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   BFH, 28.05.1998 - X R 21/95   

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https://dejure.org/1998,1080
BFH, 28.05.1998 - X R 21/95 (https://dejure.org/1998,1080)
BFH, Entscheidung vom 28.05.1998 - X R 21/95 (https://dejure.org/1998,1080)
BFH, Entscheidung vom 28. Mai 1998 - X R 21/95 (https://dejure.org/1998,1080)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)
  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Berücksichtigung des Disagios als Vorkosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, EStG § 11 Abs 2
    Damnum; Entstehung; Vorkosten

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 271
  • NJW 1999, 520 (Ls.)
  • NZM 1998, 935
  • BB 1998, 1782
  • BB 1998, 2038
  • DB 1998, 1744
  • BStBl II 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.06.1994 - X R 30/92

    Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 21/95
    a) Nach der --erst nach Erlaß der Vorentscheidung veröffentlichten-- Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen vor Beginn der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken "entstanden", wenn sie wirtschaftlich dem Zeitraum vor Bezug der Wohnung zuzuordnen sind (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Juni 1994 X R 30/92, BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893).

    Laufzeitbezogene Finanzierungskosten sind daher aufzuteilen und --unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung-- als Vorkosten zu berücksichtigen, soweit sie auf die Zeit vor Bezug der Wohnung entfallen (BFH in BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 26/92

    Abzugsfähigkeit des Damnums bei eigengenutzten Immobilien in Gefahr!

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 21/95
    Wird ein Darlehen für die Finanzierung einer eigengenutzten Wohnung --unter Einbehalt des vereinbarten Disagios-- erst nach Bezug der Wohnung ausbezahlt, ist das Disagio nicht nach § 10e Abs. 6 EStG als Vorkosten abziehbar (Anschluß an das Senatsurteil vom 8. Juni 1994 X R 26/92, BFHE 174, 535, BStBl II 1994, 930).

    Auf den Zeitpunkt der zivilrechtlichen Verpflichtung zur Zahlung des Damnums kommt es entgegen der Auffassung des FG nicht an (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 26/92, BFHE 174, 535, BStBl II 1994, 930, und X R 36/91, BFHE 174, 544, BStBl II 1995, 16).

  • BFH, 08.06.1994 - X R 36/91

    Kein Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG für Damnum, das anteilig von einer

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 21/95
    Auf den Zeitpunkt der zivilrechtlichen Verpflichtung zur Zahlung des Damnums kommt es entgegen der Auffassung des FG nicht an (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 26/92, BFHE 174, 535, BStBl II 1994, 930, und X R 36/91, BFHE 174, 544, BStBl II 1995, 16).
  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 28.05.1998 - X R 21/95
    Im übrigen ist nach der Rechtsprechung des Senats die persönliche Nutzung der Wohnung durch den (Mit-)Eigentümer nicht zwingend Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG; die Nutzung der Wohnung durch ein unterhaltsberechtigtes Kind z.B. ist dem Eigentümer ebenso als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken zuzurechnen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91, BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 29/00

    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N., und vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    Da in § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "Wohnung im Sinne des Absatzes 1" also einer eigenen Wohnung gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits als Mieter in der Wohnung wohnt, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ab dem Zeitpunkt, zu dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, im Regelfall mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (Senatsurteile in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und in BFH/NV 2000, 1331).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat ausgeführt, die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beginne, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohne (Senatsurteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, unter II. 1. c bb).

    Nach seinem Urteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563 (unter II. 1. c aa) ist innerhalb der Ehegattengemeinschaft die Nutzung der Wohnung durch einen Ehegatten auch als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des anderen Ehegatten anzusehen.

  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 10e Abs. 1 EStG wird eine Wohnung im Regelfall dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N.; vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    Da in § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "Wohnung im Sinne des Absatzes 1", also einer "eigenen" Wohnung gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits als Mieter in der Wohnung wohnt, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ab dem Zeitpunkt, zu dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, im Regelfall also mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (Senatsurteile in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat ausgeführt, die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beginne, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohne (Senatsurteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, unter II. 1. c bb).

    Nach seinem Urteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563 (unter II. 1. c aa) ist innerhalb der Ehegattengemeinschaft die Nutzung der Wohnung durch einen Ehegatten auch als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des anderen Ehegatten anzusehen.

  • BFH, 25.02.2009 - IX R 3/07

    Vorab entstandene Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung und Nutzung "zu

    Da in § 10e Abs. 1 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "eigenen Wohnung" gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen --wie im Streitfall-- der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits in der Wohnung gewohnt hat, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken jedenfalls ab dem Zeitpunkt, zu dem der Steuerpflichtige die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohnt (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).
  • FG Baden-Württemberg, 24.09.1998 - 14 K 211/94

    Aufwendungen für den Erwerb eines bisher gemieteten Einfamilienhauses von einem

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  • BFH, 27.09.2001 - X R 67/00

    Einkommensteuer - Abzugsbetrag - Eigennutzung - Eigentumswohnung -

    Der Senat hat dementsprechend den für den Vorkostenabzug maßgeblichen Beginn der erstmaligen Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken als den Zeitpunkt angesehen, zu dem nach dem notariellen Vertrag Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten auf den bisherigen Mieter übergehen (Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, unter II. 1. c bb).
  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Schafft der Steuerpflichtige eine Wohnung an, die er bisher als Mieter bewohnt hat, nutzt er die Wohnung von dem Zeitpunkt an zu eigenen Wohnzwecken, in dem er das (wirtschaftliche) Eigentum an der Wohnung erlangt, d.h. im Regelfall, wenn Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten auf ihn übergehen (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beginnt in dem Zeitpunkt, in welchem ein Ehegatte die Wohnung aufgrund seines eigenen oder des Eigentumsrechts des anderen Ehegatten bewohnt (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BStBl II 1998, 563, 564 unter 1 c) bb)).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2007 - 4 K 1580/04

    Bedeutung einer Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken für einen Anspruch auf

    Neben der tatsächlichen Nutzung durch den Eigentümer selbst setzt eine "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" weiterhin voraus, dass sich die Befugnis des Eigentümers zur Nutzung aus seinem Eigentumsrecht ableitet (so ausdrücklich: BFH vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998 Seite 160, dort unter 3. d; ebenso: BFH vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BStBl II 1998 Seite 563 dort unter 1c) bb); FG Baden-Württemberg vom 28. November 2006 4 K 413/01, STE 2007 Seite 68; FG Münster vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998 Seite 1674; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Auflage 2001, Rz 5 zu § 4; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Loseblatt Stand Mai 2006, Anm. 2 dort unter "gemeinsame Nutzung durch Eigentümer und Nießbraucher"; Kleeberg in Kirchhof/Söhn, Loseblatt Stand November 1996 Rdnr. B 18 zu § 10e; a.A.: FG Niedersachsen vom 16. September 1997 VII 339/97, EFG 1998 Seite 190; offen gelassen: BFH vom 5. September 2001 X R 141/97, BFH/NV 2002 Seite 480; Boeker in Lademann/Söffing, EStG, Loseblatt Stand Januar 2002, Anm. 49a zu § 10e), denn die Nutzung aufgrund fremden Rechts steht der Annahme einer eigenen Wohnungsnutzung grundsätzlich entgegen (BFH vom 23. Juli 1997 X R 143/94, a.a.O.).
  • BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06

    Eigenheimzulage bei Nutzung einer Wohnung durch Eigentümer und dessen Angehörige

    Denn nach der Rechtsprechung des BFH wird eine Wohnung im Regelfall auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer zusammen mit Familienangehörigen darin wohnt (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, m.w.N.).
  • FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts;

  • FG Niedersachsen, 14.02.2001 - 12 K 334/97

    Vorfälligkeitsentschädigung bei Erwerb eines selbstgenutzten Einfamilienhauses

  • FG Niedersachsen, 31.07.2002 - 1 K 263/98

    Vorkostenabzug bei Käufer, der Wohnung vor Erwerb unentgeltlich genutzt hat

  • FG Hamburg, 18.07.2000 - II 388/99

    Grundstückskaufvertrag mit mittellosem Erwerber

  • FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99

    Abzug der vom Arbeitgeber übernommenen, steuerpflichtigen Arbeitslohn

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