Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 8 Abs. 3
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rabattfreibetrag - Beschränkt auf Leistungen des gegenwärtigen, früheren oder zukünftigen Arbeitgebers mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis - Überbetriebliche Rabattgewährung innerhalb eines Konzernverbunds nicht begünstigt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein Rabattfreibetrag der Arbeitnehmer nach Aufspaltung des Arbeitgeber-Unternehmens
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
EStG § 8 Abs. 3
Kein Rabattfreibetrag bei Personalrabatten, die den Arbeitnehmern von Schwestergesellschaften gewährt werden
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 25.10.1995 - 1 K 1339/95
- BFH, 08.11.1996 - VI R 100/95
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 182, 61
- BB 1997, 715
- DB 1997, 811
- BStBl II 1997, 330
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 01.10.2009 - VI R 22/07
Hersteller i.S. des § 8 Abs. 3 EStG - Rabattfreibetrag bei verbilligter …
Für Vorteile von Dritten greift die Steuerbegünstigung dagegen selbst dann nicht, wenn die Dritten --wie etwa konzernzugehörige Unternehmen-- dem Arbeitgeber nahe stehen (Senatsurteile vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356; vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330; vom 28. August 2002 VI R 88/99, BFHE 200, 254, BStBl II 2003, 154). - FG Düsseldorf, 04.09.1998 - 3 K 5925/96 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 28.08.2002 - VI R 88/99
Rabattfreibetrag bei Zeitungsabgabe durch Druckerei
Werden die Vorteile von anderen Unternehmen oder Personen gewährt, greift die Steuerbegünstigung dagegen selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden, wie etwa konzernzugehörige Unternehmen, dem Arbeitgeber nahe stehen (ständige Rechtsprechung, Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330; vom 15. Januar 1993 VI R 32/92, BFHE 170, 190, BStBl II 1993, 356).
- BFH, 18.09.2002 - VI R 134/99
Rabattfreibetrag nur bei "Markterscheinen" des Arbeitgebers
Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. November 1994 VI R 81/93, BFHE 175, 567, BStBl II 1995, 338; vom 8. November 1996 VI R 100/95, BFHE 182, 61, BStBl II 1997, 330, und vom 7. Februar 1997 VI R 17/94, BFHE 182, 556, BStBl II 1997, 363) habe noch nicht diese Streitfrage, sondern lediglich entschieden, dass jegliche Dienstleistungen begünstigt seien, dass die betreffende Leistung nicht zum üblichen Geschäftsgegenstand des Arbeitgebers gehören müssen und dass § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG nicht eng auszulegen sei. - FG Niedersachsen, 08.10.2008 - 1 K 264/05
Rabattfreibetrag des § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG: Erfordernis der Identität …
Der BFH habe nämlich in seiner Entscheidung vom 08.11.1996 VI R 100/95 BStBl II 1997, 330 erkannt, dass dieser Rabattfreibetrag unabhängig davon zu gewähren sei, ob der Sachbezug aus einem gegenwärtigen, früheren oder zukünftigen Dienstverhältnis stamme.Werden die Vorteile dagegen von Dritten gewährt, greift die Steuerbefreiung selbst dann nicht ein, wenn der Zuwendende als konzernangehöriges Unternehmen dem Arbeitgeber nahe steht (vgl. z.B. Urteile vom 28.08.2002 VI R 88/99, BStBl II 2003, 154; vom 08.11.1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330).
- FG Köln, 21.03.2002 - 15 K 5161/95
Gewährung verbilligter Versicherungstarife an Beschäftigte und Beschäftigte von …
Wäre alleine die Konzernzugehörigkeit ausreichendes Kriterium für die Annahme von unechten Lohnzahlungen eines Dritten, wäre zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage, ob Vorteile einer Konzerngesellschaft nach § 8 Abs. 3 EStG steuerfrei sein können (vergl. dazu BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330) nicht verständlich. - BFH, 20.08.1997 - VI B 93/97
Rabattfreibetrag bei Vermittlungsleistungen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9351/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
Wäre alleine die Konzernzugehörigkeit ausreichendes Kriterium für die Annahme von unechten Lohnzahlungen eines Dritten, wäre zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Frage, ob Vorteile einer Konzerngesellschaft nach § 8 Abs. 3 EStG steuerfrei sein können (vergl. dazu BFH-Urteil vom 8. November 1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330) nicht verständlich. - FG Köln, 01.10.2002 - 5 K 135/96
Lohnsteuerpflicht bei geldwerten Vorteilen von Dritten
Wäre allein die Konzernzugehörigkeit ausreichendes Kriterium für die Annahme von unechten Lohnzahlungen eines Dritten, wäre zudem die höchstrichterliche Rechtsprechung zu der Frage, ob Vorteile einer Konzerngesellschaft nach § 8 Abs. 3 EStG steuerfrei sein können (vgl. BFH-Urteil vom B. November 1996 VI R 100/95, BStBI 11 1997, 330) nicht verständlich. - FG Hessen, 13.12.2006 - 10 K 2126/04
Einkaufsvorteile als Arbeitslohn im Sinne des § 19 EStG - Voraussetzungen …
Werden die Vorteile von anderen Unternehmern oder Personen gewährt, greift die Steuerbegünstigung nach dieser Rechtsprechung selbst dann nicht ein, wenn die Zuwendenden, wie etwa konzernzugehörige Unternehmen, dem Arbeitgeber nahe stehen(Urteile vom 15.1.1993 VI R 32/92, BStBl II 1993, 356, vom 8.11.1996 VI R 100/95, BStBl II 1997, 330; Hinweisim Urteil vom 28.8.2002 VI R 88/99, BStBl. II 2003, 154). - FG Düsseldorf, 18.06.1998 - 9 K 7424/95
- FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2001 - 4 K 1722/01
Rabattfreibetrag bei zinsverbilligten Darlehen an Mitarbeiter einer …
- FG Köln, 17.12.2002 - 8 K 9357/98
Zuschüsse zu Spar- und Aktienkaufplänen, Aktienoptionen und …
- FG Münster, 26.04.1999 - 4 K 7527/97
Rabattfreibetrag für nur teilweise vom Arbeitgeber erbrachte Leistungen
- FG Hessen, 23.05.1997 - 10 K 4915/96
Rabattfreibetrag; Üblicher Geschäftsgegenstand; Haftungsbescheid; Arbeitslohn; …
