Rechtsprechung
BFH, 31.08.1994 - X R 44/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Deutsches Notarinstitut
EStG §§ 10, 9
Vermögensübergabe gegen festbestimmte Zeitrente - Simons & Moll-Simons
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, Nr. 7
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Vermögensübergabe; Versorgungsleistungen; Sonderausgaben; Veräußerungsgeschäft; Anschaffungsgeschäft; Ratenzahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vermögensgegenstand einer Leibrente
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Überblick über die Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte nach § 20 Abs. 1 EStG
- Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 176, 19
- FamRZ 1997, 500 (Ls.)
- BB 1995, 489
- DB 1995, 658
- BStBl 1996 II, 676
- BStBl II 1996, 676
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (19)
- BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90
1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Die Kläger hätten glaubhaft dargelegt, daß das Haus im Familienbesitz verbleiben sollte, daß die Rente nicht nach dem Wert der Gegenleistung, sondern an den Bedürfnissen der Vertragsparteien bemessen worden sei und daß sie die wirtschaftliche Sicherung der alternden Eltern bezweckt habe (Bezugnahme auf den Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78).Die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben - und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) - beruht auf dem Umstand, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise die Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, 237 f., BStBl II 1992, 78).
Die anläßlich der Übergabe von Vermögen vereinbarten Versorgungsleistungen sind Hauptanwendungsfall der in vollem Umfang abziehbaren dauernden Last (Beschluß in BFHE 165, 225, 238, BStBl II 1992, 78).
Die Beteiligten ließen sich von dem Gedanken leiten, das übertragene Vermögen - insbesondere einen übergebenen Betrieb - der Familie zu erhalten (BFH in BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78, m. w. N. der Rechtsprechung).
a) Beim Vertragstypus "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" handelt es sich "um eine besondere Art von Versorgungsleistungen", die durch die Übergabe des Vermögens notwendig geworden sind, ohne daß deshalb ein Veräußerungsgeschäft vorliegt (vgl. Beschluß des Großen Senats in BFHE 165, 225, 239, BStBl II 1992, 78, m. w. N. der Rechtsprechung).
Der Große Senat des BFH in BFHE 165, 225, 238, BStBl II 1992, 78 hat anerkannt, daß mit der Vereinbarung der Abänderbarkeit von Versorgungsleistungen im Rahmen einer Vermögensübergabe eine Rechtslage hergestellt wird, "die dem Regelungswillen des Steuerneuordnungsgesetzes (StNOG) 1954 - grundsätzliche Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen ... - entspricht".
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Die steuerrechtliche Zurechnung der Versorgungsleistungen zu den Sonderausgaben - und korrespondierend beim Bezieher zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 Satz 1 EStG) - beruht auf dem Umstand, daß sich der Vermögensübergeber in Gestalt der Versorgungsleistungen typischerweise die Erträge seines Vermögens vorbehält, die nunmehr allerdings vom Vermögensübernehmer erwirtschaftet werden müssen (Beschlüsse des Großen Senats vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, 328, BStBl II 1990, 847, und in BFHE 165, 225, 237 f., BStBl II 1992, 78).Die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist seit jeher nicht als Gegenleistung für das übertragene Vermögen angesehen worden (Beschluß in BFHE 161, 317, 327 f., BStBl II 1990, 847, m. w. N.).
Gleichstellungsgelder führen zu Anschaffungskosten (Beschluß in BFHE 161, 317, 329 f., BStBl II 1990, 847).
Der erkennende Senat läßt offen, ob eine solche Auffassung aus dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 folgt.
