Rechtsprechung
   BFH, 18.12.1996 - I R 16/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2053
BFH, 18.12.1996 - I R 16/96 (https://dejure.org/1996,2053)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1996 - I R 16/96 (https://dejure.org/1996,2053)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1996 - I R 16/96 (https://dejure.org/1996,2053)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2053) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG 1984 § 1 Abs. 1 Nr. 5 und 6, § 4

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Feuerwehr - Nichtrechtsfähigen Verein - Zurechnung einer wirtschaftliche Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG (1984) § 1 Abs. 1 Nr. 5, 6, § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 1 Abs 1 Nr 5 J: 1977, KStG § 3 Abs 1 J: 1977, KStG § 4 Abs 1 J: 1977
    Betrieb gewerblicher Art; Feuerwehr; Hoheitliche Tätigkeit; Körperschaftsteuer; Tag der offenen Tür

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 182, 195
  • BB 1997, 1776
  • BB 1997, 876
  • DB 1997, 1163
  • BStBl II 1997, 361
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Düsseldorf, 20.02.1991 - 6 K 57/86

    Körperschaftsteuer; Festveranstaltungen von Freiwilligen Feuerwehren als

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 16/96
    Die nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobene Klage, mit der die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Düsseldorf vom 20. Februar 1991 6 K 57/86 K, G (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1991, 752) geltend machte, sie unterliege nicht der Besteuerung, hatte nur insoweit Erfolg, als das FG die Steuer herabsetzte.

    Aus der bereits erwähnten Vorschrift des § 16 FSHG, auf die sich die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des FG Düsseldorf in EFG 1991, 752 berufen hat, läßt sich ableiten, daß die Kameradschaftspflege Aufgabe der auf zivilrechtlicher Basis zusammengeschlossenen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ist.

    Soweit das FG Düsseldorf (Urteil in EFG 1991, 752) auf eine solche Abwicklung verzichtet hat, ist dies mit dem Haushaltsrecht unvereinbar.

  • BFH, 28.02.1990 - I R 137/86

    Kosten des Rechnungsprüfungsamtes einer Gemeinde als Betriebsausgaben beim

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 16/96
    a) §§ 1 Abs. 1 Nr. 6, 4 Abs. 1 Satz 1 KStG setzen u. a. voraus, daß die juristische Person des öffentlichen Rechts den Betrieb gewerblicher Art unterhält bzw. führt (ständige Rechtsprechung, z. B. BFH-Urteil vom 28. Februar 1990 I R 137/86, BFHE 160, 187, BStBl II 1990, 647).

    Insoweit sind auch die haushaltsrechtlichen Vorschriften maßgeblich, denen eine Gemeinde unterliegt (s. BFH-Urteil in BFHE 160, 187, BStBl II 1990, 647).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 16/96
    a) Die Begriffe des nichtrechtsfähigen Vereins in § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG und in § 54 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind identisch (BFH-Beschluß vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 420, BStBl II 1984, 751, 759).
  • BFH, 04.11.1958 - I 141/57 U

    Abgrenzung körperschaftsteuerpflichtiger und nichtkörperschaftsteuerpflichtiger

    Auszug aus BFH, 18.12.1996 - I R 16/96
    Demzufolge knüpft § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG die Körperschaftsteuerpflicht formell und strukturell an die zivilrechtliche Rechtsform einer Personenvereinigung (BFH-Urteil vom 4. November 1958 I 141/57 U, BFHE 68, 130, BStBl III 1959, 50).
  • FG Hamburg, 31.01.2014 - 5 K 122/11

    Körperschaftsteuer/Gewerbesteuer: Besteuerung von Einnahmen aus Festen der

    Nach den landesrechtlichen Vorschriften der Freien und Hansestadt Hamburg bilden die Angehörigen einer Freiwilligen Feuerwehr bei Ausrichtung eines sog. "Osterfeuers" bzw. bei dem Verkauf von Speisen und Getränken anlässlich eines solchen Festes keinen konkludent gegründeten nichtrechtsfähigen und nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG körperschaftsteuerpflichtigen Verein (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 18.12.1996 - I R 16/96, BStBl II 1997, 361).

    In dem Schreiben wurde unter Berufung auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.1996 (Aktz. I R 16/96, BStBl. II 1997, 361) dargelegt, dass die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bei wirtschaftlicher Tätigkeit anlässlich von Festveranstaltungen einen nichtrechtsfähigen Verein bildeten, wenn die Tätigkeit finanziell nicht über den Gemeinde- oder Landeshaushalt, sondern über eine Kameradschaftskasse abgewickelt würde.

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18.12.1996 (Aktz. I R 16/96, BStBl. II 1997, 361), auf das sich der Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes; denn der vorliegende Streitfall unterscheidet sich in zwei wesentlichen Punkten von dem Sachverhalt, der diesem Urteil zugrunde lag.

    Die Revision war im Hinblick auf die gegenläufigen Entscheidungen des FG Düsseldorf vom 20.02.1991 (Aktz. 6 K 57/86 K, G, EFG 1991, 752) und des FG Köln vom 10.05.1994 (Aktz. 13 K 2366/96, EFG 1996, 603) sowie auf das bereits genannte Urteil des BFH vom 18.12.1996 (Aktz. I R 16/96, BStBl. II 1997, 361) gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 zur Fortbildung des Rechts zuzulassen.

  • FG Thüringen, 30.09.2021 - 4 K 55/18

    Zur Umsatzsteuerpflicht, Körperschaftsteuerpflicht und Gewerbesteuerpflicht einer

    Ein nicht rechtsfähiger Verein i. S. d. § 54 BGB ist eine Vereinigung ohne Rechtsfähigkeit, zu der sich Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammenschließen und einer organisierten Willensbildung unterwerfen (Urteil des BFH vom 18.12.1996 I R 16/96, BStBl. II, 1997, 361).
  • BFH, 21.07.1999 - I S 6/98

    Gemeinnütziger Verein; PKH

    Die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr (Veranstaltungen von Feuerwehrfesten, Öffentlichkeitsarbeit, Mitgliederwerbung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1996 I R 16/96, BFHE 182, 195, BStBl II 1997, 361) lassen eine durch die Tragung von Prozeßkosten möglicherweise veranlaßte Beschränkung durchaus zu, ohne daß die Allgemeinheit hiervon erheblich berührt wäre.
  • FG München, 26.07.2005 - 6 K 3759/04

    Gründungsfest als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb eines Feuerwehrvereins;

    c) Auch der BFH hat im Urteil vom 18.12.1996 I R 16/96 (BFHE 182, 195 , BStBl II 1997, 361 ) die wirtschaftliche Tätigkeit einer Löschgruppe in Nordrhein-Westfalen dem nichtrechtsfähigen Verein "Löschgruppe" zugerechnet und nicht etwa der Stadt, deren öffentliche Einrichtung sie ist (s. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen -FSHG-, GVBl NW 1975, 182).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht