Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.12.1994

Rechtsprechung
   BFH, 14.12.1994 - X R 1-2/90, X R 1/90, X R 2/90   

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BFH, 14.12.1994 - X R 1-2/90, X R 1/90, X R 2/90 (https://dejure.org/1994,389)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1994 - X R 1-2/90, X R 1/90, X R 2/90 (https://dejure.org/1994,389)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - X R 1-2/90, X R 1/90, X R 2/90 (https://dejure.org/1994,389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    EStG §§ 9, 10
    Keine dauernde Last bei Leistungen an familienfremde Dritte

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 und 7, § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a

  • Wolters Kluwer

    Vermögensübernahme - Übernahmeverpflichtung - Dauernde Last - Teilentgeltliche Anschaffung des Vermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensübergabe bei vorweggenommener Erbfolge - Übernahme einer Verpflichtung in Form einer dauernden Last zugunsten eines Dritten - Barwert als Anschaffungskosten des Übernehmers - AfA nach Maßgabe der Gesamtnutzungsdauer - Abziehbarkeit und Berechnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 36
  • NJW 1995, 2511 (Ls.)
  • BB 1995, 1389
  • DB 1995, 1543
  • BStBl II 1996, 680
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (29)

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89

    Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    a) Der Große Senat des BFH hat entschieden, daß Versorgungsleistungen, die anläßlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer des Vermögens zugesagt werden, sich durch ihre Charakterisierung als vorbehaltene Vermögenserträge von Unterhaltsleistungen i. S. von § 12 Nr. 1 EStG unterscheiden; sie enthalten deshalb auch keine Zuwendungen des Vermögensübernehmers aufgrund freiwillig begründeter Rechtspflicht i. S. des § 12 Nr. 2 EStG (Beschlüsse vom 5. Juli 1990 GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 1. c; vom 15. Juli 1991 GrS 1/90, BFHE 165, 225, 238, BStBl II 1992, 78, unter C. II. 4.).

    b) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847.

    Dies erhellt bereits daraus, daß "in Übergabeverträgen" auch Gleichstellungsgelder vor allem an ausgleichsberechtigte Geschwister oder Abstandszahlungen an den Übergeber des Vermögens vereinbart werden können (Großer Senat des BFH in BFHE 161, 317, 329, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 2.).

    Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 (unter C. II. 1. bis 3.) führen bei der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Versorgungsleistungen an den Übergeber und der Vorbehalt eines Nutzungsrechts (auch: eines Wohnrechts) am Grundstück nicht zu Anschaffungskosten.

    aa) Nach dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 (unter C. II. 3.) führt die Übernahme bereits bestehender Verbindlichkeiten zu Anschaffungskosten.

    Auch dann ist steuerrechtlich ausschlaggebend, daß der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (Großer Senat in BFHE 161, 317, 331, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 3. b).

    Hierin liegen Anschaffungskosten für die übertragenen Wirtschaftsgüter (Beschluß in BFHE 161, 317, 331, BStBl II 1990, 847, unter C. II. 2., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

    Dieses wird auch zugunsten des Klägers prüfen, ob die Anschaffungskosten für das Gebäude nach den Grundsätzen des Großen Senats in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847 ermittelt worden sind.

  • BFH, 27.02.1992 - X R 139/88

    Freiwilligkeit bei Erfüllung einer sittlichen Verpflichtung (§ 12 Nr. 2 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Hieraus folgt im Gegenschluß, daß es für freiwillig zugesagte Versorgungsleistungen der vorliegenden Art außerhalb des Vermögensübertragungsvertrages, wie ihn der Große Senat umschrieben hat, keinen rechtlichen Grund für eine einschränkende Anwendung des § 12 EStG gibt (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1992 X R 139/88, BFHE 167, 381, 384, BStBl II 1992, 612, unter 2. a).

    Hierfür ist jedenfalls Voraussetzung, daß sie erbberechtigt sind und aus dem Ertrag des ihnen nach Erbrecht an sich zustehenden Vermögens versorgt werden (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 381, 386, BStBl II 1992, 612, unter 4. b bb; vom 26. Januar 1994 X R 54/92, BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, unter 1. und 3.).

    Erhalten andere Personen (hier: die Haushälterin des Erblassers) wiederkehrende Leistungen, sind diese nicht als dauernde Last abziehbar (und nicht nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG steuerbar); dies gilt unabhängig davon, ob die entsprechende Verpflichtung im sachlichen Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolgeregelung vereinbart wird oder ob die Leistungen auf den Todesfall zugewendet werden (vgl. Urteil in BFHE 167, 381, 386 ff., BStBl II 1992, 612, unter 4. c).

    cc) Die Annahme von Anschaffungskosten steht nicht im Gegensatz zum Senatsurteil in BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612.

  • BFH, 26.11.1992 - X R 187/87

    Wiederkehrende Leistungen in schwankender Höhe nur mit Zinsanteil steuerbar

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Dies kann dem Grundsatz nach nicht anders sein, wenn als Vermächtnis wiederkehrende Leistungen letztwillig verfügt sind; dann ist nur zu prüfen, ob die zeitliche Streckung den Charakter der Überlassung von Kapital hat (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, 105 f., BStBl II 1993, 298, unter 6. d) und das Entgelt hierfür als Zinsanteil seiner materiellrechtlichen Natur entsprechend zu behandeln ist.

    In seinem Urteil vom 26. November 1992 X R 187/87 (BFHE 170, 98, 106, BStBl II 1993, 298) hat er nicht ausgeschlossen, daß in Einzelfällen - insbesondere solchen von geringerer betragsmäßiger Bedeutung - eine vereinfachte Berechnung - z. B. in Anlehnung an die Ertragswerttabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG - zulässig sei.

  • BFH, 30.07.1985 - VIII R 71/81

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Nutzungsrechts an einem Grundstück und

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Aufwendungen, die mit dieser Wohnung zusammenhängen, sind beim Kläger keine Werbungskosten, da er insoweit nicht den Tatbestand der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung erfüllt (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juli 1985 VIII R 71/81, BFHE 144, 376, BStBl II 1986, 327).

    Am hierfür erforderlichen hinreichend bestimmten Zusammenhang (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1988 VIII R 252/82, BFHE 154, 72, BStBl II 1986, 992) der Aufwendungen mit der Einkunftsart fehlt es jedenfalls dann, wenn sich nicht absehen läßt, ob und gegebenenfalls wann Einnahmen erzielt werden (zuletzt BFH-Urteil vom 19. September 1990 IX R 5/86, BFHE 161, 479, BStBl II 1990, 1030, betr. leerstehende Wohnung; weitere Beispiele aus der Rechtsprechung: BFH-Urteile vom 13. Februar 1990 IX R 99/85, BFH/NV 1990, 628; in BFHE 144, 376, 384, BStBl II 1986, 327, 331, unter 4. a).

  • BFH, 30.10.1984 - IX R 2/84

    Steuerliche Behandlung von Versorgungsleistungen bei

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Bei den Veranlagungen zur Einkommensteuer 1984 und 1985 beantragte der Kläger unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84 (BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610), "die anteiligen Kosten für das Wohnrecht, jedoch ohne Abschreibung" als dauernde Last zu berücksichtigen.

    d) Da der Nutzungswert der Berechtigten des Wohnrechts zuzurechnen ist (unten 3. a), kann die Überlassung der Wohnung selbst schon deshalb nicht Inhalt einer auf eine Sachleistung gerichteten dauernden Last sein (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG; BFH-Urteile in BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610; vom 19. August 1986 IX R 80/82, BFH/NV 1987, 147).

  • BFH, 25.03.1992 - X R 196/87

    Dauernde Last durch Instandhaltungsverpflichtung

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Diese wurden von ihm als Eigentümer geschuldet (vgl. - zur Verpflichtung aus einem Altenteilsvertrag - Senatsurteil vom 25. März 1992 X R 196/87, BFHE 167, 408, 412, BStBl II 1992, 1012).

    Nach dem Senatsurteil in BFHE 167, 408, BStBl II 1992, 1012 sind Erhaltungsaufwendungen für ein mit einem Wohnrecht zugunsten eines Dritten belastetes Gebäude nur dann als dauernde Last abziehbar, wenn und soweit sie Gegenstand einer privaten Versorgungsrente sind, die nach den Rechtsgrundsätzen über die Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen (private Versorgungsrente) zu beurteilen ist.

