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   BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98   

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BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98 (https://dejure.org/2000,1165)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2000 - VII R 104/98 (https://dejure.org/2000,1165)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2000 - VII R 104/98 (https://dejure.org/2000,1165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 37 Abs. 1 und 2, § 38, § 46 Abs. 1 und 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 218; EStG § 10d Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 4

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 37 Abs. 1 und 2, § 38, § 46 Abs. 1 und 2, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 218; EStG § 10d Abs. 1, § 36 Abs. 1 und 4

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuererstattungen - Rückforderung - Ausszahlung an Zessionar - Verlustrücktrag - Unwirksamkeit einer Abtretung

  • Judicialis

    AO 1977 § 37 Abs. 1 und 2; ; AO 1977 § 38; ; AO 1977 § 46 Abs. 1 und 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 218; ; EStG § 10d Abs. 1; ; EStG § 36 Abs. 1 und 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsansprüche: Abtretung aufgrund von Verlustrücktrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 218, AO 1977 § 37, AO 1977 § 46, EStG § 10 d
    Abrechnungsbescheid; Veranlagungszeitraum; Verlustrücktrag

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 192, 21
  • BB 2000, 1930
  • DB 2000, 1897
  • BStBl II 2000, 491
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 25.06.1985 - VII R 195/82

    Abtretung für einen Lohnsteuer-Erstattungsanspruch gilt auch für Anspruch aus

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Darüber hinaus soll die detaillierte Gestaltung des amtlichen Vordrucks dem FA die Bearbeitung der Erstattungsanträge erleichtern (Begründung der Bundesregierung BTDrucks 7/2852, S. 47, und Senatsurteil vom 25. Juni 1985 VII R 195/82, BFHE 144, 2, 5, BStBl II 1985, 572, m.w.N.).

    Nach diesen Vorgaben erachtet es die Rechtsprechung für notwendig, dass Zedent und Zessionar, sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 144, 2, BStBl II 1985, 572).

  • BFH, 06.02.1996 - VII R 116/94

    Konkurseröffnung - Abtretungsanzeige

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums steht fest, ob für das Kalenderjahr eine Einkommensteuer entstanden ist, die niedriger ist als die anzurechnenden Steuerbeträge, und ob sich nach der Abrechnung ein Überschuss zugunsten des Steuerpflichtigen ergibt (§ 36 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG; BFH-Urteil vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, 558).

    Die vor Entstehung der Erstattungsansprüche angezeigte Abtretung vom ... September 1994 wird auch nicht mit der Entstehung des Anspruchs wirksam, weil die Finanzbehörde sich --wie die Gesetzesbegründung belegt-- nicht schon vor der Entstehung des Anspruchs mit dessen Abtretung befassen soll (BRDrucks 23/71, S. 171; Tipke/Kruse, a.a.O., § 46 AO 1977 Tz. 2, 9 und 33; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557).

  • BFH, 06.12.1988 - VII R 206/83

    Bei einer Abtretung richtet sich ein etwaiger Rückforderungsanspruch des FA -

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Für die Finanzverwaltung ergibt sich aus dieser Vorschrift ein öffentlich-rechtlicher Rückforderungsanspruch, wenn der Rechtsgrund für eine Steuererstattung von Anfang an fehlt oder später weggefallen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 6. Dezember 1988 VII R 206/83, BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und vom 14. Februar 1989 VII R 55/86, BFH/NV 1989, 751, 752, m.w.N.).

    Für den hier vorliegenden Fall der Abtretung von Erstattungsansprüchen und der Auszahlung der Erstattungsbeträge an den Abtretungsempfänger hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Zessionar als Leistungsempfänger in Anspruch genommen werden kann, wenn das Finanzamt (FA) willentlich an diesen geleistet hat (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).

