Rechtsprechung
   BFH, 17.12.1997 - I R 60-61/97, I R 60/97, I R 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2798
BFH, 17.12.1997 - I R 60-61/97, I R 60/97, I R 61/97 (https://dejure.org/1997,2798)
BFH, Entscheidung vom 17.12.1997 - I R 60-61/97, I R 60/97, I R 61/97 (https://dejure.org/1997,2798)
BFH, Entscheidung vom 17. Dezember 1997 - I R 60-61/97, I R 60/97, I R 61/97 (https://dejure.org/1997,2798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    DBA-Frankreich Art. 14

  • Wolters Kluwer

    Beamter - Dienstleistungsüberlassung - Verwaltungstätigkeit - Privatwirtschaftliches Unternehmen

  • Judicialis

    DBA-Frankreich Art. 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DBA-Frankreich Art. 14
    DBA-Besteuerung: Keine Anwendung des Kassenstaatsprinzips für bei Privatunternehmen beschäftigte Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beamter - Dienstleistungsüberlassung - Verwaltungstätigkeit - Privatwirtschaftliches Unternehmen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    DBA-Frankreich Art 14, DBA-Frankreich Art 13 Abs 5
    Ausland; Grenzgänger; Öffentliche Kasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 185, 376
  • BB 1998, 1522
  • BStBl II 1999, 13
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 23.09.2008 - I R 57/07

    Geltung des Kassenstaatsprinzips für Gehälter der Versorgungsanstalt des Bundes

    Allein die Besoldung durch Bund, Länder oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts reicht demnach nicht aus, wenn der Bedienstete --wie im Sachverhalt, der dem Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97 (BFHE 185, 376, BStBl II 1999, 13) zugrunde lag-- mittels Dienstleistungsüberlassungsvertrag einem privaten Steuersubjekt überlassen wird und diesem das Weisungs- und Direktionsrecht zusteht.
  • FG Baden-Württemberg, 02.07.2019 - 6 K 337/16

    Verfassungsgemäße und europarechtskonforme Besteuerung der inländischen Einkünfte

    Die Besoldung durch Bund, Länder oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts reicht dann nicht aus, wenn der Bedienstete - wie im Sachverhalt, der dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97 (BFHE 185, 376, BStBl II 1999, 13) zugrunde lag - mittels Dienstleistungsüberlassungsvertrag einem privaten Steuersubjekt überlassen wird und diesem das Weisungs- und Direktionsrecht zusteht.
  • BFH, 05.09.2001 - I R 88/00

    Einkünfte eines Grenzgängers nach DBAFra; öffentliche Kassen

    Parallelen zu jenen Sachverhalten, in denen die Tätigkeit im Zuge der Privatisierung bislang öffentlich-rechtlicher Hoheitsbetriebe tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbracht werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97, BFHE 185, 376, BStBl II 1999, 13), sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 14.05.2007 - I R 7/06

    DBA-Südafrika: Kassenstaatsprinzip bei Ruhegehältern aus Südafrika

    Die seitens der Kläger herangezogenen Senatsurteile vom 13. August 1997 I R 65/95 (BFHE 184, 98, BStBl II 1998, 21) zu Art. 18 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem spanischen Staat zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie vom 17. Dezember 1997 I R 60, 61/97 (BFHE 185, 376, BStBl II 1999, 13) sowie zu Art. 14 Abs. 1 und 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und über gegenseitige Amts- und Rechtshilfe auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern sind deswegen nicht einschlägig; ihnen liegen anderslautende Abkommensbestimmungen zugrunde.
  • FG Köln, 24.05.2016 - 1 K 1796/13

    Besteuerungsrecht Deutschlands für das Ruhegehalt eines in Ungarn lebenden

    Der Rechtsstreit hat sich mit Ablauf des ursprünglichen Freistellungszeitraums und der Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung für 2013 in 2014 erledigt, da hiernach gemäß § 41c Abs. 3 Satz 1 EStG eine Änderung und damit eine Erstattung der einbehaltenen Lohnsteuer nicht mehr möglich ist (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.06.1997 12 K 48/97, EFG 1997, 981, nachgehend BFH-Urteil vom 17.12.1997 I R 60-61/97, BStBl II 1999, 13).
  • FG Baden-Württemberg, 26.06.2007 - 1 K 421/04

    Anfechtungsklage gegen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung;

    Der Bundesfinanzhofs hat für die Anwendung des Art. 14 Abs. 1 DBA daher Dienstleistungen im Rahmen eines der öffentlichen Hand zuordenbaren Verwaltungsbereichs gefordert (vgl. BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 I R 60-61/97 u.a., BStBl II 1999, 13 , BFHE 185, 376; vom 5. September 2001 I R 88/00, BFH/NV 2002, 623 ; BFH-Beschluss vom 7. April 2004 I B 196/03, BFH/NV 2004, 26; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 12. November 2004 11 K 2330/03E, EFG 2005, 252 ).
  • FG Niedersachsen, 14.12.2005 - 3 K 570/03

    Notwendigkeit der Besteuerung von Versorgungsbezügen aus einer Tätigkeit bei

    Der Bundesfinanzhof hat dabei ausdrücklich die Anwendung des Kassenstaatsprinzips (beim DBA Frankreich) abgelehnt (BFH-Urteil vom 17.12.1997, I R 60 - 61/97, BStBl II 1999, 13), wenn auf Grund eines Dienstüberlassungsvertrages ein Beamter seine Dienste tatsächlich in einem privatwirtschaftlich strukturierten Unternehmen erbringt.
  • FG Baden-Württemberg, 02.10.2003 - 10 K 309/98

    Besteuerung der Tätigkeit einer in Frankreich wohnenden, für eine deutsche

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht