Rechtsprechung
| BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
Eckregelsatz f & uuml; r Alleinstehende im Bundesdurchschnitt monatlich - Simons & Moll-Simons
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- wkk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Kindergeldschädliche Einkommensgrenze
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkunftsgrenze bei Kindern
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kindergeldschädliche Grenze: Begriff der "Einkünfte und Bezüge" i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
Kurzfassungen/Presse
- aok-business.de (Kurzinformation)
Kindergeld: Fallbeil-Regelung ist o.k. - Sonderausgaben bleiben tabu
Besprechungen u.ä.
- wkk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)
Kindergeldschädliche Einkommensgrenze
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 20.07.1999 - VII 471/98
- BFH, 21.07.2000 - VI R 153/99
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 192, 316
- NJW 2000, 3516
- FamRZ 2001, 89
- BB 2000, 1982
- BStBl II 2000, 566
Wird zitiert von ... (183)
- BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02
Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des § …
Der Bundesfinanzhof geht dennoch in ständiger Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559;… 2002, S. 788) auf der Grundlage seiner Auslegung der Norm von der Verfassungsmäßigkeit des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG aus.Dieses Ergebnis stützt der Bundesfinanzhof auf folgende Erwägungen (vgl. die Begründung in BFHE 192, 316 , auf die die angegriffene Entscheidung verweist): Zweck der Regelung in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sei die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern.
Die Freigrenze müsse allerdings der Höhe nach so bemessen sein, dass das Kind nach Abzug der nicht vermeidbaren Sonderausgaben - insbesondere der Sozialversicherungsbeiträge - seinen existenznotwendigen Bedarf decken könne (vgl. BFHE 192, 316 ).
Existenzminimum und nicht vermeidbare Sonderausgaben dürften aber in der Freigrenze pauschaliert werden (vgl. BFHE 192, 316 ).
Als Ausgangspunkt sei ein besonders zu errechnendes Existenzminimum für über 18jährige Kinder in Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung heranzuziehen (vgl. BFHE 192, 316 ).
Mit Blick auf die angegriffene Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG könne offenbleiben, ob für die gebotene Freistellung des Existenzminimums des Kindes dessen Mehrbedarf im Fall einer Berufsausbildung mit auswärtiger Unterbringung in voller Höhe (des Ausbildungsfreibetrags von 4.200 DM gemäß § 33a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) oder nur hälftig (2.100 DM) anzurechnen sei (vgl. BFHE 192, 316 ): Die gesetzliche Freigrenze von 12.000 DM werde auch beim Ansatz des vollen Ausbildungsfreibetrags nicht überschritten, wenn unvermeidbare Sonderausgaben - insbesondere Sozialversicherungsbeiträge - für das Jahr 1997 lediglich mit einer "Vorsorgepauschale" in Höhe von 1.400 DM berücksichtigt würden.
Diesen nur hälftigen Ansatz einer "Vorsorgepauschale" begründet der Bundesfinanzhof wie folgt (BFHE 192, 316 ): Zwar lasse sich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen, in welcher Höhe die Beiträge des Kindes zur Sozialversicherung bei der gesetzlichen Freigrenze anzusetzen seien, jedoch enthalte der Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Ausbildungsfreibetrag (BVerfGE 89, 346) Ausführungen dahingehend, dass die Aufwendungen der Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder der Familie als solcher zu Gute kämen, so dass der Gesetzgeber sie nur zur Hälfte zum Steuerabzug zulassen dürfe.
Darüber hinaus geht der Bundesfinanzhof im hier angegriffenen Beschluss im Einklang mit seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. BFHE 192, 316 ; 199, 194 ) davon aus, dass die Ausgestaltung des Grenzbetrags als Freigrenze in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG verfassungsgemäß sei.
Daraus folge, dass in Bezug auf den als Freigrenze ausgestalteten Grenzbetrag die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen gleichmäßigen Belastungsanstieg und an die Vermeidung gleichheitswidriger Progressionssprünge keine Anwendung fänden (vgl. BFHE 192, 316 ).
aa) Wie auch der Bundesfinanzhof (BFHE 192, 316 ) hervorhebt, ist deutlich erkennbarer und verfassungsrechtlich bedenkenfreier Zweck der Begrenzung von Ansprüchen gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, diejenigen Eltern von finanziellen Entlastungen durch Freibeträge und Kindergeld auszuschließen, deren Kinder über eigene Einkünfte und Bezüge in einer das zu schützende Existenzminimum übersteigenden Höhe verfügen, so dass zugleich die Unterhaltspflicht der Eltern entfällt oder sich mindert.
