Rechtsprechung
   BFH, 12.08.1999 - VII R 92/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    AO § 125; AO 1977 § 218 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, § 240; GG Art. 19 Abs. 4

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge bei Streit sowohl über ihre Verwirklichung (Erlöschen) als auch über ihr Entstehen - Einwendungen des Stpfl. gegen Entstehen oder Höhe von nach Steuerarten und Besteuerungszeiträumen bezeichneten Säumniszuschlägen für Erteilung ausreichend - Ausnahme bei mißbräuchlicher Beantragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Anspruch auf Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218
    Abrechnungsbescheid; Anforderung; Säumniszuschlag

Zeitschriftenfundstellen

  • BFHE 189, 331
  • BB 1999, 2392
  • DB 1999, 2500
  • BStBl II 1999, 751
  • NVwZ 2000, 236



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Wird zitiert von ... (49)  

  • BFH, 18.04.2006 - VII R 77/04  

    Keine Überprüfung der Aufhebung von Säumniszuschlägen im Abrechnungsverfahren -

    Der Abrechnungsbescheid gemäß § 218 Abs. 2 Satz 1 AO 1977 enthält lediglich die Feststellung, ob und inwieweit der festgesetzte Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis bereits verwirklicht (= erfüllt) oder noch zu verwirklichen ist; d.h. er entscheidet darüber, ob eine bestimmte Zahlungsverpflichtung durch Zahlung, Aufrechnung, Verrechnung, Erlass, Eintritt der Zahlungsverjährung oder ob eine Schuld bereits vor der Begründung der Zahlungspflicht oder infolge von Vollstreckungsmaßnahmen erloschen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteil vom 12. August 1999 VII R 92/98, BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751, m.w.N.).

    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, ist es als Ausnahme von diesem Grundsatz in der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) anerkannt, dass der Abrechnungsbescheid bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes nicht nur über den Fortbestand der Zahlungsverpflichtung, sondern auch darüber entscheidet, ob Säumniszuschläge überhaupt und ggf. in welcher Höhe sie entstanden sind (Senatsurteil in BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751, m.w.N.).

    Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen der Säumnis verwirklicht sind; einer Festsetzung der Säumniszuschläge durch das FA bedarf es nicht (Klein/Rüsken, AO, 8. Aufl., § 240 Rz. 11; Senatsurteil in BFHE 189, 331, BStBl II 1999, 751).

  • BGH, 21.09.2006 - IX ZR 89/05  

    Insolvenzrecht - Bindung des Insolvenzgerichts an Bescheid des Finanzamtes

    b) Der Abrechnungsbescheid ist ein feststellender Verwaltungsakt (vgl. BFH BStBl. 1999 II S. 751, 752 f; BFH/NV 2006, 1383, 1386).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2002 - 1 U 42/00  

    Schadensersatz bei rechtswidriger Zwangsvollstreckung

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