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   BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97   

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BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
BFH, Entscheidung vom 27.08.1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
BFH, Entscheidung vom 27. August 1998 - IV R 77/97 (https://dejure.org/1998,1921)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Gewerbliche Einkünfte - Vermietung von Wohnungen durch Gesellschafter - Bruchteilseigentümer - Ausweisung als Sonderbetriebsvermögen

  • Judicialis

    EStG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
    Abfärberegelung bei Besitz-GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 15 Abs 3 Nr 1
    Betriebsaufspaltung; Betriebsvermögen; Gewerbebetrieb; Grundstück; Vermietung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 186, 422
  • NJW 1999, 743 (Ls.)
  • NZM 1999, 89
  • BB 1998, 2348
  • DB 1998, 2401
  • BStBl II 1999, 279
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Wird ein Gebäude teils eigenbetrieblich, teils zu fremden Wohnzwecken genutzt, so ist jeder der beiden unterschiedlich genutzten Gebäudeteile ein selbständiges Wirtschaftsgut (R 13 Abs. 4 der Einkommensteuerrichtlinien --EStR-- in Anlehnung an Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).
  • BFH, 22.09.1993 - X R 37/91

    Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen muß unmißverständlich bekundet

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Der Ausweis als Betriebsvermögen muß aber durch eine unmißverständliche Bekundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (BFH-Urteil vom 22. September 1993 X R 37/91, BFHE 172, 354, BStBl II 1994, 172).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 5/93

    Grundstück als gewillkürtes Betriebsvermögen (§ 4 EStG )

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Die subjektive Bestimmung als Betriebsvermögen ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1993 XI R 5/93, BFH/NV 1994, 472).
  • BFH, 19.02.1998 - IV R 11/97

    Keine Abfärbung der gewerblichen Tätigkeit einer GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Die in der Revisionsbegründung vertretene Auffassung, daß zum Privatvermögen gehörende Wirtschaftsgüter bei Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung auch dann zum notwendigen Betriebsvermögen werden, wenn sie weder zum Gesellschaftsvermögen der Besitzgesellschaft gehören, noch der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassen werden, findet in der Rechtsprechung des BFH keine Stütze (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Februar 1998 IV R 11/97, BFHE 186, 37, letzter Absatz).
  • BFH, 23.10.1986 - IV R 214/84

    Fremdvermieteter Grundstücksanteil als Betriebsvermögen eines ererbten

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Hierzu gehört entgegen der offenbar von den Klägern vertretenen Auffassung auch fremdvermieteter Grundbesitz, sofern er als Betriebsvermögen ausgewiesen ist (Senats-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1987, 120).
  • BFH, 10.11.1994 - IV R 15/93

    Darlehen der Gesellschafter der Besitzgesellschaft im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Wirtschaftsgüter einzelner Gesellschafter (auch solche, die den Gesellschaftern als Bruchteilseigentümern gehören), sind notwendiges Betriebsvermögen, wenn sie an das Besitzunternehmen zur Weitervermietung an die Betriebsgesellschaft überlassen sind oder der Betriebsgesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlassen werden und diese Überlassung der Stärkung der Beteiligung an der Besitzgesellschaft dient (vgl. hierzu Senatsurteil vom 10. November 1994 IV R 15/93, BFHE 176, 535, BStBl II 1995, 452).
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.09.1997 - 5 K 2580/95

    Vermietungseinkünfte der Besitzgesellschaft

    Auszug aus BFH, 27.08.1998 - IV R 77/97
    Das Finanzgericht (FG) vertrat in seiner in Entscheidungen der Finanzgerichte 1998, 566 veröffentlichten Entscheidung die Auffassung, die GbR habe in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit aus der Vermietung der Wohnungen keine Einkünfte erzielt.
  • BFH, 27.06.2006 - VIII R 31/04

    Zuordnung von Sicherheiten zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen eines

    Im Streitfall fehlt es an einer derartigen zeitnahen unmissverständlichen Dokumentation der Widmung, unbeschadet der Frage, in welcher Form dies konkret erfolgen muss bzw. darf (zur Form BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279; BFH-Beschluss vom 25. November 2004 XI B 66/04, BFH/NV 2005, 549, wonach dies nicht nur durch Aufnahme in die Bilanz im Rahmen des Jahresabschlusses geschehen kann, sondern z.B. auch in der laufenden Buchführung oder nachrichtlich in einer Sonderbilanz; vgl. auch Schmidt/Wacker, a.a.O., § 15 Rz 530, m.w.N.).
  • BFH, 02.12.2005 - XI B 215/04

    Betriebsaufspaltung: Mietrecht als wesentliche Betriebsgrundlage

    Wie die Kläger selbst ausführen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 12. Oktober 1988 X R 5/86 (BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152) entschieden, dass eine sachliche Verflechtung im Falle einer Betriebsaufspaltung auch dann gegeben ist, wenn die an das Betriebsunternehmen verpachteten wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht im Eigentum des Besitzunternehmens stehen (vgl. auch BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
  • FG Bremen, 18.03.2004 - 1 K 388/02

    Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten

    Zwar können nach ständiger Rechtssprechung des BFH diesem Wirtschaftsgüter zugeordnet werden, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen sind, die aber objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt sind, den Betrieb der Personengesellschaft oder die Beteiligung des Mitunternehmers zu fördern (vgl. BFH-Beschluss vom 09.03.2000 IV B 112/99, BFH/NV 2000, 1086 m.w.N.) Die Zuordnung des Wirtschaftsguts zur betrieblichen Sphäre setzt aber einen eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt des Steuerpflichtigen voraus; dabei muss der Ausweis als Betriebsvermögen vom Unternehmer durch eine unmissverständliche Beurkundung der Zuordnungsentscheidung dokumentiert werden (vgl. BFH-Urteile vom 20.04.1999 VIII R 63/96, BFHE 188, 358, BStBl. 1999, 466; vom 27.08.1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl. 1999, 279 m.w.N.), und zwar zeitnah (BFH-Urteil vom 24.07.1990 VIII R 226/84, a.a.O., Ziff. 2. c) cc).
  • BFH, 09.03.2000 - IV B 112/99

    LuF; gewillkürtes BV; unterbrochene Bp

    Das ist regelmäßig anzunehmen, wenn das Grundstück in der Bilanz als Betriebsvermögen ausgewiesen wird und wenn die Aufwendungen als betrieblicher Aufwand behandelt werden (Senatsurteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279).
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3386/04

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundstücke eines anderen Betriebsvermögens

    Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden.
  • FG Düsseldorf, 08.07.2005 - 1 K 3389/04

    Gewerblicher Grundstückshandel; Drei-Objekt-Grenze; Betriebsaufspaltung;

    Da die Einbeziehung fremdvermieteten Grundbesitzes in das Betriebsvermögen eines Besitzunternehmens als gewillkürtes Betriebsvermögen zulässig ist (BFH-Urteil vom 23. Oktober 1986 IV R 214/84, BFHE 148, 65, BStBl II 1994, 172; Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97 BFHE 186, 422, BStBl II 1999, 279), war es an sich unerheblich, dass Teile des Grundstücks später entgegen dem ursprünglichen Vorhaben fremd vermietet wurden.
  • FG Sachsen-Anhalt, 23.01.2014 - 1 K 351/12

    Anspruch einer Personengesellschaft auf Investitionszulage für Fotovoltaikanlage

    Gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen liegt vor, wenn das Wirtschaftsgut zwar nicht unmittelbar dem Betrieb oder der Beteiligung dient, da es sich andernfalls bereits um notwendiges Sonderbetriebsvermögen handelt, aber zumindest objektiv geeignet und subjektiv dazu bestimmt ist, entweder dem Betrieb der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Mitunternehmers an der Gesellschaft (gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II) zu fördern (BFH-Urteil vom 27. August 1998 IV R 77/97, BStBl II 1999, 279).
  • FG München, 26.06.2001 - 6 K 1228/95

    Gewerbesteuermessbetrag 1988 bis 1990; Einkommensteuer 1988 bis 1990;

    Denn bei einem Widerspruch zwischen dem äußerlich erkennbaren Verhalten einerseits und einem wirklichen oder behaupteten Willen andererseits muss sich der Grundstückseigentümer an dem objektiven Erklärungswert eines äußerlich erkennbaren Verhaltens festhalten lassen (vgl. hierzu § 116 des Bürgerlichen Gesetzbuches; BFH-Urteile in BFHE 133, 513 , BStBl II 1981, 731 , vom 27. Oktober 1993 XI R 5/93, BFH/NV 1994, 472, und vom 27. August 1998 IV R 77/97, BFHE 186, 422 , BStBl II 1999, 279 ).
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