- BFH, 24.04.1970 - VI R 212/69
Wiederkehrende Zahlungen - Hingabe eines Vermögensgegenstandes - Gleichbleibende …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
e) Unerheblich ist, daß die nach Höhe und Dauer festbestimmten wiederkehrenden Leistungen der Versorgung des Bezugsberechtigten dienen sollten (so ausdrücklich bereits Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 18. Januar 1928 VI A 192/27, RStBl 1928, 97; BFH-Urteil vom 24. April 1970 VI R 212/69, BFHE 99, 38, BStBl II 1970, 541;… Fischer, Wiederkehrende Bezüge und Leistungen, 1994, Rdnr. 11, 213).Bereits mit Urteil in BFHE 99, 38, 40, BStBl II 1970, 541 hat der BFH erkannt, daß gegen Hingabe eines Vermögensgegenstandes erworbene "sog. Zeitrenten" als Kaufpreisraten zu behandeln seien.
- BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87
Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Im übrigen könne es sich angesichts der Höhe der "vorbehaltenen Erträge" schlechterdings nicht um Versorgungsleistungen handeln (Bezugnahme auf BFH-Urteil vom 23. Januar 1992 XI R 6/87, BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526).Das Urteil des XI. Senats vom 23. Januar 1992 XI R 6/87 (BFHE 167, 86, BStBl II 1992, 526) scheint auszuschließen, daß anläßlich einer Übertragung von Vermögen vereinbarte wiederkehrende Leistungen, die nicht "wie unter fremden Dritten nach kaufmännischen Gesichtspunkten" bemessen sind, ein Entgelt sein können.
- BFH, 27.04.1977 - I R 12/74
Zweigliedrige OHG - Ausscheiden des Gesellschafters - Aufgabe des …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Aus der steuerrechtlichen Behandlung der Leistungen beim jeweils anderen Vertragspartner können keine Rechte hergeleitet werden (vgl. BFH-Urteil vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603, unter 2. a. E.). - BFH, 21.10.1992 - X R 99/88
Gewinnanteile der eigenen Kinder bei Ausschluss einer Verlustbeteiligung nicht …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
d) Soweit die Vertragsparteien nach dem Wortlaut des Zusatzvertrages vom 15. Mai 1987 übereinstimmend davon ausgegangen waren, daß es sich "nicht um einen entgeltlichen Übertragungsvertrag" gehandelt habe, ist dies angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der wiederkehrenden Leistungen eine, gemessen am erklärten und praktizierten Rechtsfolgewillen, steuerrechtlich unzutreffende Bezeichnung, die unbeachtlich ist und unter Berücksichtigung des tatsächlich Vereinbarten korrigiert werden kann (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, 273, BStBl II 1991, 327, und vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, jeweils m. w. N.). - BFH, 23.02.1994 - X R 123/92
Erbschaftsteuer als Sonderausgabe abziehbar, soweit Einkünfte als Erwerb von …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Der erkennende Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (Urteile vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, 102 f., BStBl II 1993, 298, unter II. 3. b; vom 23. Februar 1994 X R 123/92, BFHE 174, 73, BStBl II 1994, 690, unter 4. b). - BFH, 28.11.1990 - X R 109/89
GbR - Gesellschaftszweck - Verzinsliches Darlehn - Steuerermäßigung - …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
d) Soweit die Vertragsparteien nach dem Wortlaut des Zusatzvertrages vom 15. Mai 1987 übereinstimmend davon ausgegangen waren, daß es sich "nicht um einen entgeltlichen Übertragungsvertrag" gehandelt habe, ist dies angesichts der rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung der wiederkehrenden Leistungen eine, gemessen am erklärten und praktizierten Rechtsfolgewillen, steuerrechtlich unzutreffende Bezeichnung, die unbeachtlich ist und unter Berücksichtigung des tatsächlich Vereinbarten korrigiert werden kann (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1990 X R 109/89, BFHE 163, 264, 273, BStBl II 1991, 327, und vom 21. Oktober 1992 X R 99/88, BFHE 170, 41, BStBl II 1993, 289, jeweils m. w. N.). - BFH, 07.04.1992 - VIII R 59/89
