Weitere Entscheidung unten: BFH, 14.10.1998

Rechtsprechung
   BFH, 27.08.1997 - X R 26/95   

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https://dejure.org/1997,641
BFH, 27.08.1997 - X R 26/95 (https://dejure.org/1997,641)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1997 - X R 26/95 (https://dejure.org/1997,641)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1997 - X R 26/95 (https://dejure.org/1997,641)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EStG § 22 Nr. 2; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 2 § 23 Abs. 1 Nr. 1 lit. a
    Spekulationsgeschäft bei Herstellungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Steuerrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 22 Nr 2, EStG § 23 Abs 1 Nr 1 Buchst a
    Eigentumswohnung; Identität; Rohbau; Spekulationsgewinn

Papierfundstellen

  • BFHE 184, 385
  • NZM 1998, 455
  • BB 1998, 468 (Ls.)
  • BB 1998, 991
  • DB 1998, 807 (Ls.)
  • BStBl II 1998, 135
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 29.03.1989 - X R 4/84

    Spekulationsgeschäft setzt wirtschaftliche Identität von angeschafftem und

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Baut der Käufer einer Eigentumswohnung, die beim Erwerb lediglich aus einem "Dachboden im absoluten Rohzustand" besteht, diese zu einer Dachgeschoßwohnung aus, um sie anschließend zu veräußern, kommt ein Spekulationsgeschäft nicht hinsichtlich der Dachgeschoßwohnung, sondern nur hinsichtlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden in Betracht (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

    Die räumliche Umschließung der bereits vorhandenen Baulichkeiten der Wohnung im Dachgeschoß sei ebenso gegenständlich existent wie das im Rohbau befindliche Einfamilienhaus im Fall des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 29. März 1989 X R 4/84 (BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

    Daraus folgt nach der Rechtsprechung einmal, daß die Veräußerung eines vom Veräußerer selbst hergestellten Wirtschaftsguts grundsätzlich von § 23 EStG nicht erfaßt wird; zum anderen ergibt sich daraus das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteil in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652, m.w.N.).

    Danach schließen Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut nicht aus, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes Wirtschaftsgut wird (BFH in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, 386; Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, 252, BStBl II 1984, 26; in BFHE 156, 465, 466 f., BStBl II 1989, 652 f., mit weiteren Hinweisen zur Literatur).

    Der Senat hat eine Umgestaltung in diesem Sinne verneint, wenn das im Zeitpunkt der Anschaffung im (fortgeschrittenen) Rohbau befindliche Einfamilienhaus anschließend fertiggestellt wird und die Herstellungsmaßnahmen lediglich dazu dienen, das Wirtschaftsgut zu vervollständigen (BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652).

    Im Unterschied zum Rohbau-Fall (in BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652) wurde im Streitfall das angeschaffte Wirtschaftsgut nicht nur vervollständigt.

  • BFH, 30.11.1976 - VIII R 202/72

    Spekulationsgeschäft nur bezüglich des Erbbaurechts, wenn dieses mit auf seiner

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Beim Erwerb einer noch nicht fertiggestellten Eigentumswohnung ist auch der neueren BFH-Rechtsprechung seit dem Urteil vom 30. November 1976 VIII R 202/72 (BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384) Rechnung zu tragen, die bei nach Erwerb bebauten Grundstücken zwischen dem Erwerb des Grund und Bodens und der Herstellung eines Gebäudes unterscheidet.

    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen oder Wertminderungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich BFH-Urteile in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).

    Danach schließen Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut nicht aus, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes Wirtschaftsgut wird (BFH in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, 386; Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, 252, BStBl II 1984, 26; in BFHE 156, 465, 466 f., BStBl II 1989, 652 f., mit weiteren Hinweisen zur Literatur).

    Die vom Kläger durchgeführten Herstellungsmaßnahmen führen daher (unter Zuhilfenahme des angeschafften Wirtschaftsguts; vgl. BFH in BFHE 120, 525, 529, BStBl II 1977, 384, 387) zu einer Wertschöpfung, die steuerlich durch § 23 EStG nicht erfaßt werden soll (vgl. oben unter 2.).

  • BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82

    Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Danach schließen Herstellungsmaßnahmen die wirtschaftliche Identität von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut nicht aus, wenn durch die Herstellungsmaßnahmen das angeschaffte Wirtschaftsgut bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht in ein anderes Wirtschaftsgut wird (BFH in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384, 386; Urteil vom 19. Juli 1983 VIII R 161/82, BFHE 139, 251, 252, BStBl II 1984, 26; in BFHE 156, 465, 466 f., BStBl II 1989, 652 f., mit weiteren Hinweisen zur Literatur).

    Insoweit (ohne Berücksichtigung des Ausbaus) sind die Voraussetzungen eines Spekulationsgeschäfts i.S. des § 23 EStG bei gegebener Teil-Identität (vgl. Urteil in BFHE 139, 251, BStBl II 1984, 26) erfüllt.

  • BFH, 29.06.1993 - IX R 44/89

    Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauches nach unentgeltlicher Grundstücksübertragung

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Mit dem vollständigen Ausbau des Dachbodens wurde bisher nicht vorhandener Wohnraum neu geschaffen (vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes sowie die entsprechende Rechtsprechung zu § 10e Abs. 2 EStG: BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 IX R 97/88, BFH 170, 531, BStBl II 1993, 601; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352).
  • BFH, 27.01.1993 - IX R 97/88

    Erweiterung i. S. des § 7b Abs. 2 EStG setzt die Schaffung neuen, zusätzlichen

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Mit dem vollständigen Ausbau des Dachbodens wurde bisher nicht vorhandener Wohnraum neu geschaffen (vgl. auch § 17 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 des II. Wohnungsbaugesetzes sowie die entsprechende Rechtsprechung zu § 10e Abs. 2 EStG: BFH-Urteile vom 27. Januar 1993 IX R 97/88, BFH 170, 531, BStBl II 1993, 601; vom 29. Juni 1993 IX R 44/89, BFH/NV 1994, 460; vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352).
  • BGH, 06.03.1986 - VII ZR 111/85

    Verstoß gegen das Koppelungsverbot bei Vorratsteilung

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Zu den Grundstücken zählt auch das Wohnungseigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen am (bebauten) Grundstück (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 VII ZR 111/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1811; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1993 2 Z BR 69/93, BayObLG 1993, 297).
  • BFH, 31.08.1994 - X R 66/92

    Wert der Eigenleistung bei Spekulationsgeschäften

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Entgegen der Ansicht der Kläger werden auf persönlichem Arbeitseinsatz beruhende Eigenleistungen bei der Ermittlung des Spekulationsgewinns nach § 23 Abs. 4 EStG nicht berücksichtigt (s. dazu im einzelnen Urteil des Senats vom 31. August 1994 X R 66/92, BFH/NV 1995, 391, 393, unter 3. a).
  • BFH, 28.06.1977 - VIII R 30/74

    Abgabe des Meistgebots - Abtretung der Rechte - Zwangsversteigerung -

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Die Abgabe des Meistgebots in der Zwangsversteigerung erfüllt die Merkmale eines Anschaffungsgeschäfts i.S. des § 23 EStG (BFH-Urteil vom 28. Juni 1977 VIII R 30/74, BFHE 123, 27, BStBl II 1977, 827).
  • BayObLG, 23.07.1993 - 2Z BR 69/93

    Grundstücke als Bestandteil von Wohnungseigentum

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Zu den Grundstücken zählt auch das Wohnungseigentum als besonders ausgestaltetes Miteigentum nach Bruchteilen am (bebauten) Grundstück (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März 1986 VII ZR 111/85, Neue Juristische Wochenschrift 1986, 1811; Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23. Juli 1993 2 Z BR 69/93, BayObLG 1993, 297).
  • BFH, 25.08.1987 - IX R 65/86

    Überschüsse aus privaten Devisentermingeschäften

    Auszug aus BFH, 27.08.1997 - X R 26/95
    Sinn und Zweck des § 23 EStG ist es, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen oder Wertminderungen aus verhältnismäßig kurzfristigen Wertdurchgängen eines bestimmten Wirtschaftsguts im Privatvermögen des Steuerpflichtigen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ausführlich BFH-Urteile in BFHE 120, 522, BStBl II 1977, 384; vom 25. August 1987 IX R 65/86, BFHE 151, 132, BStBl II 1988, 248).
  • BFH, 08.03.1995 - X R 74/94

    Erweiterung i. S. des § 10 e Abs. 2 EStG setzt die Schaffung voll auf die

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 23/13

    Privates Veräußerungsgeschäft - Verkauf unter aufschiebender Bedingung innerhalb

    Entsprechend dem Normzweck, innerhalb der Veräußerungsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135; vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614), kann von einer Verwirklichung des Grundstückswerts nur gesprochen werden, wenn die Vertragserklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend abgegeben worden sind (BFH-Urteil vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10; BFH-Beschluss vom 18. September 2006 IX B 154/05, BFH/NV 2007, 31; Tiedtke/Wälzholz, Die Steuerberatung --Stbg-- 2002, 209, 211).
  • BFH, 23.07.2019 - IX R 28/18

    Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG

    Denn die Abgabe des Meistgebots entspricht in ihrer Wirkung dem Abschluss eines schuldrechtlichen Kaufvertrages über ein Grundstück, erwirbt doch der Meistbietende damit nach §§ 81 Abs. 1, 90 Abs. 1 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung den Anspruch, dass ihm das Eigentum an dem versteigerten Grundstück durch Zuschlagsbeschluss des Versteigerungsgerichts übertragen wird (BFH-Urteile vom 28.06.1977 - VIII R 30/74, BFHE 123, 27, BStBl II 1977, 827; vom 29.03.1989 - X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652; vom 27.08.1997 - X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).
  • BFH, 13.04.2010 - IX R 36/09

    Grundstückstausch als Anschaffung - Identität zwischen angeschafften und

    Daraus ergibt sich u.a. das Erfordernis der Nämlichkeit von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut; da § 23 Abs. 3 EStG ausdrücklich auch Herstellungskosten erwähnt, bedeutet Nämlichkeit lediglich Identität im wirtschaftlichen Sinn (vgl. BFH-Urteile vom 29. März 1989 X R 4/84, BFHE 156, 465, BStBl II 1989, 652; vom 27. August 1997 X R 26/95, BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).

    Ob Nämlichkeit gegeben ist oder ein anderes Wirtschaftsgut ("aliud") vorliegt, richtet sich nach einem wertenden Vergleich von angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BFH-Urteil in BFHE 184, 385, BStBl II 1998, 135).

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Rechtsprechung
   BFH, 14.10.1998 - X R 129/97   

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https://dejure.org/1998,2284
BFH, 14.10.1998 - X R 129/97 (https://dejure.org/1998,2284)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1998 - X R 129/97 (https://dejure.org/1998,2284)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1998 - X R 129/97 (https://dejure.org/1998,2284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    EStG § 10h
    Wohnungsüberlassung nach § 10 h EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Begünstigung nach § 10 h EStG bei Schaffung einer Wohnung im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes selbst

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 10h
    1. Beschränkung der Begünstigung auf Baumaßnahmen an einem bereits vorhandenen Gebäude

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10h S 2 Nr 2, EStG § 10e Abs 6
    Angehörige; Neubau; Unentgeltliche Überlassung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 243
  • NJW 1999, 968 (Ls.)
  • NZM 1999, 136
  • BB 1999, 197
  • DB 1999, 192
  • BStBl II 1998, 135
  • BStBl II 1999, 135
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 K 488/96

    Möglichkeit der Förderung nach§ 10h Einkommensteuergeseth 1995 (EStG) für eine

    So habe das auch der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BStBl II 1999, 135 erkannt.

    a) Der BFH hat in seinen Entscheidungen vom 14. Oktober 1998 X R 27/96, BFH/NV 1999, 763 und X R 129/97, BFHE 187/243, BStBl II 1999, 135 erkannt, dass nach dem Wortlaut der Norm (Baumaßnahme an einem Gebäude) die Förderung von Neubauten ausgeschlossen sei.

  • FG Sachsen, 23.01.2002 - 5 K 1048/99

    Abzug der vom Arbeitgeber übernommenen, steuerpflichtigen Arbeitslohn

    Nicht begünstigt ist mithin die Schaffung einer Wohnung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes selbst (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BStBl II 1999, 135).

    Der Ausschluss von Neubauten ist deshalb auch sachlich gerechtfertigt (vgl. BStBl II 1999, 135).

  • BFH, 14.01.2004 - IX R 82/00

    Wohnung i.S. des § 7c Abs. 1 EStG

    Es sollte ein Anreiz geschaffen werden, vorhandene Gebäudeflächen durch Aus- und Umbaumaßnahmen in zusätzliche, abgeschlossene Mietwohnungen umzuwandeln (BTDrucks 11/5680, S. 9; 11/5970, S. 2, S. 20) und hierdurch bereits überbaute Flächen intensiver für Wohnzwecke zu nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BFHE 187, 243, BStBl II 1999, 135 unter II. 2.).
  • BFH, 16.09.2004 - X R 10/02

    Steuerbegünstigung nach § 10 h EStG

    Nicht begünstigt ist dagegen die Schaffung einer Wohnung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes selbst (Senatsurteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BFHE 187, 243, BStBl II 1999, 135; ebenso Stephan in Littmann/ Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 10h EStG Rz. 2, 3; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 6; Drenseck in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 10h Rz. 3, m.w.N.; vgl. auch Meyer/Clausen in Herrmann/Heuer/ Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10h EStG Rz. 6; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10h EStG Rz. 16).
  • FG Hamburg, 04.04.2000 - II 538/99

    Nutzung einer Wohnung aufgrund eines vorbehaltenen Nießbrauchsrechtes

    Dementsprechend kommt eine Förderung nach § 10h EStG beispielsweise auch nicht in Betracht, wenn ein Steuerpflichtiger ein Gebäude für eigene Wohnzwecke herstellt und daneben eine Wohnung für den Wohnbedarf seiner Angehörigen einplant (BFH-Urteil vom 14. Oktober 1998 X R 129/97, BFHE 187, 243 , BStBl II 1999, 135 ).
  • FG Hamburg, 10.04.2001 - VII 250/98

    Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; Überlassen der Wohnung an ein

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