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   BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95   

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https://dejure.org/1998,1788
BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95 (https://dejure.org/1998,1788)
BFH, Entscheidung vom 08.09.1998 - IX R 75/95 (https://dejure.org/1998,1788)
BFH, Entscheidung vom 08. September 1998 - IX R 75/95 (https://dejure.org/1998,1788)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9 Abs. 1, § 21; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Planung eines Gebäudes - Architektenhonorar - Werbungskosten

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21; ; HGB § 255 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1, § 21; HGB § 255 Abs. 2 S. 1
    Vergebliches Architektenhonorar als Werbungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Absetzung von Architektenkosten bei nichterrichtetem Gebäude

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhonorar bei abgebrochenem Bauvorhaben: Werbungs- oder Herstellungskosten? (IBR 1999, 93)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Herstellungskosten
    Herstellungskosten bei Gebäuden
    Planungskosten
    Werbungskosten

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 7 Abs 5
    Planungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 427
  • NJW 1999, 1352 (Ls.)
  • NZM 1999, 43
  • BB 1998, 2354 (Ls.)
  • BB 1998, 2354 L
  • DB 1998, 2302
  • BStBl II 1999, 20
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95
    Diese handelsrechtliche Definition ist auch für den steuerrechtlichen Begriff der Herstellungskosten (§ 7 Abs. 4 und 5 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG) maßgebend (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, 473, BStBl II 1990, 830).

    Nach der Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB gehören zu den Herstellungskosten eines Gebäudes alle Aufwendungen, die auf einer Herstellungsleistung für das Gebäude beruhen und die zum Verbrauch von Gütern oder zur Inanspruchnahme von Diensten geführt haben (Beschluß des Großen Senats in BFHE 160, 466, 472, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. b).

    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung rechnen danach zu den Herstellungskosten nur Ausgaben für tatsächlich erbrachte Leistungen, die zum Bereich der Gebäudeherstellung gehören (Beschluß des Großen Senats in BFHE 160, 466, 477, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. c dd).

    Dies setzt jedenfalls voraus, daß den Aufwendungen tatsächlich erbrachte Leistungen zugrunde liegen (Beschluß des Großen Senats des BFH in BFHE 160, 466, 477, BStBl II 1990, 830, unter C. III. 1. c dd).

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95
    Die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 173/81

    Zu den Herstellungskosten eines Einfamilienhauses gehören grundsätzlich auch die

    Auszug aus BFH, 08.09.1998 - IX R 75/95
    Die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07

    Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als

    bb) Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung gehören zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592).
  • FG Hessen, 21.04.1999 - 10 K 2818/97

    Kürzung von Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung um

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  • BFH, 17.05.2000 - X R 13/97

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG bei vergeblichen Aufwendungen

    Insofern unterscheiden sich die Voraussetzungen des Vorkostenabzugs von denen des Werbungskostenabzugs, so dass der Senat mit seiner Entscheidung nicht von dem BFH-Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95 (BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20) abweicht, in dem Schadenersatzzahlungen an den Architekten wegen vorzeitiger Kündigung des Architektenvertrags als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des tatsächlich errichteten Gebäudes zum Abzug zugelassen wurden.
  • BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00

    Vergebliche Planungskosten

    In der Rechtsprechung des BFH ist geklärt, dass die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes gehören, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8. September 1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20; vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303; vom 29. November 1983 VIII R 173/81, BFHE 140, 212, BStBl II 1984, 306).
  • FG Berlin, 01.09.1999 - 7 K 7092/97
    Die vom erkennenden Gericht vertretene Auffassung steht auch nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des BFH, wonach vergebliche Aufwendungen, die zu Herstellungskosten eines Gebäudes geführt hätten als Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sein können ( BFH, Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 1/89 BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830 [BFH 04.07.1990 - GrS - 1/89] ; Urteil vom 8. September 1998 IX R 75/95 , BStBl II 1999, 20).

    Den Klägern ist einzuräumen, dass der Begriff der Anschaffungskosten auch im Bereich der Überschusseinkünfte in Anlehnung an diese Vorschrift definiert wird (vgl. z. B. BFH in BStBl II 1999, 20 [BFH 08.09.1998 - IX R 75/95] ).

  • FG Münster, 03.11.2021 - 13 K 1116/18

    Einstufung von Absetzungen für außergewöhnliche Abnutzung - AfaA - und für

    Nach der Rechtsprechung des BFH gehören die Kosten einer ursprünglichen, aber nicht verwirklichten Planung zu den Herstellungskosten eines anderen Gebäudes, wenn sie bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des geplanten und des später errichteten Bauwerks in dieses wertbestimmend eingegangen sind (BFH-Urteile vom 8.9.1998 IX R 75/95, BFHE 186, 427, BStBl II 1999, 20, Rz. 8; vom 29.11.1983 VIII R 96/81, BFHE 140, 208, BStBl II 1984, 303, Rz. 14; BFH-Beschluss vom 2.11.2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592, Rz. 2).
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