Rechtsprechung
   BFH, 17.12.1997 - I R 70/97   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung an beherrschenden Gesellschafter - Bedeutung des Fehlens einer klaren Entgeltvereinbarung - Grundsatz der zeitanteiligen Aufteilung von Sondervergütungen - Verzicht auf Verzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    VGA bei Vergütungen an beherrschenden Gesellschafter

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Alleingesellschafter; Angemessenheit; Betriebsaufspaltung; Geschäftsbesorgungsvertrag; Gesellschaftergeschäftsführer; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 185, 224
  • NJW 1998, 2846
  • BB 1998, 1193
  • DB 1998, 1163
  • BStBl II 1998, 545



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Wird zitiert von ... (66)  

  • BFH, 22.10.2003 - I R 36/03  

    GmbH - Tantiemevorschuss richtig gestalten!

    Zahlt eine GmbH ihrem Gesellschafter ohne eine entsprechende klare und eindeutige Abmachung einen unverzinslichen Tantiemevorschuss, so ist der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung eine vGA (Anschluss an das Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545).

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtssprechung, vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545, m.w.N.).

    a) Der Anspruch auf eine Gewinntantieme entsteht mit Ende des Geschäftsjahres und wird mit Feststellung des Jahresabschlusses fällig (vgl. Senatsurteil in BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545 unter II.3., m.w.N.).

    Im Umfang des Zinsnachteils führt dies zur Annahme von vGA (vgl. Senatsurteil in BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545), den das FA mit einem Zinssatz von 10 v.H. bewertet hat.

  • BFH, 17.08.2007 - VIII B 36/06  

    VGA; nahe Angehörige; Schwestergesellschaften

    Im Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 70/97 (BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545) hat der BFH auf die nur indizielle Bedeutung des Fehlens einer klaren, eindeutigen, wirksamen und im Voraus abgeschlossenen Vereinbarung für die Annahme einer vGA hingewiesen, konkret aber die Würdigung des FG für eine vGA revisionsrechtlich nicht beanstandet.

    Damit ist die Einschaltung des Steuerberaters des Klägers offensichtlich nicht vergleichbar (vgl. auch das BFH-Urteil in BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545).

  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04  

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    Ist der begünstigte Gesellschafter ein beherrschender, so kann eine vGA auch dann anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft eine Leistung an ihn oder an eine ihm nahe stehende Person erbringt, für die es an einer klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteile vom 17. Dezember 1997 I R 70/97, BFHE 185, 224, BStBl II 1998, 545; vom 27. März 2001 I R 27/99, BFHE 195, 228, BStBl II 2002, 111, jeweils m.w.N.).
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