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   BFH, 05.09.2001 - X R 29/00   

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https://dejure.org/2001,1509
BFH, 05.09.2001 - X R 29/00 (https://dejure.org/2001,1509)
BFH, Entscheidung vom 05.09.2001 - X R 29/00 (https://dejure.org/2001,1509)
BFH, Entscheidung vom 05. September 2001 - X R 29/00 (https://dejure.org/2001,1509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommenssteuer - Ehegatten - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - Dingliches Wohnungsrecht - Vorkostenabzug - Überschreiten der Einkunftsgrenze - Inanspruchnahme der Grundförderung

  • Judicialis

    EStG § 10e Abs. 5 a; ; EStG § 10e Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10e Abs. 5a, 6
    Dingliches Wohnungsrecht: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorkostenabzug: Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Leitsatz und Zusammenfassung)

    Dingliches Wohnrecht für Ehegatten und § 10e EStG

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 6, EStG § 10e Abs 1 S 2, AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1
    Eigennutzung; Vorkosten; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnungsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 527
  • NJW 2002, 3048 (Ls.)
  • NZM 2002, 355
  • BB 2001, 2360 (Ls.)
  • DB 2001, 2378
  • BStBl 2002, 380
  • BStBl II 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.05.1998 - X R 21/95

    Vorkosten bei Wohnungserwerb durch Mieter

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N., und vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    Da in § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "Wohnung im Sinne des Absatzes 1" also einer eigenen Wohnung gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits als Mieter in der Wohnung wohnt, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ab dem Zeitpunkt, zu dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, im Regelfall mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (Senatsurteile in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und in BFH/NV 2000, 1331).

    In diesem Zusammenhang hat der Senat ausgeführt, die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken beginne, wenn der Steuerpflichtige die Wohnung "aufgrund seines Eigentumsrechts" bewohne (Senatsurteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, unter II. 1. c bb).

    Nach seinem Urteil in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563 (unter II. 1. c aa) ist innerhalb der Ehegattengemeinschaft die Nutzung der Wohnung durch einen Ehegatten auch als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken des anderen Ehegatten anzusehen.

  • BFH, 23.07.1997 - X R 143/94

    Einkommensteuer; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken (10e EStG)

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats wird eine Wohnung im Regelfall zu eigenen Wohnzwecken i.S. des § 10e EStG genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (z.B. Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160, m.w.N., und vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563).

    g) Die Entscheidung des Senats steht nicht in Widerspruch zu seinem Urteil in BFH/NV 1998, 160.

    Der Senat lehnte die von der Mutter beanspruchte Wohneigentumsförderung ab, weil der Aufenthalt im Haus der Tochter nicht Wohnzwecken der Mutter gedient habe, sondern allein durch die im Rahmen verwandtschaftlicher Beziehungen üblichen Hilfeleistungen verursacht gewesen sei (BFH/NV 1998, 160, unter 4.).

  • BFH, 12.04.2000 - X R 69/98

    § 10 e EStG; zivilrechtlich-wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    In Fällen, in denen zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, steht die Förderung dem wirtschaftlichen Eigentümer --§ 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977)-- zu (ständige Rechtsprechung, z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. April 2000 X R 69/98, BFH/NV 2000, 1331, m.w.N.).

    Da in § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG das Bewohnen einer "Wohnung im Sinne des Absatzes 1" also einer eigenen Wohnung gefordert wird, beginnt in Fällen, in denen der Steuerpflichtige vor dem Eigentumsübergang bereits als Mieter in der Wohnung wohnt, die Nutzung der (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ab dem Zeitpunkt, zu dem zumindest das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung auf den Steuerpflichtigen übergegangen ist, im Regelfall mit dem Übergang von Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten (Senatsurteile in BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und in BFH/NV 2000, 1331).

