Rechtsprechung
   BFH, 28.08.1997 - III R 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1622
BFH, 28.08.1997 - III R 3/94 (https://dejure.org/1997,1622)
BFH, Entscheidung vom 28.08.1997 - III R 3/94 (https://dejure.org/1997,1622)
BFH, Entscheidung vom 28. August 1997 - III R 3/94 (https://dejure.org/1997,1622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; BerlinFG i.d.F. des EGAO 1977 § 19 Abs. 7

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Investitionszulagen - Subventionsbetrug - Verjährung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückforderung von Investitionszulage bei Subventionsbetrug

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO 1977 § 169 Abs. 2 Satz 2; BerlinFG i.d.F. des EGAO 1977 § 19 Abs. 7
    Nichteinhaltung der Verbleibensfrist bei angeschafftem Lkw - Festsetzungsverjährung bei Subventionsbetrug - Gesetzlich vorgeschriebene entsprechende Anwendung der Abgabenordnung - Keine analoge Anwendung als Mittel der Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 169 Abs 2 S 2, AO 1977 § 175 Abs 1 Nr 2, AO 1977 § 171 Abs 4, AO 1977 § 164, StGB § 264
    Subventionsbetrug; Verbleiben; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 183, 324
  • NVwZ 1999, 222
  • BB 1997, 2574
  • DB 1997, 2583
  • BStBl II 1997, 827
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.05.1997 - III R 264/94

    Erfordernis des Verbleibens bei gewährter Investitionszulage nach dem

    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    Diese zeitlichen Voraussetzungen für Transportmittel wie LKW sind bereits nicht erfüllt, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist einmal länger als 14 Tage von Berlin (West) abwesend waren, ohne daß dies mit ggf. zu berücksichtigenden fahrtbedingten Umständen begründet werden kann (BFH-Urteil vom 15. Mai 1997 III R 264/94, zur Veröffentlichung in BFH/NV vorgesehen, ein Abdruck ist beigefügt).

    Jedoch hat das FG nicht festgestellt, ob die längeren Abwesenheitszeiten auf besonderen Gründen - etwa einer ausnahmsweise längeren Auslandsfahrt - beruhten, die die verhältnismäßig geringfügigen Überschreitungen der Toleranzgrenze von 14 Tagen möglicherweise rechtfertigen könnten (vgl. dazu anliegendes BFH-Urteil vom 15. Mai 1997 III R 264/94).

  • BFH, 18.02.1977 - VI R 177/75

    Verjährung - Rückforderung erschlichener Wohnungsbau-Prämien - Anspruch auf

    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    In einem hinsichtlich der hier zu erörternden Rechtsfrage vergleichbaren Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 177/75 (BFHE 121, 572, BStBl II 1977, 524) entschieden, daß der Anspruch auf Rückforderung einer Wohnungsbau-Prämie in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung (AO) in zehn Jahren verjährt, wenn die Wohnungsbau-Prämie durch Betrug erschlichen wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. Oktober 1976 VI R 251/74, BFHE 120, 324, BStBl II 1977, 223).

    Entgegen der Vorentscheidung betrifft dieses im Wege der Auslegung gewonnene Ergebnis nicht die Frage der Zulässigkeit richterrechtlicher Lückenausfüllung durch analoge Anwendung straf- oder steuerrechtlicher Gesetze (vgl. BFH in BFHE 121, 572, BStBl II 1977, 524; FG München, EFG 1992, 171).

  • BFH, 25.09.1996 - III R 53/93

    Die Nichteinhaltung der Verbleibensvoraussetzungen bei der Investitionszulage

    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    In diesen Fällen beginnt die Festsetzungsfrist nach § 175 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 i. V. m. § 19 Abs. 7 BerlinFG mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das in die Vergangenheit zurückwirkende Ereignis eintritt (BFH-Urteil vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269).

    Werden die Voraussetzungen des Verbleibens in mehreren der erforderlichen Verbleibensjahre nicht eingehalten, beginnt die Festsetzungsfrist am Ende eines jeden solchen Kalenderjahres, in dem dieses rückwirkende Ereignis eingetreten ist, jeweils neu zu laufen (BFH in BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269).

  • FG München, 24.09.1991 - 13 K 13048/87
    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    Im Zusammenhang mit der nunmehrigen Verweisungsnorm des § 19 Abs. 7 Satz 1 BerlinFG kann § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nur dahin verstanden werden, daß die Festsetzungsfrist zehn Jahre beträgt, soweit eine Investitionszulage vorsätzlich durch Subventionsbetrug erlangt wurde, und fünf Jahre, soweit die Straftat in bezug auf die Investitionszulage leichtfertig (vgl. § 264 Abs. 3 StGB) begangen wurde (so auch FG München, Urteil vom 24. September 1991 13 K 13048/87, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1992, 171; Baum in Koch/Scholtz, Abgabenordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 169 Rdnr. 39; Sönksen/Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 19 Rdnr. 366; a. A. Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 169 Rdnr. 7; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 169 AO 1977 Rz. 32).

    Entgegen der Vorentscheidung betrifft dieses im Wege der Auslegung gewonnene Ergebnis nicht die Frage der Zulässigkeit richterrechtlicher Lückenausfüllung durch analoge Anwendung straf- oder steuerrechtlicher Gesetze (vgl. BFH in BFHE 121, 572, BStBl II 1977, 524; FG München, EFG 1992, 171).

  • BFH, 08.10.1976 - VI R 251/74

    Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle - Hemmung der Verjährung - Rückforderung

    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    In einem hinsichtlich der hier zu erörternden Rechtsfrage vergleichbaren Fall hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 18. Februar 1977 VI R 177/75 (BFHE 121, 572, BStBl II 1977, 524) entschieden, daß der Anspruch auf Rückforderung einer Wohnungsbau-Prämie in entsprechender Anwendung des § 144 Abs. 1 Satz 1 der Reichsabgabenordnung (AO) in zehn Jahren verjährt, wenn die Wohnungsbau-Prämie durch Betrug erschlichen wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 8. Oktober 1976 VI R 251/74, BFHE 120, 324, BStBl II 1977, 223).
  • BFH, 04.06.1985 - III R 158/81

    Anspruch auf Rückzahlung der Investitionszulage - Entstehung des Anspruches auf

    Auszug aus BFH, 28.08.1997 - III R 3/94
    Dagegen hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 4. Juni 1985 III R 158/81 (BFH/NV 1986, 75) entschieden, daß der Anspruch auf Rückzahlung einer Investitionszulage nach dem BerlinFG auch in Fällen des Erschleichens der Zulage in jedem Fall nach fünf Jahren verjährt.
  • BFH, 19.12.2013 - III R 25/10

    Keine Haftung nach § 71 AO bei Subventionsbetrug

    Die in der Gesetzesverweisung angeordnete entsprechende Anwendung der Steuervergütungsvorschriften sei vielmehr so zu verstehen, dass der Fall des Subventionsbetruges im Rahmen der Haftung nach § 71 AO abgabenrechtlich wie ein Fall der Steuerhinterziehung zu behandeln sei (vgl. auch Senatsurteil vom 28. August 1997 III R 3/94, BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827, zur Investitionszulage nach dem Berlinförderungsgesetz --BerlinFG-- wegen verlängerter Festsetzungsverjährung).
  • BFH, 18.05.2017 - III R 20/14

    Investitionszulage: Zuordnung eines Betriebs nach Maßgabe der Klassifikation der

    Der Senat braucht dabei nicht zu entscheiden, ob die Verschiebung der Wertschöpfungsanteile im Jahr 2004 von der B S zum Tagebau F ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 1 Alternative 1 AO darstellt (vgl. dazu z.B. Senatsurteile vom 25. September 1996 III R 53/93, BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, unter 3., m.w.N.; vom 28. August 1997 III R 3/94, BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827, unter II.2.a, m.w.N., und Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2000 III B 43/00, BFH/NV 2001, 744, unter 3., m.w.N., jeweils zu AO 1977).
  • BFH, 05.07.2012 - III R 25/10

    Beitrittsaufforderung an das BMF: Entsprechende Anwendung des § 71 AO auf den

    Schließlich enthält auch das zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes (BerlinFG) ergangene Senatsurteil vom 28. August 1997 III R 3/94 (BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827) die gleiche Argumentation.
  • BFH, 27.04.1999 - III R 21/96

    Haftung bei Subventionsbetrug

    Die Gründe, die der Senat in dem Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94 (BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827) für die entsprechende Anwendung der Regelung des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 (Verlängerung der Festsetzungsfrist für hinterzogene Steuern) auf die Festsetzung von durch Subventionsbetrug erlangte Investitionszulagen angeführt hat, gelten auch für die Haftung nach § 71 AO 1977.
  • FG Berlin-Brandenburg, 28.08.2009 - 11 V 11151/09

    Zur Anwendbarkeit der Festsetzungsfrist von 10 Jahren auf den Fall des

    Weiterhin kann der Bezugnahme in § 15 Abs. 1 S. 1 EigZulG auf die entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung eine zumindest stillschweigende Verweisung (zu deren Anerkennung in der Rechtsordnung siehe etwa Engisch, a.a.O., S. 26 f.) auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 169 Abs. 2 S. 2 AO im Falle des Eigenheimzulage-Betruges entnommen werden (vgl. auch BFH, Urteil vom 28. August 1997, III R 3/94, BStBl II 1997, 827 für die Investitionszulage).

    Aus diesen Gründen ist festzuhalten an der auf den vorliegenden Streitfall übertragbaren Rechtsprechung des BFH, wonach aus der im Investitionszulagegesetz - ebenfalls - vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung die Anwendbarkeit der langen Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 S. 2 AO folgt (vgl. das Urteil vom 28. August 1997 a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 11.06.2014 - 2 K 1287/13

    Täuschung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für die Festsetzung der

    Weiterhin kann der Bezugnahme in § 15 Abs. 1 EigZulG auf die entsprechende Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung eine zumindest stillschweigende Verweisung auf die entsprechende Anwendbarkeit des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO im Falle des Eigenheimzulage-Betruges entnommen werden (vgl. auch BFH Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827 für die Investitionszulage).

    Aus diesen Gründen ist an der auf den vorliegenden Streitfall übertragbaren Rechtsprechung des BFH festzuhalten, wonach aus der im Investitionszulagegesetz - ebenfalls - vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung der für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung die Anwendbarkeit der langen Verjährungsfrist des § 169 Abs. 2 Satz 2 AO folgt (vgl. das Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, Bundessteuerblatt II 1997, 827).

  • FG Sachsen, 25.02.2013 - 8 V 1384/12

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids wegen im

    bb) Von der finanzgerichtlichen Rechtsprechung wurde die Verweisung des § 6 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 1999 so verstanden, dass in entsprechender Anwendung der Vorschriften über Steuervergütungen in Fällen einer deliktisch erlangten Investitionszulage die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Satz 2 AO verlängert ist (vgl. BFH, Urteil vom 28.8.1997, III R 3/94, BStBl II 1997, 827 [828]).
  • BFH, 20.12.2000 - III B 43/00

    Änderungsbescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

    Wird die Voraussetzung des Verbleibens im Fördergebiet in mehreren der erforderlichen Verbleibensjahre nicht eingehalten, beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf eines jeden Kalenderjahres, in dem dieses Ereignis eingetreten ist, jeweils neu zu laufen (BFH-Urteile in BFHE 181, 547, BStBl II 1997, 269, und vom 28. August 1997 III R 3/94, BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827; sowie Fett/Bank, Deutsche Steuer-Zeitung 1999, 591).
  • BFH, 12.03.1998 - III B 22/97

    Voraussetzungen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als

    Darüber hinaus hat der BFH es -- ohne allerdings bislang abschließend darüber zu entscheiden -- für möglich angesehen, im Einzelfall auf besonderen Umständen beruhende, noch längere Abwesenheitszeiten zu berücksichtigen, sei es, daß sie reparatur- oder streikbedingt sind, sei es daß sie ausnahmsweise infolge längerer Auslandsfahrten entstehen (BFH in BFH/NV 1997, 898; BFH-Urteil vom 28. August 1997 III R 3/94, BStBl II 1997, 827, Nr. 11. 2. b der Entscheidungsgründe).
  • BFH, 30.06.1998 - III B 143/96

    InvZul; Verbleibensvoraussetzungen bei Lkw

    Nach der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des Senats in den Urteilen vom 15. Mai 1997 III R 264/94 (BFH/NV 1997, 898) und vom 28. August 1997 III R 3/94 (BFHE 183, 324, BStBl II 1997, 827) sind bei Transportmitteln wie LKW oder LKW-Anhänger die zeitlichen Voraussetzungen für ein Verbleiben im Fördergebiet nicht erfüllt, wenn die Fahrzeuge innerhalb der dreijährigen Verbleibensfrist einmal länger als 14 Tage vom Fördergebiet abwesend waren, ohne daß dies mit ggf. zu berücksichtigenden fahrtbedingten Umständen begründet werden kann.
  • FG Sachsen-Anhalt, 16.09.2004 - 1 K 313/00

    Änderung eines Investitionszulagenbescheides wegen Subventionsbetrugs; Vorsatz;

  • FG Niedersachsen, 05.11.2003 - 2 K 140/99

    Begriff der Betriebstätte nach dem InvZulG; Zuordnung von Lkw zu einer

  • FG Sachsen, 28.01.1999 - 2 K 74/98

    Anspruch auf Rückzahlung von Investitionszulage als Konkursforderung ; Gewährung

  • FG Berlin, 25.07.2003 - 9 B 9332/02

    Berichtigung wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen

  • FG Sachsen-Anhalt, 24.02.2000 - 3 (1) K 114/97

    Keine Bevorrechtigung des Investitionszulagenrückforderungsanspruchs nach § 17

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Investitionszulage für bewegliche Wirtschaftsgüter; Überwiegender Einsatz im

  • FG Sachsen, 04.06.2002 - 6 V 555/01

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Investitionszulage für einen 100

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht