Rechtsprechung
   BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 5, 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, Nr. 5 b, 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; FGO § 123 Satz 1; KStG § 13 Abs. 6; UmwStG 1977 § 22 Abs. 1 Satz 2 (UmwStG 1994 § 21 Abs. 4 Satz 2)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein Sonderbetriebsvermögen - Bei gegebenem Wertverlust Bewertung mit höheren ursprünglichen Anschaffungskosten - Übertragung aus Sonderbetriebsvermögen in Gesamthandsvermögen als entgeltliche Veräußerung - Auf einzelne Feststellungen beschränkte Aufhebung des FG-Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einlage wesentlicher Beteiligungen

  • Betriebs-Berater

    Lückenhafte Regelung bei Einbringung einer wesentlichen Beteiligung in ein Betriebsvermögen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 178, 418
  • NJW 1996, 1982
  • BB 1995, 2574
  • BB 1996, 50
  • DB 1995, 2570
  • BStBl II 1996, 684



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02  

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

    Eine Beteiligung i.S. des § 17 EStG, deren Wert im Zeitpunkt der Einlage in das Einzelbetriebsvermögen unter die Anschaffungskosten gesunken ist, ist mit den Anschaffungskosten einzulegen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Sie beriefen sich auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Nach dem BFH-Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 sei die Beteiligung an der B-GmbH mit den Anschaffungskosten in das Betriebsvermögen zu überführen.

    b) Der VIII. Senat des BFH hat in dem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 (zur Abgrenzung vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302) erkannt, dass § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG für den Fall der Einlage einer Beteiligung, deren Wert unter die Anschaffungskosten gefallen ist (wertgeminderte Beteiligung), eine planwidrige Gesetzeslücke enthält.

    Dieser hat in seinem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 unter Hinweis auf die Gesetzesentwicklung dargelegt, dass die Formulierung in § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG, wonach die Einlage mit dem Teilwert, höchstens aber mit den Anschaffungskosten zu bewerten ist, seit der im Jahr 1965 erfolgten Abschaffung des Verbots, Verluste aus der Veräußerung von Beteiligungen i.S. des § 17 EStG steuerlich geltend zu machen, nicht mehr dazu dient, diese Vorschrift flankierend abzusichern.

    Im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung (zu deren Berechtigung und den Grenzen vgl. Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Dezember 1991 2 BvR 72/90, BStBl II 1992, 212) ist die Rechtsprechung des VIII. Senats im Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 dahingehend weiter zu entwickeln, dass die nicht realisierte Wertminderung einer Beteiligung i.S. des § 17 Abs. 1 EStG im Fall der Überführung dieser Beteiligung in das Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt steuermindernd zu berücksichtigen ist, in dem die Beteiligung veräußert wird oder gemäß § 17 Abs. 4 EStG als veräußert gilt, sofern ein hierbei realisierter Veräußerungsverlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen wäre.

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der erkennende Senat nicht von dem Urteil des VIII. Senats in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 ab.

  • BFH, 05.06.2008 - IV R 73/05  

    Einlage eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit den Anschaffungskosten zu

    dd) Entgegen der Auffassung der Klägerin kann dem BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684) nichts Abweichendes entnommen werden.

    Das Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 betraf die --im Streitfall nicht relevante-- Frage, ob § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2.

    Ausgehend hiervon hat der BFH die Auffassung vertreten, es spreche nichts dagegen, die im Privatvermögen eingetretenen Wertverluste entsprechend den im Privatvermögen eingetretenen Wertsteigerungen zu behandeln und die Verluste ebenfalls im Betriebsvermögen zu erfassen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II.2.c bb der Gründe).

    Der BFH geht bei Vorliegen einer wesentlichen Beteiligung also auch in dem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 --anders als die Klägerin meint-- davon aus, dass es mit § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 2.

  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 58/95  

    Umwandlung von Kapital- auf Personengesellschaft

    Eine Ausweitung des Anwendungsbereichs dieser Regelungen allein aus Zweckmäßigkeitsgründen ist nicht zulässig (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13. Oktober 1993 X R 49/92, BFHE 172, 315, BStBl II 1994, 86; vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter 2. c bb der Gründe).

    Der erkennende Senat hat zwar für das Einkommensteuerrecht entschieden, daß eine wesentliche Beteiligung auch dann mit ihren Anschaffungskosten in das (Sonder-)Betriebsvermögen einzulegen sei, wenn ihr Teilwert unter den Anschaffungskosten liege (Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Mit Rücksicht auf diese für das Umwandlungsrecht getroffenen Regelungen kann § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG nicht mit dem vom Senat in seinem Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684 vertretenen Ergebnis angewendet werden, daß die Einlage wesentlicher Beteiligungen in ein Betriebsvermögen stets mit den Anschaffungskosten zu erfolgen habe.

    Der Senat braucht zu dieser Regelung im Streitfall nicht Stellung zu nehmen (zu den Bedenken gegen das "Einfrieren" der im Privatvermögen entstandenen Wertverluste vgl. BFH-Urteil in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II. 2. c bb der Gründe).

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  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98  

    Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Grundstücks gegen Gewährung von

    Nach ständiger, auch vom erkennenden Senat befürworteter Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft einzelne Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens an die Gesellschaft wie ein fremder Dritter entgeltlich veräußern (vgl. z.B. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 3. Mai 1993 GrS 3/92, BFHE 171, 246, BStBl II 1993, 616, unter C. III. 6. a, cc; BFH-Urteile vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, unter II. 3. a; vom 11. Dezember 1997 IV R 28/97, BFH/NV 1998, 836, unter II. 1. a).
  • FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98  

    Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung;

    Die Kläger berufen sich für die vorgenommene Teilwertabschreibung (Abschreibung auf Finanzanlagen) auf die BFH-Entscheidung vom 25.7.1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Der Senat folgt ferner dem BFH-Urteil vom 25.7.1995 VIII R 25/94 a.a.O.

    Sinn und Zweck der BFH-Rechtsprechung vom 25.7.1995 a.a.O. zum Ansatz wertgeminderter Beteiligungen nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern entgegen dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG mit den höheren Anschaffungskosten ist es, eingetretene Wertverluste im steuerlich relevanten Privatvermögen (§ 17 EStG), die mangels Veräußerung oder Aufgabe jedoch nicht mehr bei § 17 EStG berücksichtigt werden können, steuerlich über § 16 EStG berücksichtigungsfähig bleiben zu lassen.

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG, sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen ( so die Anm. zu BFH vom 25.7.1995 VIII R 25/94, Höchstrichterliche Finanzgerichtsprechung 1996, Seite 121/122 am Ende; zur umstrittenen Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen vgl. aber andrerseits BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302 f. m.w.N. ).

  • BFH, 29.07.1997 - VIII R 80/94  

    Veräußerung von unentgeltlich vom wesentlich beteiligten Rechtsvorgänger

    Eine Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils ohne Gegenleistung zwischen Fremden kann freilich eine Veräußerung i. S. des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG unter den vom erkennenden Senat in ständiger Rechtsprechung genannten Voraussetzungen darstellen (vgl. dazu BFHE 164, 50, BStBl II 1991, 630, 631; BFH-Urteile vom 18. August 1992 VIII R 13/90, BFHE 169, 90, BStBl II 1993, 34; vom 18. August 1992 VIII R 90/89, BFH/ NV 1993, 158, 159; vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1996, 119, 121, m. w. N.; ferner Carl, Finanz-Rundschau - FR - 1992, 431 f.).
  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95  

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Vielmehr sei der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem niedrigeren Teilwert festzuhalten und erst beim Ausscheiden der wesentlichen Beteiligung aus dem Betriebsvermögen (hier: der Personengesellschaft) "aus Gründen sachlicher Billigkeit" beim Einbringenden einkommensteuermindernd zu berücksichtigen (Abschn. 140 Abs. 6 Satz 11 der Einkommensteuer-Richtlinien --EStR-- 1994; vgl. demgegenüber aber das Senatsurteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, das die Finanzverwaltung allerdings nicht über den Einzelfall hinaus anwendet; vgl. BMF-Schreiben vom 5. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1500).
  • BFH, 14.10.1998 - X R 56/96  

    § 10 h EStG : Wohnungsüberlassung aufgrund eines vorbehaltenen Wohnrechts

    Eine über den möglichen Wortsinn der Begünstigungsvorschrift hinausgehende Auslegung wäre nur zulässig, wenn die Regelung lückenhaft wäre, d.h. wenn der bloße Wortlaut des Gesetzes, gemessen an dessen Regelungsziel unvollständig und damit ergänzungsbedürftig wäre und eine Ergänzung nicht einer vom Gesetzgeber gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspräche (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, m.w.N.).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99  

    Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

    Dabei kann der erkennende Senat offen lassen, ob er sich der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684) anschließt, bejahendenfalls, ob er eine Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen für zulässig erachtet (vgl. z.B. verneinend Anmerkung in Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1996, 121; bejahend Lademann/Jäschke, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 17 Rdnr. 120; Gschwendtner, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1998, 1956; Anmerkung in gestaltende Steuerberatung 1996 Nr. 3 S. 6. Entgegen der Auffassung des FG sind die Grundsätze der bezeichneten BFH-Entscheidung im Streitfall nicht anwendbar.

    Die Grundsätze der Entscheidung des BFH in BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684, wonach bei der Einlage wertgeminderter wesentlicher Beteiligungen in ein Betriebsvermögen nicht deren Teilwert, sondern die höheren ursprünglichen Anschaffungskosten anzusetzen sind, wenn der nach § 17 EStG zu berücksichtigende Wertverlust beim Teilwertansatz endgültig verloren geht, greifen im Streitfall nicht.

  • BFH, 11.02.1998 - I R 89/97  

    Verdeckte Einlage einer wesentlichen Beteiligung

    Durch das Zusammenwirken von § 17 Abs. 1 EStG einerseits und § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. b EStG andererseits soll indes gerade verhindert werden, daß die Besteuerung stiller Reserven, die in der wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft gespeichert sind, im Wege der Einlage umgangen wird (zum Verhältnis der beiden Vorschriften siehe auch Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Juli 1995 VIII R 25/94, BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).
  • BFH, 10.11.1998 - VIII R 28/97  

    Veräußerung von Gesellschaftsanteilen zwischen Ehegatten

  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02  
  • BFH, 11.02.2010 - V R 38/08  

    Keine Steuerberechnung nach vereinnahmten Entgelten aufgrund fehlender

  • BFH, 28.07.1999 - X R 122/98  

    Antragsfrist nach § 68 FGO

  • BFH, 26.04.2012 - IV R 44/09  

    Verkauf von Betriebsvermögen des Gesellschafters an Zebragesellschaft; keine

  • BFH, 21.06.2012 - IV R 1/08  

    Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das

  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 4/92  

    Übertragung eines wertlosen GmbH-Anteils

  • BFH, 14.10.1998 - X R 130/96  

    Vorbehaltenes Wohnrecht; unentgeltliche Überlassung i.S.d. § 10 a EStG

  • BFH, 11.12.1997 - IV R 28/97  
  • FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09  

    Abgabenordnung: § 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei

  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5316/98  

    Inhaltliche Bestimmtheit des an die Erbengemeinschaft als Gesamtrechtsnachfolger

  • FG Düsseldorf, 07.12.2010 - 13 K 1214/06  

    Besteuerung von Ruhegehaltszahlungen an persönlich haftenden Gesellschafter einer

  • FG Rheinland-Pfalz, 07.10.2010 - 4 K 1663/07  

    Haftung einer Bank bei Überweisung von Guthaben des Erblassers an den im Ausland

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 188/01  

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr.

  • FG München, 10.03.2005 - 15 K 4392/03  

    Betriebsaufspaltung - Gesellschafter einer Betriebskapitalgesellschaft erwirbt

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 3247/06  

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hessen, 15.01.2007 - 11 V 2553/06  

    Zur Bindung des Finanzamts an eine unzutreffende Teilwertermittlung

  • FG Hessen, 05.11.2007 - 6 K 2291/07  

    Rücknahme der Genehmigung zur Besteuerung der Umsätze nach vereinnahmten

  • FG Düsseldorf, 22.01.2009 - 16 K 1267/07  

    Zusammenfassung mehrerer Feststellungen im Feststellungsbescheid des Finanzamts

  • FG Münster, 16.10.2000 - 9 K 8035/97  

    Bewertung der durch eine Kapitalgesellschaft aufgrund Vermächtnisses des

  • FG Baden-Württemberg, 29.09.2004 - 12 K 72/02  

    Berücksichtigung eines Veräußerungsverlustes nach § 17 EStG bei Veräußerung

  • FG Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 6 K 187/01  

    Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr.

  • FG Baden-Württemberg, 28.04.2010 - 3 K 5794/08  

    Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente

  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K 5317/98  

    Realisierung eines Entnahmegewinns im Zuge der Erbauseinandersetzung über

  • FG Münster, 15.03.2001 - 7 K5316/98  
  • FG Baden-Württemberg, 04.11.1999 - 8 K 303/95  

    Übernahmeverlust bei verschmelzender Umwandlung einer Kapitalgesellschaft auf ein

  • FG Hamburg, 21.04.2009 - 2 K 170/07  

    Nachträgliche Anschaffungskosten von GmbH-Anteilen nach Umwandlung der GmbH in

  • FG Berlin, 20.11.2002 - 9 B 9149/01  

    Übertragung einer Beteiligung aus dem Gesamthandsvermögen einer nicht gewerblich

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