Der Bundesfinanzhof stimmt mit dieser Beurteilung zwar im Ansatz überein (vgl. BFHE 192, 316 ), nimmt aber gleichwohl die Entscheidung des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 89, 346) zur Verfassungsmäßigkeit des Ausbildungsfreibetrags für seine Auslegung in Anspruch, wonach die Sozialversicherungsbeiträge des Kindes im Ergebnis jedenfalls zur Hälfte zum Nachteil der betroffenen Eltern berücksichtigt werden dürfen.
bb) Auch die Annahme, der (hälftige) Ansatz einer "Vorsorgepauschale" innerhalb der Bemessungsgröße des Jahresgrenzbetrags gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG genüge den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine gleichheitsgerechte Ausgestaltung (vgl. BFHE 192, 316 ), leidet an der mangelnden Differenzierung zwischen Entlastungsgrundentscheidung und Folgeentscheidung über sachgerechte Anspruchsbegrenzungen und verfehlt mangels Orientierung am typischen Fall auch die Anforderungen an eine realitätsgerechte Typisierung.
Offen bleiben kann insbesondere die grundsätzliche Frage, ob die Höhe der Freigrenze von Verfassungs wegen am Existenzminimum eines Alleinstehenden zu orientieren ist, wie dies ausweislich der Entstehungsgeschichte (…vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 1996, BTDrucks 13/1558, S. 139 f.) tatsächlich durch die annähernde Übereinstimmung des Betrags mit dem Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG) geschehen ist, oder ob die Höhe des Grenzbetrags in Anlehnung an das niedrigere Kindesexistenzminimum zu bestimmen ist (so etwa BFHE 192, 316 ; 204, 126 ;… BFH/NV 2001, S. 1559 ).
- BFH, 04.11.2003 - VIII R 59/03
Volljährige Kinder in Berufsausbildung
Die Beiträge sind im Kalenderjahr 1997 in ausreichendem Umfang bereits bei der Bemessung des Jahresgrenzbetrags im Sinne dieser Bestimmung berücksichtigt (Anschluss an das BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).Er verweist im Wesentlichen auf das Urteil des VI. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
Er ist nicht als "zu versteuerndes Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 5 EStG oder als "Einkommen" i.S. des § 2 Abs. 4 EStG (Gesamtbetrag der Einkünfte, vermindert um die Sonderausgaben und die außergewöhnlichen Belastungen) zu verstehen (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; vom 24. August 2001 VI R 169/00, BFHE 196, 504, BStBl II 2002, 250).
Auch nach der Auffassung des VI. Senats des BFH dürfen die Einkünfte nicht um die Sozialversicherungsbeiträge gekürzt werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.g bis k der Gründe;… BFH-Beschluss vom 24. Oktober 2000 VI B 85/00, BFH/NV 2001, 444).
aa) Hinsichtlich der Auslegung des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nach seinem Wortlaut, der dadurch hergestellten systematischen Beziehung zu § 2 Abs. 2 EStG, der historischen Entwicklung der Regelung des Kinderfreibetrages im EStG und den insoweit vergleichbaren Regelungen in § 33a Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 2 EStG nimmt er auf das Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.1. der Gründe) Bezug.
Das ist dann gewährleistet, wenn das Existenzminimum des zur Berufsausbildung auswärts untergebrachten Kindes gesichert ist (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.a bis i der Gründe; in BFHE 193, 444, BStBl II 2001, 491, unter 2.a der Gründe).
a) Der VI. Senat des BFH hat sich in seinem Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.2. der Gründe) eingehend mit diesen Vorgaben befasst.
Der so ermittelte Betrag von 10 468, 80 DM für 1996 kann auch der Berechnung des existenznotwendigen Bedarfs für 1997 zugrunde gelegt werden (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
Der erkennende Senat verweist zur näheren Begründung dieser Berechnungsmethode auf die an den Beschluss des BVerfG in BVerfGE 89, 346, BStBl II 1994, 307 anknüpfenden Ausführungen des VI. Senats des BFH in seinem Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566 (dort unter II.2.g bb der Gründe).
aa) Der VI. Senat des BFH knüpft auch bei seinen Ausführungen zur Bemessung des Jahresgrenzbetrags bei sozialversicherungspflichtigen Kindern an die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers an, dass nicht das Einkommen des Kindes, sondern das Einkommen der Eltern in Höhe des Existenzminimums von der Besteuerung freigestellt werden soll (Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II.2.f, j der Gründe).
