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   BFH, 13.06.1996 - III B 23/95   

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BFH, 13.06.1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
BFH, Entscheidung vom 13.06.1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
BFH, Entscheidung vom 13. Juni 1996 - III B 23/95 (https://dejure.org/1996,642)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    FGO § 62 Abs. 3; ZPO §§ 81, 83

  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen der mißbräuchlichen Verwendung einer erteilten Prozeßvollmacht in der Beschwerdeinstanz - Urkundliche Nachweispflicht der Prozeßbevollmächtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 3 S. 1, 2; ZPO §§ 81, 83

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 520
  • NJW 1997, 1029
  • BB 1996, 2185
  • DB 1996, 2164
  • BStBl II 1997, 75
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85

    Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).

    Ebenso wie eine Privatperson, die bei dem sich aufdrängenden Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs beim Vertretenen Rücksprache nehmen muß (vgl. BGH-Urteil in WM 1986, 1061), hat sich auch im Finanzgerichtsprozeß das Gericht in Verdachtsfällen über das Vertretungsverhältnis zu vergewissern.

  • BGH, 25.03.1968 - II ZR 208/64

    Berufung des Dritten auf die Unbeschränkbarkeit des Umfangs der Prokura;

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).

    Im erwähnten Urteil in BGHZ 50, 112 hat der BGH ausgeführt, daß sich ein Dritter auf die Unbeschränkbarkeit der Vertretungsmacht eines Prokuristen dann nicht berufen kann, wenn der Vertreter bewußt zum Nachteil des Vertretenen gehandelt hat und dies dem Dritten in schuldhafter Weise nicht bekanntgeworden ist.

  • BFH, 15.03.1991 - III R 112/89

    Auslegung einer Prozeßvollmacht; Vorlage einer neuen Vollmachtsurkunde bei

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).

    Zwar kann die dem FG vorgelegte Vollmacht grundsätzlich zur Prozeßführung vor den FG sowie vor dem BFH berechtigen (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726).

  • BFH, 08.05.1992 - III B 138/92

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Untätigkeitsklage gem. § 46 Abs. 1 FGO

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das gilt unbeschadet einer etwaigen Mißbräuchlichkeit einer solchen Untätigkeitsklage im Streitfall (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1992 III B 138/92, BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).

    Die Verfolgung ausschließlich dieses Ziels durch eine Klage hat der Senat als mißbräuchlich angesehen (vgl. Senatsbeschluß in BFHE 167, 303, BStBl II 1992, 673).

  • BFH, 19.04.1968 - III B 85/67

    Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen der Einreichung einer Vollmacht

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Die Kosten des Verfahrens sind dem als vollmachtlosen Vertreter aufgetretenen A aufzuerlegen (s. hierzu schon den Senatsbeschluß vom 19. April 1968 III B 85/67, BFHE 92, 173, BStBl II 1968, 473).
  • BFH, 07.03.1995 - X R 195/93

    Konkrete und substantiierte Auseinandersetzung mit dem angefochtenen Urteil -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Das Gericht muß berechtigten Zweifeln, ob sich eine Vollmacht auf ein konkretes Verfahren erstreckt, nachgehen und kann die Vorlage einer neuen Vollmacht verlangen (Senatsurteil vom 15. März 1991 III R 112/89, BFHE 164, 210, BStBl II 1991, 726; BFH-Beschluß vom 7. März 1995 X R 195/93, BFH/NV 1995, 713).
  • BFH, 16.12.1987 - I R 350/83

    Erstattungsanspruch - Rechtshängigkeit - Verzinsung - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Selbst wenn nämlich die Mitteilung des FA über die Nichtentscheidung des Einspruchs als Aussetzung des Einspruchsverfahrens anzusehen sein sollte, wäre dagegen der einzig mögliche Rechtsweg ebenfalls die Untätigkeitsklage (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 1987 I R 350/83, BFHE 152, 401, BStBl II 1988, 600).
  • BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Vertretungsmißbrauch im privatrechtlichen Rechtsverkehr ist der Vertretene gegen einen erkennbaren Mißbrauch der Vertretungsmacht im Verhältnis zum Vertragsgegner (im Außenverhältnis) dann geschützt, wenn der Vertreter von der Vollmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so daß beim Vertragsgegner begründete Zweifel entstehen müssen, ob nicht ein Treueverstoß des Vertreters gegenüber dem Vertretenen vorliegt (vgl. BGH-Entscheidungen vom 28. Februar 1966 VII ZR 125/65, Wertpapier-Mitteilungen - WM - 1966, 491; vom 25. März 1968 II ZR 208/64, BGHZ 50, 112; vom 10. Dezember 1980 VIII ZR 186/79, WM 1981, 66; vom 14. Mai 1986 VIa ZR 146/85, WM 1986, 1061).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvL 72/86