Rentenzahlungen als Abfindung für Erbverzicht sind wiederkehrende Bezüge (§ 22 …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Ferner hat der VIII. Senat des BFH entschieden, daß die Unterscheidung zwischen Kaufpreisraten und Veräußerungszeitrente "allein bedeutsam" sei für das von der Rechtsprechung und von der Verwaltung für die Anwendung des § 16 EStG eingeräumte Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflußversteuerung; insbesondere finde auf "Kaufpreiszeitrenten" nicht § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG Anwendung (…Urteil vom 19. Mai 1992 VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87, 89, unter I. 3. b; vgl. ferner Urteil vom 7. April 1992 VIII R 59/89, BFHE 167, 515, 517, BStBl II 1992, 809). - BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82
Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - X R 44/93
Auch langfristige Kaufpreisraten können der Versorgung des Veräußerers dienen; dies wird in der Rechtsprechung zum Veräußererwahlrecht vorausgesetzt (z. B. BFH-Urteile vom 26. Juli 1984 IV R 137/82, BFHE 141, 525, BStBl II 1984, 829, und vom 20. Dezember 1988 VIII R 110/82, BFH/NV 1989, 630). - BFH, 19.05.1992 - VIII R 37/90
Übertraguns eines Gesellschaftsanteils zu einem Veräußerungspreis und einer über …
- BFH, 26.07.1984 - IV R 137/82
Zum Besteuerungswahlrecht bei Veräußerung eines Teilbetriebs gegen Zeitrente
- BFH, 26.11.1992 - X R 187/87
Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar
- BFH, 24.04.1991 - XI R 9/84
Übernahme einer Versorgungsverpflichtung führt bei vorweggenommener Erbfolge …
- BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
- BFH, 27.02.1992 - X R 136/88
Keine dauernde Last durch Eltern-Unterhalt bei Geldbetrag als Gegenleistung
- BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S
Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen …
- BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89
1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine …
- BFH, 26.01.1994 - X R 54/92
Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen
- BFH, 14.07.2020 - VIII R 3/17
Steuerpflichtige Zinsanteile in Rentenzahlungen bei teilentgeltlicher Übertragung …
Dies gilt auch, wenn der Barwert der wiederkehrenden Leistungen im Übertragungszeitpunkt unterhalb des Verkehrswerts des übertragenen Vermögensgegenstands liegt (teilentgeltliche Übertragung, vgl. BFH-Urteil vom 31.08.1994 - X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, unter 4.b und 5., juris - Rz 28, 29, 33, zur nicht kaufmännisch abgewogenen Gegenleistung; zur Teilentgeltlichkeit s. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 11.03.2010 - IV C 3-S 2221/09/10004, BStBl I 2010, 227, Rz 66, 77 ff.; Myßen/Fischer/Gragert/Wißborn, Renten, Raten, Dauernde Lasten, 16. Aufl., Rz 546, 547, 569, 588).b) Die empfangenen Rentenzahlungen aus einer Veräußerungszeitrente sind beim Berechtigten (hier: den Klägern) vom Beginn des Bezugs an in einen (hier: gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht steuerbaren) Tilgungsanteil und in einen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtigen Zinsanteil aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, unter 5., juris - Rz 33; s.a. BFH-Urteil vom 31.08.1994 - X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672; zur Aufteilung der Rentenzahlungen von Beginn an s. BFH-Urteil vom 26.11.1992 - X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298, unter II.3., juris - Rz 27).
Dieser in den Rentenbeträgen wirtschaftlich enthaltene Zinsanteil ist vom Beginn der Bezüge an einkommensteuerlich zu erfassen, und zwar auch dann, wenn die gleichzeitig zufließenden Tilgungsbeträge --wie hier-- nicht einkommensteuerbar sind (vgl. BFH-Urteile vom 20.08.1970 - IV 143/64, BFHE 100, 97, BStBl II 1970, 807, unter 2.b bb, juris - Rz 16;… vom 19.05.1992 - VIII R 37/90, BFH/NV 1993, 87, unter I.3.b, juris - Rz 41; in BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298, unter II.3., juris - Rz 27; in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, unter 5., juris - Rz 33).
Die Zuordnung zu einem steuerrechtlich entgeltlichen Geschäft gilt jedoch unabhängig davon, ob die Vertragsparteien einen "marktgerechten" Preis vereinbart haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, unter 4.c, juris - Rz 30).
Ein Versorgungscharakter der Zahlungen ist grundsätzlich anzunehmen, wenn die wiederkehrenden Leistungen spätestens mit dem Tod des Bezugsberechtigten enden (vgl. BFH-Urteil in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, unter 4.b, 4.e, juris - Rz 28, 32).
- BFH, 10.11.1999 - X R 46/97
Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen
Für einen Erwerber ist es grundsätzlich nicht von Interesse, ob das Entgelt die Versorgung des Veräußerers sicherstellt (BFH-Urteil vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676). - BFH, 27.08.1997 - X R 54/94
Übertragung eines ertraglosen Grundstücks
Die Beteiligten lassen sich von dem Gedanken leiten, daß die übertragene existenzsichernde Wirtschaftseinheit der Familie erhalten bleibt (Beschluß des Großen Senats in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78; BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, und in BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687, m. w. N.).Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe führt eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich - ungeachtet dessen, ob diese als gleichbleibend oder als abänderbar vereinbart sind - mit ihrem Barwert zu Anschaffungskosten i. S. von § 7 EStG; der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist - ebenso wie die Anschaffungskosten - nur zu berücksichtigen, wenn er entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder sonst ausdrücklich gesetzlich (z. B. § 10e Abs. 1 bzw. 6 a EStG) zum Abzug zugelassen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).
- BFH, 21.10.1999 - X R 75/97
Vermögensübergabe gegen verlängerte Leibrente
Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand (hier: Erbanteil) gegen auf ihre Lebenszeit wiederkehrende Leistungen, die jedenfalls für eine bestimmte Mindestdauer zu zahlen sind (sog. Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente), handelt es sich auch dann nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungs-/Anschaffungsgeschäft, wenn die Mindestlaufzeit der wiederkehrenden Leistungen kürzer ist als die voraussichtliche durchschnittliche Lebenserwartung der bezugsberechtigten Person (Fortführung der Senatsurteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, und X R 58/92, BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).Insoweit sei der Streitfall anders gelagert als die Sachverhalte in den BFH-Entscheidungen vom 31. August 1994 X R 44/93 (BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676) bzw. X R 58/92 (BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
Stets aber endet der Lauf der "typischen" privaten Versorgungsrente mit dem Tode des Bezugsberechtigten (Senatsurteile in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672).
Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe führt eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich --unabhängig davon, ob diese als gleichbleibend oder als abänderbar vereinbart sind-- mit ihrem Barwert zu Anschaffungskosten i.S. von § 7 EStG; der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist --ebenso wie die Anschaffungskosten-- nur zu berücksichtigen, wenn er entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder sonst ausdrücklich gesetzlich (z.B. § 10e Abs. 1 bzw. 6 a EStG) zum Abzug zugelassen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).
- BFH, 25.08.1999 - X R 38/95
Dauernde Last bei Vorbehaltswohnrecht
Mit dem den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abgrenzenden steuerrechtlichen Tatbestandsmerkmal der Vermögensübergabe ist jedoch ein Vertragstypus umschrieben, der sich grundsätzlich an dem zivilrechtlichen Typus der Hof- und Betriebsübergabe orientiert (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87, BStBl II 1996, 687; in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813, m.w.N.).Insoweit gelten § 12 EStG und die allgemeinen Regeln des Einkommensteuerrechts uneingeschränkt; d.h. Aufwendungen dürfen nur berücksichtigt werden, wenn sie entweder Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder sonst ausdrücklich gesetzlich zum Abzug zugelassen sind (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 184, 337, BStBl II 1997, 813; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676, jeweils m.w.N.).
