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   BFH, 15.03.2000 - I R 40/99   

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https://dejure.org/2000,433
BFH, 15.03.2000 - I R 40/99 (https://dejure.org/2000,433)
BFH, Entscheidung vom 15.03.2000 - I R 40/99 (https://dejure.org/2000,433)
BFH, Entscheidung vom 15. März 2000 - I R 40/99 (https://dejure.org/2000,433)
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Volltextveröffentlichungen (8)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4 Abs 4
    Altersversorgung; Einzelunternehmen; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 191, 330
  • NJW-RR 2000, 1345
  • BB 2000, 1504
  • DB 2000, 1495
  • BStBl II 2000, 504
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 21.12.1994 - I R 98/93

    Zur Frage der Erdienbarkeit einer Pension eines beherrschenden

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Für den größten (und auch vorliegend einschlägigen) Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung der Vermögensminderung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, dem sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. Senatsurteil vom 21. Dezember 1994 I R 98/93, BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.).

    a) Im Rahmen des hiernach anzustellenden Fremdvergleichs bleibt für einen ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter bei Gewährung einer Pensionszusage einzuschätzen, ob er unter den gegebenen betrieblichen Umständen eine Altersversorgung zusagen, bejahendenfalls welchen Inhalt diese haben kann (Urteil in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419).

    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318, m.w.N.).

    Für einen nicht beherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --vom vorgesehenen Zeitpunkt der Pensionierung aus gesehen-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Dafür, dass er ungeachtet der Beteiligungsverhältnisse ausnahmsweise als beherrschend anzusehen wäre, weil zwischen ihm und seinen Mitgesellschaftern gleichgerichtete Interessen bestünden (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384), ist nichts ersichtlich und auch nichts vom FA dargetan.

    Gegen einen derartigen Interessengleichklang spricht schon der Umstand, dass nach den Feststellungen des FG allein ihm, nicht aber den Mitgesellschaftern eine entsprechende Altersversorgung zugesagt wurde und außerdem ohnehin nur einer dieser Mitgesellschafter gleichermaßen zum Geschäftsführer bestellt worden war (siehe auch Urteil in BFH/NV 1999, 1384).

    c) Gleichermaßen hat der Senat entschieden, dass auf das ansonsten bestehende Erfordernis, vor Erteilung der Pensionszusage eine hinreichende Probezeit abzuwarten, um sich der Leistungsfähigkeit und Qualifikation des neu eingestellten Gesellschafter-Geschäftsführers zu versichern, verzichtet werden kann, wenn --wie hier-- infolge der vorangegangenen Tätigkeit in dem Einzelunternehmen diese Gewissheit bestand (vgl. zuletzt Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 26, m.w.N.).

    Es erübrigt sich unter den gegebenen Umständen auch, diese Vorlaufzeit deswegen zu verlängern, weil es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt, das sich vor Erteilung einer so weitreichenden Verpflichtung wie einer Altersversorgung gemeinhin ein Bild über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung machen wird (Urteile in BFH/NV 1999, 1384 und in DStRE 2000, 26).

  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    c) Gleichermaßen hat der Senat entschieden, dass auf das ansonsten bestehende Erfordernis, vor Erteilung der Pensionszusage eine hinreichende Probezeit abzuwarten, um sich der Leistungsfähigkeit und Qualifikation des neu eingestellten Gesellschafter-Geschäftsführers zu versichern, verzichtet werden kann, wenn --wie hier-- infolge der vorangegangenen Tätigkeit in dem Einzelunternehmen diese Gewissheit bestand (vgl. zuletzt Senatsurteile in BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 26, m.w.N.).

    Es erübrigt sich unter den gegebenen Umständen auch, diese Vorlaufzeit deswegen zu verlängern, weil es sich um ein neugegründetes Unternehmen handelt, das sich vor Erteilung einer so weitreichenden Verpflichtung wie einer Altersversorgung gemeinhin ein Bild über die voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung machen wird (Urteile in BFH/NV 1999, 1384 und in DStRE 2000, 26).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318, m.w.N.).

    Für einen nicht beherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --vom vorgesehenen Zeitpunkt der Pensionierung aus gesehen-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 24.01.1996 - I R 41/95

    Pensionszusage an einen nichtbeherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Der erkennende Senat hat dabei insbesondere der Frage Bedeutung beigemessen, ob die Pensionszusage aus der Sicht des Zusagezeitpunkts noch erdient werden konnte (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419, m.w.N.; vom 24. Januar 1996 I R 41/95, BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318, m.w.N.).

    Für einen nicht beherrschenden Gesellschafter kann ein Erdienen der Pensionszusage zusätzlich unterstellt werden, wenn --vom vorgesehenen Zeitpunkt der Pensionierung aus gesehen-- der Beginn seiner Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre zurückliegt und die Versorgungszusage für mindestens 3 Jahre bestanden hat (Urteile in BFHE 176, 413, BStBl II 1995, 419; BFHE 180, 272, BStBl II 1997, 440; BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

  • BFH, 09.04.1997 - I R 124/95

    Zur Berücksichtigung von Vordienstzeiten bei der Bewertung der

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Insofern verhält es sich anders als beispielsweise bei der Frage nach der rechnerischen Einbeziehung von Vordienstzeiten des Pensionsberechtigten in den Teilwert der Pensionsrückstellung, der sich nach rein steuerlichen Maßstäben errechnet (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. April 1997 I R 124/95, BFHE 183, 119, BStBl II 1997, 799).
  • FG Brandenburg, 24.03.1999 - 2 K 884/98

    Erdienbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 15.03.2000 - I R 40/99
    Das Finanzgericht (FG) gab ihr mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 625 wiedergegebenen Gründen statt.
  • BFH, 04.06.2003 - I R 24/02

    Gesamtausstattung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

    VGA in diesem Sinne sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats Vermögensminderungen und verhinderte Vermögensmehrungen, die nicht auf einer offenen Gewinnausschüttung beruhen, sich auf den Unterschiedsbetrag i.S. des § 4 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes auswirken und durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind (z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 9. August 2000 I R 12/99, BFHE 193, 274, BStBl II 2001, 140).
  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

    Keine Anknüpfung besteht allein an das Bestehen einer Ehe zwischen beiden Gesellschaftern (vgl. BFH-Urteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; in BFHE 146, 126, BStBl II 1986, 469; vom 27. November 1985 I R 115/85, BFHE 145, 221, BStBl II 1986, 362, betreffend Betriebsaufspaltung; Frotscher, Anh. zu § 8 KStG Rz 139, 140).
  • BFH, 20.05.2015 - I R 17/14

    Verdeckte Gewinnausschüttung: Erdienbarkeit der endgehaltsabhängigen

    Nach ebenfalls ständiger Spruchpraxis des Senats ist das bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer der Fall, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens zehn Jahre liegen (vgl. hierzu z.B. Senatsurteile vom 15. März 2000 I R 40/99, BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225, 226; vom 30. Januar 2002 I R 56/01, BFH/NV 2002, 1055; vom 18. März 2009 I R 63/08, BFH/NV 2009, 1841; zuletzt vom 11. September 2013 I R 26/12, BFH/NV 2014, 728, jeweils m.w.N.), bei einem nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer überdies dann, wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber mindestens zwölf Jahre angehört (Senatsurteil in BFHE 191, 330, BStBl II 2000, 504, m.w.N.).
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