    Verfassungswidrigkeit der Regelung über den Kinderfreibetrag -

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) teilte A im Schreiben vom 29. Januar 1991 mit, daß die beantragte Einspruchsentscheidung zur Zeit nicht ergehen könne, weil das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluß vom 12. Juni 1990 1 BvL 72/86 (BStBl II 1990, 664) den Kinderfreibetrag i. d. F. des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I 1982, 1857) für verfassungswidrig erklärt habe und nicht absehbar sei, wie der Gesetzgeber den Kinderlastenausgleich regeln werde.
  • BFH, 15.05.1981 - VI R 212/78

    Prozeßvollmacht - Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
    Wird eine Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt, so fehlt es an einer Prozeßvoraussetzung, und das eingelegte Rechtsmittel ist als unzulässig zu verwerfen (vgl. BFH-Urteil vom 15. Mai 1981 VI R 212/78, BFHE 133, 344, BStBl II 1981, 678).
  • BGH, 28.02.1966 - VII ZR 125/65

    Schutz des Vertretenen vor dem Mißbrauch der Vertretungsmacht

  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit

    Mit ihrem Schreiben vom 20. November 2017 und der (nach außen unwirksamen, vgl. § 81, § 83 ZPO und BFH, Urteil v. 13.06.1996, III B 23/95, 2. Orientierungssatz, juris) Beschränkung der Vollmacht ihrer Prozessbevollmächtigten hat sie vielmehr deutlich gemacht, dass sie sich dem gerichtlichen Verfahren entziehen will, solange die Kammer an den Zweifeln an ihrer Prozessfähigkeit festhält.
  • BFH, 27.02.1998 - VI R 88/97

    Nachweis der Bevollmächtigung

    Soweit der III. und X. Senat des BFH unter Hinweis auf diesen Gesichtspunkt den Nachweis der Bevollmächtigung als nicht erbracht angesehen haben (vgl. z.B. die Entscheidungen in BFH/NV 1996, 557; in BFH/NV 1995, 42; NVwZ-RR 1995, 615; in BFH/NV 1995, 713; in BFH/NV 1996, 907, sowie vom 22 März 1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13. Juni 1996 III B 23/95, BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75, und III R 21/95, BFH/NV 1997, 119, und vom 31. Juli 1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235), unterscheiden sich die dort zugrundeliegenden Sachverhalte in entscheidungserheblicher Weise von dem Streitfall.

    (1) Zum einen handelt es sich bei der vorliegend zu beurteilenden Anfechtungsklage um ein statthaftes Vorgehen, welches mit den in der BFH-Rechtsprechung als mißbräuchlich angesehenen Fällen einer isolierten Klageerhebung gegen die Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion (vgl. z.B. in BFH/NV 1996, 823; in BFH/NV 1997, 119, und in BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75) nicht vergleichbar ist.

  • LG Berlin, 10.07.2017 - 67 S 371/16

    Vollmachtloser Bevollmächtigter: Prozesshandlung kann nachträglich genehmigt

    Besteht nämlich für das Gericht erkennbar der Verdacht, dass ein Bevollmächtigter eine ihm erteilte, kein konkretes gerichtliches Verfahren benennende allgemeine Prozessvollmacht in missbräuchlicher Weise zum Nachteil des Vollmachtgebers verwendet haben könnte, so hat es die Vorlage einer neuen, vom Kläger selbst auf das konkrete Verfahren bezogenen Vollmacht zu verlangen (BFH, Beschluss vom 13.06.1996 - III B 23/95).
  • FG Hessen, 10.12.1997 - 9 K 3427/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Beziehung von

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  • FG Hessen, 10.12.1997 - 9 K 1501/95

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Erzielung von

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  • BFH, 30.10.1998 - III B 56/98

    Prozessvollmacht; Verletzung des Rechts auf Gehör

    Der erkennende Senat hat, so zuletzt im Beschluß vom 13. Juni 1996 III B 23/95 (BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75), eine Prozeßvollmacht wegen berechtigter Zweifel an der Bevollmächtigung des Vertreters zur Führung des konkreten Rechtsstreits lediglich in besonderen Ausnahmefällen nicht anerkannt.

    Die Beschwerde behauptet insoweit nur, ein bestimmtes FG sei unter Berufung auf den Beschluß des erkennenden Senats in BFHE 180, 520, BStBl II 1997, 75 in vielen Fällen gleich verfahren.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2015 - L 20 AS 2202/14

    Vollmacht - Zweifel an der Bevollmächtigung - unspezifizierte Vollmacht -

    Das Gericht darf vielmehr bei begründeten Zweifeln eine Überprüfung einer angezeigten Bevollmächtigung vornehmen (Leitherer, a.a.O., m.w.N. aus der Rspr.), muss berechtigten Zweifeln nachgehen, wenn eine vorgetragene Bevollmächtigung möglicherweise missbräuchlich zum Nachteil des Vertretenen verwendet wird (i.E. BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris).

    Da jedoch der Vertretene gegen einen erkennbaren Missbrauch der (allgemeinen) Vertretungsmacht geschützt ist, wenn der Vertreter von der allgemein erteilten Vollmacht im Einzelfall treuwidrig, missbräuchlich Gebrauch macht (BGH v. 10.12.1980 - VIII ZR 186/79 - juris, Rn 26), gilt dies auch für Prozessvertretungen dann, wenn nicht der Vertretene selbst, sondern der Bevollmächtigte bei einer allgemeinen Vollmacht die Konkretisierung durch bloße Vorlage der Vollmacht in einem bestimmten Rechtsstreit vornehmen will (BFH v. 13.06.1996 - III B 23/95 - juris, Rn. 12).

  • FG Hessen, 02.10.1997 - 3 K 2502/91

    Vollmacht; Vorlage; Verfahrensmangel; Überprüfung - Vorlage einer neuen Vollmacht

    Dem BFH haben in jüngerer Zeit mehrfach Streitfälle vorgelegen, in denen es ebenfalls um die Frage ging, ob die dem Gericht vorgelegte Blankovollmacht als ausreichender Bevollmächtigungsnachweis anzuerkennen war (vgl. Beschlüsse vom 7.3.1995 X R 195/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1995, 713; vom 22.3.1996 III R 14/95, BFH/NV 1996, 823; vom 13.7.1996 III R 137/95, BFH/NV 1997, 235, und vom 13.6.1996 III B 23/95, BStBl II 1997, 75).

    Darüber hinaus gebietet es die dem Gericht obliegende prozessuale Fürsorgepflicht, den betreffenden Steuerpflichtigen davor zu schützen, auf Zahlung von Prozeßkosten in Anspruch genommen zu werden, obwohl ihm von einer Klageerhebung nichts bekanntgewesen ist (vgl. BFH-Beschluß in BStBl II 1997, 75).

  • LSG Sachsen, 17.12.2015 - L 3 AS 710/15

    (Wieder-)Beschaffung von durch Verschulden einer Behörde abhanden gekommener

    Diese Rechtsprechung ist auf Prozessvollmachten in finanzgerichtlichen, verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Verfahren übertragen worden (vgl. zu § 62 FGO: BFH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - III B 23/95 - juris Rdnr. 12; zu § 73 SGG: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Januar 2015 - L 20 AS 2202/14 B - juris Rdnr. 14; Arndt, a. a. O., Rdnr. 55).
  • LG Heidelberg, 09.08.2019 - 4 O 366/18

    Befugnisse des besonderen Vertreters im Aktienrecht

    Die Grundsätze dieser Rechtsprechung sind auf den Missbrauch einer Prozessvollmacht übertragbar (vgl. BFH NJW 1997, S. 1029 [1030]).
  • OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04

    Prüfung der Prozessvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 2/99

    Vorlage der Prozeßvollmacht

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 29 AS 1028/15

    Vollmacht - Vertreter ohne Vertretungsmacht - Vorlage der Vollmacht - Kosten des

  • BFH, 31.07.1996 - III R 137/95

    Nachweispflicht der Vertretungsmacht von Prozessbevollmächtigtem

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 10 K 983/97

    Vorliegen einer wirksamen Prozeßvollmacht; Zulässigkeit einer Vollmachterteilung

  • FG Köln, 11.05.2001 - 12 K 363/01

    Mangel der schriftlichen Vollmacht

  • FG Hessen, 22.05.1997 - 10 K 352/97

    Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit; Wiedereinsetzung in den

  • FG Köln, 23.02.2001 - 12 V 7365/00

    Erfordernis der Bezeichnung des Antragsbegehrens als Prozeßvoraussetzung für den

  • FG Hessen, 28.05.1997 - 10 K 1170/97

    Voraussetzung einer wirksamen Prozessvollmacht vor den Finanzgerichten

  • FG Sachsen, 09.10.2002 - 2 K 452/02

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens; Nichtberücksichtigung des

  • FG Sachsen, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Fruchtloses Verstreichen einer durch den Berichterstatter gesetzten

  • FG Sachsen, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Vorliegen von ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes;

  • FG Sachsen-Anhalt, 09.10.2002 - 2 K 452/02

    Ausschlussfrist zur Bezeichnung des Klagebegehrens; Nichtberücksichtigung des

  • FG Sachsen-Anhalt, 06.06.2002 - 2 K 2382/01

    Unzulässigkeit der Klage wegen Nichtvorlage der Prozessvollmacht trotz Setzung

  • FG Sachsen-Anhalt, 29.04.2002 - 2 V 2383/01

    Keine Aussetzung der Vollziehung bei Unzulässigkeit der Klage; Zweifel an der

  • FG Baden-Württemberg, 08.04.1999 - 5 K 254/96

    Wirksame Prozessvollmacht; Unterzeichnung durch Geschäftsführer einer

  • VG Ansbach, 18.01.2016 - AN 5 S 15.02439

    Überschreitung einer Prozessvollmacht durch Klagerücknahme

  • FG Hessen, 14.04.1997 - 1 K 4618/96

    Notwendigkeit der Vorlage einer Prozessvollmacht; Fehlen des Datums der

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