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   BFH, 29.11.2000 - X R 13/99   

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https://dejure.org/2000,2925
BFH, 29.11.2000 - X R 13/99 (https://dejure.org/2000,2925)
BFH, Entscheidung vom 29.11.2000 - X R 13/99 (https://dejure.org/2000,2925)
BFH, Entscheidung vom 29. November 2000 - X R 13/99 (https://dejure.org/2000,2925)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Grundförderbeträge - Nachholung des Abzugs - Wohnung - Trennung der Eheleute

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 3; ; EStG § 10e Abs. 4; ; EStG § 25; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 26a; ; EStG § 26b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 3, 4 § 25 § 26 Abs. 1 § 26a § 26b
    Nachholung von Grundförderbeträgen nach § 10 e EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 3, EStG § 10e Abs 4
    Ehegatten; Nachholung; Objektverbrauch; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 194, 93
  • NZM 2001, 1092 (Ls.)
  • BB 2001, 457
  • BB 2001, 458
  • DB 2001, 464
  • DB 2001, 465
  • BStBl II 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 15.11.1995 - X R 59/95

    Instandsetzungsaufwendungen für eine unentgeltlich erworbene Wohnung weder nach §

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 13/99
    Das ist bei Alleineigentum nur der Eigentümer-Ehegatte, bei gemeinschaftlichem Eigentum jeder Ehegatte nach Maßgabe seines Miteigentumsanteils (vgl. Senatsurteil vom 15. November 1995 X R 59/95, BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10e EStG Rz. 34).

    Bei einer Zusammenveranlagung ist es für die Inanspruchnahme der Förderung allerdings unerheblich, wer die Abzugsvoraussetzungen erfüllt, weil die Ehegatten hinsichtlich des Abzugs "wie Sonderausgaben" gemäß § 26b EStG als ein Steuerpflichtiger behandelt werden (vgl. Senatsurteil in BFHE 179, 286, BStBl II 1996, 356).

  • BFH, 22.04.1980 - VIII R 62/78

    Erhöhte Absetzung - Nachholung der erhöhten Absetzung - Zweifamilienhaus

    Auszug aus BFH, 29.11.2000 - X R 13/99
    a) Für die Nachholungsregelung in § 7b Abs. 4 EStG 1971 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) die Ansicht der Finanzverwaltung geteilt, dass erhöhte Absetzungen nur dann nachholbar seien, wenn die Voraussetzungen für die erhöhten Absetzungen auch im Jahr der Nachholung vorlägen; nicht erforderlich sei dagegen, dass diese Voraussetzungen während das ganzen Jahres der Nachholung gegeben seien (Urteil vom 22. April 1980 VIII R 62/78, BFHE 131, 202, BStBl II 1980, 688).
  • BFH, 26.02.2002 - X R 45/00

    Grundförderung nach § 10 e EStG; Nachholung des Abzugs

    Die Befugnis, den Abzug nicht ausgenutzter Grundförderbeträge nach § 10e Abs. 1 und 2 EStG innerhalb des Abzugszeitraums nachzuholen, hängt nicht davon ab, dass der Steuerpflichtige im Jahr der Nachholung noch zur Inanspruchnahme eines Abzugsbetrags berechtigt ist (Bestätigung des BFH-Urteils vom 29. November 2000 X R 13/99, BFHE 194, 93, BStBl II 2002, 132).

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 29. November 2000 X R 13/99 (BFHE 194, 93, BFH/NV 2001, 531) in Übereinstimmung mit einem Teil des Schrifttums (z.B. Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl. 2001, § 10e Rz. 101; Blümich/Erhard, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 10e EStG Rz. 361; Stephan in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 10e EStG Rz. 88a) zu § 10e Abs. 3 Satz 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 1992 (StÄndG 1992) entschieden, dass weder aus dem Wortlaut der Vorschrift noch aus dem mit der Nachholungsregelung verfolgten Zweck hergeleitet werden könne, der Steuerpflichtige dürfe den Abzug der Förderbeträge nur nachholen, wenn auch im Jahr der Nachholung noch alle Voraussetzungen für deren Inanspruchnahme erfüllt seien.

  • FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 3441/08

    Eigenheimzulage für eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union

    Ehegatten, bei denen -wie bei den Klägern- die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen ( § 6 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EigZulG); das gilt nicht nur, wenn die Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden ( § 26b EStG), sondern auch --wie im Streitfall-- bei getrennter Veranlagung (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2000 X R 13/99, BFHE 194, 93, BStBl II 2002, 132, zu § 10e EStG).
  • BFH, 18.07.2001 - X R 16/99

    Einkommensteuer - Abzugsbeträge - Wirtschaftlicher Eigentümer - Zivilrechtlicher

    Nicht ausgenutzte Abzugsbeträge sind solche, die dem Steuerpflichtigen zugestanden haben, die er im betreffenden Jahr aber nicht geltend gemacht hat oder die sich steuerlich nicht ausgewirkt haben (Senatsurteil vom 29. November 2000 X R 13/99 BFHE 194, 93, BFH/NV 2001, 531, unter II. 1. d) oder die das FA zu Unrecht abgelehnt hat.
  • BFH, 14.05.2003 - X R 35/99

    Wohneigentumsförderung; Anschaffung vom Alleineigentümer-Ehegatten;

    Abzugsberechtigter ist aber (nur) der Eigentümer (Senatsentscheidungen vom 29. November 2000 X R 13/99, BFHE 194, 93, BStBl II 2002, 132; vom 13. Dezember 2000 X R 93/98, BFHE 194, 147, BStBl II 2001, 237).
  • FG München, 07.05.2002 - 12 K 3291/00

    Aufteilung der Kosten für ein Arbeitszimmer

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