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   BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96   

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https://dejure.org/1997,637
BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96 (https://dejure.org/1997,637)
BFH, Entscheidung vom 23.01.1997 - IV R 39/96 (https://dejure.org/1997,637)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 1997 - IV R 39/96 (https://dejure.org/1997,637)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 4

  • Wolters Kluwer

    Niedergelassener Arzt - Teilnahme am Fachkongreß - Berufliche Veranlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 4, 3, § 12 Nr. 1
    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslandsreise - Beruflicher oder privater Anlaß - Zweck der Reise entscheidend - Bei fehlendem unmittelbarem betrieblichen Anlaß Abwägung zwischen beruflichen Vorteilen und privaten Motiven

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Absetzbarkeit von Auslandsreisen nur bei überwiegend beruflichem Interesse

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Fortbildungskosten
    Definition der Fortbildungskosten
    Studienreisen und Fachkongresse
    Reiseprogramm

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 4 Abs 4, EStG § 12
    Arzt; Ausland; Kongreß; Reise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 536
  • NJW 1997, 3119
  • BB 1997, 1025
  • DB 1997, 1161
  • BStBl II 1997, 357
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.04.1979 - IV R 106/77

    Facharzt - Facharztkongreß - Betriebsausgaben - Reisekosten

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Das Halten eines Vortrags ist für sich genommen nicht geeignet, die Teilnahme eines niedergelassenen Arztes an einem Fachkongreß als unmittelbar beruflich veranlaßt anzusehen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513).

    Das Senatsurteil vom 12. April 1979 IV R 106/77 (BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513) betraf einen Sonderfall.

    Sollte er sich aus dem Urteil in BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513 ergeben, so hielte der Senat hieran nicht mehr fest.

  • BFH, 04.08.1977 - IV R 30/76

    Aufwendungen für einen Fortbildungskongreß im Ausland

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (Senatsurteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829, und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).

    Da an dem Nachweis des nahezu ausschließlich betrieblichen Charakters von Kongreßreisen strenge Anforderungen zu stellen sind (BFH-Urteil in BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829), konnte die Klage keinen Erfolg haben.

  • BFH, 22.05.1974 - I R 212/72

    Aufwendungen - Geschäftsinhaber - Informationsreise - Organisation des

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der festzuhalten ist, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Andernfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (Senatsurteile vom 4. August 1977 IV R 30/76, BFHE 122, 526, BStBl II 1977, 829, und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19).
  • BFH, 18.10.1990 - IV R 72/89

    Ausfüllung der Reisetage mit beruflicher Tätigkeit wie Arbeitstage als Indiz für

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Hierher gehören insbesondere Reisen zu Informationszwecken (Gruppenreisen zu Studienzwecken, Kongreßreisen - Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).
  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), an der festzuhalten ist, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch dem Bereich der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Betriebsausgaben, wenn die Reisen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im betrieblichen oder beruflichen Interesse unternommen werden, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 22. Mai 1974 I R 212/72, BFHE 113, 274, BStBl II 1975, 70; Beschluß des Großen Senats des BFH vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
  • FG Niedersachsen, 20.06.1995 - VII 561/94

    Voraussetzungen für die Abziehbarkeit von Aufwendungen als Betriebsausgaben;

    Auszug aus BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96
    Das Finanzgericht (FG) kam in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1996, 644 veröffentlichten Urteil zu dem Ergebnis, daß über die bereits anerkannten Aufwendungen hinaus nach den Grundsätzen über die sog. Informationsreisen ins Ausland keine weiteren Aufwendungen als Betriebsausgaben zu berücksichtigen seien.
  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    cc) Eine Modifizierung der vom Großen Senat in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213 entwickelten Maßstäbe vollzog sich mit dem BFH-Urteil vom 23. April 1992 IV R 27/91 (BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898): Danach steht dem Betriebsausgabenabzug der Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Fortbildungsveranstaltung nicht entgegen, dass dieser Veranstaltung ein Urlaubsaufenthalt an demselben Ort vorangeht; die Kosten der Reise zum Veranstaltungsort und zurück einschließlich Reisenebenkosten können in diesem Fall jedoch ebenso wie die Kosten des Urlaubsaufenthalts nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden (vgl. ferner BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; vom 18. Mai 2005 VIII R 43/03, BFH/NV 2005, 2174).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

    Gleiches gilt, wenn die berufliche bzw. betriebliche Veranlassung bei weitem überwiegt und die Befriedigung privater Interessen, wie z.B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nicht ins Gewicht fällt und nur von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteile vom 21. November 1997 VI R 24/97, BFH/NV 1998, 449; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; vom 21. August 1995 VI R 47/95, BFHE 179, 37, BStBl II 1996, 10; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, und vom 15. Juli 1976 IV R 90/73, BFHE 120, 28, BStBl II 1977, 54).

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf/Betrieb veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen lässt (BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, BFH/NV 1998, 157; in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; vom 23. April 1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898, und in BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92).

  • BFH, 26.11.1997 - X R 146/94

    Steuermindernde Berücksichtigung von Flugkosten im Rahmen der Betriebsausgaben

    Für die Zuordnung eines durch Auslandsreisen verursachten Aufwands ist maßgebend, ob die Aufwendungen objektiv durch die besonderen betrieblichen Gegebenheiten veranlaßt sind und die Befriedigung privater Interessen -- wie z. B. Erholung, Bildung und Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises -- nach dem Anlaß der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (BFH-Urteile vom 12. April 1979 IV R 106/77, BFHE 127, 533, BStBl II 1979, 513, und vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; Schmidt/Heinicke, a.a.O., § 4 Rz. 520 zu den Stichworten "Geschäftsreisen" und "Informationsreisen", jeweils m. w. N.).

    Bei der in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Gesamtwürdigung aller Umstände kommt einerseits dem Zweck der Reise eine gewichtige Bedeutung zu (BFH-Urteile vom 13. Dezember 1984 VIII R 296/81, BFHE 143, 53, BStBl II 1985, 325; in BFHE 148, 262, BStBl II 1987, 208; vom 18. Oktober 1990 IV R 72/89, BFHE 162, 316, BStBl II 1991, 92, und in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357), andererseits können aber auch der Reiseverlauf und die Begleitumstände -- wie die Mitnahme der Ehefrau -- für eine nicht unerhebliche private Mitveranlassung sprechen (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1993 VI R 58/92, BFHE 171, 210, BStBl II 1993, 639).

  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533 , BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312 , BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).
  • BFH, 18.05.2005 - VIII R 43/03

    Reiseaufwendungen - private und einkünftebezogene Veranlassung

    b) Der Nachweis eines einkünftebezogenen Anlasses muss aber nicht stets zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten führen (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357; BFH-Beschluss vom 10. November 1999 IV B 58/99, BFH/NV 2000, 695).
  • BFH, 18.07.1997 - VI R 10/97

    Berufliche Veranlassung einer Reise - Halten eines Fachvortrags - Nähere

    Anderenfalls sind die gesamten Reisekosten nicht abziehbar, soweit sich nicht ein durch den Beruf veranlaßter Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzen läßt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 23.4.1992 IV R 27/91, BFHE 168, 254, BStBl II 1992, 898, und vom 23.1.1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

    Darüber hinaus kann das Halten eines Fachvortrags je nach Art der beruflichen Tätigkeit zwar ein Indiz für den unmittelbaren beruflichen Anlaß der Reise sein; dieser Schluß ist aber nicht zwingend, d.h. nicht in jedem Fall gerechtfertigt (BFH in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

  • BFH, 10.11.1999 - IV B 58/99

    Auslandsinformationsreise für Rinderhalter

    Wie das von den Klägern in dem nachträglich eingereichten Schriftsatz vom 12. August 1999 angeführte Senatsurteil vom 23. Januar 1997 IV R 39/96 (BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357) zeigt, kann die aktive Teilnahme an einem Fachkongress unmittelbarer Anlass für eine Reise sein.

    Daraus ist jedoch nicht zwingend zu schließen, dass ein solcher beruflicher oder betrieblicher Anlass die mit einer Reise verbundenen privaten Aspekte so in den Hintergrund drängt, dass bei der gebotenen Abwägung von einer so gut wie ausschließlich beruflichen oder betrieblichen Veranlassung ausgegangen werden muss (Senatsurteil in BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357).

  • FG Köln, 22.05.2003 - 10 K 3932/98

    Begriff der Betriebseinnahme und berufliche/betriebliche Veranlassung einer

    Der bisherige Einzelrichter hatte den damaligen Vertreter des Beklagten bereits in der mündlichen Verhandlung vom 17. Februar 1999 unter Angabe der BFH-Urteile in BStBl II 1993, 559, BStBl II 1997, 357 und BFH/NV 1998, 961 darauf hingewiesen, dass bei einer unmittelbar der Einnahmeerzielung dienenden Reise der Abzug von Betriebsausgaben nur dann ausgeschlossen sei, wenn die Verfolgung privater Interessen den Schwerpunkt der Reise bilde.

