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   BFH, 28.07.1999 - X R 38/98   

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https://dejure.org/1999,1284
BFH, 28.07.1999 - X R 38/98 (https://dejure.org/1999,1284)
BFH, Entscheidung vom 28.07.1999 - X R 38/98 (https://dejure.org/1999,1284)
BFH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - X R 38/98 (https://dejure.org/1999,1284)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    AO § 39; EStG § 10e Abs. 1

  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 39; EStG § 10e Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Ablauf des Begünstigungszeitraums - Eigentumsübertragung an Dritten - Steuerpflichtiger - Wohnungseigentum - Lebenslanger Nießbrauch - Wirtschaftlicher Eigentümer - Steuerbegünstigung

  • Judicialis

    AO 1977 § 39; ; EStG § 10e Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO (1977) § 39; EStG § 10e Abs. 1
    Wohneigentumsförderung bei Vorbehaltsnießbrauch

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbegünstigung nach § 10e EStG für den Vorbehaltsnießbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 1
    Eigennutzung; Eigentum; Nießbrauch; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 139
  • BB 1999, 2287
  • DB 1999, 2241
  • BStBl II 2000, 653
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, daß er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (ausführlich zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263, m.w. Rechtsprechungsnachw.; vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 77; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 39 AO 1977 Rz. 33, jeweils m.w.N.; vgl. Schmitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 497, 1361, und Ehlig, DStR 1996, 1629, 1636).

    Das allein reicht jedoch nicht aus (vgl. Schmieszek, a.a.O.; a.A. Ehlig, DStR 1996, 1629, 1634; offengelassen im BFH-Urteil in BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263).

    Denn schuldrechtliche Veräußerungsverbote führen für sich genommen nicht dazu, daß das betroffene Wirtschaftsgut nicht dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (BFH-Urteil in BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263).

  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Abzugsbetrages ist, daß der Steuerpflichtige zivilrechtlicher oder, wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum (§ 39 der Abgabenordnung --AO 1977--) nicht übereinstimmen, wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts ist (ausführlich Senatsurteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, m.w.N.).

    Die hierzu ergangene Rechtsprechung beruht auf der Überlegung, daß der Steuerpflichtige die Herstellungskosten für das Gebäude getragen hatte und damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielte, zu denen neben dem Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus (§ 21 Abs. 2 Alternative 1 EStG i.d.F. vor 1987) auch der Nutzungswert einer fremden Wohnung (§ 21 Abs. 2 Alternative 2 EStG i.d.F. vor 1987) gehörte, die der Steuerpflichtige aufgrund einer gesicherten Rechtsposition unentgeltlich nutzte (vgl. Rechtsprechungsnachweise in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).

    Eine Förderung von nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden Wohnungen auf fremdem Grund und Boden war daher ersichtlich nicht gewollt (Senatsurteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).

  • BFH, 27.11.1996 - X R 92/92

    Wirtschaftliches Eigentum bei Bauten auf fremdem Grund und Boden, wenn vor

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Die in § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 enthaltene Definition des wirtschaftlichen Eigentümers umfaßt eine Mehrzahl ungleichartiger Rechtslagen, die Nichteigentümern eine eigentumsähnliche Rechtsposition verschaffen; die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb die Bildung von Fallgruppen und deren wertende Zuordnung (ausführlich Senatsurteil vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 39 AO 1977 Rz. 39, jeweils m.w.N.).

    Eine Förderung von nicht im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden Wohnungen auf fremdem Grund und Boden war daher ersichtlich nicht gewollt (Senatsurteile in BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944, und in BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97).

  • BFH, 25.08.1993 - XI R 6/93

    Entfällt infolge der Veräußerung der Anteile an der Betriebsgesellschaft die

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Auch das vertraglich vorbehaltene Recht eines Rückerwerbs hindert im Regelfall nicht den Übergang auch des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (BFH-Urteile vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382; vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9).
  • FG Düsseldorf, 30.01.1998 - 18 K 1647/95

    Wohnen im eigenen Haus; Zivilrechtlicher Eigentümer eines Hauses;

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Der erkennende Senat kann sich dieser Auffassung nicht anschließen (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 1998 18 K 1647/95 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1998, 732 --rechtskräftig--; Bundesministerium der Finanzen --BMF--, Schreiben vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887 Tz 5; B. Meyer, Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 10e EStG Anm. 41; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 18. Aufl., § 10e Anm. 41; Lademann, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 10e Rz. 28; vgl. auch zur Eigenheimzulage BMF-Schreiben vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190 Rz. 7).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Aus demselben Grund ergeben sich auch aus dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) für die Auslegung des § 10e EStG keine Folgerungen (ausführlich Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    b) Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, daß er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (ausführlich zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, 394, BStBl II 1999, 263, m.w. Rechtsprechungsnachw.; vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909; Fischer in Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O., § 39 AO 1977 Rz. 77; Schmieszek in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 39 AO 1977 Rz. 33, jeweils m.w.N.; vgl. Schmitz, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1993, 497, 1361, und Ehlig, DStR 1996, 1629, 1636).
  • BFH, 25.01.1996 - IV R 114/94

    1. Gewinnrealisierung bei Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an einem

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Auch das vertraglich vorbehaltene Recht eines Rückerwerbs hindert im Regelfall nicht den Übergang auch des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (BFH-Urteile vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382; vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9).
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Aus demselben Grund ergeben sich auch aus dem Beschluß des Großen Senats vom 30. Januar 1995 GrS 4/92 (BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281) für die Auslegung des § 10e EStG keine Folgerungen (ausführlich Senatsurteil vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 17.06.1998 - XI R 55/97

    Betriebsaufgabegewinn - Übertragung eines Betriebsgrundstückes - Vorweggenommene

    Auszug aus BFH, 28.07.1999 - X R 38/98
    Auch das vertraglich vorbehaltene Recht eines Rückerwerbs hindert im Regelfall nicht den Übergang auch des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber (BFH-Urteile vom 25. August 1993 XI R 6/93, BFHE 172, 91, BStBl II 1994, 23; vom 25. Januar 1996 IV R 114/94, BFHE 180, 57, BStBl II 1997, 382; vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9).
  • BFH, 25.01.2017 - X R 59/14

    Vorbehaltsnießbrauch hindert steuerneutrale unentgeltliche Übertragung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (s. z.B. Senatsurteil vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II.2.a und b, m.w.N.).

    Unerheblich ist, dass der Vorbehaltsnießbrauch auf Lebenszeit der Nießbraucherin M bestellt wurde, da damit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II.2.c; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, unter II.2.a, und vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225, unter II.1.d).

  • BFH, 05.07.2018 - VI R 67/15

    Kein wirtschaftliches Eigentum eines Sondernutzungsberechtigten

    Das im Übertragungsvertrag vom Januar 2011 für bestimmte Fälle vereinbarte Rückkaufsrecht des Klägers (z.B. für den Fall der Veräußerung der eigenen Wohneinheit der T ohne Zustimmung des Klägers) steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil die Rückübertragung des Eigentums nicht --wie für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums erforderlich-- allein vom Willen und Verhalten des Klägers abhängt (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009 IV R 3/07, BFHE 226, 62, BStBl II 2010, 182, II.3.a), der Kläger in diesem Fall zum Wertersatz verpflichtet wäre und das schuldrechtlich vorbehaltene Recht eines Rückerwerbs den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums nicht hindert (BFH-Urteile in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, II.2.c, und vom 25. Januar 2017 X R 59/14, BFHE 257, 227, Rz 35, m.w.N.).
  • FG Münster, 20.09.2019 - 11 K 4132/15

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen führen die Vereinbarung eines

    Der Vorbehaltsnießbraucher ist bezogen auf ein Grundstück nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche und tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen - lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden - Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Hat der Nießbraucher weder die Möglichkeit, sich selbst den Substanzwert des Grundstücks zu eigen zu machen, noch sonst die Möglichkeit, über die ihm als Nießbraucher zustehenden Rechte hinaus vergleichbar einem Eigentümer nach Belieben mit dem Grundstück zu verfahren, trägt er nicht das wirtschaftliche Risiko einer Wertminderung und nimmt er nicht an Wertsteigerungen teil, so kommt ohne Hinzutreten weiterer Umstände die Annahme wirtschaftlichen Eigentums des Nießbrauchers nicht in Betracht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Rückfallklausen, die - wie im Streitfall - nur unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass der Nießbraucher die Grundstücke zurückerhält, hindern den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber nicht (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 05.07.2018 VI R 67/15, BFHE 262, 108, BStBl II 2018, 798; BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Zudem genügt eine Regelung, die beinhaltet, dass ein Nießbraucher einer Verfügung des zivilrechtlichen Eigentümers über ein Grundstück zustimmen muss, selbst dann nicht zur Begründung wirtschaftlichen Eigentums, wenn bei der Nichteinhaltung dieser Vorgabe ein Rücknahmerecht des Nießbrauchers vereinbart wird, da die Rückübertragung auch insoweit von einer Bedingung, dem Eintritt eines künftigen Ereignisses und von der Ausübung eines sodann bestehendes Rechts abhängt (vgl. u.a. auch BFH-Urteil vom 28.07.1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).

    Unerheblich ist auch die Bestellung des Nießbrauchs auf die Lebenszeit des Nießbrauchers --der Klägerin--, da damit bei einem neu errichteten Einfamilienhaus und somit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. c, zum Vorbehaltsnießbrauch).

  • BFH, 28.03.2007 - IX R 37/05

    Anschaffung einer Wohnung mit Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums;

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Vorbehaltsnießbraucher nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen --lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden-- Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das nießbrauchsbelastete Grundstück ausübt (z.B. BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. b).

    Schuldrechtliche Veräußerungsverbote, auch wenn sie durch eine Auflassungsvormerkung gesichert sind, hindern nach neuerer Rechtsprechung des BFH nicht, dass das betroffene Wirtschaftsgut dem rechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteile in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653).

    Auch ein zusätzlich vertraglich vereinbartes Rückforderungsrecht im Falle des Vorversterbens der übernehmenden Person hängt vom Eintritt eines künftigen Ereignisses und von der Ausübung eines sodann bestehenden Rechts ab und ist daher --abhängig von diesen Eventualitäten-- nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 17. Juni 1998 XI R 55/97, BFH/NV 1999, 9, und in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, m.w.N.; P. Fischer in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, § 39 AO Rz 78a).

  • FG Münster, 12.06.2015 - 4 K 4110/13

    Entstehung einer Entnahme durch die Übertragung einer auf einem

    Vielmehr muss der Nießbraucher das wirtschaftliche Risiko einer Wertminderung tragen und an Wertsteigerungen teilnehmen, was nicht der Fall ist, wenn er weder die Möglichkeit hat, sich selbst den Substanzwert des Grundstücks zu eigen zu machen noch sonst vergleichbar einem Eigentümer nach Belieben mit dem Grundstück zu verfahren (BFH-Urteil vom 28.7.1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653 m.w.N.).

    Hierbei handelt es sich um ein rein schuldrechtliches Veräußerungsverbot, das für sich genommen keine Änderung der wirtschaftlichen Zurechnung bewirken kann (vgl. BFH-Urteil vom 28.7.1999 X R 38/98, BStBl II 2000, 653).

  • FG Köln, 17.03.2010 - 7 K 3890/08

    Wirtschaftliches Eigentum des Vorbehaltsnießbrauchers

    Der Vorbehaltsnießbraucher eines Grundstücks ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nur dann wirtschaftlicher Eigentümer, wenn sich seine rechtliche oder tatsächliche Stellung gegenüber dem zivilrechtlichen Eigentümer des Grundstücks von der normalen, lediglich eine Nutzungsbefugnis vermittelnden Position eines Nießbrauchers so deutlich unterscheidet, dass er die tatsächliche Herrschaft über das mit dem Nießbrauch belastete Grundstück ausübt (vgl. BFH-Urteile vom 25. Februar 2009 IX R 3/07, BFH/NV 2009, 1251, vom 28. November 2007 IX R 27/07, BFHE 220, 573, BStBl. II 2008, 349; vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht geeignet, dem Nießbraucher die tatsächliche Sachherrschaft über das Grundstück für die gewöhnliche Nutzungsdauer zu vermitteln (vgl. BFH-Urteile vom 28. März 2007 IX R 37/05, BFH/NV 2007, 1891 und vom 28. Juli 1999 X R 38/99, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653; insgesamt auch Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Auflage 2009, § 39 Rn 24).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Verpflichtungen nur für die Dauer des vorbehaltenen und gegebenenfalls hinsichtlich der Lebensgefährtin des Klägers erweiterten Nießbrauchs, nicht aber für die gesamte gewöhnliche Nutzungsdauer des Grundstücks bestehen (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl. II 2000, 653).

  • FG Niedersachsen, 20.06.2007 - 2 K 562/05

    Betriebsaufspaltung durch Nießbrauchsvorbehalt an GmbH-Anteile; Veräußerung eines

    Unerheblich ist auch die Bestellung des Nießbrauchs auf die Lebenszeit des Nießbrauchers der Klägerin, da damit bei einem neu errichteten Gebäude und somit bei einem Wirtschaftsgut mit längerer Lebensdauer nicht der Ausschluss des Eigentümers für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Objekt verbunden ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 - III R 50/01, BStBl II 2005, 80; BFH in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, unter II. 2. c, zum Vorbehaltsnießbrauch).
  • BFH, 06.12.2002 - III B 58/02

    Nießbrauchsvorbehalt, wirtschaftliches Eigentum

    Danach geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).

    Diese Rechtsausführungen des IV. Senats sind durch spätere Entscheidungen des BFH bestätigt worden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und in BFH/NV 2002, 469).

  • BFH, 24.06.2004 - III R 42/02

    Wirtschaftliches Eigentum - Wohnungsrecht

    Die Anwendung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 erfordert deshalb nach der Rechtsprechung die Bildung von Fallgruppen und "deren wertende Zuordnung" (BFH-Urteile vom 27. November 1996 X R 92/92, BFHE 182, 104, BStBl II 1998, 97; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und vom 14. Mai 2002 VIII R 30/98, BFHE 199, 181, BStBl II 2002, 741).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

  • FG Münster, 16.05.2013 - 2 K 577/11

    Zurechnung, Nießbrauch, Surrogat

  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

  • FG Baden-Württemberg, 18.05.2011 - 1 K 2558/09

    Aufhebung von Eigenheimzulage nach Rückübertragung einer Eigentumswohnung an die

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2008 - 6 K 923/06

    Innehaben des wirtschaftlichen Eigentums der Kommunen an Aktien eines

  • FG Köln, 19.01.2005 - 11 K 844/04

    Steuerliche Anerkennung einer vermögensverwaltend tätigen

  • FG Niedersachsen, 10.08.2005 - 12 K 420/01

    Beginn des Eigenheimzulage-Förderzeitraumes bei später eintretender

  • FG Münster, 17.05.2023 - 14 K 3421/20

    Einkommensteuer - Ist die Einmalzahlung zur Abgeltung von Versorgungsbezügen der

  • FG Niedersachsen, 10.08.2005 - 12 K 421/01

    Beginn des Eigenheimzulage-Förderzeitraumes bei später eintretender

  • FG Münster, 26.08.2008 - 1 K 3132/04

    Gewährung von Eigenheimzulage für den Anbau eines Wintergartens an eine von der

  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2001 - 5 K 1876/99

    Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht?

  • FG Baden-Württemberg, 26.01.2000 - 2 K 258/98

    Vorbesitzzeit als Voraussetzung für eine Rücklage nach § 6b EStG

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