Rechtsprechung
| BFH, 01.10.1997 - X R 91/94 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
FördG § 7; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Neue Bundesländer - Am 16.3.1971 mit volkseigenem Betrieb als Verwalter geschlossener Überlassungsvertrag über Grundstück mit Einfamilienhaus zur Nutzung auf Lebenszeit - Kein Abzugsbetrag (10%) nach FördG für 1991 getätigten Herstellungs- und Erhaltungsaufwand - Nutzungsberechtigter nicht wirtschaftlicher Eigentümer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kein Abzug für Aufwendungen auf ein im Beitrittsgebiet aufgrund Überlassungsvertrags genutztes Gebäude nach § 7 FördG
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 23.06.1994 - 1 K 308/93
- BFH, 01.10.1997 - X R 91/94
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 184, 179
- BB 1998, 526
- DB 1998, 607
- BStBl II 1998, 203
Wird zitiert von ... (23)
- BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97
Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer
Er wird i.d.R. weder dessen wirtschaftlicher Eigentümer (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, 182, BStBl II 1998, 203, zu 5., m.w.N.), noch ist die Nutzungsmöglichkeit ein Teil des Wirtschaftsguts (vgl. BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 140/87, BFHE 158, 361, BStBl II 1990, 368, zu 2.a). - BFH, 14.02.2001 - X R 82/97
Wirtschaftliches Eigentum bei Dauernutzungsvertrag
c) Für die Aufwendungen, welche auf den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teil des ausgebauten Dachgeschosses entfallen, kommt eine steuerliche Förderung nach § 10e EStG oder § 7 FördG nur in Betracht, wenn die Kläger wirtschaftliche Eigentümer des Reihenhauses sind (z.B. Senatsurteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97, und vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.).a) Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 i.V.m. der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, m.w.N. der Rspr.) derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann.
Wirtschaftliches Eigentum an dem genutzten Wirtschaftsgut im Hinblick auf einen künftigen Erwerb des bürgerlich-rechtlichen Eigentums setzt dagegen eine konkret auf die Eigentumsübertragung gerichtete vertragliche Bindung voraus (z.B. BFH-Urteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, m.N. der Rspr.).
Ein allenfalls zufälliges Zusammenfallen von tatsächlicher Nutzungsdauer und wirtschaftlichem Verbrauch des gemieteten Wirtschaftsguts rechtfertigt aber nicht die Annahme wirtschaftlichen Eigentums (Senatsurteil in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, zum sog. Überlassungsvertrag nach dem Recht der DDR).
- FG Berlin, 30.03.2000 - 1 K 1441/98
Kein wirtschaftliches Eigentum des dinglich Nutzungsberechtigten
Deshalb schied ein Erwerb des Eigentums am Gebäude nach § 95 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - aus (vgl. Bundesfinanzhofs - BFH -, Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94 in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1998, 203 ff.).Wirtschaftlicher Eigentümer ist nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 unter Berücksichtigung der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. BFH, Urteil vom 1. Oktober 1997, X R 91/94 a. a. O. m. w. N.).
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen; dabei kann es auch auf die Rechtslage im Streitjahr ankommen (BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997, X R 91/94 a. a. O.).
Der BFH hat einen mit einem Verwalter abgeschlossenen Überlassungsvertrag über ein Grundstück, das zwar nicht enteignet und in Volkseigentum überführt war, wohl aber unter staatlicher (Zwangs-)Verwaltung stand, als mietähnlichen Vertrag eingestuft, der nicht zum Erwerb wirtschaftlichen Eigentums des Nutzers führe und dabei u. a. auf die bei der Wiedervereinigung noch gegebene Ungewißheit hinsichtlich der dauerhaften Wirksamkeit solcher Verträge abgestellt (BFH, Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, a. a. O.).
Im Übrigen kommt es für die Beurteilung wirtschaftlichen Eigentums auf die Rechtslage im Streitjahr an (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94 a. a. O., Ziff. 3 der Entscheidungsgründe a. E., 204).
- BFH, 29.03.2007 - IX R 14/06
Kein wirtschaftliches Eigentum eines "Dauernutzungsberechtigten" ohne …
b) Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203;… vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.).Gleiches gilt für das eigentumsähnliche Dauerwohnrecht (i.S. des § 31 des Wohnungseigentumgesetzes --WEG--) oder ein vergleichbar ausgestaltetes schuldrechtliches Dauerwohnungsrecht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, unter II. 5. b;… vom 14. Februar 2001 X R 127/96, BFH/NV 2001, 1108, unter II. 2., m.w.N.).