    Bei solchen Reisen tritt die Bedeutung von privaten Unternehmungen regelmäßig jedenfalls dann in den Hintergrund, wenn die Verfolgung privater Interessen nicht einen Schwerpunkt der Reise bildet (BFH-Beschluss in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213; BFH-Urteile vom 18. Juli 1997 VI R 10/97, a.a.O. m.w.N. und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19; vom 23. Januar 1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536, BStBl II 1997, 357 und vom 21. Oktober 1996 VI R 39/96, a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 04.07.1997 - 14 K 175/94

    Aufwendungen eines Lehrers für Auslandsreisen; Abgrenzung Werbungskosten zu

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  • FG Hamburg, 29.06.2001 - II 139/00

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines wissenschaftlichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH, der sich der Senat anschließt, führen Auslandsreisen, die nach der Lebenserfahrung sowohl dem beruflichen als auch der privaten Lebensführung angehören können, nur dann zu abziehbaren Werbungskosten, wenn die Reise ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend im beruflichen Interesse unternommen wird, wenn also die Verfolgung privater Interessen, wie z. B. die Erholung, die Bildung und die Erweiterung des allgemeinen Gesichtskreises, nach dem Anlass der Reise, dem vorgesehenen Programm und der tatsächlichen Durchführung nahezu ausgeschlossen ist (vgl. BFH-Urteil vom 23.1.1997 IV R 39/96, BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357).

    Hierzu zählen beispielsweise Gruppenreisen zu Studienzwecken (vgl. BFH in BFHE 182, 536 , BStBl II 1997, 357).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2000 - 3 K 3469/97

    Zur beruflichen Veranlassung von Aufwendungen eines Arztes für

  • FG Schleswig-Holstein, 28.06.2006 - 2 K 95/04

    Aufwendungen einer Englischlehrerin für eine Sprachreise als Werbungskosten

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten;

  • FG Sachsen-Anhalt, 01.09.2004 - 2 K 124/02

    Teilnahme eines angestellten Unfallchirurgen an einem sportmedizinischen

  • FG Baden-Württemberg, 21.09.2004 - 1 K 170/03

    Aufwendungen für die Teilnahme an Fachkongressen im Ausland

  • BFH, 21.11.1997 - VI R 24/97

    Werbungskostenabzug bei Ferienreisen einer Kindesbetreuerin

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • FG Berlin, 14.05.2002 - 5 K 5345/00

    Aufwendungen für eine während des Studiums durchgeführte Hauptexkursion nach

  • FG Baden-Württemberg, 02.11.2004 - 11 K 174/00

    Unmittelbarer beruflicher Anlass für Ausbildungsreise nach Wien und Indien

  • FG Hessen, 07.09.2006 - 13 K 2268/05

    Aufwendungen für Auslandsreisen als Betriebsausgabe - Beweiswert von Testatkarten

  • FG Thüringen, 04.11.1998 - I 175/98

    Sprachauslandsreise einer Lehrerin; Einkommensteuer 1995

  • FG München, 10.10.2006 - 10 K 2721/05

    Doppelte Haushaltsführung und Reisekosten als Werbungskosten; Abzugsfähigkeit

  • FG München, 10.03.2006 - 10 K 1833/04

    Reisekosten; allgemeine Lebensführung

  • FG Hessen, 13.05.1998 - 12 K 6306/97

    Exkursion; Ausland; Java; Indonesien; Geografie; Studienreise;

  • FG Köln, 11.04.2001 - 10 K 723/96

    Abziehbarkeit der Kosten von Auslandsreisen als Werbungskosten beziehungsweise

  • FG Hessen, 08.12.1998 - 12 K 6461/97

    Landwirtschaft; Rinderzucht; Informationsreise; Mischaufwendung; Studienreise;

  • FG München, 02.04.2003 - 9 K 4179/00

    Kosten von Auslandsreisen als Betriebsausgaben; gemischte Aufwendungen i. S. von

  • FG München, 02.04.2003 - 9 K 4178/00

    Kosten einer Auslandsreise als Betriebsausgaben; Bewirtungsaufwendungen als

  • FG Saarland, 25.08.2000 - 1 K 83/00

    Aufwendungen für Kongressreisen mit nicht völlig untergeordneter privater

  • FG Hamburg, 30.07.1997 - III 37/97

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Teilnahme an einem Fachkongress im

  • FG Baden-Württemberg, 19.06.1997 - 14 K 45/92
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