- FG Niedersachsen, 16.04.2003 - 7 K 723/98
Verfassungskonforme Interpretation des Jahresgrenzbetrages beim Kindergeld
Das Gericht folgt damit im Ergebnis der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 VII 471/98 Ki (EFG 1999, 1137), die der vormals zuständige 6. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BStBl. II 2000, 566) aufgehoben hatte.Zwar hat der 8. Senat des Bundesfinanzhofs in seinem Urteil vom 16. April 2002 VIII R 76/01 (BStBl. II 2002, 525, 526) die Entscheidung des 6. Senats vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 herangezogen, jedoch ohne erkennbare erneute Überprüfung der zum Teil neuen Argumente aus der Fachliteratur.
Der damals zuständige 6. Senat des Bundesfinanzhofs hat durch seine Grundsatzentscheidung vom 21. Juli 2000 (VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566) das Urteil des 7. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 aufgehoben.
a) Nach dem Grundsatzurteil des 6. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 (BFH BStBl. II 2000, 566), durch das das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 20. Juli 1999 (EFG 1999, 1137) aufgehoben wurde, lässt sich den Gesetzgebungsmaterialien nicht der gesetzgeberische Wille entnehmen, dass bei der Bemessung des Grenzbetrags in § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG an das Einkommen anzuknüpfen sei.
Dadurch würde eine enorme finanzielle Mehrbelastung von Bund, Ländern und Gemeinden eintreten (vgl. BStBl. II 2000, 566, 567 f.).
"Das eigentliche Problem" des Jahresgrenzbetrags ist eben nicht allein der "Fallbeil-Effekt" der Grenze (so Kanzler, FR 2000, 1358, 1359), sondern vor allem die bisher höchstrichterlich vorgegebene, nicht verfassungskonforme Berechnungsweise des Jahresgrenzbetrages (BFH BStBl. II 2000, 566).
Die Revision ist wegen Abweichung von der Rechtsprechung des vormals zuständigen 6. Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BStBl. II 2000, 566 und wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 FGO).
- BFH, 25.05.2004 - VIII R 66/99
Einkünfte bei einer selbstständigen Tätigkeit des Kindes
a) Unter Einkünften i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sind die Einkünfte gemäß § 2 Abs. 2 EStG und nicht das Einkommen i.S. des § 2 Abs. 4 EStG oder das zu versteuernde Einkommen i.S. des § 2 Abs. 5 EStG zu verstehen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, 568;… vom 25. Juli 2001 VI R 174/99, BFH/NV 2001, 1559, 1560; ebenso Senatsbeschluss vom 28. Mai 2003 VIII B 47/03, juris).Im Übrigen hat der BFH bereits entschieden, dass bei der Berechnung der Einkünfte eines Kindes Sonderausgaben nicht zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126; BFH-Beschluss vom 11. Dezember 2001 VI R 16/00, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2002, 508).
Er hat insbesondere ausgesprochen, dass die von einem in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Kind zwingend abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge bei der Berechnung der Einkünfte eines Kindes nicht als Abzugsposten zu berücksichtigen sind (BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566; in BFHE 204, 126).
Die Höhe des Grenzbetrages ist vielmehr, wie der BFH für das Streitjahr 1996 bereits ausgesprochen hat, nicht nur nach Art der gewählten Bemessungsgrundlage, sondern auch der Höhe nach verfassungsgemäß (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, 569).
c) Verfassungsrechtlich unbedenklich ist schließlich nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des BFH die Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrages als Freigrenze ohne gleitende Übergangsregelung (vgl. Senatsurteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, 573; BFH-Beschlüsse vom 11. Dezember 2001 VI R 16/00, HFR 2002, 508;… vom 1. März 2002 VIII B 156/01, BFH/NV 2002, 788; vom 3. Juni 2003 VIII B 35/03, juris).
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 76/01
Kindergeld: Jahresgrenzbetrag bei Nachzahlungen
Der Begriff der "Einkünfte" im Sinne dieser Vorschrift entspricht der Legaldefinition des § 2 Abs. 2 EStG (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566), nach der sich die Einkünfte ---soweit sie nicht zu den Gewinneinkünften gehören-- nach dem Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten bestimmen, der nach dem Zuflussprinzip zu ermitteln ist (§ 11 Abs. 1 EStG).Mit dieser Regelung soll die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt werden, indem sie solche Steuerpflichtige (regelmäßig die Eltern) von der Gewährung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes ausnimmt, deren Kind über Einkünfte und Bezüge in einer den Grenzbetrag übersteigenden Höhe verfügt (vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 192, 316, BStBl II 2001, 566, unter II. 2. b der Gründe und in BFHE 192, 485, BStBl II 2000, 684).
Derartige Einkünfte und Bezüge führen zu einer Minderung oder einem Wegfall der Bedürftigkeit des Kindes i.S. des § 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), so dass der Unterhaltspflichtige eine Herabsetzung des Unterhalts verlangen kann (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 2. c der Gründe, m.w.N.).
- BFH, 14.12.2006 - III R 24/06
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteile vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, und vom 4. November 2003 VIII R 59/03, BFHE 204, 126, BStBl II 2004, 584) waren Einkünfte und Bezüge i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht um die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zu mindern. - BFH, 14.11.2000 - VI R 62/97
Minderung der Einkünfte und Bezüge des Kindes um Ausbildungs-Mehrbedarf
Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99 (BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566) entschieden hat, braucht der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG von Verfassungs wegen zwar nicht das Existenzminimum eines alleinstehenden Erwachsenen freizustellen.Die Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze folgt aus dem Verzicht des Gesetzes auf eine gleitende Übergangsregelung, die mit erheblichem Verwaltungsmehraufwand verbunden wäre (BFH in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 222/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
Diesen Standpunkt hat später auch der BFH geteilt (21. Juli 2000 - VI R 153/99 - BFHE 192, 316) und seine Auffassung mehrfach bestätigt (zB 11. Dezember 2001 - VI R 16/00 - FPR 2002, 112). - BFH, 16.04.2002 - VIII R 58/01
Berufsausbildung eines Offiziersanwärters
Denn auch der Zweck dieser Regelung besteht in der typisierenden Ermittlung der Leistungsfähigkeit der Eltern mit der Folge, dass dann, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes den Schwellenwert (im Veranlagungszeitraum 1997: 12 000 DM) überschreiten, die Eltern durch das Kind nicht (mehr) belastet sind und ihre Leistungsfähigkeit damit derjenigen kinderloser Steuerpflichtiger entspricht (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566;… zu BFH-Urteil vom 26. September 2000 VI R 85/99, BFHE 192, 485, BStBl II 2000, 684, vgl. § 32 Abs. 4 Satz 4 i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16. August 2001, BGBl I 2001, 2074 sowie dazu BRDrucks 393/01, S. 19). - BFH, 14.11.2000 - VI R 128/00
Familienförderung - Ausbildungsbedingter Mehrbedarf mindert Einkünfte und Bezüge …
a) Das FG hat zu Recht entschieden, dass bei den nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG zu erfassenden Einkünften und Bezügen der Begriff der Einkünfte so zu verstehen ist, wie er sich aus § 2 Abs. 2 EStG ergibt und dass Einkünfte im Sinne dieser Vorschrift dementsprechend nicht mit dem zu versteuernden Einkommen gleichzusetzen sind (BFH-Urteil vom 21. Juli 2000 VI R 153/99, BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566).Bei der Bemessung des Jahresgrenzbetrages des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist bereits berücksichtigt, dass viele in Ausbildung befindliche Kinder einen erhöhten Lebensbedarf haben, weil es an einer gemeinsamen Wirtschaftsführung mit den Eltern fehlt (BFH-Urteil in BFHE 192, 316, BStBl II 2000, 566, unter II. 2. e).
- BFH, 14.11.2000 - VI R 52/98
Familienförderung - Ausbildungsbedingter Mehrbedarf mindert Einkünfte und Bezüge …
- BFH, 26.07.2001 - VI R 55/00
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
- BFH, 09.06.2011 - III R 28/09
Kindergeld: Einkünfte und Bezüge eines Kindes in Ausbildung; Ausbildungsbedingter …
- BFH, 16.04.2002 - VIII R 96/01
Kindergeld; Erfassung von Rentennachzahlungen im Jahr des Zuflusses
- BFH, 29.05.2008 - III R 33/06
Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung im Rahmen …
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 1722/08
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
- BFH, 16.11.2006 - III R 74/05
Kindergeld: Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen oder einer privaten …
- BFH, 26.09.2000 - VI R 85/99
Versorgungs- und Sparerfreibetrag keine Kindesbezüge
- BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00
Bei Wehr-/Zivildienst gezahltes Entlassungsgeld kann das Kindergeld kosten
- BFH, 09.02.2009 - III R 37/07
Keine Auszahlung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger, wenn dem …
- BVerfG, 27.07.2010 - 2 BvR 2122/09
Regelung des Grenzbetrags für die Bewilligung von Kindergeld nicht …
- BFH, 19.04.2007 - III R 65/06
Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind
- BFH, 27.09.2012 - III R 13/12
Kindergeldanspruch für ein Kind, das ein durch ein Stipendium gefördertes …
- BFH, 10.08.2007 - III B 96/06
Grundsätzliche Bedeutung; Jahresgrenzbetrag nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BVerfG, 30.09.2002 - 2 BvR 1781/00
Begriff der Einkünfte i.S. des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- BFH, 04.07.2001 - VI B 176/00
Kein Kindergeld während des Grundwehrdienstes
- BFH, 26.07.2001 - VI R 83/98
Wegfall des Kindergelds wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 74/01
Bezüge und Kosten bei Au-pair-Tätigkeit
- BFH, 04.12.2001 - III R 47/00
EStG § 33a Abs. 1
- BFH, 29.05.2008 - III R 54/06
Kindergeld: Kein Abzug von Beiträgen zu einer privaten Rentenversicherung und …
- BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02
Lohnverzicht und Altersversorgung
- BFH, 19.05.2004 - III R 55/03
Freistellung des Existenzminimums der Kinder durch Zahlung von Kindergeld - …
- BFH, 15.07.2003 - VIII R 105/01
Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- BFH, 19.06.2009 - III B 9/09
Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung des Grenzbetrags des § 32 Abs. 4 …
- BFH, 31.07.2009 - III B 178/07
Vorliegen einer die Rechtseinheit gefährdenden Abweichung i.S. des § 115 …
- FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 878/08
Versagung von Kindergeld wegen Überschreitung des Jahresgrenzbetrages; …
- BFH, 11.12.2001 - VI R 16/00
- BFH, 20.07.2000 - VI R 121/98
Kindesbezüge bei Fortbildungskosten
- BFH, 27.10.2004 - VIII R 35/04
Berücksichtigung einer Ansparabschreibung
- BFH, 07.03.2002 - III R 22/01
Ausbildungsfreibetrag: Keine Verrechnung von Beihilfen mit negativen Einkünften
- BFH, 11.12.2001 - VI R 5/00
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes: Zu- und Abflussprinzip
- BFH, 14.07.2009 - III B 82/08
Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als Freigrenze ist …
- BFH, 25.07.2001 - VI R 78/00
- BFH, 25.07.2001 - VI R 174/99
- BFH, 24.08.2001 - VI R 169/00
Ermittlung der Einkünfte des Kindes i.S. von § 32 Abs. 4
- FG Hessen, 18.11.2003 - 2 K 2342/03
Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 543/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 20411/99
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lebensversicherungsbeiträgen bei …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 88/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 70/00
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 90/00
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und anderen Sonderausgaben bei der …
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 27/02
Gesetzliche Beiträge eines Kindes zur Sozialversicherung mindern nicht dessen …
- BFH, 30.11.2007 - III B 108/07
Grundsätzliche Bedeutung: Änderungsmöglichkeit eines Kindergeldbescheids nach § …
- BFH, 26.03.2009 - VI R 60/08
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach Verwendung eigener …
- FG Hamburg, 17.10.2003 - III 159/03
Kindergeld: Die Jahresgrenzbetragsregelung des § 32
- BFH, 21.11.2003 - III B 67/03
Grundsätzliche Bedeutung: auslaufendes Recht; Berücksichtigung …
- BFH, 19.08.2008 - III B 164/07
Fehlende Härtefallregelung bei Überschreitung des Jahresgrenzbetrages nicht …
- BFH, 22.07.2009 - III B 19/08
Ausgestaltung des Jahresgrenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als …
- FG Niedersachsen, 15.08.2003 - 4 K 365/01
Einkünftegrenzbetrag beim Kindergeld; Entscheidungszuständigkeit des …
- BFH, 15.03.2007 - III R 25/06
Kindergeld - Nachzahlung von Insolvenzgeld für das Vorjahr
- BFH, 28.05.2009 - III B 1/09
Verfassungsmäßigkeit der Grenzbetragsregelung
- BFH, 30.06.2009 - III B 101/08
Kindergeld: Ausgestaltung des Grenzbetrages als Freigrenze verfassungskonform
- BFH, 11.01.2001 - VI B 273/00
- BFH, 23.07.2002 - VIII R 63/00
Kindergeld; ausbildungsbedingter Mehrbedarf
- FG Düsseldorf, 31.07.2008 - 14 K 1515/07
Ablehnung einer beantragten Kindergeldfestsetzung wegen Überschreitung der …
- BFH, 15.07.2010 - III R 70/08
Aufwendungen für einen zu Ausbildungszwecken genutzten Drucker im Kindergeldrecht …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2010 - 4 K 10218/06
Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung beim Grenzbetrag, …
- FG Münster, 27.10.2000 - 2 K 2415/96
Existenzminimum und Kindergeldanspruch für 1996
- BFH, 06.11.2001 - VI R 76/01
- BFH, 11.02.2002 - VIII B 139/01
Kindergeld; Verfassungsmäßigkeit des Kindergeldes 1996
- FG Niedersachsen, 23.02.2006 - 1 K 76/04
Kindergeld - Ist der "Fallbeileffekt" verfassungswidrig?