Ein solcher (Entschädigungs-)Anspruch kann sich aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz ergeben; einen gesetzlichen Anspruch auf vollen Wertersatz hat z.B. der Bauende, der in begründeter Erwartung künftigen Eigentumserwerbs eine Wohnung errichtet (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 12. Juli 1989 VIII ZR 286/88, BGHZ 108, 256, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 2745, unter III. 1., m.w.N.; BFH-Urteile in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, unter II. 5. c aa; vom 18. Juli 2001 X R 23/99, BFHE 196, 145, BStBl II 2002, 281, unter II. 2. c).
- BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?
Mit Fallgestaltungen, bei denen die vereinbarte Mietzeit nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes bemessen ist, ist die Einräumung eines Nutzungsrechts für unbestimmte Zeit, bei der allenfalls zufällig tatsächliche Nutzungsdauer und wirtschaftlicher Verbrauch des Wirtschaftsgutes zusammenfallen können, rechtlich und wirtschaftlich nicht vergleichbar (Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203). - BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht
a) Nutzungsberechtigte sind in der Regel keine wirtschaftlichen Eigentümer der ihnen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter (vgl. z.B. Senatsurteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, m.w.N.).Jedoch beurteilen die Finanzverwaltung (…Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 6) und auch die bisherige Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. Oktober 1985 IX R 48/82, BFHE 145, 161, BStBl II 1986, 258;… vom 28. Januar 1988 IV R 2/85, BFH/NV 1989, 580; in BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203) das eigentumsähnlich gestaltete (veräußerliche und vererbliche) Dauerwohnrecht i.S. der §§ 31 ff. WEG als wirtschaftliches Wohnungseigentum, wenn die vereinbarten Rechte und Pflichten wirtschaftlich den Rechten und Pflichten eines Wohnungseigentümers gleichstehen und dem Dauerwohnberechtigten für den Fall der Beendigung des Dauerwohnrechts eine angemessene Entschädigung zusteht.
- BFH, 24.06.2004 - III R 42/02
Steuerrecht - Eigenheimzulage
Nach der Rechtsprechung des BFH hat der schuldrechtlich und auch der dinglich Nutzungsberechtigte in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, …und vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.). - BFH, 23.03.2007 - IX B 114/06
Ap; Bescheidänderung nach § 164 Abs. 2 AO
Der Begriff des wirtschaftlichen Eigentums i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO hat im materiellen Steuerrecht grundsätzlich allgemeine Bedeutung, er findet auch im Rahmen des Fördergebietsgesetzes Anwendung (vgl. BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203); auch der Begriff der Anschaffung wird dort nicht anders verstanden (vgl. BFH-Urteil vom 8. September 2005 IV R 52/03, BFHE 211, 202, BStBl II 2006, 128). - BFH, 19.12.2006 - IX R 33/05
Wirtschaftliches Eigentum durch Anbau an Wohnung
b) Der schuldrechtlich wie der dinglich Nutzungsberechtigte hat nach der Rechtsprechung des BFH in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Urteile vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203;… vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175, jeweils m.w.N.; s.a. BFH-Urteil vom 7. März 2001 X R 82/95, BFHE 195, 214, BStBl II 2001, 481, unter II. 1. b). - BFH, 07.11.2001 - II R 14/99
Wirtschaftliches Eigentum an Grundstücken im Beitrittsgebiet; staatlicher …
Wirtschaftlicher Eigentümer i.S. von § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977 ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) derjenige, der die tatsächliche Herrschaftsgewalt über ein Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den zivilrechtlichen Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Eigentum wirtschaftlich ausschließen kann (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182; vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164; vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.). - BFH, 11.12.2002 - X R 57/01
Anspruchsberechtigung nach § 7 Abs. 1 FördG
- BFH, 26.09.2007 - X B 204/06
Erwerb eines Grundstücks durch einen Testamentvollstrecker und voraussichtlichen …
- BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück
- FG Hamburg, 26.08.2009 - 6 K 150/07
Steuerrecht - Steuerbegünstigung für zu Wohnzwecken genutztes Baudenkmal?
- BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts
- FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04
Eigenheimzulageanspruch bei Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten …
- FG Niedersachsen, 23.10.2001 - 15 K 176/98
Aufwendungen für Dacherneuerung an gepachtetem Wirtschaftsgebäude als …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2009 - 8 K 44/05
Eigenheimzulage bei Miteigentum oder Bruchteilseigentum - Nutzungsberechtigter …
- FG Köln, 27.04.2000 - 5 K 4004/99
Zur Zulagenberechtigung eines Dauerwohnrechtsinhabers
- FG Sachsen, 10.09.2001 - 3 K 2126/99
Kein Abzugsbetrag nach § 7 FördG nach Übertragung eines Grundstücks von den …
- FG Hamburg, 08.05.2002 - II 107/01
- FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch …
- FG Baden-Württemberg, 20.07.1999 - 1 K 41/98
Eigenheimzulage bei wirtschaftlichem Eigentum