  • BFH, 26.06.1991 - XI R 3/89

    Abgrenzung zwischen Kauf und Übergabe im Wege vorweggenommener Erbfolge bei einem

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Die Anschaffungskosten sind im Verhältnis der Verkehrswerte der beiden Wohnungen - entsprechend dem Verhältnis der Nutzflächen (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juni 1991 XI R 3/89, BFH/NV 1991, 682 mit weiteren Nachweisen) - aufzuteilen.
  • BFH, 13.10.1993 - X R 81/91

    Ablösung eines Nutzungsrechts aus einem Gebäude (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Dies gilt nicht nur, wenn sich der Übergeber das Nutzungsrecht (auch) für seinen Ehegatten (z. B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1991 XI R 18/88, BFH/NV 1992, 383) oder den Bruder (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 10/85, BFH/NV 1992, 295), sondern auch für einen sonstigen Dritten vorbehält (BFH-Urteile vom 5. Juni 1991 XI R 8/85, BFH/NV 1992, 23; vom 13. Oktober 1993 X R 81/91, BFH/NV 1994, 620, unter 1. a; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen - BMF - vom 13. Januar 1993, BStBl I 1993, 80, 82 Tz. 10, zur Verpflichtung, einem Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 44/93

    Keine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, sondern entgeltliches

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Handelt es sich bei wiederkehrenden Leistungen um ein Entgelt für den Erwerb von Vermögen, ist es steuerrechtlich unerheblich, daß sie der Versorgung - des Übergebers oder eines Dritten - dienen (vgl. Senatsurteil vom 31. August 1994 X R 44/93, zur Veröffentlichung bestimmt, neutralisierter Abdruck liegt bei).
  • BFH, 09.02.1994 - IX R 110/90

    Als dauernde Last zu beurteilende wiederkehrende Leistungen zum Erwerb eines zum

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 1/90
    Der IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 9. Februar 1994 IX R 110/90 (BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47) entschieden, daß in den Fällen, in denen ein zum Vermieten bestimmtes Grundstück gegen dauernde Last i. S. von § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG erworben wird, der Barwert der dauernden Last (§ 14 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - BewG - i. V. m. Anlage 9) Anschaffungskosten i. S. von § 7 EStG darstellt.
  • BFH, 24.03.1993 - X R 25/91

    Abzug von Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG bei teilentgeltlichem Erwerb

  • BFH, 18.12.1991 - XI R 18/88

    Bildung von Anschaffungskosten durch die Zahlung von Gleichstellungsgeldern an

  • BFH, 05.06.1991 - XI R 8/85

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten

  • BFH, 11.09.1991 - XI R 4/90

    Wert des der Mutter vorbehaltenen Wohnrechts als Anschaffungskosten

  • BFH, 28.07.1981 - VIII R 124/76

    Zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung des Vorbehaltsnießbrauchs

  • BFH, 25.11.1992 - X R 34/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs als unentgeltliche Vermögensübergabe

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 10/85

    Einordnung der Übertragung eines Grundstücks im Wege der vorweggenommenen

  • BFH, 18.10.1994 - IX R 46/88

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem Mietwohngrundstück gegen ungleichmäßige

  • BFH, 13.02.1990 - IX R 99/85

    Nutzwert einer von einem dinglichen Wohnrecht betroffenen Wohnung und

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 14.06.1988 - VIII R 252/82

    Schuldzinsen bei Erwerb eines Anwartschaftsrechts auf die Nacherbschaft keine

  • BFH, 22.01.1985 - IX R 4/79

    Geltendmachung von Absetzungen für Abnutzung als Werbungskosten durch den

  • BFH, 19.09.1990 - IX R 5/86

    Werbungskosten für leerstehende Einliegerwohnung?

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

  • BFH, 19.08.1986 - IX R 80/82

    Notwendigkeit einer hinreichenden Nachprüfbarkeit einer zutreffenden Vornahme der

  • BFH, 26.01.1994 - X R 54/92

    Mindestdauer von als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83

    Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers

  • BFH, 07.12.1982 - VIII R 166/80

    Wohnung - Begriffsdefinition

  • RG, 30.10.1939 - V 83/39

    1. Zum Begriff des Leibgedinges (Altenteils usw.). 2. Genießt das echte

  • BFH, 26.11.2003 - X R 11/01

    Sonderausgabenabzug bei Erfüllung eines Vermächtnisses

    bb) Nicht zum begünstigten Kreis des Generationennachfolge-Verbunds gerechnet hat die Rechtsprechung des BFH und der FG hingegen die langjährige Haushälterin des Erblassers (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; FG München, Urteil vom 8. November 2000 1 K 3185/00, EFG 2001, 282), dessen Lebensgefährtin (vgl. FG München, Urteile vom 13. April 2000 15 K 3507/94, EFG 2000, 855, und in EFG 2001, 282; FG Nürnberg, Urteil vom 24. November 1999 V 854/97, EFG 2001, 562), dessen Stiefkinder (Senatsurteil in BFH/NV 2001, 1242) sowie die Mitarbeiter im Betrieb des Erblassers (FG Hamburg, Urteil vom 7. August 1995 VII 131/92, EFG 1996, 94).

    Davon, dass diese Personen gegen die ihnen vom Erblasser zugedachten Versorgungsleistungen auf das "an sich" ihnen zustehende Vermögen zugunsten des Vermögensübernehmers verzichten würden (vgl. Senatsurteile in BFHE 167, 381, BStBl II 1992, 612, unter 4. b, bb; in BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680, unter 2. a; in BFHE 173, 360, BStBl II 1994, 633, unter 3.; vom 17. April 1996 X R 160/94, BFHE 180, 566, BStBl II 1997, 32, 33, linke Spalte), kann unter diesen Umständen nicht die Rede sein.

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Handelt es sich bei der Übertragung von Vermögen um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen "veräußerungsähnlichen Vorgang", sind die Aufwendungen grundsätzlich Anschaffungskosten, die, sofern ein sachlicher Zusammenhang mit einer Einkunftsart besteht, --ggf.-- über die AfA sowie mit dem in den laufenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteil (ausführlich hierzu BFH-Urteile in BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47; vom 14. Dezember 1994 X R 1-2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680) als Betriebsausgaben/Werbungskosten berücksichtigt werden können.
  • BFH, 27.08.1997 - X R 54/94

    Übertragung eines ertraglosen Grundstücks

    a) Handelt es sich bei der Übertragung des Grundstücks um ein Veräußerungsgeschäft oder zumindest einen "veräußerungsähnlichen Vorgang", sind die Aufwendungen grundsätzlich Anschaffungskosten, die, sofern ein sachlicher Zusammenhang mit einer Einkunftsart besteht, über die Absetzung für Abnutzung (AfA) sowie mit dem in den laufenden Zahlungen enthaltenen Zinsanteil (ausführlich hierzu BFH-Urteile vom 9. Februar 1994 IX R 110/90, BFHE 175, 212, BStBl II 1995, 47; vom 14. Dezember 1994 X R 1 - 2/90, BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680) als Werbungskosten berücksichtigt werden können.

    Außerhalb des Sonderrechts der Vermögensübergabe führt eine Verpflichtung zu wiederkehrenden Leistungen grundsätzlich - ungeachtet dessen, ob diese als gleichbleibend oder als abänderbar vereinbart sind - mit ihrem Barwert zu Anschaffungskosten i. S. von § 7 EStG; der in den einzelnen Zahlungen enthaltene Zinsanteil ist - ebenso wie die Anschaffungskosten - nur zu berücksichtigen, wenn er entweder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben oder sonst ausdrücklich gesetzlich (z. B. § 10e Abs. 1 bzw. 6 a EStG) zum Abzug zugelassen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 177, 36, BStBl II 1996, 680; in BFHE 176, 19, BStBl II 1996, 676; vom 25. November 1992 X R 91/89, BFHE 170, 82, BStBl II 1996, 666; vom 25. November 1992 X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, und vom 26. November 1992 X R 187/87, BFHE 170, 98, BStBl II 1993, 298).

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Rechtsprechung
   BFH, 14.12.1994 - X R 2/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,22853
BFH, 14.12.1994 - X R 2/90 (https://dejure.org/1994,22853)
BFH, Entscheidung vom 14.12.1994 - X R 2/90 (https://dejure.org/1994,22853)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vermögensübernahme - Übernahmeverpflichtung - Dauernde Last - Teilentgeltliche Anschaffung des Vermögens

Papierfundstellen

  • BFHE 177, 36
  • BB 1995, 1389
  • BStBl II 1996, 680
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 14.12.1994 - X R 1/90

    Verpflichtung eines Vermögensübernehmers, an einen familienfremden Dritten

    Auszug aus BFH, 14.12.1994 - X R 2/90
    Hinweis: verbundenes Verfahren Volltext siehe unter BFH - 14.12.1994 - AZ: X R 1/90.
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