- BFH, 09.08.2000 - VI R 32/98
Kindergeldschädliche Einkünfte und Bezüge
- BFH, 18.05.2006 - III R 1/06
Kindergeld - Auch bewusst herbeigeführte Verluste sind zu berücksichtigen
- BFH, 09.02.2009 - III R 38/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- BFH, 27.03.2001 - X B 142/00
Grundförderung nach § 10 e EStG; Gesamtbetrag der Einkünfte
- FG Sachsen-Anhalt, 29.10.2008 - 4 V 355/08
Werbungskostenabzug nach den Grundsätzen der unechten doppelten Haushaltsführung …
- FG Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 2 K 359/01
Keine Kindergeldfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Überschreitung …
- FG Niedersachsen, 08.09.2003 - 7 K 119/02
Einkünfte im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- FG Thüringen, 22.02.2006 - III 762/05
Keine Änderungsmöglichkeit für einen bei der Grenzbetragsberechnung die …
- BFH, 28.07.2006 - III B 28/05
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Vorlage an BVerfG
- BFH, 09.02.2009 - III R 20/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- BFH, 09.02.2009 - III R 36/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- FG Düsseldorf, 13.10.2000 - 14 K 5248/99
Kindergeld; Ausbildungsabschnitt; Berechnung - Kindergeld für die Übergangszeit …
- BFH, 26.07.2001 - VI R 102/99
- BFH, 11.12.2001 - VI R 108/99
Kindergeld; Volljährigkeit; Berufsausbildung während des gesamten Kj
- BFH, 22.05.2002 - VIII R 82/00
Kindergeld; Berücksichtigung einer Schadensersatzrente nach § 844 Abs. 2 …
- BAG, 13.12.2007 - 6 AZR 224/07
Tarifliche Ausschlussfrist - Treu und Glauben
- FG Nürnberg, 29.02.2008 - 6 K 1412/07
Verfassungskonforme Ausgestaltung des kindergeldrechtlichen Grenzbetrages als …
- BFH, 18.07.2008 - III B 128/07
Keine Aufhebungsmöglichkeit oder Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen …
- BFH, 09.02.2009 - III R 39/07
Voraussetzungen für die Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialleistungsträger …
- FG Niedersachsen, 12.03.2009 - 10 K 238/06
Feste Schädlichkeitsgrenze der Höhe der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.01.2010 - 4 K 354/08
Unechte doppelte Haushaltsführung bei Arbeitnehmern in einem …
- BFH, 09.02.2012 - III R 73/09
Keine Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten bei der Prüfung der …
- FG Hessen, 15.01.2003 - 13 K 1577/02
Aussetzung des Verfahrens wegen einer anhängigen Verfassungsbeschwerde - …
- BFH, 18.12.2003 - III S 19/03
Anforderungen an die Darlegung der hinreichenden Erfolgsaussichten bei Antrag auf …
- FG Sachsen-Anhalt, 09.03.2004 - 4 K 531/02
Kein Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei der Ermittlung der …
- BFH, 02.08.2005 - III B 10/05
Kindergeld - Jahresgrenzbetrag
- BFH, 09.12.2005 - III B 194/04
Begriff der Einkünfte im Kindergeldrecht
- FG Rheinland-Pfalz, 01.08.2001 - 1 K 2973/00
Keine Berücksichtigung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung bei den …
- BFH, 12.09.2001 - VI R 42/01
- BFH, 01.03.2002 - VIII B 156/01
Kindergeld; Jahresgrenzbetrag als Freigrenze
- BFH, 26.06.2009 - III B 25/09
Kindergeld: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berücksichtigung von …
- BSG, 17.02.2011 - B 10 KG 5/09 R
Kindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - …
- FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 1891/10
Abzweigung von Kindergeld für volljähriges behindertes Kind rechtens? // Immer …
- BFH, 14.04.2004 - VIII B 284/03
Kindergeld: Verlustausgleich
- BFH, 24.08.2004 - VIII R 16/04
Ermittlung der Einkünfte i. S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH, 26.04.2002 - VIII B 169/01
Halbwaisenrente als Bezüge des Kindes
- BFH, 24.10.2000 - VI B 85/00
Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
- BFH, 14.08.2003 - VIII B 66/03
Kinderfreibetrag 1999
- BFH, 19.04.2007 - III R 48/06
Keine Korrektur eines während des Kalenderjahres ergangenen bestandskräftigen …
- BFH, 05.08.2011 - III B 158/10
Nichtzulassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrags …
- BFH, 29.01.2003 - VIII R 85/01
Entlassungsgeld eines Zivildienstleistenden
- FG Niedersachsen, 21.03.2006 - 13 K 398/05
Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung wegen zu hoher Einkünfte und Bezüge des …
- FG Berlin-Brandenburg, 20.11.2007 - 4 K 10515/06
Kindergeld für behindertes Kind: behinderungsbedingte Unfähigkeit zum …
- FG Baden-Württemberg, 28.01.2009 - 2 K 582/07
Änderung des Einkommensteuer-Bescheids nach § 175 Abs. 1 Satz 1 AO kann zum …
- BFH, 01.03.2002 - VIII B 5/02
- BFH, 28.05.2003 - VIII B 47/03
Begriff der Einkünfte gem. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG
- BFH, 09.12.2004 - VIII B 249/04
Notwendige Vorsorgeaufwendungen eines Kindes mindern nicht dessen Einkünfte im …
- FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 3926/07
Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines volljähigen verheirateten Kindes; …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 4 K 157/06
Zur Frage der Kindergeldberechtigung bei der Ableistung von Freiwilligendiensten …
- BFH, 03.06.2003 - VIII B 35/03
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Rückforderung zu Unrecht geleistetem …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2413/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs
- FG Düsseldorf, 16.03.2006 - 14 K 3294/04
Kindergeld; Einkünftegrenze; Rechtsreferendarin; Doppelte Haushaltsführung; …
- FG Hamburg, 07.08.2007 - 1 K 15/05
EStG: Unfallbedingter Mehraufwand im Rahmen der Einkunftsgrenze beim Kindergeld.
- FG Münster, 30.11.2009 - 8 K 2812/09
Abzweigung von Kindergeld
- FG Münster, 20.09.2001 - 2 K 7625/00
Erhöhung des laufenden Gewinns durch veräußerungsbedingte Auflösung einer …
- FG Niedersachsen, 13.08.2003 - 4 K 174/00
Jahresgrenzbetrag beim Kindergeld / Kinderfreibetrag
- FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 2035/01
Ansparrücklage; Einbringungsbedingte Auflösung; Rumpfwirtschaftsjahr; Zurechnung; …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 14 K 2996/03
Einkünfte; Einkommensgrenze; Kindergeld; Verheiratete Kinder; Mangelfall; …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2492/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Niedersachsen, 15.12.2005 - 11 K 401/00
Keine Minderung der Bezüge des Kindes um Beiträge zu Kapitallebens- und …
- FG Münster, 08.02.2006 - 7 K 2079/05
Berücksichtigung von Beiträgen des Kindes zur privaten Kranken- und …
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 8 K 57/03
Zulässigkeit einer primär auf die Beseitigung einer grundsätzlichen …
- FG Münster, 24.10.2006 - 6 K 1734/05
Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld während der Ableistung eines …
- FG Münster, 25.03.2011 - 12 K 2057/10
Kindergeld für Kommunen? - Berücksichtigung von behinderungsbedingten eigenen …
- BFH, 08.03.2012 - III B 163/11
Nachweispflichten des Kindergeldberechtigten im Zusammenhang mit der Einhaltung …
- FG Münster, 14.07.2004 - 7 K 3336/03
Mit Spekulationsverlusten Kindergeld retten?
- FG Köln, 22.04.2005 - 15 K 7573/01
Kindergeld: Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte des volljährigen …
- FG Hessen, 09.11.2005 - 13 K 3999/04
Grenzbetrag beim Kindergeld
- FG Thüringen, 22.02.2006 - III 801/05
Keine Änderungsmöglichkeit für einen bei der Grenzbetragsberechnung die …
- FG Thüringen, 06.04.2006 - III 1308/04
Kindergeld - Berücksichtigung einer nachgezahlten Ausbildungsbeihilfe
- FG Münster, 29.06.2007 - 14 K 1878/05
Berücksichtigung eines Sperrbetrages nach § 50c Einkommensteuergesetz a.F. …
- FG München, 14.01.2011 - 10 K 3574/08
Ermittlung des Jahresgrenzbetrages des § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- FG Niedersachsen, 08.08.2002 - 11 K 65/99
Kindergeld: Abgrenzung Berufsausbildung von der Berufstätigkeit - Ermittlung des …
- FG Münster, 24.06.2003 - 2 K 4099/01
Auflösung einer Ansparrücklage
- FG Thüringen, 02.07.2003 - III 1390/01
Berücksichtigung einer Ansparrücklage bei der Ermittlung der …
- FG Sachsen, 16.07.2003 - 5 K 2623/02
Kindergeld: Eigene Einkünfte und Bezüge eines in Ausbildung befindlichen …
- FG Sachsen, 26.02.2004 - 5 K 9/01
Familienleistungsausgleich; Kindergeldanspruch bei unentgeltlich ausgeübtem …
- FG Münster, 04.03.2004 - 8 K 2435/02
Waisenrente als Bezug i.S.v. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG
- FG Düsseldorf, 29.04.2004 - 14 K 2210/03
Kindergeld; Einkunftsgrenze; Vertikaler Verlustausgleich; Spekulationsverlust - …
- FG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 1 K 1032/06
Keine rückwirkende Änderung eines bestandskräftigen Bescheides über die Aufhebung …
- FG München, 10.12.2009 - 5 K 3018/09
§ 32 Abs. 4 Satz 2 EStG und dauernde Last
- FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2010 - 4 K 1343/06
Berücksichtigung des Arbeitnehmeranteils zur Versorgungsanstalt des Bundes und …
- FG Sachsen-Anhalt, 27.03.2001 - 4 K 20242/99
Zurechnung der für ein vorangegangenes Kalenderjahr nachgezahlten Halbwaisenrente …
- BFH, 01.02.2002 - VIII B 156/01
- FG Niedersachsen, 25.04.2002 - 10 K 338/96
Zum Anwendungsbereich des § 9a GewStG 1990
- FG Hamburg, 06.05.2002 - I 498/98
Kindergeldanspruch für behindertes Kind
- FG Niedersachsen, 15.05.2002 - 6 K 314/00
Rückwirkende Aufhebung der Kindergeldfestsetzung
- FG Rheinland-Pfalz, 23.05.2002 - 6 K 1410/00
Berücksichtigung von Aufwendungen für einen Personalcomputer bei der Berechnung …
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 511/00
Kindergeld für Auslands-Zivildienst:
- FG Sachsen, 27.05.2004 - 5 K 1103/00
Kosten für Miete und Familienheimfahrten des Kindes sind im Rahmen der …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2665/03
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2005 - 2 K 2744/04
Kindergeld: Ermittlung eines behinderungsbedingten Mehrbedarfs und …
- FG Münster, 27.04.2006 - 8 K 1375/03
Unterhaltsaufwendungen
- FG Bremen, 19.07.2007 - 4 K 69/05
Aufhebung der Gewährung von Kindergeld wegen Überschreitung der …
- FG München, 24.07.2007 - 10 K 2517/07
Minderung der Werbungskosten bei Arbeitgeberleistungen für Fahrten des …
- FG Hessen, 12.11.2009 - 3 K 3701/06
Unterhalt an Lebensgefährtin bei gemeinsamen Kind als außergewöhnliche Belastung
- FG Köln, 21.09.2000 - 7 K 8933/99
Mobilitätshilfe keine anrechenbaren Bezüge
- FG Baden-Württemberg, 12.04.2001 - 9 K 81/00
Aus öffentlichen Kassen gezahlte Jugendhilfeleistungen als "Bezüge" des …
- FG Hessen, 14.12.2001 - 12 K 3568/01
Kindergeld; Ausbildung; Schädlichkeitsgrenze; Einkünfte und Bezüge; Berufsschule; …
- FG München, 25.09.2003 - 15 K 5801/00
Verfassungsmäßigkeit des Familienlastenausgleichs in den Veranlagungszeiträumen …
- FG Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 6 K 165/03
Berücksichtigung von Fahrtkosten zu einer Lernarbeitsgemeinschaft als …
- FG Hessen, 31.10.2005 - 12 K 863/04
Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland - …
- FG München, 10.05.2006 - 10 K 4913/04
Einkünfte-/Bezügegrenze beim Kindergeld
- FG Niedersachsen, 13.12.2011 - 14 K 82/11
Rückforderung von Kindergeld wegen Überschreitens des Grenzbetrags
- FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 4 K 916/11
Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungsträger Ermittlung der …
- FG Sachsen-Anhalt, 22.05.2012 - 4 K 925/11
Abzweigung von Kindergeld an den Grundsicherungsleistungsträger Ermittlung der …
- FG Münster, 13.04.2000 - 2 K 2304/98
Ermittlung der schädlichen Kindeseinkünfte zeitanteilig und nach § 2 Abs. 2 …
- FG Hessen, 15.02.2001 - 3 K 2079/00
Kindergeld; Rückwirkendes Ereignis; Vorläufige Prognose; Werbungskosten; …
- FG München, 12.10.2001 - 9 K 4604/98
Ursächlichkeit der Behinderung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; Eigenen …
- FG Nürnberg, 09.12.2004 - IV 248/03
Anwendung des Zuflussprinzips bei der Ermittlung der eigenen Bezüge des Kindes …
- FG Hamburg, 11.05.2005 - VI 7/03
Baukindergeld nur bei steuerlich zu berücksichtigendem Kind
- FG Nürnberg, 10.03.2010 - 5 K 323/07
§ 3c Abs. 2 EStG bei Aufgabeverlusten und Veräußerungsverlusten nicht …
