Rechtsprechung
BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 13, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Kapitalerhöhung gegen Einlagen - Substanzabspaltung - Zuordnung von Anschaffungskosten - Gesamtwertmethode
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 13, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
EStG § 13, § 15 Abs. 2, § 17 Abs. 2
Wesentliche Beteiligungen - Kapitalerhöhung gegen Einlagen - Ermittlung der Anschaffungskosten der Altaktien - Substanzabspaltung - Grundsätze maßgebend für im Betriebsvermögen und im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Nachträgliche Anschaffungskosten
- Nachträgliche Anschaffungskosten bei § 17 EStG
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.12.1996 - 9 K 5273/90
- BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
Papierfundstellen
- BFHE 188, 27
- BB 1999, 625
- DB 1999, 828
- BStBl II 1999, 638
- NZG 1999, 737
Wird zitiert von ... (88) Neu Zitiert selbst (44)
- BFH, 06.12.1968 - IV R 174/67
Anschaffungskosten eines Bezugsrechts auf eine junge Aktie bei der …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Diese Grundsätze gelten auch für Anteile, die Gegenstand einer im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligung sind (Anschluß an das Urteil vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105).Der Prüfer vertrat dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 2. Juli 1930 I A a 591/29, RStBl 1930, 762) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) die Auffassung, daß die Anschaffungskosten der Altaktien mit Rücksicht auf eine durch das Entstehen der Bezugsrechte eintretende Substanzabspaltung bei den Altaktien um die den Bezugsrechten im Wege der Gesamtwertmethode zuzuordnenden anteiligen Anschaffungskosten der Altaktien zu kürzen seien.
Der Senat hat durch das Urteil in BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105 für eine im Betriebsvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung entschieden, daß im Falle einer Kapitalerhöhung, bei der neue Aktien zu einem Kurs ausgegeben werden, der unter dem Kurs der Altaktien liegt, der Buchwert jeder Altaktie in dem Umfang zu vermindern ist, der sich aus dem Verhältnis des Börsenkurses des Bezugsrechts zum Börsenkurs der Altaktie ergibt (sog. Gesamtwertmethode).
Danach waren die im Senatsurteil in BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105 entwickelten Grundsätze auch im Streitfall anzuwenden.
- BFH, 03.03.1988 - IV R 90/85
Erleiden eines mit positiven Einkünften auszugleichenden Verlustes aus einer …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Gelingt ihm auch dieser Nachweis nicht, so folgt daraus, daß er die verlustbringende Tätigkeit nur aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 3. März 1988 IV R 90/85, BFH/NV 1989, 90, …und vom 14. Juli 1988 IV R 88/86, BFH/NV 1989, 771, jeweils m.w.N.).Der Senat hat bereits im Urteil in BFH/NV 1989, 90 darauf hingewiesen, daß die dadurch anfallenden Lohnkosten das Betriebsergebnis stark beeinträchtigen können.
Der Umstand, daß ein Landwirt, dem --abgesehen von den Mitteln für den Erwerb des Gutes-- keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über die notwendige Anlaufzeit hinaus geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck (Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 1989, 90, a.E.).
- BFH, 08.04.1992 - I R 128/88
Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Sie liegt auch dem nicht veröffentlichten Urteil des I. Senats vom 5. März 1986 I R 218/81 (dazu Eppler, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1988, 64), dessen Urteilen vom 8. April 1992 I R 128/88 (BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761), I R 162/90 (BFHE 167, 432, BStBl II 1992, 764) und I R 30/91 (…BFH/NV 1992, 706) sowie dessen Urteil vom 21. August 1996 I R 75/95 (…BFH/NV 1997, 314) zugrunde.Veräußert er es, so liegt darin eine Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen und nicht eine von einem Wirtschaftsgut mit Substrat losgelöste, der Realisierung einer bloßen Wertdifferenz gleichkommende Vermögensmehrung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761, und in BFH/NV 1997, 314).
Hinzu kommt, daß derartige Anweisungen den BFH nicht binden und jedenfalls deshalb gegenstandslos sind, weil der BFH die ihnen zugrunde liegende Rechtsauffassung abgelehnt hat (vgl. nur BFH-Urteil in BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761).
- BFH, 21.08.1996 - I R 75/95
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Aktienpaketen - Übertragung …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Sie liegt auch dem nicht veröffentlichten Urteil des I. Senats vom 5. März 1986 I R 218/81 (dazu Eppler, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1988, 64), dessen Urteilen vom 8. April 1992 I R 128/88 (BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761), I R 162/90 (BFHE 167, 432, BStBl II 1992, 764) und I R 30/91 (…BFH/NV 1992, 706) sowie dessen Urteil vom 21. August 1996 I R 75/95 (BFH/NV 1997, 314) zugrunde.Dieser Vorgang wird bei börsennotierten Aktien dadurch nachvollzogen, daß sich --wenn der Ausgabekurs der neuen Aktien niedriger ist als der Börsenkurs der Altaktien-- nach der Kapitalerhöhung ein Mittelkurs bildet, der unter dem Kurs der alten Aktien und über dem Ausgabekurs der neuen Aktien liegt (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 314).
Veräußert er es, so liegt darin eine Teilveräußerung von Gesellschaftsanteilen und nicht eine von einem Wirtschaftsgut mit Substrat losgelöste, der Realisierung einer bloßen Wertdifferenz gleichkommende Vermögensmehrung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761, und in BFH/NV 1997, 314).
- BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79
Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Der Umstand, daß ein Landwirt, dem --abgesehen von den Mitteln für den Erwerb des Gutes-- keine laufenden Geldzuflüsse von außen für den Betrieb zur Verfügung stehen, diesen wegen andauernder hoher Verluste nicht über die notwendige Anlaufzeit hinaus geführt hätte und hätte führen können, während dies einem Steuerpflichtigen möglich ist, der über andere Geldmittel verfügt, bringt regelmäßig eine vom wirtschaftlichen Erfolg unabhängige persönliche Passion einer gehobenen Lebenshaltung zum Ausdruck (Urteile vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2;… vom 15. November 1984 IV R 139/81, BFHE 142, 464, BStBl II 1985, 205, und in BFH/NV 1989, 90, a.E.).Daß der Betrieb der Lebensführung in Form von Erholung und Freizeitgestaltung dient, ist insoweit nicht erforderlich (Senatsurteil in BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2; ferner BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289).
- BFH, 29.06.1995 - VIII R 69/93
Rückzahlung von Nennkapital aufgrund einer Kapitalherabsetzung mindert - wie bei …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Die Rechtsprechung zum Übergang von Anschaffungskosten von Altanteilen auf Bezugsrechte und von diesen auf neue Anteile bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen entspricht hingegen, worauf das FG zutreffend hingewiesen hat, der Rechtsprechung zur Rückzahlung von Nennkapital bei einer Kapitalherabsetzung (BFH-Urteile vom 14. Oktober 1992 I R 1/91, BFHE 169, 213, BStBl II 1993, 189, und vom 29. Juni 1995 VIII R 69/93, BFHE 178, 166, BStBl II 1995, 725).Die für eine im Betriebsvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung entwickelten Grundsätze gelten nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung auch für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BFHE 176, 317, BStBl II 1995, 362, a.E., und in BFHE 178, 166, BStBl II 1995, 725).
- BFH, 20.02.1975 - IV R 15/71
Bezugsrechte auf GmbH-Geschäftsanteile sind Anteile an einer Kapitalgesellschaft …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Der Prüfer vertrat dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 2. Juli 1930 I A a 591/29, RStBl 1930, 762) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) die Auffassung, daß die Anschaffungskosten der Altaktien mit Rücksicht auf eine durch das Entstehen der Bezugsrechte eintretende Substanzabspaltung bei den Altaktien um die den Bezugsrechten im Wege der Gesamtwertmethode zuzuordnenden anteiligen Anschaffungskosten der Altaktien zu kürzen seien.Der Senat hat an dieser Beurteilung sowohl in dem zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf GmbH-Geschäftsanteile gemäß § 17 EStG ergangenen Urteil in BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 als auch in dem zu Bezugsrechten auf Aktien im Betriebsvermögen ergangenen Urteil in BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148 festgehalten.
- BFH, 21.10.1976 - IV R 222/72
Behandlung eines in früheren Wirtschaftsjahren entnommenen, aber …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Der Prüfer vertrat dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (Urteil vom 2. Juli 1930 I A a 591/29, RStBl 1930, 762) und des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505, und vom 21. Oktober 1976 IV R 222/72, BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148) die Auffassung, daß die Anschaffungskosten der Altaktien mit Rücksicht auf eine durch das Entstehen der Bezugsrechte eintretende Substanzabspaltung bei den Altaktien um die den Bezugsrechten im Wege der Gesamtwertmethode zuzuordnenden anteiligen Anschaffungskosten der Altaktien zu kürzen seien.Der Senat hat an dieser Beurteilung sowohl in dem zur Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Bezugsrechten auf GmbH-Geschäftsanteile gemäß § 17 EStG ergangenen Urteil in BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505 als auch in dem zu Bezugsrechten auf Aktien im Betriebsvermögen ergangenen Urteil in BFHE 120, 369, BStBl II 1977, 148 festgehalten.
- BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92
Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Die für eine im Betriebsvermögen gehaltene wesentliche Beteiligung entwickelten Grundsätze gelten nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung auch für im Privatvermögen gehaltene Beteiligungen (vgl. BFH-Urteile vom 19. Juli 1994 VIII R 58/92, BFHE 176, 317, BStBl II 1995, 362, a.E., und in BFHE 178, 166, BStBl II 1995, 725). - BFH, 12.04.1967 - VI 144/64
Beurteilung der Veräußerung einer auf Grund eines Bezugsanspruchs erworbenen …
Auszug aus BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Ob damit auch die Annahme einer Anschaffung des Bezugsanspruchs i.S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG verbunden ist oder ob der Zweck dieser Vorschrift für die ihr unterliegenden Veräußerungsgeschäfte eine andere Auslegung gebietet (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554; FG Münster, Urteil vom 9. Dezember 1982 II 2900/79 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1983, 411, und Hessisches FG, Urteil vom 30. Juni 1997 13 K 3748/95, EFG 1997, 1520), hat der Senat im Streitfall nicht zu entscheiden. - BFH, 10.10.1978 - VIII R 126/75
Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 17 EStG bei unterschiedlichen …
- FG Münster, 09.12.1982 - II 2900/79
- BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81
Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung …
- BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82
Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG
- BFH, 21.05.1986 - I R 199/84
Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …
- BFH, 14.10.1992 - I R 1/91
Absetzen von Kapitalrückzahlung von den Anschaffungskosten bei …
- BFH, 12.02.1980 - VIII R 114/77
Auswirkungen der Übertragung einer wesentlichen Beteiligung gegen einen …
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87
Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als …
- BFH, 14.07.1988 - IV R 88/86
Gewinnerzielungsabsicht im Falle eines forstwirtschaftlichen Betriebes trotz …
- BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89
Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter
- BFH, 21.05.1986 - I R 190/81
Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …
- BFH, 05.03.1998 - IV R 23/96
Verlustklausel nach § 55 Abs. 6 EStG bei Milchreferenzmengen
- BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76
Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses
- BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73
Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte - …
- BFH, 28.10.1982 - IV R 73/81
Bodenschätze können nicht als gewillkürtes Betriebsvermögen in einen land- und …
- BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83
Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und …
- BFH, 14.12.1976 - VIII R 99/72
Ansetzung von Einkünften - Nutzung der Wohnung im eigenen Haus - Ausübung einer …
- FG Hessen, 30.06.1997 - 13 K 3748/95
Ermittlung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften; Rechtmäßigkeit der …
- BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
- FG Münster, 02.05.1996 - 1 K 1357/94
- BFH, 05.03.1986 - I R 218/81
- BFH, 05.02.1969 - I 183/63
Grundstückserwerb - Betrieb - Ermittlung der Anschaffungskosten - …
- BFH, 16.12.1958 - I D 1/57
Tausch von Anteilsrechten an Kapitalgeselschaften als stille Rücklagen
- BFH, 30.03.1978 - IV R 72/74
Zweigliedrige Personengesellschaft - Ausscheiden eines Gesellschafters - …
- BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84
Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die …
- BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
Nachträgliche Veränderung der Veräußerungskosten
- BFH, 28.11.1996 - V R 23/95
Umsatzsteuer; Abgrenzung von steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen eines …
- BFH, 19.07.1983 - VIII R 161/82
Spekulationsgeschäft ist anzunehmen, wenn unbebautes Grundstück parzelliert und …
- BFH, 14.06.1994 - VIII R 79/93
Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Streitgenossenschaft bei …
- BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90
Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen - …
- BFH, 29.03.1972 - II S 12/71
Bescheid an die Erben - Namensnennung im Bescheid
- BFH, 08.04.1992 - I R 162/90
Keine Gewinnrealisierung bei Übergang von stillen Reserven (entgegen …
- BFH, 12.05.1992 - VIII R 33/88
Erforderlichkeit der Beiladung des Dritten bei gemeinsamer Interessenlage im Fall …
- BFH, 08.04.1992 - I R 30/91
- FG München, 27.03.2001 - 13 K 5194/97
Berechnung des Spekulationsgewinns bei im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen …
Zur Begründung beruft sich die Klägerin insbesondere auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. April 1967 (BStBl II 1967, 554), das im Urteil des BFH vom 21. Januar 1999 (BStBl II 1999, 638) ausdrücklich in Bezug genommen sei.Im übrigen stelle das Urteil des BFH vom 21. Januar 1999 (BStBl II 1999, 638) nunmehr klar, dass im Falle des Erwerbs junger Aktien mittels Bezugsrechts keine fiktiven, sondern nur die ursprünglichen und tatsächlich entstandenen, also die historischen Anschaffungskosten durch Abspaltung teilweise auf das Bezugsrecht und in der Folge auf die neuen Aktien übergehen dürften.
Dies hat der BFH in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97 (BStBl II 1999, 638) allerdings zu einem Fall des § 17 EStG ausdrücklich bestätigt.
Zu diesen Urteilen führt der BFH in seiner oben zitierten Entscheidung (BStBl II 1999, 638, 644) aus, es könne dahingestellt bleiben, ob der Übergang von Anschaffungskosten von Altanteilen auf neue Anteile in den oben genannten Urteilen bei der Berechnung des Entnahme- bzw. Veräußerungsgewinns unterblieben sei.
Der BFH hatte in seinem Urteil (BStBl II 1999, 638) allerdings - und dies verkennt das Finanzamt, wenn es den Fall als seiner Rechtsauffassung entsprechend ansieht - über keinen Fall des § 23 EStG , sondern über den Verkauf einer wesentlichen Beteiligung (§ 17 EStG ) zu entscheiden.
Der BFH hat daher ausdrücklich in dieser Entscheidung (BStBl II 1999, 638) betont, dass er über keinen Fall des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG zu entscheiden habe und u. a. auf seine Entscheidung vom 12. April 1967 (BStBl III 1967, 554) hingewiesen.
Die Abspaltungstheorie hat der BHF auch in Bezug auf Bezugsrechte an GmbH-Geschäftsanteilen in seinem Urteil vom 21. Januar 1999 (BStBl II 1999, 638) und für das Umwandlungssteuergesetz im Urteil vom 21. August 1996 I R 75/95 (…BFH/NV 1997, 314) ausdrücklich bestätigt.
Dem steht jedoch nach Auffassung des Senats, jedenfalls seit Klarstellung durch das Urteil (BStBl II 1999, 638), die BFH-Rechtsprechung entgegen, die generell bei Kapitalerhöhungen den vom Altanteil abgespaltenen Wert, der beim Erwerb in den Wert der Neuanteile eingeht, als Anschaffungskosten ansieht.
- BFH, 22.05.2003 - IX R 9/00
Spekulationsgeschäft bei Veräußerung von Bezugsrechten
Der BFH hatte bislang die im Schrifttum kontrovers behandelte Frage, ob ein Bezugsrecht mit dem Erwerb von Altaktien angeschafft wird (…vgl. dazu einerseits --Anschaffung bejahend-- Blümich/Glenk, a.a.O., § 23 EStG Rz. 97;… Bachem in Bordewin/ Brandt, Einkommensteuergesetz, § 23 Rz. 133;… andererseits --Anschaffung verneinend-- Jansen in Herrmann/Heuer/Raupach (HHR), Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 23 EStG Anm. 145 --Stand: 2002--) ausdrücklich offen gelassen (BFH-Urteile vom 12. April 1967 VI 144/64, BFHE 89, 120, BStBl III 1967, 554, und vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, unter B. II. 3. b).So verhält es sich u.a. (vgl. zum Grundstücksaustausch das BFH-Urteil vom 13. März 1986 IV R 1/84, BFHE 146, 538, BStBl II 1986, 711) im Fall der Ausgabe von Bezugsrechten oder von neuen Gesellschaftsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung (BFH in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638), die wirtschaftlich zu einer Abspaltung der in den Stammaktien verkörperten Substanz und deshalb zu einer Abspaltung eines Teils der ursprünglichen Anschaffungskosten führt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, und in BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345).
Sein Entstehen ist aber im Erwerb der Aktie angelegt, so dass es an der Bewertung des Aktienerwerbs als Anschaffung teilnimmt (so BFH in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).
cc) Der BFH hat aus dem Gedanken der Substanzabspaltung für die Bewertung der alten Aktien gefolgert, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten der Gesellschaftsanteile um den auf die Bezugsrechte entfallenden Teil zu kürzen seien (so die BFH-Urteile in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, und in BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345).
Das FG muss die Werte von Stammaktien und Bezugsrechten nach der Gesamtwertmethode berechnen (vgl. BFH-Urteile in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, und in BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345, m.w.N.).
- BFH, 09.11.2017 - IV R 19/14
Gewinnübertragung nach § 6b EStG: Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft, …
Diese ist z.B. dann nicht mehr unverändert Bestandteil des Betriebsvermögens, wenn sich von den Anschaffungskosten ein Teil auf Bezugsrechte für neue Anteile abgespalten hat (vgl. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).
- BFH, 09.11.2010 - IX R 24/09
Steuerliche Konsequenzen einer nicht verhältniswahrenden Verschmelzung auf …
Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Sinne dieser Vorschrift sind auch abspaltbare Teile des Wirtschaftsguts "Geschäftsanteil" (s. dazu eingehend BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, unter II. 2.).Vielmehr führt die Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung (§ 55 UmwG) wie jede Kapitalerhöhung zu einer Abspaltung der durch den alten Geschäftsanteil verkörperten Substanz und damit zur Abspaltung eines Teils des "Geschäftsanteils" i.S. des § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG (vgl. zur Substanzabspaltung BFH-Urteile in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712 --zur Kapitalerhöhung gegen Einlage--, und BFH-Urteil in BFHE 224, 504, BStBl II 2009, 658 - zur Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln).
Auch die Mitgliedschaftsrechte gehen anteilsgemäß über (s. das BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).
Bei Kapitalerhöhungen gegen Einlage gilt die Gesamtwertmethode (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638), denn im Streitfall ist § 20 Abs. 4 a Satz 4 EStG (noch) nicht anwendbar (vgl. dazu Meilicke, Der Betrieb 2009, 476 ff.).
- BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01
Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile …
So verhält es sich im Fall der Ausgabe von Bezugsrechten oder von neuen Gesellschaftsrechten aufgrund einer Kapitalerhöhung (BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).Dieser Teil ist infolgedessen den Anschaffungskosten des Bezugsrechts oder den neuen Gesellschaftsrechten zuzurechnen, unabhängig davon, ob die Beteiligung im Privat- oder im Betriebsvermögen gehalten werden; des Weiteren gehen mit der Abspaltung die in den Altanteilen enthaltenen stillen Reserven anteilig auf die Bezugsrechte oder neuen Gesellschaftsrechte über (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, und in BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345, jeweils m.w.N.).
Aktienerwerb nach Kapitalerhöhung; in BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N. zu anderen Beteiligungen im Privatvermögen).
Diese rechtliche Würdigung trägt im Anwendungsbereich des § 23 EStG der Tatsache Rechnung, dass die in den neuen Geschäftsanteilen enthaltenen --durch Abspaltung von den Altanteilen übergegangenen-- stillen Reserven nach Ablauf der Spekulationsfrist für die Altanteile nicht mehr steuerbar waren und nicht lediglich aufgrund der Kapitalerhöhung in dem Umfang erneut steuerverhaftet werden dürfen, in dem sie auf die neu geschaffenen Anteile übergehen; denn einen weiteren Wertzuwachs (hinsichtlich der stillen Reserven) erfährt der Gesellschafter durch diese "Verwässerung" seiner Beteiligung nicht (vgl. Entscheidung in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N.; a.A. Gerlach, Betriebs-Berater --BB-- 1985, Beilage 3/1985; ders., BB 1998, 1506; Mellwig, Der Betrieb 1986, 1417; Felix, Finanz-Rundschau 1993, 688; Eberhard Weber, Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung für Beteiligungen, 1980, 161 ff., 165; kritisch Niemann, Kapitalerhöhung gegen Einlagen, Grüner Brief des Instituts "Finanzen und Steuern" e.V. Nr. 315, 1993, 28).
- BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99
Pferdezucht als Liebhaberei
Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb i.S. von § 13 Abs. 1 EStG liegt nur vor, wenn eine land- und forstwirtschaftliche Betätigung selbständig und nachhaltig sowie mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, betrieben wird (vgl. Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751, sowie Senatsurteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).Erfahrungsgemäß besteht bei einer solchen Tätigkeit weder die Möglichkeit noch die Absicht, einen Totalgewinn zu erzielen (vgl. Senatsurteil in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, m.w.N.).
- BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
(4) Abweichendes ergibt sich schließlich nicht daraus, dass bei Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen nach § 3 KapErhStG die Anschaffungskosten der Altanteile anteilig den neuen Aktien zuzuordnen sind und die Rechtsprechung u.a. auch im Falle des verbilligten Bezugsrechtserwerbs eine Aufspaltung der Anschaffungskosten befürwortet (eingehend BFH-Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 575/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 292; ebenso bezügl. - BFH, 08.03.2017 - IX R 5/16
Gestaltungsmissbrauch bei An- und Verkauf von Wertpapieren
Daher beginnt die Spekulationsfrist im Fall der Veräußerung von Bezugsrechten und von aufgrund der Bezugsrechte entstandenen jungen Aktien mit dem Erwerb der jeweiligen Altaktien (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, unter B.II.1.; vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BFHE 194, 182, BStBl II 2001, 345, unter II.2., und vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712, unter II.3.). - BFH, 08.11.2016 - I R 49/15
Wertaufholungsverpflichtung nach Einbringung von Betriebsvermögen
Die Mitverstrickung des Alt-Anteils kann allerdings im Unterschied zur erstgenannten Konstellation (Mitverstrickung des Neu-Anteils) nicht auf eine Substanzabspaltung (vgl. BFH-Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; Senatsurteil in BFHE 167, 424, BStBl II 1992, 761) gestützt werden, weil keine Substanz von dem für die Sacheinlage gewährten (einbringungsgeborenen) Neu-Anteil abgespalten wurde.bbb) Ob es in Zusammenhang mit der (nachträglichen) Mitverstrickung von Alt-Anteilen auch zu einem Übergang und einer Neuverteilung der --gemäß § 20 Abs. 4 UmwStG 1995 fingierten ("gilt")-- Anschaffungskosten kommt, ist in der Senatsrechtsprechung bisher offen geblieben (vgl. aber BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638 zur --nicht streitgegenständlichen-- Situation des Übergangs von Anschaffungskosten auf neue Anteile bei einer Kapitalerhöhung gegen Einlagen).
Der Gedanke der Substanzabspaltung gründet zwar nicht auf einer Fiktion, weil er an den "echten" historischen Anschaffungskosten als Aufteilungsmaßstab anknüpft (BFH-Urteil in BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638).
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04
Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer …
Insoweit lag infolge der gesellschaftsrechtlichen Bindung dieses Betrages allerdings noch keine Leistung an die Altgesellschafter vor (BFH-Urteile in BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638); die Zahlung eines Agios an die Gesellschaft wird vielmehr erst dann und insoweit zu einem Entgelt an die Altgesellschafter für die Einräumung des Bezugsrechts, als es in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung an diese ausgezahlt wird (BFH-Urteil in BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477;… Weber-Grellet in Schmidt, a.a.O., § 17 Rz. 104) oder ihnen auf andere Weise zufließt.Dieser Teil ist dem Bezugsrecht zuzuordnen; die Anschaffungskosten für die Altanteile sind entsprechend zu kürzen (vgl. u.a. --für Aktien-- BFH-Urteile vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BFHE 202, 309, BStBl II 2003, 712, und vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638, jeweils m.w.N., sowie --für GmbH-Anteile-- BFH-Urteile vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BFHE 115, 223, BStBl II 1975, 505, …und vom 21. September 2004 IX R 36/01, BFH/NV 2005, 285).
- BFH, 17.11.2005 - III R 8/03
Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines …
- BFH, 28.05.2020 - IV R 17/17
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer …
- BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98
Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen
- BFH, 24.08.2000 - IV R 46/99
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Generationenbetrieb
- BFH, 25.02.2009 - IX R 26/08
Unentgeltlicher Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gemäß § 17 Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17
Einkommensteuerliche Behandlung des Bondstripping von im Privatvermögen …
- BFH, 13.10.2004 - IV B 122/02
NZB: Fehler bei der Auslegung revisiblen Rechts
- BFH, 24.06.1999 - IV R 33/98
Zuckerrübenlieferrecht bei Bodengewinnbesteuerung
- FG Münster, 21.06.2004 - 4 K 5737/02
Veräußerungsgewinn bei Überlassung eines Geschäftsanteils zur Übernahme
- BFH, 28.03.2000 - X B 82/99
Vermietung einer Segelyacht; Liebhaberei; Verstoß gegen den klaren Inhalt der …
- BFH, 30.11.2005 - I R 3/04
Aufgeld bei Optionsanleihe - Einlagen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG
- BFH, 19.12.2000 - IX R 100/97
Anschaffungskosten bei Gratisaktien und Bezugsrechten
- FG Baden-Württemberg, 04.05.2022 - 4 K 2907/17 zurück zur Übersicht Seite drucken
- BFH, 18.12.2002 - I R 11/02
Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten
- BFH, 08.05.2019 - VI R 8/17
Unterhaltung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
- BFH, 27.10.2005 - IX R 15/05
Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften
- FG Niedersachsen, 11.05.2011 - 4 K 13/09
Keine Buchwertabspaltung nach Erteilung einer Abbaugenehmigung für das …
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 26/03
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- FG Münster, 05.09.2019 - 8 K 2950/16
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- BFH, 25.11.1999 - IV R 64/98
Milchreferenzmenge als neues Wirtschaftsgut
- BFH, 14.09.2022 - I R 47/19
Anwartschaft auf den Bezug von GmbH-Anteilen im Rahmen einer Kapitalerhöhung
- FG Münster, 14.08.2019 - 13 K 3170/17
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Prozessvollmacht: Wirkung über den Tod hinaus
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Betriebsaufgabe bei Verpachtung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.12.2021 - 3 K 412/17
Steuerliche Nichtanerkennung von Verlusten aus einem landwirtschaftlichen Betrieb …
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Zur fehlenden Gewinnerzielungsabsicht bei einer Segelyachtvercharterung, wenn …
- FG Düsseldorf, 16.09.2016 - 3 K 3438/14
Veräußerungsverlust aus GmbH-Beteiligung
- FG Berlin-Brandenburg, 28.05.2015 - 4 K 7114/12
Gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur ESt zum 31.12.2002
- FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2815/13
Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der …
- FG Niedersachsen, 26.01.2006 - 5 K 334/05
Eigenverbrauchsbesteuerung; Segelbootvercharterung
- FG Niedersachsen, 16.02.2022 - 4 K 89/20
Einnahmen aus einem Verzicht auf bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte …
- FG Niedersachsen, 01.09.2006 - 2 K 419/04
Berechnung eines abzuspaltenden Buchwerts bei einer Milchreferenzmenge nach der …
- FG Niedersachsen, 01.06.2005 - 2 V 604/04
Berechnung des Höhe eines Gewinns aus der Veräußerung eines Milchlieferrechts …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 6 K 6534/03
Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen eines geschlossenen …
- FG Nürnberg, 16.05.2013 - 6 K 889/12
Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer …
- FG Niedersachsen, 22.11.2000 - 5 V 205/99
Beurteilung eines Gewerbes mit Handel von Schmuck und Silberwaren als …
- FG Nürnberg, 31.05.2005 - II 143/02
Haftung eines Kreditinstituts mit beherrschendem Einfluss auf Grund von …
- FG Rheinland-Pfalz, 13.07.2001 - 3 K 2996/97
Forstwirtschaftlicher Betrieb als Liebhaberei sowie Ehegattenarbeitsverhältnis …
- FG Düsseldorf, 27.08.2001 - 17 K 3900/98
Voraussetzung der Abziehbarkeit des Veräußerungsgewinnes; Beurteilung neuer …
- FG Saarland, 15.12.2000 - 1 K 89/00
Keine steuererhebliche Gewinnerzielungsabsicht bei von Anfang an unrealistischer …
- FG Münster, 15.03.2001 - 7 K5316/98