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   BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93   

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BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93 (https://dejure.org/1995,985)
BFH, Entscheidung vom 19.12.1995 - IX R 85/93 (https://dejure.org/1995,985)
BFH, Entscheidung vom 19. Dezember 1995 - IX R 85/93 (https://dejure.org/1995,985)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 21 Abs 1 Nr 1, AO 1977 § 42
    Gestaltungsmißbrauch; Mietvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 265
  • NJW 1996, 2390
  • FamRZ 1996, 1212 (Ls.)
  • BB 1996, 1481
  • DB 1996, 1449
  • BStBl II 1997, 52
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.02.1988 - IX R 157/84

    Vermietung einer Eigentumswohnung an unterhaltsberechtigtes volljähriges Kind als

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Es ist grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der unterhaltsverpflichtete Sohn seiner Mutter den Unterhalt in Geld auszahlt und wegen der Überlassung einer Wohnung einen Mietvertrag mit ihr abschließt (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

    b) Die Zurückverweisung der Sache erübrigt sich nicht deshalb, weil die Mutter die Miete zum Teil aus Mitteln bezahlt haben könnte, die sie als Unterhaltsleistungen von ihrem (Vermieter-) Sohn erhalten hat, und die Klage bereits aus diesem Grund wegen Rechtsmißbrauchs (§ 42 AO 1977) abzuweisen sein könnte (vgl. BFH- Urteil vom 23. Februar 1988 IX R 157/84, BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

    Der Kläger konnte nicht ohne weiteres zur (teilweisen) Abgeltung der Unterhaltsverpflichtung seiner Mutter die Wohnung als Naturalunterhalt überlassen (vgl. demgegenüber BFH in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604).

    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von seinem Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 (ebenso BFH-Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87, BFH/NV 1990, 97) ab.

  • BFH, 14.06.1988 - IX B 157/87

    Einkommensteuerrechtliche Anerkennung eines Mietvertrag zwischen Eltern und

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Mit dieser Beurteilung weicht der Senat nicht von seinem Urteil in BFHE 152, 496, BStBl II 1988, 604 (ebenso BFH-Beschluß vom 14. Juni 1988 IX B 157/87, BFH/NV 1990, 97) ab.
  • BFH, 07.03.1973 - II R 34/66

    Festgestellter Sachverhalt - Grundlage für Entscheidung - Widerspruchsvolle

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Wie bei widersprüchlichen tatsächlichen Feststellungen (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. März 1973 II R 34/66, BFHE 109, 472, BStBl II 1973, 707) liegt darin ein materiell-rechtlicher Fehler, den das Revisionsgericht von Amts wegen zu berücksichtigen hat und der zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt.
  • BFH, 19.06.1991 - IX R 134/86

    Gestaltungsmißbrauch bei wechselseitiger Vermietung von Eigentumswohnungen

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Ein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine zivilrechtliche Gestaltung gewählt worden ist, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
  • BFH, 03.12.1991 - IX R 142/90

    Gestaltungsmißbrauch beim Kauf eines bebauten Grundstücks von der betagten Mutter

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Ein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977 ist gegeben, wenn eine zivilrechtliche Gestaltung gewählt worden ist, die, gemessen an dem angestrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 19. Juni 1991 IX R 134/86, BFHE 164, 498, BStBl II 1991, 904, und vom 3. Dezember 1991 IX R 142/90, BFHE 166, 276, BStBl II 1992, 397).
  • BFH, 17.03.1992 - IX R 264/87

    Gebäude-Nutzungs-Überlassung an geschiedene Ehefrau (§ 21 EStG )

    Auszug aus BFH, 19.12.1995 - IX R 85/93
    Ebensowenig weicht der Senat von seinem Urteil vom 17. März 1992 IX R 264/87 (BFHE 168, 78, BStBl II 1992, 1009) ab, denn in diesem Fall war zwischen den Beteiligten kein Mietvertrag geschlossen worden.
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Aus den Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte, daß die Vereinbarungen zwischen den Klägern und ihrer Tochter nur zum Schein getroffen sein könnten (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) und das Mietverhältnis deshalb als Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 AO 1977 steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt, z.B. Senatsurteile vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 23/94

    Zur steuerlichen Anerkennung eines Mietvertrages zwischen Angehörigen, wenn die

    Danach ist auch ein Mietverhältnis gemäß § 41 Abs. 2 AO 1977 für die Besteuerung unerheblich, wenn der Vermieter dem Mieter die Miete im vorhinein zur Verfügung stellt oder die Miete nach Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne hierzu aus anderen - z. B. unterhaltsrechtlichen - Rechtsgründen verpflichtet zu sein (vgl. Senatsurteil vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52).

