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   BFH, 05.09.2001 - X R 50/99   

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https://dejure.org/2001,1762
BFH, 05.09.2001 - X R 50/99 (https://dejure.org/2001,1762)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2001 - X R 50/99 (https://dejure.org/2001,1762)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2001 - X R 50/99 (https://dejure.org/2001,1762)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Höchstbemessungsgrundlage - Grundförderung - Einkommensteuer - Herstellung einer eigengenutzten Wohnung

  • Judicialis

    FördG § 7 Abs. 1 Satz 1; ; FördG § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; EStG § 10 e Abs. 1; ; EStG § 10 e Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kumulationsverbot bei der Wohneigentumsförderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Begünstigung nach § 7 FördG für Bau eigengenutzter Wohnung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FördG § 7 Abs 1
    Fertigstellung; Fördergebiet; Gebäude; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 524
  • NJW 2002, 2976 (Ls.)
  • NZM 2002, 308 (Ls.)
  • BB 2001, 2519 (Ls.)
  • BB 2002, 711
  • DB 2001, 2531
  • BStBl II 2002, 14
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 13.06.1969 - III 17/65

    Abgrenzung zwischen wie Grundvermögen und wie bewegliches gewerbliches

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    Sie tragen im Wesentlichen vor, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung werde als Gebäude ein Bauwerk bezeichnet, das durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewähre, fest mit dem Grund und Boden verbunden sowie von Beständigkeit und standfest sei (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juni 1969 III 17/65, BFHE 96, 57, BStBl II 1969, 517).
  • FG Sachsen, 09.06.1999 - 1 K 138/98

    Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten nach §

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 972 veröffentlicht.
  • BFH, 04.12.1979 - VIII R 188/78

    Ausbau - Baumaßnahme - Errichtung eines Gebäudes - Bauabschnitt

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    Ausbauten und Erweiterungen an einem Gebäude oder an einer Wohnung i.S. der §§ 7b Abs. 2 und 10e Abs. 2 EStG sind nur solche Baumaßnahmen, die in einem gegenüber der Gebäudeerrichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (BFH-Urteil vom 4. Dezember 1979 VIII R 188/78, BFHE 129, 365, BStBl II 1980, 203; zustimmend hierzu Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 199, und Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 2 Rz. 30).
  • BFH, 17.04.1996 - X R 29/93

    Anforderungen an die steuerliche Begünstigung von Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    In demselben Sinne hat der Senat durch Urteil vom 17. April 1996 X R 29/93 (BFH/NV 1996, 805, m.w.N.) entschieden, dass nach § 10e Abs. 2 EStG nur die Herstellungskosten für den Ausbau oder die Erweiterung einer schon vorhandenen Wohnung begünstigt sind; die Herstellungskosten für die Wohnung selbst fallen unter die Grundförderung gemäß § 10e Abs. 1 EStG, sie gehören deshalb nicht, auch nicht teilweise --etwa in Höhe eines Restwerts-- zu den nach § 10e Abs. 2 EStG begünstigten Herstellungskosten eines Anbaus.
  • BFH, 15.03.1990 - IV R 30/88

    Erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG kann auch der Pächter für Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    Hiermit stimmt überein, dass es sich bei einem Ausbau oder einer Erweiterung i.S. von § 7b Abs. 2 EStG jeweils um ein selbständiges, vom bisherigen Gebäude unabhängiges Objekt handelt (BFH-Urteil vom 15. März 1990 IV R 30/88, BFHE 160, 244, BStBl II 1990, 623, m.w.N. der Rechtsprechung).
  • FG Brandenburg, 17.09.1997 - 2 K 510/97
    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 50/99
    b) Entgegen der Auffassung der Kläger erfasst § 7 Abs. 1 FördG schon nach seinem Wortlaut ("an" einem Gebäude) nur Aufwendungen für Herstellungsarbeiten an einem bereits vorhandenen, d.h. fertiggestellten Gebäude, nicht aber --wie im Streitfall geltend gemacht-- Aufwendungen für die der Fertigstellung des Gebäudes dienenden Baumaßnahmen (ebenso FG des Landes Brandenburg, Urteil vom 17. September 1997 2 K 510/97 E, EFG 1998, 48; Finanzministerium Brandenburg, Erlass vom 19. März 1996, 34 -S 1988- 14/96, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 1996, 1087; Kaligin in Lademann, Einkommensteuergesetz, § 7 FördG Rz. 5 ff.; Roland/Masuch in Bordewin/Brandt, Einkommensteuergesetz, § 7 FördG Rz. 1; Stuhrmann in Blümich, Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz, § 7 FördG Rz. 12; Diemel-Metz, DStR 1996, 1641).
  • FG Thüringen, 14.06.2000 - III 1418/99

    Zeitpunkt der Fertigstellung eines Gebäudes i.S. des § 7 FördG

    X R 50/99).

    X R 50/99).

    X R 50/99) und gerade nicht darin, wie im Streitfall Neubauten zusätzlich zu fördern.

    Die Revision wird zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO ), zumal bereits ein vergleichbares Verfahren beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen: X R 50/99 anhängig ist.

  • FG Berlin-Brandenburg, 08.03.2012 - 9 K 9009/08

    Nichtanerkennung eines nicht fremdüblich vereinbarten und durchgeführten

    b.) Der Beklagte hat ferner bei der Durchführung der Einkommensteuerveranlagungen 1998 bis 2003 auch zu Recht keine Abzugsbeträge für Herstellungskosten des Hauses ... a i. S. von § 7 Abs. 1 FördG ("Abzugsbetrag bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden") steuermindernd berücksichtigt, weil diese Vorschrift schon nach ihrem Wortlaut (Aufwendungen "an" einem Gebäude) nur Herstellungskosten bezüglich eines bereits vorhandenen, d.h. fertiggestellten Gebäudes, nicht aber - wie hier gegeben - Aufwendungen für die der Fertigstellung des Gebäudes dienende Baumaßnahmen betrifft (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99, BStBl II 2002, 14 unter II. b) m. w. N.; Stuhrmann, in: Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 7 FördG Rz. 12).
  • BFH, 26.02.2002 - IX R 75/00

    Förderung der Wohnraumerweiterung

    b) Diese Auslegung des Ausdrucks "Erweiterung" stimmt im Wesentlichen überein mit dem nämlichen Begriffsverständnis in § 10e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie es der ständigen Rechtsprechung des BFH zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 12/97, BFH/NV 2001, 1015, und vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 5. September 2001 X R 50/99, Der Betrieb --DB-- 2001, 2531).
  • BFH, 12.05.2004 - X R 23/02

    Förderung nach § 7 FördG

    Diese Frage, die vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99 (BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14) ausdrücklich offen gelassen worden war, hat er mit dem Urteil vom 5. November 2003 X R 16/01 (BFH/NV 2004, 485) bejaht.

    Herstellungsarbeiten betreffen ein i.S. des § 7 FördG "fertig gestelltes" Gebäude, wenn spätere Baumaßnahmen in einem gegenüber der Gebäudeerrichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (Senatsurteil in BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14, m.w.N.).

  • FG Berlin, 25.04.2002 - 1 K 1414/99

    Keine Förderung von Aufwendungen für die Fertigstellung eines Gebäudes nach § 7

    Kosten für die Herstellung einer eigengenutzten Wohnung (auch wie hier: in der Gestalt eines Einfamilienhauses), die die Höchstbemessungsgrundlage für die Grundförderung nach § 10e Abs. 1 Satz 1 EStG übersteigen, sind nicht nach § 7 FördG begünstigt, siehe Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2002, 14.

    Der Senat hat die Revision zugelassen nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ; die Zulassung dient der Fortbildung des Rechts im Hinblick darauf, dass der Bundesfinanzhof die Frage, ob Aufwendungen für Herstellungsarbeiten nach Bezugsfertigkeit der Wohnung unter § 7 FördG fallen können, bisher noch nicht entschieden hat (siehe Urteil vom 5. September 2001 X R 50/99, BStBl II 2002, 14, 16 unter II. d).

