Rechtsprechung
BFH, 15.05.1998 - VI R 127/97 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1987 § 3 Nr. 68; EStG 1995 § 52 Abs. 2b
- Wolters Kluwer
Zinszuschuß - Veerechnung mit Gratifikation - Fehlender Rechtsanspruch
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG (1987) § 3 Nr. 68; EStG (1995) § 52 Abs. 2 b
Gehaltsumwandlung bei steuerbefreiten Zuschüssen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Fahrradüberlassung an Arbeitnehmer
- (Elektro-)Fahrräderüberlassung des Arbeitgebers (kein Kfz)
- Kinderbetreuungskosten
- Pauschalierung der Lohnsteuer
- Pauschalierung nach § 40 EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 07.05.1997 - 5 K 7314/96
- BFH, 15.05.1998 - VI R 127/97
Papierfundstellen
- BFHE 186, 224
- BB 1998, 1574
- BB 1998, 1670
- DB 1998, 1598
- BStBl II 1998, 518
- NZA-RR 1998, 509
Wird zitiert von ... (10)
- BFH, 01.08.2019 - VI R 32/18
Lohnsteuerpauschalierung bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn …
Im Senatsurteil vom 15.05.1998 - VI R 127/97 (BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518) hat der Senat (lediglich) entschieden, dass der Arbeitgeber einen Zinszuschuss dann nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet, wenn er ihn mit einer Gratifikation (Jahresabschlussprämie) verrechnet, auf deren Zahlung der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. - FG Rheinland-Pfalz, 21.12.2016 - 1 K 1605/14
Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers für übernommene Steuerberatungskosten im …
Dem Hilfsantrag der Klägerin, die streitigen Leistungen nach § 37b Abs. 2 EStG zu versteuern, sei entgegenzuhalten, dass der BFH bereits im Urteil vom 15. Mai 1998 VI R 127/97 unter ausdrücklichem Hinweis auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt habe, dass das Tatbestandsmerkmal "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" dahin zu verstehen sei, dass die Leistung des Arbeitgebers zu dem Arbeitslohn hinzukommen müsse, den der Arbeitgeber aus anderen Gründen schulde. - BFH, 19.09.2012 - VI R 54/11
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn - Steuerbefreiung von …
Denn der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, mit Hinweis auf Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung).
- FG Münster, 28.06.2017 - 6 K 2446/15
Lohnsteuer - Abgrenzung von Gehaltsumwandlung und Zuschuss zum ohnehin …
Denn der "ohnehin geschuldete Arbeitslohn" ist der lohnsteuerrechtlich erhebliche Vorteil, der entweder durch Vereinbarung oder etwa durch eine dauernde Übung arbeitsrechtlich geschuldet ist; das ist der Arbeitslohn, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteile des BFH vom 19.09.2012 VI R 54/11, BFHE 239, 85, BStBl II 2013, 395; vom 01.10.2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, m.w.N. zu § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG, mit Hinweis auf BFH-Urteil vom 15.05.1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31.10.1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139, und vom 12.03.1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung). - FG Düsseldorf, 24.05.2018 - 11 K 3448/15
Keine Lohnsteuerpauschalierung im Fall der Gehaltsumwandlung
Denn der BFH hatte bereits zuvor in diversen Urteilen entschieden, dass der ohnehin geschuldete Arbeitslohn der Arbeitslohn ist, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Urteil des BFHin BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487, mit Hinweis auf Urteile vom 15.05.1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31.10.1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12.03.1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung). - BFH, 01.10.2009 - VI R 41/07
Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
bb) Der Senat hält an seiner schon in früheren Entscheidungen getroffenen Differenzierung fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (Senatsurteile vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; vom 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BFHE 148, 54, BStBl II 1987, 139; vom 12. März 1993 VI R 71/92, BFHE 171, 67, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung). - FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 192/10
Lohnsteuerliche Behandlung der in geänderten Arbeitsverträgen aufgeführten …
Wie der unbestimmte Rechtsbegriff "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" zu verstehen sei, habe die Verwaltung in R 21c LStR 2007 und die Rechtsprechung in BFH-Urteil vom 15. Mai 1998 (VI R 127/97, BStBl. II 1998, 518) geregelt.Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urt. v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss;… Urt. v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139;… Urt. v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung;… Urt. v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss).
- FG Niedersachsen, 16.06.2011 - 11 K 81/10
Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Pauschalversteuerung bei …
Der BFH hält auch in neueren Entscheidungen daran fest, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend zu verstehen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH-Urteil v. 15. Mai 1998 VI R 127/97, BStBl II 1998, 518, steuerfreier Zinszuschuss; Urteil v. 31. Oktober 1986 VI R 52/81, BStBl II 1987, 139; Urteil v. 12. März 1993 VI R 71/92, BStBl II 1993, 521, steuerfreie Jubiläumszuwendung; Urteil v. 1. Oktober 2009 VI R 41/07, BStBl. II 2010, 487, pauschalierter Fahrtkostenzuschuss). - FG Sachsen-Anhalt, 15.08.2013 - 6 K 739/08
Lohnsteuerhaftung: nach Abschluss neuer Arbeitsverträge Aushändigung von …
Der BFH vertritt hierzu in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass das Tatbestandsmerkmal "ohnehin geschuldeter Arbeitslohn" dahingehend auszulegen ist, dass es sich um Arbeitslohn handeln muss, auf den zumindest im Zeitpunkt der Zahlung ein verbindlicher Rechtsanspruch besteht (BFH- Urteile vom 01. Oktober 2009 VI R 41/07, BFHE 227, 40, BStBl II 2010, 487; vom 15. Mai 1998 VI R 127/97, BFHE 186, 224, BStBl II 1998, 518). - BFH, 16.10.1998 - VI R 12/98
Voraussetzungen für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse
Der Senat hat mit Urteil vom 15. Mai 1998 VI R 127/97 (BStBl II 1998, 518) entschieden, daß ein Arbeitgeber einen Zinszuschuß dann nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlt, wenn er ihn mit einer Gratifikation (Jahresabschlußprämie) verrechnet, auf deren Zahlung der Kläger einen Rechtsanspruch hat.