Rechtsprechung
   BFH, 13.12.2000 - X R 69/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2589
BFH, 13.12.2000 - X R 69/97 (https://dejure.org/2000,2589)
BFH, Entscheidung vom 13.12.2000 - X R 69/97 (https://dejure.org/2000,2589)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - X R 69/97 (https://dejure.org/2000,2589)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,2589) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Wohnung - Überlassung - Unentgeltlichkeit - Angehörige - Zinsloses Darlehen - Wohnungsüberlassung

  • Judicialis

    EStG § 10h

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10h
    Unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Angehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Keine unentgeltliche Wohnungsüberlassung bei zinslosem Darlehen

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10h S 2 Nr 1, EStG § 10h S 2 Nr 4, EStG § 12 Nr 2
    Angehörige; Bauantrag; Darlehen; Unentgeltliche Überlassung; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 143
  • NZM 2002, 37 (Ls.)
  • BB 2001, 1030
  • BStBl II 2001, 596
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 31.07.2001 - IX R 9/99

    Eigenheimzulage für unentgeltliche Wohnungsüberlassung

    Ist dementsprechend eine Gegenleistung gleich welcher Art und Höhe förderungsschädlich (vgl. Blümich/Erhard, Eigenheimzulagengesetz, § 4 Rz. 24; Handzik/Meyer, Die Eigenheimzulage, 4. Aufl. 2001, Rz. 189; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl. 2001, § 4 Rz. 27 a.E.; Hausen/Kohlrust-Schulz, Die Eigenheimzulage, Rz. 187; Risthaus, Eigenheimzulagengesetz und Anwendungserlaß, 1998, § 4 EigZulG Tz. 10; Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 10. Februar 1998, BStBl I 1998, 190, 194 Rz. 26, sowie zu § 10h des Einkommensteuergesetzes --EStG--: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596; aufhebend Urteil des Hessischen FG in EFG 1997, 800; Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 8; Kleeberg, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 10h Rdnr. B12; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 10h Rz. 15), so kann die Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung --entgegen der Ansicht des FG und der Kläger-- nicht allein aus dem Fehlen synallagmatischer Vertragsbeziehungen, also eines Gegenseitigkeitsverhältnisses im zivilrechtlichen Sinne, hergeleitet werden.

    In diesem Sinne versteht der erkennende Senat auch die Ausführungen des X. Senats zur Vorgängerregelung des § 10h EStG (BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596, unter 2. b bb).

    Für die vorstehende Auffassung spricht auch, dass die bisherige Regelung des § 10h EStG in § 4 Satz 2 EigZulG ohne Änderung der Rechtslage übernommen werden sollte (vgl. Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl. 1999, S. 637, unter 5.2.3.; Wacker, a.a.O., § 4 Rz. 27; Wilde, Eigenheimzulagengesetz, 1998, § 4 Rz.18; Hausen/Kohlrust-Schulz, a.a.O., Rz. 189; im Ergebnis auch BMF-Schreiben in BStBl I 1998, 190 Tz. 26; a.A. Urban, Die steuerliche Förderung des Wohnungsbaus, 1998, Rdn. 513; Hildesheim, Eigenheimzulage, 2000, Rn. 78).Damit wollte der Gesetzgeber nur solche Maßnahmen als "unentgeltlich" erbracht begünstigen, zu denen die Angehörigen keinen --wie auch immer gearteten-- finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596).

    Demgemäß kann auch bei Gewährung eines zinsverbilligten Darlehens durch einen Wohnungsnutzer an den Wohnungseigentümer in Höhe einer (möglichen) Zinsermäßigung jedenfalls dann eine --die Förderung nach § 4 Satz 2 EigZulG ausschließende-- Gegenleistung vorliegen, wenn das Darlehen in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung steht (vgl. zu § 10h EStG: BFH in BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596; Paus, Steuerliche Förderung unentgeltlich überlassener Wohnungen, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 1992, 196, 199; Schmidt/Drenseck, a.a.O., § 10h Rz. 8; Stephan, a.a.O., S. 375; ders. in Littmann/Bitz/Pust, Einkommensteuergesetz, § 10h Rn. 9; Stuhrmann in Bordewin/Brandt, a.a.O., § 10h Rz. 15; Kleeberg, in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 10h Rdnr. B 12).

  • BFH, 11.07.2007 - IX B 94/07

    "Unentgeltliche" Wohnungsüberlassung i.S. des § 4 Satz 2 EigZulG; Vorliegen einer

    Ohne diese Rechtsprechung zu zitieren, aber entsprechend diesen Grundsätzen und auf der Basis des vom erkennenden Senat in BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77, benannten BFH-Urteils vom 13. Dezember 2000 X R 69/97 (BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596) hat das FG die Gegenleistung der Eltern des Klägers (als Eigentümer der Alt- wie der Neubau-Wohnung) für die Nutzung der Neubauwohnung darin gesehen, dass diese die Altbauwohnung dem Kläger (und seiner Familie) zur Nutzung überlassen haben.
  • FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 1794/03

    Unentgeltlichkeit der Wohnungsüberlassung????

    Der Gesetzgeber wollte nur solche Maßnahmen als unentgeltlich erbracht begünstigen, zu denen die Angehörigen keinen - wie auch immer gearteten - finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag für die Wohnungsüberlassung leisten (BFH-Urteil IX R 9/99 vom 31. Juli 2001, BStBl II 2002, 77 mit weiteren Nachweisen und Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BStBl II 2001, 596 ).
  • BFH, 18.03.2003 - X B 85/02

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

    In diesem Sinn hätten sich die Kläger hier mit der bisherigen Rechtsprechung des BFH zum Tatbestandsmerkmal "voll unentgeltlich" i.S. des § 10h Satz 2 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes auseinander setzen müssen (vgl. BFH-Urteile vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BFHE 194, 143, BStBl II 2001, 596; vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481, BStBl II 2002, 77 zu § 4 Satz 2 des Eigenheimzulagengesetzes als Nachfolgeregelung).
  • FG Niedersachsen, 17.06.2008 - 12 K 252/05

    Anspruch auf Festsetzung einer Eigenheimzulage und Kinderzulage; Gewährung einer

    Schädlich ist allerdings die Einräumung eines zinslosen Darlehens und die Übernahme von Bauzinsen im sachlichen Zusammenhang mit der Wohnungsüberlassung (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 69/07, BStBl. II 2001, 596).
  • FG Sachsen, 12.05.2004 - 6 K 2037/03

    Eigenheimzulage des übernehmenden Ehegatten bei Hinzuerwerb des

    Denn es ist nicht ersichtlich, daß die Klägerin einen finanziellen oder wirtschaftlichen Beitrag gerade für die Wohnungsüberlassung leistete (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Juli 2001 IX R 9/99, BFHE 196, 481 , BStBl II 2002, 77), der mit ihr in sachlichem Zusammenhang steht (vgl. BFH-Urteil vom 13. Dezember 2000 X R 69/97, BFHE 194, 143 , BStBl II 2001, 596).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht