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   BFH, 01.08.1996 - V R 58/94   

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BFH, 01.08.1996 - V R 58/94 (https://dejure.org/1996,696)
BFH, Entscheidung vom 01.08.1996 - V R 58/94 (https://dejure.org/1996,696)
BFH, Entscheidung vom 01. August 1996 - V R 58/94 (https://dejure.org/1996,696)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische Reedereien und Reisebüros

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalreisen auf dem Rhein durch in den Niederlanden ansässiges Reisebüro - Inländische Beförderungsleistung mit Unterbringung und Verpflegung als Nebenleistung - Kein Verstoß gegen Mannheimer Rheinschiffahrtsakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst a J: 1980, UStDV § 52 Abs 1 Nr 1 J: 1980, UStDV § 52 Abs 2 J: 1980, UStG § 18
    Einheitlichkeit; Personenbeförderung; Reise; Schiff; Steuersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 208
  • BB 1996, 2610
  • BB 1997, 349
  • DB 1997, 26
  • BStBl II 1997, 160
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 20.11.1975 - V R 138/73

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    a) Es erscheint nach den angenommenen Feststellungen möglich, daß sich die Klägerin zur Durchführung mehrtägiger Pauschalreisen mit Kabinenschiffen auf dem Rhein und der Mosel verpflichtet und diese mit Hilfe von Subunternehmern als Erfüllungsgehilfen auch ausgeführt hat (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 zu II. 2. - Reiseleistungen).

    Insofern unterscheidet sich eine Schiffsreise wesentlich von einer Pauschalreise auf Land der Art, wie sie Gegenstand des BFH-Urteils in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 war.

  • BFH, 08.02.1996 - V R 17/93

    Umsatzsteuer; Ermittlung der Besteuerungsgrundlage bei grenzüberschreitender

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Die vorhandenen Feststellungen lassen nicht erkennen, welche Art von Leistung die Klägerin ausgeführt hat, wie die Bemessungsgrundlagen ermittelt worden sind (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 8. Februar 1996 V R 17/93, BFHE 179, 484 - Bemessungsgrundlagen bei Personenbeförderungsumsätzen) und ob darin nicht auch Entgelte für weitere Leistungen, z. B. durch Ausflüge und Besichtigungen an Land, enthalten sind.
  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Einen Anlaß, abschließend zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine sonstige Leistung durch Abtretung eines Anspruchs rechtlich anders zu beurteilen ist als die Leistung dessen, gegen den sich der Anspruch richtet, hat der Senat wegen der bisher unzureichenden Feststellungen nicht (vgl. dazu einerseits BFH-Urteil vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 zu II. 1. bei Abtretung von Lieferungsansprüchen; andererseits Abschn. 272 Abs. 2 Beispiel 2 UStR 1996 für die Abtretung von Flugreiseansprüchen).
  • RFH, 21.12.1931 - V A 764/30
    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Der Senat folgt mit dieser Auslegung von Art. 3 MA, die seit dem Vertragsschluß insoweit nicht geändert worden ist (vgl. Revidierte Rheinschiffahrtsakte zwischen Preußen, Baden, Bayern, Frankreich, Hessen und den Niederlanden vom 17. Oktober 1868, Preußische Gesetzessammlung 1869 Nr. 7440, S. 798, 837), der Rechtsauffassung des Reichsfinanzhofs (Bescheid vom 30. Oktober 1931 und Urteil vom 21. Dezember 1931 V A 764/30, RFHE 30, 54 unter A 1. zu Art. 3 MA).
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Soweit Zweifel an dem Besteuerungsrecht von Beförderungsumsätzen mit Schiffen auf dem Rhein und seinen Nebenflüssen bestanden haben sollten (vgl. § 28 Abs. 2 UStG 1980 und Bericht des Finanzausschusses, Einzelbegründung zu § 4 Nr. 6 UStG 1967, BTDrucks V/1581; Eckhardt in Eckhardt/Weiss, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 6) hat sie der Gesetzgeber nicht aufrechterhalten.
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Die Annahme einer unselbständigen Nebenleistung setzt voraus (vgl. dazu BFH-Urteil vom 10. September 1992 V R 99/88, BFHE 169, 255, BStBl II 1993, 316 zu II. 1. b - Baubetreuung, mit Nachweisen), daß sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit ihr eng zusammenhängt, die Hauptleistung wirtschaftlich ergänzt, verbessert oder abrundet und üblicherweise mit der Hauptleistung ("in ihrem Gefolge") vorkommt.
  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Der erste Unternehmer erbringt die sonstige Leistung an seinen Leistungsempfänger und nicht an den letzten Empfänger (vgl. für Reiseleistungen BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II. 1.; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1993, 263).
  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Wirtschaftlich müssen die einzelnen Leistungen so aufeinander abgestimmt sein, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten und ein selbständiges Drittes (einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang) bilden (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. September 1994 XI 51/91, BFH/NV 1995, 553, UR 1995, 305; Steuerrechtsprechung in Karteiform, Umsatzsteuergesetz 1980, § 1 Abs. 1 Nr. 1, Rechtsspruch 71, zu 1. - Seebestattung, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Der erste Unternehmer erbringt die sonstige Leistung an seinen Leistungsempfänger und nicht an den letzten Empfänger (vgl. für Reiseleistungen BFH-Urteil vom 16. März 1995 V R 128/92, BFHE 177, 527, BStBl II 1995, 651, unter II. 1.; BFH-Beschluß vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1993, 263).
  • BFH, 14.03.1968 - V R 109/66

    Steuerpflicht von Beförderungen auf Wasserstraßen als Teilleistung oder

    Auszug aus BFH, 01.08.1996 - V R 58/94
    Die Klägerin hat selbständige Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie (mit Hilfe von anderen Unternehmern) Personen auf einem Schiff als Beförderungsmittel fortbewegt hat (zum Begriff von Beförderungsleistungen vgl. BFH-Urteil vom 14. März 1968 V R 109/66, BFHE 92, 118, zur Beförderung auf Wasserstraßen).
  • EuGH, 13.03.1990 - C-30/89

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsverfahren - Sechste

  • EuGH, 23.05.1996 - C-331/94

    Kommission / Griechenland

  • BFH, 08.09.2011 - V R 5/10

    Beförderungsleistungen eines Chauffeurservice - Entstehung der Steuerschuld

    Befördern ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).

    c) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737, und in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.) und dass Taxifahrten Beförderungsleistungen sind (BFH-Urteile vom 31. Mai 2007 V R 18/05, BFHE 217, 88, BStBl II 2008, 206; vom 19. Juli 2007 V R 68/05, BFHE 219, 224, BStBl II 2008, 208).

    Die Beurteilung als Beförderungsleistung ist nach der Rechtsprechung weiter nicht deswegen ausgeschlossen, weil dem Kunden während der Beförderung zusätzliche Annehmlichkeiten geboten werden (BFH-Urteile in BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160).

  • BFH, 02.03.2011 - XI R 25/09

    Hochseeangelreisen als einheitliche Beförderungsleistung

    a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass bei einer Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen Nebenleistungen zu der Hauptleistung der Beförderung sind und deren rechtliches Schicksal teilen; eine derartige Schiffspauschalreise wird nicht zu einem einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang verbunden, der als eine Leistung eigener Art beurteilt werden muss (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).

    Weder das Ermöglichen des Angelns in den Fanggebieten noch die Nutzung der Einrichtungen zur Bearbeitung des Fanggutes durch die Angler begründen demnach einen Ausnahmefall, in dem die Reisenden wegen der Annehmlichkeiten eines besonderen Schiffs oder wegen außergewöhnlicher Darbietungen auf dem Schiff keinen Wert auf die Beförderung und die Beförderungsstrecke legen (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb).

  • BFH, 15.01.2009 - V R 9/06

    Besteuerung der von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen

    So handelt es sich z.B. bei Unterbringung und Verpflegung um Nebenleistungen zur Beförderung auf Kabinenschiffen (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383; vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).
  • BFH, 19.10.2011 - XI R 18/09

    Margenbesteuerung bei Kreuzfahrtschiffsreisen mit Bustransfer

    Wenn nach der Rechtsprechung selbst die Verpflegung von Hotelgästen bezogen auf die Unterbringung eine Nebenleistung sei (vgl. BFH-Urteil vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160), so gelte dies erst recht für die streitbefangenen Bustransfers, deren Umfang jeweils in der Regel nicht einmal 1 % des gesamten Reisepreises ausgemacht habe (vgl. dazu BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 V R 9/06, BFHE 224, 166, BStBl II 2010, 433).

    Dasselbe gilt für das von der Klägerin genannte BFH-Urteil in BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a aa.

  • BFH, 27.02.2014 - V R 14/13

    Zusatzverpflegung an Bord von Flugzeugen

    Nach der Rechtsprechung des BFH sind bei einer auch Unterkunft und Verpflegung umfassenden Pauschalreise auf einem Schiff Übernachtung und Verpflegung Nebenleistungen zur Beförderung als Hauptleistung (BFH-Urteile vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, unter III.2.a bb; vom 29. August 1996 V R 103/93, BFH/NV 1997, 383, und vom 19. September 1996 V R 129/93, BFHE 181, 216, BStBl II 1997, 164).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    a) Die Klägerin hat Leistungen durch Personenbeförderung ausgeführt, weil sie Personen mit Kraftfahrzeugen als Beförderungsmittel fortbewegt hat (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. August 1998 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N. zum Begriff Beförderungsleistungen).
  • BFH, 27.02.2014 - V R 21/11

    Steuerfreie Lieferung von sog. Pocket-Bikes - Wirksame Verfahrensaufnahme nach

    "Befördern" ist die räumliche Fortbewegung von Personen oder Gegenständen, wobei die Art des Beförderungsmittels nicht von Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 8. September 2011 V R 5/10, BFHE 235, 481, BStBl II 2012, 620, Rz 14; vom 2. März 2011 XI R 25/09, BFHE 233, 348, BStBl II 2011, 737; vom 1. August 1996 V R 58/94, BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, m.w.N.).
  • BFH, 19.09.1996 - V R 129/93

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Der Senat hat durch Urteil vom 1. August 1996 V R 58/94 (noch nicht veröffentlicht) entschieden, daß die bezeichneten Leistungen gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 Sätze 1 und 2 UStG 1980 steuerbar sind, soweit sie im Erhebungsgebiet ausgeführt werden (ebenso BFH-Urteil vom 29. August 1996 V R 103/93, noch nicht veröffentlicht).

    Der Senat verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung in der bezeichneten Entscheidung vom 1. August 1996 V R 58/94 und fügt einen neutralisierten Abdruck bei.

  • FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 7 K 7079/09

    Umsatzbesteuerung von entgeltlichen, nicht bereits in den Flugticketpreis

    Dem entsprechend seien in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - ein im Rahmen eines Hochseeangeltörns erbrachter Verpflegungsservice (Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 233, 348, BStBl II 2011, 737, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst - DStRE - 2011, 956, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 2011, 692) ebenso wie Bewirtungsleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Kabinenschiffreise (Urteil vom 1. August 1996 -  V R 58/94 - BFHE 181, 208, BStBl II 1997, 160, UR 1997, 95) als derartige unselbständige Nebenleistungen eingestuft worden.

    Im Rahmen von Verpflegungs-/Bewirtungsleistungen ist in der Rechtsprechung die Ausgabe von Speisen und Getränken aus Anlass eines Hochseeangeltörns (BFH, Urteil vom 2. März 2011 - XI R 25/09 - aaO.) ebenso wie bei einer Kabinenschiffreise (BFH, Urteil vom 1. August 1996 -  V R 58/94 - aaO.) als derartige unselbständige Nebenleistung eingestuft worden.

  • FG Schleswig-Holstein, 23.06.2009 - 4 K 41/05

    Keine Steuerbefreiung für mehrtägige Hochseeangelfahrten

    Nach der Rechtsprechung des BFH (BStBl II 1997, 160) sei es nicht erforderlich, dass der Reisende die Schiffsbeförderung wegen der bloßen Beförderung wähle.

    Eine Pauschalreise auf einem Schiff mit Unterkunft und Verpflegung bildet daher keinen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, sondern die Beförderung ist Hauptleistung und die erbrachten Verpflegungs- und Übernachtungsleistungen sind Nebenleistungen zur Beförderung und teilen deren rechtliches Schicksal (vgl. BFH, BStBl II 1997, 160 m.w.N.).

  • BFH, 29.04.1999 - V R 72/98

    Thermalschwimmbad in Kurhotel, ermäßigter Steuersatz

  • BFH, 30.09.1999 - V R 77/98

    Steuerfreie Ausfuhrumsätze bei Kfz-Wartung

  • FG Nürnberg, 27.03.2012 - 2 K 854/10

    Ermäßigter Steuersatz für sog. Kombifahrten mit dem Schiff

  • FG Köln, 05.02.1998 - 2 K 7300/96

    Klage einer niederländischen Leasing-Gesellschaft auf Durchführung der Vergütung

  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 303/14

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

  • FG München, 30.03.2000 - 14 K 3755/99

    Steuersatz für Umsätze in einem Fitness-Center mit Saunabetrieb

  • FG München, 31.07.1997 - 14 K 3540/94

    Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für die Nutzungsüberlassung eines

  • BFH, 19.12.1996 - V R 130/92

    Gemeinschaftsverpflegung auf Rhein-Frachtschiffen

  • FG Köln, 09.10.1997 - 2 K 6081/94

    Lieferung von Werbematerial bei Marketing-Beratung

  • FG Münster, 02.06.2004 - 5 K 841/02

    Restaurantleistungen als Kettengeschäfte, die eine Margenbesteuerung von

  • Bundesfinanzhof München, 19.09.1996 - VR 129/93
  • FG Niedersachsen, 19.01.2017 - 5 K 128/15

    Unterfallen eines Nahrungsergängzungsmittels unter den ermäßigten Steuersatz nach

  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8542/99

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2015 - 1 K 772/15

    Zur Frage der Anwendbarkeit des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Krankenfahrten

  • FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 5 K 8003/98

    Pensionspferdehaltung; Pferdepensionsbetrieb; Reitsportanlage; Unselbständige

  • FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 5 K 2483/00

    Pensionspferdehaltung; Viehhaltung; Reitsportanlage; Nebenleistung; ermäßigter

  • BFH, 29.10.1997 - V B 86/97

    Unterrichtsleistung privater Schulen

  • BFH, 29.08.1996 - V R 103/93

    Steuerliche Anerkennung unentgeltlicher Leistungen an das Personal

  • FG Rheinland-Pfalz, 19.12.2001 - 1 K 2539/99

    Vergütung für Gebrauchtwagengarantie nicht umsatzsteuerpflichtig

  • VG Köln, 19.07.2017 - 24 K 2757/17
  • BFH, 21.08.1997 - V R 58/95

    Steuerbarkeit von Personenbeförderungsleistungden mit Schiffen auf dem Rhein und

  • Bundesfinanzhof München, 29.08.1996 - VR 103/93
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