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   BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99   

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https://dejure.org/2000,2512
BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99 (https://dejure.org/2000,2512)
BFH, Entscheidung vom 09.11.2000 - IV R 60/99 (https://dejure.org/2000,2512)
BFH, Entscheidung vom 09. November 2000 - IV R 60/99 (https://dejure.org/2000,2512)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Forstwirtschaftlicher Teilbetrieb - Unentgeltliche Übetragung - Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG a.F.

  • Judicialis

    EStG a.F. § 14; ; EStG a.F. § 16 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (a.F.) § 14, § 16 Abs. 4
    Veräußerungsfreibetrag bei Aufgabe eines Restbetriebs

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG a.F. § 14, § 16 Abs. 4
    Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG bei (Teil-) Betriebsaufgabe - Aufteilung des Freibetrags beim Zusammenfallen einer Teilbetriebsaufgabe mit einer (anderen) unentgeltlichen Teilbetriebsübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 4
    Freibetrag; Landwirtschaft; Veräußerungsgewinn

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 193, 433
  • BB 2001, 33
  • BB 2001, 972
  • DB 2001, 20
  • BStBl II 2001, 101
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.04.1980 - IV R 99/78

    Bei Veräußerung eines Teilbetriebes bestimmt sich der "entsprechende" Teil des

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
    Unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 17. April 1980 IV R 99/78 (BFHE 131, 38, BStBl II 1980, 642) trägt das FA vor, Sinn und Zweck des § 16 Abs. 4 EStG sei es, den Freibetrag nur dann in voller Höhe zu gewähren, wenn die stillen Reserven aller Teilbetriebe in einem Zug realisiert würden.

    Wird ein Teilbetrieb veräußert oder aufgegeben (§ 14 i.V.m. § 16 Abs. 1 Nr. 1 oder Abs. 3 EStG a.F.), so bestimmt sich der "entsprechende Teil" des Freibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG grundsätzlich nach dem Verhältnis des bei der Veräußerung des Teilbetriebs tatsächlich entstandenen Gewinns zu dem bei einer Veräußerung des ganzen Betriebs erzielbaren (fiktiven) Gewinn (Senatsurteil in BFHE 131, 38, BStBl II 1980, 642).

    b) Im Anschluss an das Urteil des Senats in BFHE 131, 38, BStBl II 1980, 642 wird im Schrifttum einhellig die Auffassung vertreten, dass der Steuerpflichtige, der nach der Veräußerung oder Aufgabe eines Teilbetriebs den Restbetrieb veräußert oder aufgibt, den vollen Freibetrag erhält, da dann der verbleibende Betriebsteil (wieder) zu einem ganzen Betrieb geworden ist (Blümich/Stuhrmann, Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 451; Erdweg in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, 21. Aufl., § 16 EStG Anm. 468; Gänger in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 258; Lademann/Söffing, Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. 440 a.E.; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rn. G 7; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl. 1995 § 16 Rn. 576).

  • FG Niedersachsen, 02.07.1999 - IX 84/96

    Gewährung des Veräußerungsfreibetrages bei Veräußerung einer

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1122 veröffentlicht.
  • BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63

    Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
    Zweck des durch die Rechtsprechung eingeräumten (grundlegend: Entscheidung des Großen Senats des BFH vom 13. November 1963 GrS 1/63 S, BFHE 78, 315, BStBl III 1964, 124) und von der Finanzverwaltung übernommenen Verpächterwahlrechts (R 139 Abs. 5 der Einkommensteuer-Richtlinien) ist es gerade, den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung zur Disposition des Steuerpflichtigen zu stellen.
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich, wovon die Beteiligten übereinstimmend ausgehen, ursprünglich tatsächlich um zwei Teilbetriebe, d.h. zwei mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattete, organisch geschlossene, für sich allein lebensfähige Teile eines land- und forstwirtschaftlichen Gesamtbetriebs handeln konnte (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BFHE 189, 465, BStBl II 2000, 123 zu V.2.a der Entscheidungsgründe), oder ob --wozu der Senat neigt-- mit der Verpachtung des landwirtschaftlichen Teils der für die Annahme von Teilbetrieben erforderliche Zusammenhang zwischen den beiden Nutzungen unterbrochen wurde und dadurch zwei eigenständige Betriebe entstanden sind.
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus BFH, 09.11.2000 - IV R 60/99
    e) Dieser Wertung widerspricht auch nicht das Urteil des Senats vom 6. September 2000 IV R 18/99, wonach der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils nicht tarifbegünstigt ist, wenn aufgrund einheitlicher Planung und in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen der Personengesellschaft ohne Aufdeckung stiller Reserven aus dem Betriebsvermögen der Gesellschaft ausgeschieden sind.
  • BFH, 16.11.2017 - VI R 63/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs durch Übertragung sämtlicher

    b) Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, m.w.N.).
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 66/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    b) Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (Senatsurteil in BFHE 260, 138, Rz 17; BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, m.w.N.).
  • BFH, 09.11.2011 - X R 60/09

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft bei vorheriger

    Dementsprechend ist ein Gesamtplan zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorliegen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankommt (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101; Fischer in HHSp, § 42 AO Rz 366; Förster/Schmidtmann, StuW 2003, 114, 120); die Teilschritte haben insoweit eine eigenständige Funktion (vgl. Offerhaus, Festschrift Spindler, Steuerrecht im Rechtsstaat, 2011, 677, 678; ders., FR 2011, 878, 879).
  • BFH, 17.05.2018 - VI R 73/15

    Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs - Verpächterwahlrecht bei Realteilung

    Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (Senatsurteil in BFHE 260, 138, Rz 17, und BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, m.w.N.).
  • BFH, 30.05.2007 - IV B 93/06

    Unterbrechung des für die Annahme von Teilbetrieben innerhalb des land- und

    Zwar verweist der Kläger dazu auf die BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 1248 und vom 9. November 2000 IV R 60/99 (BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101); er rügt jedoch lediglich, dass das FG nicht alle bedeutsamen Umstände erfasst und gegen die Denkgesetze verstoßen habe, weil die von der Landwirtschaftsverwaltung vergebene Betriebsnummer --entgegen der Auffassung des FG-- personen- und nicht betriebsbezogen sei.

    aa) Die angefochtene Entscheidung weicht vom Urteil des BFH in BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101 nicht ab.

    Denn der Senat ist lediglich von einer Unterbrechung, nicht von einer Beendigung des für die Annahme von Teilbetrieben erforderlichen Zusammenhangs durch die Verpachtung ausgegangen (BFH-Urteil in BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101, unter 2.a der Gründe).

  • FG Münster, 29.09.2020 - 6 K 1176/17

    Steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten aus der Veräußerung von sog.

    Dementsprechend ist ein Gesamtplan zu verneinen, wenn wirtschaftliche Gründe für die einzelnen Teilschritte vorliegen und es dem Steuerpflichtigen gerade auf die Konsequenzen dieser Teilschritte ankommt (vgl. BFH, Urteil vom 09.11.2000 - IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101; BFH, Urteil vom 09.11.2011 - X R 60/09, BFHE 236, 29; BStBl II 2012, 638; Fischer, in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 42 Rn. 366; Förster/Schmidtmann, StuW 2003, 114, 120); die Teilschritte haben insoweit eine eigenständige Funktion (vgl. Offerhaus, Festschrift Spindler, Steuerrecht im Rechtsstaat, 2011, 677, 678; Spindler, FR 2011, 878, 879).

    Dem Kläger kam es somit, abweichend von den Grundsätzen der Gesamtplanrechtsprechung, gerade auf die Konsequenzen der Teilschritte an (vgl. hierzu BFH, Urteil vom 09.11.2000 - IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101; BFH v. 09.11.2011 - X R 60/09, BFHE 236, 29; BStBl II 2012, 638).

  • BFH, 21.12.2016 - IV R 45/13

    Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten - Zeitpunkt der Aufgabe

    Denn eigenbetrieblich genutzte land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen, die nach der Übertragung, Veräußerung oder Entnahme von land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen verblieben, bildeten nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433, BStBl II 2001, 101) einen vollständigen Betrieb.
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 62/99

    LuF-Betrieb - Teilbetrieb

    b) Ein Teilbetrieb ist ein mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter, organisch geschlossener Teil des Gesamtbetriebs, der für sich allein lebensfähig ist (vgl. Senatsurteil vom 9. November 2000 IV R 60/99, BStBl II 2001, 101, m.w.N.).
  • BFH, 28.08.2001 - VIII B 54/01

    Ansparrücklage - Neugründung des Betriebs durch vorweggenommene Erbfolge?

    Dementsprechend tritt der Erwerber im Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 EStDV auch hinsichtlich aller weiteren betrieblichen Merkmale in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers ein; das gilt insbesondere auch für alle die Rücklagenbildung betreffenden Umstände, soweit sie an das Betriebsvermögen des übergegangenen Betriebs anknüpfen (vgl. dazu näher --zur Besitzzeitanknüpfung i.S. von § 6b EStG-- BFH-Urteile vom 24. März 1992 VIII R 48/90, BFHE 168, 521, BStBl II 1993, 93, unter 2. b bb bbb der Gründe, und vom 7. November 2000 VIII R 27/98, BFHE 193, 549, BFH/NV 2001, 263, unter II. 2. a der Gründe, m.w.N.).
  • FG München, 12.03.2003 - 1 K 1243/02

    Freibetrag bei Aufgabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs unter

    Es sei daher entsprechend dem Urteil des BFH vom 09.11.2000 IV R 60/99 (BStBl II 2001, 101) von zwei selbständigen Betrieben auszugehen mit der Folge, dass der Freibetrag nach § 14a Abs. 1 EStG von 150.000 DM nicht zu kürzen sei.

    Dabei kann auch dahingestellt bleiben, ob mit der Verpachtung der landwirtschaftlichen Nutzflächen der für die Annahme von Teilbetrieben erforderliche Zusammenhang zwischen beiden Nutzungen unterbrochen wurde und dadurch zwei eigenständige Betriebe entstanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 09.11.2000 IV R 60/99, BFHE 193, 433 , BStBl II 2001, 101 zu § 16 Abs. 4 EStG ).

  • BFH, 30.12.2004 - IV B 57/04

    Betriebszerschlagung

  • FG Baden-Württemberg, 20.06.2017 - 6 K 2976/13

    Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung i.S.d. § 42 AO bei

  • FG Münster, 02.12.2008 - 13 K 5208/06

    Rechtmäßigkeit einer rückwirkenden Versagung des Freibetrages gem. § 14a Abs. 4

  • FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 28/22

    Einkommensteuer: Zur Unentgeltlichkeit i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG -

  • FG München, 24.07.2014 - 15 K 2464/11

    Bei Aufgabe eines ruhenden Gewerbebetriebs keine Anwendung der

  • FG Köln, 24.03.2011 - 10 K 473/08

    Versteuerung eines Mitunternehmeranteils mit der Tarifvergünstigung i.S.d. § 34

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