    Ein Beweisanzeichen für eine solche Voraus- oder Rückzahlung kann sich insbesondere daraus ergeben, daß der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. Senatsurteile in BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52; in BFH/NV 1996, 29, 30).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Zur weiteren Begründung verweist der Senat auf die BFH-Urteile in BFHE 179, 400, BStBl II 1996, 214, sowie vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52 (vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291, BStBl II 1997, 599).
  • BFH, 28.01.1997 - IX R 27/95

    Kein Rechtsmißbrauch bei Vermietung einer Wohnung an die volljährige,

    Auf die Kritik an diesem Urteil (vgl. Nachweise im BFH-Urteil vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59) braucht der Senat im Streitfall nicht einzugehen, weil er bereits dann eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung verneint hat, wenn der Unterhaltsverpflichtete und Vermieter den Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren hatte (§ 1612 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB -), also nicht bestimmen konnte, den Unterhaltsanspruch auf andere Art - z. B. durch Sachleistungen - zu erfüllen (§ 1612 Abs. 2 BGB; Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52).

    Da seine Tochter in diesem Jahr verheiratet war, konnte der Kläger nicht bestimmen, in welcher Art der Unterhalt zu gewähren war (§ 1612 Abs. 2 BGB), insbesondere konnte er seine Tochter nicht auf eine teilweise Erfüllung des Unterhaltsanspruchs in Sachleistungen verweisen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52, zu 1. b).

    Insofern ist die Tochter in einer vergleichbaren Situation wie die unterhaltsberechtigte Mutter im BFH-Urteil in BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52.

  • BFH, 28.02.1997 - IX R 27/95

    Mietvertrag mit unterhaltsberechtigtem Kind

    Auf die Kritik an diesem Urteil (vgl. Nachweise im BFH-Urteil vom 28. März 1995 IX R 47/93, BFHE 177, 416, BStBl II 1996, 59) braucht der Senat im Streitfall nicht einzugehen, weil er bereits dann eine rechtsmißbräuchliche Gestaltung verneint hat, wenn der Unterhaltsverpflichtete und Vermieter den Unterhalt in Form einer Geldrente zu gewähren hatte (§ 1612 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--), also nicht bestimmen konnte, den Unterhaltsanspruch auf andere Art --z.B. durch Sachleistungen-- zu erfüllen (§ 1612 Abs. 2 BGB; Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52).

    Da seine Tochter in diesem Jahr verheiratet war, konnte der Kläger nicht bestimmen, in welcher Art der Unterhalt zu gewähren war (§ 1612 Abs. 2 BGB), insbesondere konnte er seine Tochter nicht auf eine teilweise Erfüllung des Unterhaltsanspruchs in Sachleistungen verweisen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52, zu 1.b).

    Insofern ist die Tochter in einer vergleichbaren Situation wie die unterhaltsberechtigte Mutter im BFH-Urteil in BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52.

  • FG München, 24.01.2005 - 1 K 1783/02

    Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Aufwendungen; Mietverhältnis unter

    Danach ist auch ein Mietverhältnis gemäß § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich, wenn der Vermieter dem Mieter die Miete im vorhinein zur Verfügung stellt oder die Miete nach Eingang auf seinem Konto alsbald wieder an den Mieter zurückzahlt, ohne hierzu aus anderen - z. B. unterhaltsrechtlichen - Rechtsgründen verpflichtet zu sein (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52 ).

    Ein Beweisanzeichen für eine solche Voraus- oder Rückzahlung kann sich insbesondere daraus ergeben, dass der Mieter wirtschaftlich nicht oder nur schwer in der Lage ist, die Miete aufzubringen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52 ; in BFH/NV 1996, 29, 30).

