Umfang der Baumaßnahmen und die Höhe der Aufwendungen allein haben nicht zur Folge, daß Herstellungskosten gegeben sind (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu 3. b).Bei einem Gebäude ist eine Erweiterung u. a. gegeben, wenn seine Substanz vermehrt, seine nutzbare Fläche vergrößert wird oder wenn Bestandteile eingebaut werden, die bisher nicht vorhanden waren (BFH-Urteil vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, BStBl II 1996, 131), z. B. wenn neuer Wohnraum durch einen Anbau (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter Hinweis auf § 17 Abs. 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes), den Ausbau eines Dachgeschosses (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 69/92, BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630; ähnlich BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 88/90, BFHE 178, 32, BStBl II 1996, 628, …und vom 19. Dezember 1995 IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), oder den Ausbau eines Lichthofes geschaffen wird (BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 2/94, BFHE 178, 42, BStBl II 1996, 637).
Was unter einer wesentlichen Verbesserung i. S. des § 255 Abs. 2 HGB zu verstehen ist, hat der erkennende Senat u. a. im Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b näher ausgeführt.
Das ist noch nicht allein deshalb der Fall, weil hohe Aufwendungen getätigt oder eine werterhöhende Modernisierung durchgeführt wurde, die z. B. einem Wohnhaus den modernen Wohnkomfort wiedergibt, der dem ursprünglichen entspricht, m. a. W. wenn es den Zeitumständen angepaßt wird (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Eine wesentliche Verbesserung des Hauses i. S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nur dann gegeben, wenn durch die Baumaßnahmen vorhandener Raum einer maßgebend höherwertigen Nutzung zugeführt wird (BFH-Urteile in BFHE 178, 36, BStBl II 1996, 630, und in BFHE 177, 454, 460, BStBl II 1996, 632;… vgl. auch Knop/Küting, in: Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung, Bd. I a, 4. Aufl. Stuttgart 1995, § 255 Rn. 379: "zusätzliches Nutzungspotential";… Rn. 381: "wesentlich verändert").
Das sind jedoch typische Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die auch dann nicht Herstellungskosten werden, wenn sie umfangreich sind und zu einer Werterhöhung des Hauses geführt haben (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b aa).
Im zweiten Rechtszug wird das FG zu prüfen haben, ob entsprechend den durch die neuere Rechtsprechung des Senats (insbesondere Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632) aufgestellten Kriterien die Baumaßnahmen eine wesentliche Verbesserung des Gebäudes bewirkt haben.
Sie sind von den Herstellungskosten ggf. im Wege der Schätzung zu trennen (BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, und in BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649; vgl. auch Schreiben des BMF vom 16. Dezember 1996 IV 3 - S 2211 - 69/96, BStBl I 1996, 1442, unter II.).
- BFH, 13.10.1998 - IX R 38/95
Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand bei "wesentlicher Verbesserung"
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind nicht damit zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung (erst) dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Sie sind jedoch ebenfalls als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Das FG hat jedoch entgegen dem Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, das es noch nicht berücksichtigen konnte, die strittigen Aufwendungen allein aufgrund ihrer Höhe sowie aufgrund von Umfang und Art der Baumaßnahmen als Herstellungskosten beurteilt, weil eine sog. "Generalüberholung" vorliege.
Dies setzt jedoch voraus, daß die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen die Bausubstanz verändern, die im wesentlichen die Lebensdauer des Gebäudes bestimmt, insbesondere tragende Wände und Fundamente (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b dd).
Zwar können Steigerungen der Miete ein Indiz für einen deutlich gesteigerten Gebrauchswert sein, aber nur, soweit sie nicht auf zeitgemäßen bestandserhaltenden Erneuerungen beruhen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ee).
Das FG wird nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 den Sachverhalt insgesamt neu zu würdigen haben.
Soweit sich die tatsächlichen Voraussetzungen einer wesentlichen Verbesserung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht mehr feststellen lassen und dies nicht auf der Verletzung der Mitwirkungspflicht des Klägers beruht, sind die Aufwendungen ebenfalls als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sofort abziehbar (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, 462, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b ff).
- BFH, 12.09.2001 - IX R 52/00
Die Begriffsbestimmung der Anschaffungskosten
Welche Aufwendungen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen, bestimmt sich für die Gewinneinkünfte und Überschusseinkünfte, mithin auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, nach § 255 HGB (vgl. allg. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830, 835, zu C. III. 1. c dd; ferner BFH-Urteile vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b zu Herstellungskosten, und vom 17. Dezember 1996 IX R 47/95, BFHE 182, 178, BStBl II 1997, 348, zu Anschaffungskosten; vgl. auch Amtliches Einkommensteuer-Handbuch --EStH-- 2001, H 32a).Ist nicht nur das zweckmäßige, sondern sogar das Mögliche vorhanden und das vor allem unter Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien, dann wird es sich um einen sehr anspruchsvollen Standard handeln (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 19. September 1995 IX R 37/93, BFHE 178, 425, 427, BStBl II 1996, 131, zu 1. a betr.
- BFH, 16.01.2007 - IX R 39/05
Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer …
bb) Eine wesentliche Verbesserung ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential; vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b bb) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird. - BFH, 13.10.1998 - IX R 61/95
Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen
Diese handelsrechtliche Begriffsbestimmung gilt ebenso für das Steuerrecht, und zwar auch für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Senatsurteil vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632).a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift liegt auch dann vor, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, daß es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a der Gründe).
Die Merkmale einer solchen wesentlichen Verbesserung sind entgegen der Auffassung des FG nicht mit dem Argument zu begründen, es liege eine sog. "Generalüberholung" vor; dieser Begriff hat keine eigenständige steuerrechtliche Bedeutung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. a der Gründe).
Vielmehr ist eine Verbesserung erst dann wesentlich, wenn über die zeitgemäße Erneuerung hinaus der Gebrauchswert des Hauses im Ganzen deutlich erhöht wird, etwa durch Verwendung außergewöhnlich hochwertiger Materialien in erheblichem Umfang oder eine besondere bauliche Gestaltung (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b).
Aufwendungen verlieren ihre Rechtsnatur als Werbungskosten nicht dadurch, daß sie nicht jeweils in dem Jahr erbracht werden, in dem der bauliche Zustand Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen erfordert hätte; der Steuerpflichtige ist in der Entscheidung frei, wann und in welcher Höhe er solche Aufwendungen macht (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 4. b).
Sie sind nur dann als Herstellungskosten zu beurteilen, wenn sie mit den über eine zeitgemäße substanzerhaltende Erneuerung hinausgehenden Maßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (Senatsurteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 3. b cc).
Im übrigen wird das FG den Sachverhalt nach den Maßstäben des Urteils in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632 insgesamt neu zu würdigen haben.
- BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert
a) Die Herstellung eines Gebäudes im Sinne dieser Vorschrift kann zwar auch dann vorliegen, wenn ein Gebäude so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist (Vollverschleiß) und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wiederhergestellt wird (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. a).Waren die ursprünglichen Herstellungskosten (oder im Falle des Erwerbs die Anschaffungskosten) vor den Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bereits verändert worden, etwa durch anderweitige nachträgliche Herstellungs- oder Anschaffungskosten oder eine Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung --AfaA-- (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG), so ist der für die geänderte AfA-Bemessungsgrundlage maßgebende Zustand mit dem nunmehr durch die ausgeführten Arbeiten erreichten Zustand zu vergleichen (BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, unter I. 2. c).
Wenn daher im Zuge der Baumaßnahmen diese Einrichtungen nicht nur in zeitgemäßer Form ersetzt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b bb, m.w.N.), sondern darüber hinaus in ihrer Funktion (Gebrauchswert) deutlich erweitert und ergänzt werden und dadurch der Wohnkomfort des Hauses insgesamt deutlich gesteigert wird, dann wird ein Wohnhaus dadurch wesentlich verbessert.
Derartig gebündelte Baumaßnahmen und die damit bautechnisch zusammenhängenden Baumaßnahmen (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b cc, und vom 16. Juli 1996 IX R 34/94, BFHE 181, 50, BStBl II 1996, 649) können insgesamt zu Herstellungskosten führen.
- FG Münster, 29.01.2015 - 12 K 3193/12
Einkommensteuerliche Bewertung von Aufwendungen als Herstellungskosten oder als …
Von einer Aufteilung in Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen kann nur insoweit abgesehen werden, als die Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang stehen und in ihrer Gesamtheit eine einheitliche Baumaßnahme bilden; ein sachlicher Zusammenhang in diesem Sinne liegt vor, wenn die einzelnen Baumaßnahmen bautechnisch ineinandergreifen (BFH, Urteil vom 22.12.1995 IX R 116/92, BStBl II 1996, 632). - BFH, 28.04.1998 - IX R 66/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Erwerb
Nach der neueren Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen nicht allein deshalb als Herstellungskosten zu behandeln, weil sie im Rahmen einer sog. Generalüberholung angefallen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1995 IX R 116/92, BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 4. a).Maßgeblich ist allein, ob die Aufwendungen gemäß § 255 Abs. 2 HGB als Herstellungskosten zu werten sind (vgl. BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 1. b, 2.).
Nach den bindenden (vgl. § 118 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) Feststellungen des FG ist davon auszugehen, daß es durch die Baumaßnahmen weder erweitert noch über seinen ursprünglichen Zustand hinaus wesentlich verbessert worden ist (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 2. a, b).
Eine Verbesserung i.S. des § 255 Abs. 2 HGB ist nicht gegeben bei einer zwar werterhöhenden Modernisierung, die aber dem Haus lediglich den zeitgemäßen Wohnkomfort wiedergibt, den es ursprünglich besessen hat, bzw. die das Haus lediglich in ordnungsgemäßem Zustand entsprechend seinem ursprünglichen Zustand erhalten oder diesen Zustand in zeitgemäßer Form wiederherstellen sollen (BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, aa, bb).
Es gibt keinen Anhaltspunkt für eine Erweiterung des Hauses oder dafür, daß die Maßnahmen geeignet gewesen seien, das "Nutzungspotential" des Hauses zu erhöhen (vgl. dazu BFH in BFHE 177, 454, BStBl II 1996, 632, zu I. 3. b, bb, a.E.).
- BFH, 13.10.1998 - IX R 72/95
Herstellungs- oder Werbungskosten bei Generalüberholung
- FG Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 9 K 204/93
Telefon und Fernsehgerät als Krankenhauskosten
- BFH, 10.05.1995 - IX R 62/94
Aufwendungen für Baumaßnahmen in verschiedenen Stockwerken, die teils …
- BFH, 27.09.2001 - X R 55/98
Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes
- BFH, 23.11.2004 - IX R 59/03
Umbaukosten als Herstellungskosten i. S. des § 255 HGB
- BFH, 19.11.2003 - I R 77/01
Rückstellung und Teilwertabschreibung bei Schadstoffbelastung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 40/97
Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen
- BFH, 14.07.2004 - IX R 52/02
Einbau einer Solaranlage als Erhaltungsaufwand
- BFH, 21.02.2001 - X S 10/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand; AdV
- BFH, 25.09.2007 - IX R 28/07
Wirtschaftsgutsbezogene Prüfung, ob Baumaßnahme zu Herstellungskosten oder zu …
- FG Köln, 19.01.2007 - 10 K 3821/03
Sofortige Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein zur Einkunftserzielung …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 98/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- BFH, 17.12.1997 - X R 54/96