- FG Thüringen, 02.04.1998 - II 420/96
Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben; Mit einem dinglichen Wohnrecht belasteter …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Bremen, 25.10.2018 - 1 K 165/17
Berücksichtigungsfähige lebenslange monatliche Zahlungen als Werbungskosten bei …
Das gilt jedenfalls dann, wenn die wiederkehrenden Leistungen auf die Lebenszeit des Versorgungsberechtigten gezahlt werden (BFH, Urteil vom 31.08.1994, X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 ) und aus den Nettoerträgen des übertragenen Vermögensgegenstands geleistet werden können (BFH, Beschluss vom 12.05.2003, GrS 1/00, BFHE 202, 464 , BStBl II 2004, 95 ). - BFH, 20.10.1999 - X R 132/95
Verzicht auf Erb- und Pflichtteil
Dies schließt eine Zuordnung zum Typus einer "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen", der durch eine ganz andere Interessenlage bestimmt ist, von vornherein aus (vgl. ausführlich BFH-Urteil in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676). - BFH, 30.07.2003 - X R 12/01
Vermögensübertragung von Eltern auf Kinder
Zu Unrecht berufen sich die Kläger zur Begründung ihrer gegenteiligen These, dass das "Synallagma von Leistung und Gegenleistung durch das Unterlassen dieses bei Verträgen unter fremden Dritten üblichen Sicherungsmittels" beseitigt worden sei und daher eine private Versorgungsrente vorliege, auf die Urteile des erkennenden Senats vom 31. August 1994 X R 44/93 (BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676) und X R 58/92 (BFHE 176, 333, BStBl II 1996, 672). - FG Thüringen, 12.11.1998 - II 118/95
Mietvertrag unter nahen Angehörigen bei vorweggenommener Erbfolge; zum …
Dabei lassen sich die Beteiligten von dem Gedanken leiten, daß die übertragene existenzsichernde Wirtschaftseinheit der Familie erhalten bleibt (…BFH-Beschluß des Großen Senats vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, a.a.O.; Urteile vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19 , BStBl II 1996, 676 und vom 14. Februar 1996 X R 106/91, BFHE 180, 87 , BStBl II 1996, 687 , m.w.N.).Sie sind in einem spezifisch steuerrechtlichen Sinne unentgeltlich, weil sie als besonderes Instrument der Nachfolgeregelung spezialgesetzlich dem Rechtsinstitut der Sonderausgaben zugewiesen sind (Urteil des BFH vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19 ).
Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe führt eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich -ungeachtet dessen, ob diese als gleichbleibend oder als abänderbar vereinbart sind- mit ihrem Barwert zu Anschaffungskosten i. S. von § 7 EStG ; der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist - ebenso wie die Anschaffungskosten- nur zu berücksichtigen, wenn er entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder sonst ausdrücklich gesetzlich (z. B. § 10e Abs. 1 bzw. 6 a EStG ) zum Abzug zugelassen ist (vgl. BFH-Urteile vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36 ; vom 31. August 1994 X R 44/93, BFHE 176, 19 ; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666 ; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76 , BStBl II 1996, 663 , und vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98 , BStBl II 1993, 298 ).
- BFH, 16.06.2021 - X R 30/20
Generationennachfolge-Verbund bei Nacherbschaft
- BFH, 05.11.2003 - X R 55/99
Abgrenzung entgeltliches Übertragungsgeschäft - private Versorgungsrente
- BFH, 01.03.2005 - X R 45/03
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen: als Sonderausgaben abziehbare …
- FG Köln, 17.10.2013 - 1 K 2457/11
Abgrenzung von Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und wiederkehrenden …
- BFH, 19.12.2000 - IX R 13/97
Aufwendungen bei Schenkungsrückforderungsanspruch
- BFH, 17.06.1998 - X R 104/94
Versorgungsleistungen nach Veräußerung des Vermögens
- FG Baden-Württemberg, 26.06.1996 - 5 K 26/95
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen an die Mutter; …
- BFH, 10.01.2007 - X B 51/06
Keine Korrespondenz zwischen dauernder Last und wiederkehrenden Bezügen; …
- FG Münster, 10.05.2006 - 1 K 572/03
Zeitrente ist nicht als dauernde Last im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG …
- FG Hamburg, 05.05.2006 - 2 K 289/04
Zur Annahme dauernder Lasten bei zeitlich befristeten Zahlungen
- FG Hamburg, 22.02.2006 - II 366/04
Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
- BFH, 14.02.1996 - X R 106/91
Gibt der Vorbehaltsnießbrauch sein Nutzungsrecht an einem Mietwohngrundstück auf, …
- BFH, 18.03.2009 - I R 9/08
Gewerbesteuerpflicht des Zinsanteils im Erbbauzins für den Eigentumsübergang an …
- BFH, 24.07.1996 - X R 167/95
Unterhaltszahlungen an den Übergeber eines Einfamilienhauses, das der Übernehmer …
- BFH, 10.11.1999 - X R 10/99
Vermögensübertragung bei Selbstnutzung durch Übernehmer
- BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten …
- FG Schleswig-Holstein, 29.11.2018 - 4 K 44/17
Kein Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG in seiner vor Inkrafttreten …
- FG Düsseldorf, 27.06.2001 - 16 K 5074/98
Abgrenzung von abzugsfähiger Versorungsrente und nicht abzugsfähigen …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.11.2019 - 1 K 1899/18
Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen wiederkehrende …
- FG München, 15.07.2010 - 15 K 1825/07
Leibrentenzahlungen zwischen Geschwistern als nicht steuerbare …
- FG Münster, 09.11.2007 - 9 K 2275/06
Ausschluss der Hinzurechnung der Entgelte für Schulden zum Gewinn aus …
- FG Thüringen, 13.03.1996 - I 158/95
Anspruch auf Abänderung eines Einkommensteuerbescheides; Anforderungen an die …
- FG München, 16.07.1998 - 11 K 938/98
Dauernde Last bei Geld- und Grundstücksschenkung
- FG Köln, 27.10.2022 - 7 K 2233/20
Berücksichtigung von Aufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus …
- FG Baden-Württemberg, 14.05.1999 - 9 K 27/94
Wiederkehrende Leistungen als Gegenleistung für den Erwerb eines …
- FG Münster, 26.03.2001 - 4 K 6429/99
Sonderausgabenabzug - Wiederkehrende Leistungen gegen Erb- und …
- FG Nürnberg, 21.05.2015 - 4 K 351/13
(Instandhaltungskosten als dauernde Last)
- FG Münster, 20.11.2001 - 12 K 4166/00
Vermögensübergabeverträge zwischen nahen Angehörigen - Fremdvergleichskriterien - …
- FG Münster, 07.11.1996 - 14 K 3699/94
Folgen der Ablösung einer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge begründeten und …
- FG Münster, 25.09.2002 - 7 K 5800/00
Klare und eindeutige Vereinbarung
- FG Münster, 20.03.2002 - 7 K 1725/00
Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen
- FG Münster, 14.02.2012 - 1 K 2319/09
Abfindung für einen Erb- und Pflichtteilsverzicht
- FG Düsseldorf, 26.02.1998 - 10 K 4235/94
Steuerliche Beurteilung des Wegfalls einer betrieblichen Verbindlichkeit infolge …
- FG Münster, 20.03.2002 - 12 LB 68/03
- FG Thüringen, 15.08.1996 - II 161/95
Sonderausgaben in Form dauernder Last oder Rente; Aufwendungen für Nebenkosten …