    Daher ist der vorliegende Fall nicht anders zu behandeln, wie derjenige, in dem der Vermieter dem Mieter den Mietzins im Vorhinein zur Verfügung stellt (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, 266 f., BStBl II 1997, 52 ).

  • BFH, 17.12.2002 - IX R 26/01

    Mietvertrag Eltern - unterhaltsberechtigte Kinder; Schenkung von Geldvermögen

    aa) Aus den Feststellungen des FG ergeben sich keine Anhaltspunkte, dass die Vereinbarungen zwischen den Klägern und ihrer Tochter nur zum Schein getroffen sein könnten (§ 117 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) und das Mietverhältnis deshalb als Scheingeschäft gemäß § 41 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) steuerrechtlich nicht zu berücksichtigen ist (vgl. zur Prüfung, ob ein Scheingeschäft vorliegt, z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265, BStBl II 1997, 52, und vom 28. Januar 1997 IX R 23/94, BFHE 182, 542, BStBl II 1997, 655).
  • FG Köln, 23.08.2001 - 7 K 8104/97

    Mietverhältnis zwischen Eheleuten als Gestaltungsmissbrauch

    Die Vermietung einer Wohnung - ohne eine Vorschaltung beim Erwerb - an einen Angehörigen, der die Miete aus seinem eigenem Einkommen nicht aufbringen kann und hierzu auf Unterhaltszuwendungen des Vermieter-Angehörigen angewiesen ist, wird in ständiger Rechtsprechung ebenfalls nicht als Mißbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten gemäß § 42 Satz 1 AO angesehen (BFH-Urteile vom 16. Januar 1996 IX R 13/92, BFHE 179, 400 , BStBl II 1996, 214 - Vermietung an geschiedene Ehegatten -, vom 19. Dezember 1995 IX R 85/93, BFHE 180, 265 , BStBl II 1997, 52 - Vermietung an die Eltern - und vom 28. Januar 1997 IX R 27/95, BFHE 182, 291 BStBl II 1997, 599 - Vermietung an verheiratete Kinder-).
  • FG Baden-Württemberg, 18.09.1997 - 14 K 260/94

    Wohnungsvermietung an volljähriges Kind

    Ein Gestaltungsmissbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die gemessen an dem erstrebten Ziel unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 19. Dezember 1995 - IX R 85/93 -, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1997, 52).

    Nachfolgend hat er diese Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass § 42 AO nicht zur Anwendung kommt wenn die Eltern nicht berechtigt sind, den Unterhalt statt in bar auch in anderer Weise, etwa durch Naturalleistung zu erbringen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 85/93 -, BStBl II 1997, 52 und vom 16. Januar 1996 - IX R 13/92 -, BStBl II 1996, 214 ).

  • FG München, 07.08.1997 - 11 K 2242/96

    Steuerliche Anerkennung von Mietverträgen unter nahen Verwandten; Üblichkeit

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  • BFH, 07.08.2003 - IX B 226/02

    Stl. Anerkennung eines Mietverhältnisses zwischen dem Kl. und seiner

  • FG Nürnberg, 11.12.1997 - IV 126/96

    Einkommensteuer; Mietvertrag und dauernde Last

  • BFH, 30.06.1998 - IX B 28/98

    Zulassungsgrund - Darlgungserfordernis - Klärungsbedürftigkeit - Branchenübliches

  • FG Nürnberg, 15.12.1997 - IV 224/96

    Grundstücksübergabe und Rückanmietung

  • FG Niedersachsen, 28.04.1998 - VII 747/97

    Unrechtmäßigkeit der Berücksichtigung von Stückzinsen als negative Einnahmen;

  • FG Baden-Württemberg, 18.11.1998 - 12 K 135/95

    Ausübung einer Option zur Steuerpflicht; Versagung des Vorsteuerabzugs;

  • FG Nürnberg, 23.03.1998 - V 90/96

    Gestaltungsmißbrauch bei Vermietung an Kinder

  • FG Niedersachsen, 28.04.1998 - VII 696/97
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