Voraussetzungen der steuerlichen Begünstigung der Anschaffung eines Hauses - …
- FG Niedersachsen, 17.03.2023 - 15 K 17/21
Absetzungen für Abnutzung; nachträgliche Herstellungskosten; Wesentliche über den …
- BFH, 21.11.2000 - IX R 40/98
Abgrenzung von Herstellungskosten/Erhaltungsaufwendungen
- FG Niedersachsen, 12.04.2007 - 10 K 415/00
Beurteilung von Aufwendungen für die Entkontaminierung von Grundstücken als …
- BFH, 16.07.1996 - IX R 34/94
Kosten der Dachinstandsetzung als Herstellungskosten, soweit diese durch den …
- BFH, 22.09.2009 - IX R 21/08
Zur Abgrenzung von Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen, keine …
- BFH, 22.12.2011 - III R 37/09
Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten …
- FG Saarland, 14.07.2000 - 1 K 79/00
1. Werbungskosten eines ehrenamtlichen Gewerkschaftsmitgliedes 2. Abgrenzung von …
- BFH, 09.05.1995 - IX R 88/90
1. Auch die nur unwesentliche Vergrößerung der nutzbaren Fläche eines Gebäudes …
- BFH, 25.01.2006 - I R 58/04
Umbau einer betrieblichen Halle als wesentliche Verbesserung - beschränkte …
- BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92
Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen
- FG Münster, 22.01.2020 - 13 K 3039/16
Einkommensteuer - Zur Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und sofort …
- BFH, 10.10.2000 - IX R 15/96
Erhaltungsaufwendungen bei Nutzungswertbesteuerung
- FG Düsseldorf, 25.08.1999 - 9 K 3129/97
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnahe Herstellungsaufwendungen; …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2019 - 2 K 2304/17
Abzugsfähigkeit von Kosten für bauhandwerkliche Maßnahmen als …
- BFH, 29.01.2003 - III R 53/00
Eigenheimzulage: Anschaffung einer Wohnung mit Mängeln
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1197/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- FG Thüringen, 12.07.2000 - III 1649/99
Eigenheimzulage bei Erwerb einer Eigentumswohnung im sanierten Zustand
- BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93
Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten
- FG Thüringen, 31.01.2001 - III 1104/99
EigZulG : keine Anwendbarkeit des Fördergrundbetrages für Neubauten bei …
- BFH, 04.03.1998 - X R 151/94
Umbaumaßnahmen: Abbruchkosten und Teilwertabschreibung
- FG Baden-Württemberg, 20.09.2000 - 12 K 298/00
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand/sofort abziehbare Werbungskosten …
- BFH, 17.12.1996 - IX R 47/95
Wann sind Umbau- und Modernisierungsaufwendungen Anschaffungskosten?
- FG Niedersachsen, 17.08.2006 - 14 K 210/02
Bemessung von Werbungskosten bei Erhaltungsaufwendungen für vermietete und …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 21/00
Anschaffungsnaher Aufwand; wesentliche Verbesserung i.S.d. § 255 Abs. 2 HGB
- BFH, 25.03.2009 - V R 9/08
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutztem Dachgeschossausbau - in § 255 Abs. 2 …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.10.1997 - 2 K 1875/95
- BFH, 23.10.2019 - IX B 47/19
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/00
Zum anschaffungsnahen Aufwand
- FG Niedersachsen, 13.03.2001 - 15 K 208/98
Steuerliche Abzugfähigkeit von Aufwendungen für ein selbstgenutztes …
- BFH, 05.03.2007 - IX B 189/06
NZB: Umbaumaßnahme als Herstellung eines neuen WG ?
- BFH, 16.12.1998 - X R 89/95
Anschaffungsnaher Aufwand bei Erwerb durch Zwangsversteigerung
- BFH, 15.05.2002 - X R 36/99
Herstellung einer Wohnung - Vollverschleiß
- BFH, 09.09.1998 - I R 6/96
Verpflichtung zur Vorlage an den EuGH bei Bilanzsteuerfragen?
- FG München, 08.11.2000 - 1 K 5116/98
Aufwendungen für den Ausbau eines Dachgeschosses als Renovierungs- oder als …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 73/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Baumaßnahmen über mehrere Jahre
- FG Saarland, 14.06.2000 - 1 K 327/98
Anschaffungsnaher Aufwand trotz Überschreitung der Drei-Jahres-Grenze
- FG Baden-Württemberg, 24.09.1998 - 14 K 128/93
Abgrenzung zwischen Herstellungs- und Erhaltungsaufwand; Ermittlung des Gewinns …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 10/02
Anschaffungsnaher Aufwand; Reparaturarbeiten
- FG Schleswig-Holstein, 16.02.2001 - V 231/98
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei Gebäudemodernisierung; …
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/00
Anschaffungsnaher Aufwand; deutliche Erhöhung des Nutzungswerts
- BFH, 01.10.1997 - X R 149/94
Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
- BFH, 26.07.2012 - III R 72/10
Änderung eines bestandskräftigen Investitionszulagenbescheids wegen …
- FG München, 11.12.2009 - 1 K 2187/07
Aufwendungen für den Abbruch einer sanierungsbedürftigen Garage und das …
- FG Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 5 K 341/00
Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand bei Umbau einer Wohnung in zwei …
- BFH, 17.06.1998 - IX B 61/98
Vermutung anschaffungsnaher Aufwendungen widerlegbar
- BFH, 20.08.2002 - IX R 61/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Verbesserung der Nutzungsmöglichkeit in zwei …
- BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93
Herstellungskosten - Sondereigentum
- FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
Werbungskostenabzug bei Eigenbedarfskündigung und Zusammenlegung von Wohnungen
- BFH, 30.06.2005 - V R 46/02
Umbau eines Altbaus; Errichtung eines neuen Gebäudes
- FG Saarland, 07.02.2006 - 1 K 330/02
Herstellungs-, Anschaffungs- und Erhaltungsaufwand bei komplexen …
- BFH, 18.07.2001 - X B 110/00
Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis - Divergenz - Unrichtigkeit …
- FG Köln, 16.05.2000 - 14 K 8826/99
Beibehaltung der Rechtsprechung zum anschaffungsnahen Aufwand
- BFH, 14.02.1996 - X R 127/92
Ist ein Schwimmbad im Einfamilienhaus nach § 10e EStG abziehbar?
- FG Schleswig-Holstein, 08.02.2002 - III 83/99
Zur Qualifizierung von Bauaufwendungen als Herstellungskosten
- FG Nürnberg, 18.05.2000 - III 172/97
Aufwendungen für umfangreiche
- FG Rheinland-Pfalz, 31.08.1999 - 3 K 1234/98
Anspruch auf Abänderung eines Körperschaftsteuerbescheides; Keine Unterberechung …
- BFH, 15.10.1996 - IX R 49/94
Erhaltungsaufwand bei vermieteten Wohngebäuden
- BFH, 25.06.2002 - IX R 10/98
Erhöhte Absetzungen nach dem BerlinFG
- BFH, 10.11.1999 - X R 158/96
Prozesskosten wegen einer Baugenehmigung
- FG Berlin, 18.12.1997 - IV 368/95
- FG Nürnberg, 06.10.2000 - I 207/98
Verhältnis der anschaffungsnahen Aufwendungen
- FG Nürnberg, 15.12.1999 - V 490/97
- BFH, 14.05.2003 - X R 32/00
Vollverschleiß; Herstellung eines neuen Gebäudes
- FG Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 9 K 87/97
Einbau von Fenstergittern als nachträgliche Herstellungskosten
- BFH, 09.05.1995 - IX R 17/93
Ermittlung des Nutzungswerts der Wohnungen eines selbstgenutzten …
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 691/03
Eigenheimzulage; Neuherstellung; Umbau; Zusammenlegung von Räumen; …
- BFH, 05.06.2003 - III R 49/01
Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- FG München, 19.12.2000 - 6 K 5221/99
Betriebsaugabenabzug für erst nach dem Auslaufen der großen Übergangsregelung …
- BFH, 25.08.1999 - X R 57/96
Wiederaufbau und Renovierung einer durch Brand zerstörten Wohnung; …
- FG München, 30.01.2001 - 6 K 5221/99
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 13.08.1996 - IX R 46/94
Aufwendungen für den Umbau und die Modernisierung einer zeitweilig geräumten, …
- FG Münster, 24.06.2020 - 1 K 609/19
Einordnung von Aufwendungen für Umbauarbeiten als sofort abzugsfähiger …
- FG Nürnberg, 04.06.2003 - II 50/02
Kein Erhaltungsaufwand in der Herstellungsphase eines Neubaus
- BFH, 14.05.2003 - X R 47/00
Herstellung einer Wohnung
- BFH, 20.08.2002 - IX R 2/01
Anschaffungsnaher Aufwand, Reparaturen
- BFH, 20.08.2002 - IX R 95/99
- FG Hamburg, 02.03.2001 - II 387/99
Berücksichtigung des Umbaus von zwei Einzelzimmern in eine Zweizimmerwohnung als …
- FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 542/91
- BFH, 15.02.2005 - IX R 36/04
HK - Zusammenhang mit Dachausbau
- BFH, 17.07.2003 - III R 48/01
Eigenheimzulage: Abgrenzung zw. Instandsetzung und Neuherstellung
- BFH, 08.05.2001 - IX R 63/98
Grundstückserwerb gegen Sanierungsverpflichtung; Wohngrundstück
- BFH, 05.03.2007 - X B 171/06
NZB: Herstellen einer Wohnung
- BFH, 05.06.2003 - III R 43/02
EigZul: Neuherstellung einer Wohnung durch Renovierung?
- FG Nürnberg, 05.02.2003 - III 85/01
Umbau einer Wohnung in ein Büro führt zu Herstellungsaufwand
- BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 22.01.2003 - X R 13/00
Anschaffungsnaher Aufwand; Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- BFH, 05.06.2003 - III R 54/00
Herstellen einer Wohnung i. S. des § 2 EigZulG durch umfangreiche Renovierung und …
- BFH, 22.01.2003 - X R 45/99
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio
- BFH, 14.05.2002 - IX R 80/00
Große Übergangslösung; Ausbauten und Erweiterungen an einer selbstgenutzten …
- BFH, 22.01.2003 - X R 69/01
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 03.12.2002 - IX R 71/00
Anschaffungskosten; Standarderhöhung
- FG Baden-Württemberg, 18.02.1999 - 3 K 84/95
Übernommene Kapitalerhöhungskosten keine vGA
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 263/04
Abgrenzung Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand bei Dachbalkonüberdachung zur …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 320/06
Keine Anspruch auf Investitionszulage für Herstellungsarbeiten, für die bereits …
- BFH, 21.07.1998 - III B 32/98
InvZul; Einbruchmeldeanlage im Kreditinstitut als InvZul-begünstigtes bewegliches …
- FG Schleswig-Holstein, 26.02.2002 - II 735/98
Zusätzlicher Einbau eines solaren Zusatzmoduls in eine funktionstüchtige …
- BFH, 14.03.2023 - IX B 60/22
Darlegung von Zulassungsgründen bei einer Nichtzulassungsbeschwerde
- FG Nürnberg, 13.08.2002 - II 182/00
Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Vermietung eines Gebäudes an ein …
- FG Berlin, 02.05.2001 - 2 K 2227/97
Ein in ein Schulgebäude durch ein Versorgungsunternehmen fest eingebautes …
- BFH, 15.11.1995 - X R 8/94
Wohnungsinstandsetzung kein Ausbau
- FG Münster, 23.01.2002 - 8 K 6315/99
Kein Erlassanspruch bei unberechtigt geltend gemachter Vorsteuer
- FG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 K 3824/95
Vermietung und Verpachtung; Anschaffungsnaher Aufwand; Aufgriffsgrenze; …
- FG Hessen, 23.02.2000 - 5 K 1280/99
Anschaffungsnaher Aufwand; Herstellungskosten; Schönheitsreparaturen; versteckter …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/00
Dachgeschosserneuerung und Aufstockung als Neubau eines fremden Wohnzwecken …
- FG Düsseldorf, 30.06.2003 - 7 K 6600/01
Sonderausgabenabzug; Kirchensteuer; Erstattungsüberhang; Folgejahr; Rückwirkendes …
- FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2002 - 5 K 3158/00
Altbausanierung als "Neuherstellung"
- BFH, 15.11.1995 - X R 12/95
Anforderungen für einen Abzugsbetrag für die Herstellung einer Wohnung
- FG Niedersachsen, 23.05.2000 - 15 K 192/97
Aufwendungen für Umbauarbeiten als Werbungskosten , die sofort abzugsfähige …
- FG Thüringen, 24.02.2000 - III 1269/99
Kein Abzug von anschaffungsnahen Aufwand als Vorkosten nach § 10i EStG
- FG Münster, 21.01.2000 - 4 K 7316/98
Rechtliche Einordnung und Voraussetzungen anschaffungsnahen Aufwandes
- FG Niedersachsen, 12.06.2003 - 11 K 188/98