  • BFH, 09.08.1990 - X R 5/88

    Rückwirkung - Änderung - Bescheid

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Denn der Rücktrag bewirkt im Gegensatz zur Rückwirkung eines Ereignisses nicht den (nachträglichen) Wegfall der von der Besteuerung bereits erfassten Wirkungen eines bestimmten Sachverhaltes von Anfang an (zur Definition des rückwirkenden Ereignisses i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 n.F. vgl. Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 175 Anm. 4 und 6; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 175 AO 1977 Tz. 25 f., und BFH-Urteil vom 9. August 1990 X R 5/88, BFHE 162, 355, BStBl II 1991, 55, 57), sondern erlaubt nur die Saldierung eines in einem späteren Veranlagungszeitraum wegen eines nicht ausgeglichenen Verlustes ermittelten negativen Gesamtbetrages der Einkünfte mit dem positiven Gesamtbetrag der Einkünfte eines früheren Veranlagungszeitraums.
  • BFH, 22.03.1994 - VII R 117/92

    Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist auch dann wirksam, wenn die

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Die Abtretungsanzeige soll zum einen den Abtretenden vor unüberlegten Abtretungen schützen, zum anderen den Schuldner, d.h. hier das ZFA, das aufgrund der Abtretungsanzeige an den Abtretungsempfänger zahlt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden freistellen (vgl. § 46 Abs. 5 AO 1977, und Senatsurteile vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, und vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598, 600).
  • BFH, 16.11.1993 - VII R 23/93

    Steuerrechtliche Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen auf Erstattung von

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Die Abtretungsanzeige soll zum einen den Abtretenden vor unüberlegten Abtretungen schützen, zum anderen den Schuldner, d.h. hier das ZFA, das aufgrund der Abtretungsanzeige an den Abtretungsempfänger zahlt, von seiner Leistungspflicht gegenüber dem Abtretenden freistellen (vgl. § 46 Abs. 5 AO 1977, und Senatsurteile vom 22. März 1994 VII R 117/92, BFHE 174, 112, BStBl II 1994, 789, und vom 16. November 1993 VII R 23/93, BFH/NV 1994, 598, 600).
  • BFH, 18.06.1986 - II R 38/84

    Finanzamt - Rechtlicher Grund - Dritter - Steuerschuldverhältnis -

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Die mangels wirksamer Abtretungsanzeige rechtsgrundlos an den Kläger ausgezahlten Erstattungsbeträge konnte das ZFA auch ohne vorhergehende Meinungsverschiedenheiten durch Erlass eines Abrechnungsbescheides i.S. des § 218 Abs. 2 AO 1977 zurückfordern (vgl. BFH-Urteil vom 18. Juni 1986 II R 38/84, BFHE 146, 519, BStBl II 1986, 704, 705).
  • BFH, 26.04.1994 - VII R 109/93

    Verfahrensrecht; Pfändung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Der Senat folgt damit, soweit es wie bei der Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige (§ 46 Abs. 2 AO 1977) lediglich um die Entstehung und nicht um die Verwirklichung (Durchsetzung) des Erstattungsanspruchs geht, der materiellen Rechtsgrundtheorie, nach der der Erstattungsanspruch --unabhängig von seiner Festsetzung oder geänderten Festsetzung-- schon dann entsteht, wenn etwas gezahlt ist, was nach dem materiellen Recht nicht geschuldet ist (ausführlich dazu vgl. Senatsurteile vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, 840, und vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, m.w.N.).
  • BFH, 02.08.1988 - VII B 33/88

    Rechtsfolgen der Absendung eines fehlerhaften Umsatzsteuerbescheids -

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Für die Entstehung des Rückforderungsanspruchs genügt die Auszahlung der vom FA dem Zessionar gegenüber nicht geschuldeten Erstattungsbeträge (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 1988 VII B 33/88, BFH/NV 1989, 146).
  • BFH, 14.09.1993 - VII R 3/93

    Verzicht auf die Steuerbefreiung von durch Eigentumswohnungen erzielten

    Auszug aus BFH, 06.06.2000 - VII R 104/98
    Für den hier vorliegenden Fall der Abtretung von Erstattungsansprüchen und der Auszahlung der Erstattungsbeträge an den Abtretungsempfänger hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass der Zessionar als Leistungsempfänger in Anspruch genommen werden kann, wenn das Finanzamt (FA) willentlich an diesen geleistet hat (vgl. Senatsurteile in BFHE 155, 40, BStBl II 1989, 223, und vom 14. September 1993 VII R 3/93, BFH/NV 1994, 441).
  • BFH, 17.07.1981 - III R 35/80

    Keine Rückwirkung des einkommensteuerlichen Verlustrücktrags (§ 10d EStG) bei der

  • BFH, 14.11.1989 - VIII R 209/85

    Berichtigung nach § 10d Sätze 2 und 3 EStG 1979 bei irrtümlich gewährtem

  • BFH, 01.09.1998 - VIII R 4/97

    Schuldzinsenabzug bei Umwidmung eines Darlehens

  • BFH, 14.02.1989 - VII R 55/86

    Rückforderung einer an einen Zessionar ausgezahlten Einkommenssteuererstattung -

  • BFH, 22.05.1979 - VIII R 58/77

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Einkommensteuererstattungsanspruch -

  • BFH, 11.11.1994 - VII B 129/94

    Bestehen einer gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls

  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 432/83

    Bei der Gewährung des Verlustrücktrags sind innerhalb des Korrekturspielraums

  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

  • FG München, 07.10.1998 - 9 K 1308/98
  • FG Niedersachsen, 08.02.1980 - I 522/79
  • BFH, 06.03.2002 - XI R 50/00

    Erstattungszinsen bei Verlustrücktrag

    Der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch entsteht erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).

    Mit Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98 (BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491) habe der BFH entschieden, dass der auf einem Verlustrücktrag beruhende Steueranspruch erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden sei, entstehe.

    b) Entgegen der Auffassung der Kläger entsteht der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (BFH-Urteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, m.w.N.).

  • FG Hamburg, 14.02.2006 - III 214/05

    Erbschaftsteuergesetz: Erbschaftsteuerliche Erfassung von 1.

    bbb) Die inzwischen wohl herrschende "materielle Rechtsgrundtheorie", der sich der Senat anschließt, geht dagegen für die Frage des Entstehungszeitpunkts eines Erstattungsanspruchs davon aus, dass der Erstattungsanspruch - unabhängig von seiner Festsetzung oder geänderten Festsetzung - schon dann entsteht, wenn etwas gezahlt ist, was nach dem materiellen Recht nicht geschuldet ist (BFH vom 6. Juni 2000, VII R 104/98, BFHE 192, 21 , BStBl II 2000, 491 ; vom 6. Februar 1996, VII R 50/95, BFHE 179, 556 , BStBl II 1997, 112 ; vom 6. Februar 1990, VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523 ; vom 17. Januar 1989, VIII R 370/83, BFHE 156, 103 , BStBl II 1989, 563 ; vom 7. März 1968, IV R 278/66, BFHE 92, 153, BStBl II 1968, 496; Oberster Finanzgerichtshof -OFH- vom 25. August 1948, III 19/48, RFHE 54, 265; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 37 AO Rz. 42ff.; Brockmeyer in Klein, AO , 8. Aufl., § 37 Rz. 9; Hein, Deutsches Steuerrecht -DStR- 1990, 301).

    Die nachträgliche Vorlage der Bescheinigung bewirkt als ein Ereignis mit steuerrechtlicher Wirkung für die Vergangenheit den (nachträglichen) Wegfall der von der Besteuerung bereits erfassten Wirkungen eines bestimmten Sachverhaltes von Anfang an (BFH vom 6. Juni 2000, VII R 104/98, BFHE 192, 21 , BStBl II 2000, 491 ; vom 9. August 1990, X R 5/88, BFHE 162, 355 , BStBl II 1991, 55 je m.w.N. zur Definition des rückwirkenden Ereignisses i.S.d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ).

  • BFH, 14.05.2002 - VII R 6/01

    Abtretung von Erstattungszinsen

    e) Auch die Bezugnahme der Kläger auf die Senatsrechtsprechung, wonach, soweit es bei der Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige (§ 46 Abs. 2 AO 1977) lediglich um die Entstehung und nicht um die Verwirklichung (Durchsetzung) des Erstattungsanspruchs geht, ausgehend von der materiellen Rechtsgrundtheorie Erstattungen, die auf einer Überzahlung gegenüber der materiell richtigen Jahressteuerschuld beruhen (vgl. § 36 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG--), mit Ablauf des jeweiligen Veranlagungszeitraums entstehen und ab diesem Zeitpunkt abtretbar und pfändbar sind (vgl. Senatsurteile vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491; vom 26. April 1994 VII R 109/93, BFH/NV 1994, 839, 840, und vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523, m.w.N.), rechtfertigt die Annahme eines früheren Entstehungszeitpunktes nicht.

    Die vor der Entstehung des Anspruchs angezeigte Abtretung wächst nach gefestigter Rechtsprechung des Senats auch nicht mit der Entstehung des Anspruchs in die Wirksamkeit hinein (vgl. Senatsurteile vom 6. Februar 1996 VII R 116/94, BFHE 179, 547, BStBl II 1996, 557, und in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, jeweils unter Hinweis auf die BRDrucks 23/71, S. 171).

  • BFH, 13.11.2001 - VII R 107/00

    Stichwortartige Kennzeichnung des der Abtretung zugrunde liegenden Sachverhalte

    Sie sind vielmehr als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärungen der Auslegung unter Beachtung des Empfängerhorizontes (§ 133 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB--) zugänglich, die sich an den vorstehend dargestellten Schutz- und Bearbeitungszwecken der Anzeige auszurichten hat, deren Erfüllung auch die formelle Wirksamkeit der Abtretungsanzeige bestimmt (vgl. Senatsurteile in BFHE 144, 2, BStBl II 1985, 572; vom 25. September 1990 VII R 114/89, BFHE 162, 202, BStBl II 1991, 201, und in BFH/NV 1996, 385; vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).

    Nach diesen Vorgaben erachtet es die Rechtsprechung für notwendig, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen (vgl. Senatsurteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).

  • BFH, 06.03.2002 - XI R 81/00

    Verkündung des Jahressteuergesetzes 1997

    Die Klägerin verkennt, dass der auf einem Verlustrücktrag nach § 10d Abs. 1 EStG beruhende Erstattungsanspruch in Höhe von 61 602 DM nicht schon mit Ablauf des Jahres des Verlustabzugs --hier 1995-- entsteht, sondern erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der Verlust entstanden ist (BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491, m.w.N.).

    Der Erstattungsanspruch, aus dem die Klägerin ihren Zinsanspruch herleitet, ist rechtlich erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1996 entstanden (BFH-Urteil in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).

  • BFH, 03.02.2000 - XI B 65/99

    Aussetzung des Verfahrens; Einzelrichter

    Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hatte beantragt, das Klageverfahren wegen Einkommensteuer 1995 im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. VII R 104/98 (Vorinstanz Finanzgericht --FG-- München, Urteil vom 7. Oktober 1998 9 K 1308/98) anhängige Verfahren auszusetzen.

    Das Verfahren VII R 104/98 sei vorgreiflich.

    Im Übrigen sind in der Sache VII R 104/98 und in der anhängigen Einkommensteuersache ganz unterschiedliche Rechtsfragen von Bedeutung.

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 37/03

    Fehlende Angabe des Abtretungsgrundes in einer Abtretungsanzeige - kein Verstoß

    Nach diesen Vorgaben erachtet es die Rechtsprechung für notwendig, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen (vgl. Senatsurteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491).
  • FG Hessen, 16.06.2011 - 11 K 758/09

    Auslegung einer Abtretungsanzeige von Ehegatten als auf einen Ehegatten

    So hat der BFH zur Verwendung eines überholten Anzeigevordrucks geurteilt, dass die Vordrucke keinen Selbstzweck haben; mit ihnen soll lediglich die Warn- und Schutzfunktion zu Gunsten des Abtretenden und eine Bearbeitungserleichterung zu Gunsten der Verwaltung sichergestellt werden (BFH-Urteile vom 06.06.2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491; vom 05.10.2004 VII R 37/03, a.a.O. und vom 26.09.1995 VII R 29/95, BFH/NV 1996, 385, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Handelt es sich - wie im Streitfall - um einen Einkommensteuererstattungsanspruch, so entsteht dieser, wie die Einkommensteuerschuld selbst, gemäß § 36 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG), soweit im EStG selbst nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem der anspruchsbegründende Tatbestand verwirklicht worden ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 06.06.2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491 sowie Kruse in Tipke/Kruse, Kommentar zur AO, § 46 Anm. 9, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es bedarf deshalb auch keiner weiteren Ausführungen dazu, ob sich die vom Beklagten vorgenommene Auslegung des handschriftlichen Zusatzes in ausreichendem Maße an dem dargestellten Schutzzweck der Anzeige ausrichtet, dessen Erfüllung nach der BFH-Rechtsprechung auch die formelle Wirksamkeit der Abtretungsanzeige bestimmt (BFH-Urteile vom 06.06.2000 VII R 104/98, a.a.O.; vom 05.10.2004 VII R 37/03, a.a.O. und vom 26.09.1995 VII R 29/95, a.a.O., jeweils mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 11.06.2004 - VII B 218/03

    Abtretung steuerrechtlicher Forderungen; Aufrechnungserklärung im

    Im Übrigen hat es der Senat in den von der Beschwerde angeführten Urteilen vom 6. Juni 2000 VII R 104/98 (BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491) und vom 13. November 2001 VII R 107/00 (BFHE 197, 5, BStBl II 2002, 402) für notwendig gehalten, dass Zedent und Zessionar sowie die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein müssen.

    Wie bereits ausgeführt, hat es der Senat in den Urteilen in BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491 und in BFHE 197, 5, BStBl II 2002, 402 für notwendig gehalten, dass die Art des abgetretenen Anspruchs aus der Abtretungsanzeige eindeutig erkennbar sein muss.

  • BFH, 16.11.2000 - XI R 31/00

    Prozesszinsen (§ 236 AO) nach Verlustrücktrag aufgrund erfolgreicher Klage gegen

    Der auf dem Verlustrücktrag beruhende Erstattungsanspruch betreffend Einkommensteuer 1984 war mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 1986, aus dem der Verlust stammt, entstanden (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2000 VII R 104/98, BFHE 192, 21, BStBl II 2000, 491), der Zinslauf begann am 11. Juli 1990, dem Tag der Rechtshängigkeit des später erledigten Rechtsstreits (§ 236 Abs. 2 Nr. 2 a i.V.m. § 236 Abs. 1 Satz 1 AO 1977).
  • BFH, 31.01.2008 - VII B 119/07

    Aufrechnung gegen Steuererstattungsanspruch im Gesamtvollstreckungsverfahren -

  • FG Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 1 K 1990/14

    Wirksamkeit der Abtretung eines Umsatzsteuervergütungsanspruchs -

  • SG Landshut, 30.04.2021 - S 16 AS 387/19

    Keine Rückforderung von SGB II-Leistungen nach irrtümlicher Zahlung von

  • FG Hamburg, 25.03.2011 - 5 K 330/09

    Abgabenordnung: Sicherungsabtretung eines Steuererstattungsanspruchs und

  • FG Köln, 30.01.2001 - 13 K 6855/00

    Zeitliche Befristung für die Ausübung des Wahlrechts auf Verzicht des

  • BFH, 26.07.2005 - VII R 59/04

    Aufrechnung durch maschinelle Umbuchungsmitteilung

  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 12 K 12116/16

    Entstehung des Rückforderungsanspruchs der Grunderwerbsteuer mit Eingang der

  • FG Brandenburg, 26.08.2004 - 5 K 785/03

    Aufrechnung im Konkursverfahren; Entstehung des Erstattungsanspruchs aufgrund

  • FG Münster, 19.04.2007 - 3 K 2939/05

    Zugehörigkeit des Steuererstattungsanspruchs im Todesjahr des Erblassers zum

  • OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 726/10

    Abtretung eines Gewerbesteuererstattungsanspruchs, Ablaufhemmung der

  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 226/04

    Abgabenordnung: Entstehungszeitpunkt eines (Steuer-)Erstattungsanspruchs bei

  • FG Hamburg, 16.12.2002 - VI 169/00

    Steuerfestsetzung und Zinsfestsetzung

  • FG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 497/98

    Entstehung eines auf einem Verlustrücktrag beruhenden Erstattungsanspruchs;

  • OVG Sachsen, 15.05.2002 - 5 K 497/98
  • FG Bremen, 20.09.2000 - 299332K 2

    Beginn des Zinslaufs des § 233a AO in Verlustrücktragsfällen

  • VG Münster, 01.06.2007 - 3 K 2939/05
  • FG Sachsen-Anhalt, 15.05.2002 - 5 K 497/98

    Entstehen und Abtretung von Einkommensteuererstattungsansprüchen aufgrund eines

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