  • FG Sachsen, 26.11.2004 - 1 K 2125/00

    § 7 Abs. 1 FördG erfasst nur Aufwendungen an einem fertiggestellten Gebäude;

    Die Herstellung eines Gebäudes oder einer Wohnung ist demzufolge solange nicht abgeschlossen, solange sich die seiner Bezugsfertigkeit folgenden Herstellungsarbeiten zeitlich an die bisherigen Baumaßnahmen anschließen und als eine einheitliche, planmäßig fortschreitende Baumaßnahme erscheinen (BFH, Urteile vom 12. Mai 2004 X R 23/02, BFH/NV 2004, 1261 ; vom 05. September 2001 X R 50/99, BStBl II 2002, 14 ).

    Positiv ausgedrückt heißt dieses, dass Herstellungsarbeiten an einem "fertiggestellten" Gebäude i.S.d. § 7 Abs. 1 Satz 1 FördG nur dann vorliegen, wenn nach Bezugsfertigkeit vorgenommene Baumaßnahmen in einem gegenüber der Gebäudeerichtung deutlich getrennten und hinsichtlich ihres Beginns wie ihrer Fertigstellung abgrenzbaren Bauabschnitt vorgenommen werden (BFH, Urteile vom 12. Mai 2004 X R 23/02, a.a.O.; vom 05. September 2001 X R 50/99, a.a.O.).

  • BFH, 05.11.2003 - X R 16/01

    Begünstigung nach § 7 FördG

    Schon nach seinem Wortlaut ("an einem ... Gebäude") erfasst § 7 Abs. 1 FördG nur Aufwendungen für Herstellungsarbeiten an einem bereits vorhandenen, d.h. fertig gestellten Gebäude, nicht aber Aufwendungen für die der Fertigstellung des Gebäudes dienenden Baumaßnahmen (Senatsurteil vom 5. September 2001 X R 50/99, BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    § 7 Abs. 1 FördG erfasst schon nach seinem Wortlaut keine Aufwendungen für die der Fertigstellung eines Gebäudes dienenden Baumaßnahmen (Senatsurteil vom 5. September 2001 X R 50/99, BFHE 196, 524, BStBl II 2002, 14).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07

    Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern

    Diese Auslegung des Ausdrucks "Erweiterung" stimmt im Wesentlichen überein mit dem nämlichen Begriffsverständnis in § 10e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie es der ständigen Rechtsprechung des BFH zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 12/97, BFH/NV 2001, 1015, und vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 5. September 2001 X R 50/99, DB 2001, 2531).
  • FG Niedersachsen, 21.09.2004 - 9 K 552/03

    Anspruch auf Eigenheimzulage für den Umbau eines ehemaligen Kuhstalls zu einem

    Diese Auslegung des Ausdrucks "Erweiterung" stimmt im Wesentlichen überein mit dem nämlichen Begriffsverständnis in § 10e Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), wie es der ständigen Rechtsprechung des BFH zugrunde liegt (vgl. BFH-Urteile vom 19. Dezember 2000 IX R 12/97, BFH/NV 2001, 1015, und vom 8. März 1995 X R 74/94, BFHE 177, 399, BStBl II 1996, 352; vom 5. September 2001 X R 50/99, Der Betrieb --DB-- 2001, 2531).
  • FG Sachsen, 16.12.2003 - 3 K 69/99

    Aufwendungen nach Erwerb eines Gebäudes; nachträgliche Herstellungskosten nur bei

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2001 - 2 K 29/99

    Förderung der die Höchstbemessungsgrundlage des EigZulG übersteigenden

  • FG Brandenburg, 29.10.2001 - 1 K 1649/99

    Förderung eines selbstgenutzten Gebäudes nach § 7 Abs. 1 FördG; Einkommensteuer

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