Berücksichtigung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; …
- FG Düsseldorf, 27.05.1999 - 13 K 6803/96
Anschaffungsnaher Aufwand: Überschreiten der Aufgriffsgrenze
- OVG Niedersachsen, 25.01.2001 - 11 L 2863/00
Anlagegut; Aufzug; Betriebsvorrichtung; Bettenaufzug; Bewertung; …
- FG Hamburg, 22.01.1998 - I 1099/97
Einstufung von Instandhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen in den ersten …
- BFH, 27.06.1995 - IX R 29/90
Annahme von Werbungskosten bei bestehendem Veranlassungszusammenhang zwischen den …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 6 K 1660/96
Wertermittlung bei Grundstücken; Aufteilung von Anschaffungskosten eines bebauten …
- FG Bremen, 10.12.1997 - 496063K 3
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand - versteckte Mängel
- FG Münster, 19.12.2000 - 15 K 7506/98
Abgrenzung zu anschaffungsnahen Aufwendungen für ein Gebäude
- FG Berlin, 17.12.1998 - 4243/96
- FG Baden-Württemberg, 20.12.1995 - 5 K 298/94
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in der Bauphase oder Anschaffungsphase einer …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 3 K 320/06
Voraussetzungen für eine Investitionszulage gem. § 3 Investitionszulagengesetz …
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2004 - 11 K 271/04
Degressive AfA bei Neuaufbau eines Daches
- FG Hessen, 15.08.2002 - 5 K 4799/00
Herstellungskosten; Renovierung; Wesentliche Verbesserung; Neue Bundesländer; …
- FG Baden-Württemberg, 14.02.2001 - 2 K 237/99
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten bei grundlegender Überholung nicht mehr …
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 1154/00
Zur Abgrenzung von nachträglichen Herstellungskosten
- FG Hessen, 14.06.2000 - 2 K 4802/97
Eigenheimzulagegesetz; Wohnraumerweiterung; Grund und Boden; Heizung; Ersetzen; …
- BFH, 20.02.1998 - IX B 143/97
- BFH, 22.10.1997 - X B 271/96
- FG München, 16.12.1999 - 13 K 143/96
Aufteilung eines Grundstückskaufpreises; zu den tatsächlichen Voraussetzungen …
- BFH, 10.05.1995 - IX R 4/92
Steuerrechtliche Beurteilung von Reparaturkosten und Modernisierungskosten die in …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.04.2000 - 3 K 3249/99
Aufwendungen für den Einbau einer Heizung als
- FG München, 05.08.1998 - 1 K 591/96
Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungsaufwendungen; Instandsetzung und …
- FG Hessen, 29.09.1997 - 4 K 2488/93
- FG Baden-Württemberg, 24.02.1999 - 12 K 126/97
Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten für das Auswechseln von Fenstern; …
- FG Nürnberg, 17.06.1998 - V 189/96
- FG München, 02.08.1996 - 1 V 593/96
Berücksichtigung von Aufwendungen als Herstellungskosten; Instandsetzung und …
- FG München, 23.04.2002 - 6 K 920/00
Abgrenzung von Instandhaltungsaufwendungen zu anschaffungsnahem …
- FG Berlin, 16.12.1999 - 1 K 1487/98
- FG Saarland, 25.10.1995 - 1 K 378/92
Einkommensteuer; keine anschaffungsnahen Herstellungskosten bei Erfüllung …