  • BFH, 11.03.1992 - X R 113/89

    Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Erhält der Eigentümer keine Grundförderung wegen Objektverbrauchs, wegen räumlichen Zusammenhangs der Wohnung mit einem begünstigten Objekt (§ 10e Abs. 4 EStG) oder wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze (§ 10e Abs. 5 a EStG), kann er gleichwohl die vor Bezug entstandenen Aufwendungen im Rahmen des § 10e Abs. 6 EStG abziehen (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 --aufgegeben nur insoweit als der unentgeltliche Erwerb als "Anschaffung" i.S. des § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG beurteilt worden war: vgl. Senatsurteil vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94, unter II. 3., m.w.N.--; gl.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 85 Satz 1; a.A. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 513, und Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 10e Rz. 126: Der Vorkostenabzug stehe nur Steuerpflichtigen zu, die auch zur Inanspruchnahme der Grundförderung berechtigt seien).
  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Erhält der Eigentümer keine Grundförderung wegen Objektverbrauchs, wegen räumlichen Zusammenhangs der Wohnung mit einem begünstigten Objekt (§ 10e Abs. 4 EStG) oder wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze (§ 10e Abs. 5 a EStG), kann er gleichwohl die vor Bezug entstandenen Aufwendungen im Rahmen des § 10e Abs. 6 EStG abziehen (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886 --aufgegeben nur insoweit als der unentgeltliche Erwerb als "Anschaffung" i.S. des § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG beurteilt worden war: vgl. Senatsurteil vom 11. September 1996 X R 46/93, BFHE 181, 294, BStBl II 1998, 94, unter II. 3., m.w.N.--; gl.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen --BMF-- vom 31. Dezember 1994 IV B 3 -S 2225 a- 294/94, BStBl I 1994, 887, Rz. 85 Satz 1; a.A. Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, Kommentar, § 10e EStG Anm. 513, und Schmidt/Drenseck, Einkommensteuergesetz, 20. Aufl., § 10e Rz. 126: Der Vorkostenabzug stehe nur Steuerpflichtigen zu, die auch zur Inanspruchnahme der Grundförderung berechtigt seien).
  • BFH, 20.10.1999 - X R 69/96

    Vorkostenabzug und Disagio

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Als laufzeitabhängige Aufwendung kann das Disagio nur als Vorkosten nach § 10e Abs. 6 EStG abgezogen werden, soweit es wirtschaftlich auf die Zeit vor Bezug entfällt (Senatsurteil vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, m.w.N.).
  • BFH, 12.04.1984 - IV R 112/81

    1. Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Warenrückvergütungen 2. Zum Ansatz der

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Auch wenn der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Anwendung einer zur Selbstbindung der Verwaltung führenden Billigkeitsregelung hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 23. April 1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752), kann dies im vorliegenden Anfechtungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
  • BFH, 23.04.1991 - VIII R 61/87

    Berechnung der Gewerbesteuerrückstellung nach der sog. 9/10-Methode

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Auch wenn der Steuerpflichtige einen Rechtsanspruch auf die Anwendung einer zur Selbstbindung der Verwaltung führenden Billigkeitsregelung hat (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 12. April 1984 IV R 112/81, BFHE 141, 45, BStBl II 1984, 554; vom 23. April 1991 VIII R 61/87, BFHE 164, 422, BStBl II 1991, 752), kann dies im vorliegenden Anfechtungsverfahren nicht berücksichtigt werden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 29.06.1995 - 4 K 1653/94

    Gewährung des Abzugsbetrags gemäß § 10e Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    Stehe das Recht auf die Nutzung der Wohnung einem anderem als dem Eigentümer zu --z.B. aufgrund eines dinglichen Wohnungs- oder Nießbrauchrechts--, bewohne der Eigentümer die Wohnung aufgrund der Gestattung durch den Nutzungsberechtigten und deshalb nicht aus eigenem Eigentumsrecht, sondern aus vom Nutzungsberechtigten abgeleitetem Recht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Juni 1995 4 K 1653/94, EFG 1995, 1016; Stephan, Die Wohneigentumsförderung, 6. Aufl., S. 163, 164; gl.A. für das Eigenheimzulagengesetz --EigZulG--: FG Münster, Urteil vom 10. September 1998 1 K 4410/98 EZ, EFG 1998, 1674; Wacker, Eigenheimzulagengesetz, 3. Aufl., § 4 Rz. 5).
  • BFH, 26.01.1994 - X R 94/91

    Außergewöhnliche Belastung - Wohnung - Einkommensteuer - Kind - Selbständiger

    Auszug aus BFH, 05.09.2001 - X R 29/00
    c) Der im Vordergrund stehende Zweck der Wohneigentumsförderung, insbesondere Familien mit Kindern die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern, hat den Senat im Urteil vom 26. Januar 1994 X R 94/91 (BFHE 173, 345, BStBl II 1994, 544) in Fällen der Überlassung einer Wohnung an unterhaltsberechtigte Kinder zu einer weiten Auslegung des Begriffs "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" veranlasst.
  • BFH, 12.04.2000 - X R 20/99

    Wohnberechtigter wirtschaftlicher Eigentümer?

  • FG Düsseldorf, 29.09.1998 - 8 K 711/95

    Steuerrechtliche Einordnung der Verpachtung von Gaststätten mit

  • FG Münster, 10.09.1998 - 1 K 4410/98
  • FG Münster, 17.03.1998 - 2 K 2220/96

    Keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Sinne von § 10e EStG bei unentgeltlicher

  • BFH, 18.01.2011 - X R 13/10

    Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i. S. des § 10f Abs. 1 EStG

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 10e Abs. 1 EStG wird eine Wohnung im Regelfall dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn der Eigentümer allein oder zusammen mit Familienangehörigen bzw. anderen in den Haushalt aufgenommenen Personen darin wohnt (Senatsurteile vom 23. Juli 1997 X R 143/94, BFH/NV 1998, 160; vom 28. Mai 1998 X R 21/95, BFHE 186, 271, BStBl II 1998, 563, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • FG Baden-Württemberg, 28.11.2006 - 4 K 413/01

    Keine § 10e-EStG-Berechtigung des Eigentümers bei Vorbehaltsnießbrauch des

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BStBl II 2002, 380, dem aufgrund des Umstands, dass der zivilrechtliche und zugleich wirtschaftliche Eigentümer und die Nießbraucherin zusammenlebende Ehegatten waren, eine - vorliegend nicht gegebene - Sondersituation zugrundelag.

    Dies führt in den Fällen, in denen der Eigentümer wegen Objektverbrauchs, wegen räumlichen Zusammenhangs der Wohnung mit einem begünstigten Objekt (§ 10e Abs. 4 EStG) oder wegen Überschreitens der maßgeblichen Einkunftsgrenze (§ 10e Abs. 5 a EStG) keine Grundförderung erhält, dazu, dass er gleichwohl die vor Bezug entstandenen Aufwendungen im Rahmen des § 10e Abs. 6 EStG abziehen kann (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BStBl II 2002, 380; BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BStBl II 1992, 886 - aufgegeben nur insoweit als der unentgeltliche Erwerb als "Anschaffung" im Sinne des § 10e Abs. 6 Satz 1 EStG beurteilt worden war: vgl. hierzu BFH-Urteil vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94, unter II. 3., m.w.N. -).

  • BFH, 28.11.2007 - IX R 27/07

    Eigenheimzulage - Nutzung zu eigenen Wohnzwecken - nicht ausgeübter

    Danach dient eine Wohnung eigenen Wohnzwecken, wenn sie vom Anspruchsberechtigten selbst und ggf. den mit ihm in einer Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen tatsächlich als Wohnung genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • BFH, 05.09.2001 - X R 141/97

    Nießbrauch; Nutzung zu eigenen Wohnzwecken i.S.v. § 10 e EStG

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag X R 29/00 entschieden hat, nutzen beide Ehegatten zu eigenen Wohnzwecken eine Wohnung, an welcher der (Allein-)Eigentümer-Ehegatte dem anderen ein dingliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, die aber gleichwohl beide Ehegatten gemeinsam bewohnen.
  • BFH, 22.01.2003 - X R 41/98

    Wiedereinsetzung; Disagio

    Diese gewandelte Funktion des Disagios beeinflusst auch dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • BFH, 01.04.2009 - IX R 12/08

    Nach § 2 Abs. 2 EigZulG a.F. begünstigte Erweiterung - Nutzung zu eigenen

    Dies gilt nicht nur für eine Haushaltsgemeinschaft zwischen dem Eigentümerehegatten und einem dinglich berechtigten Ehepartner (s. hierzu BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BStBl II 2002, 380), sondern auch für die gemeinsame Nutzung einer Wohnung durch den Eigentümer und dessen Familienangehörige (vgl. BFH-Beschluss vom 1. Juni 2007 IX B 191/06, nicht veröffentlicht, [...]); zur letztgenannten Gruppe zählen auch die Eltern des Eigentümers.
  • BFH, 27.04.2004 - X R 24/01

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG - einheitliches Förderobjekt

    Denn in Abs. 6 wird nicht gefordert, dass die Kosten für eine nach § 10e Abs. 1 bis 5a EStG begünstigte Wohnung aufgewendet wurden (Senatsurteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 45/99

    Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG; Disagio

    Die im Jahr 1990 geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach ein Damnum in der Bankpraxis lediglich als Rechenfaktor für die Zinsbemessung während des Zinsfestschreibungszeitraums dient und es in der Regel als laufzeitabhängiger Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzinssatz und damit als Vorauszahlung eines Teils der Zinsen anzusehen ist (vgl. z.B. BGH-Urteile vom 29. Mai 1990 XI ZR 231/89, Der Betrieb --DB-- 1990, 1610; vom 4. April 2000 XI ZR 200/99, DB 2000, 1556), wirkt sich auch aus auf dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. im Einzelnen Senatsurteile vom 20. Oktober 1999 X R 69/96, BFHE 190, 185, BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

    Diese gewandelte Funktion des Disagios beeinflusst auch nach der Rechtsprechung des BFH dessen einkommensteuerrechtliche Behandlung (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2000, 259, und vom 5. September 2001 X R 29/00, BStBl II 2002, 380; vom 22. Januar 2003 X R 41/98, BFH/NV 2003, 757).
  • BFH, 01.06.2007 - IX B 191/06

    Eigenheimzulage bei Nutzung einer Wohnung durch Eigentümer und dessen Angehörige

    Das Tatbestandsmerkmal "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" ist nämlich als tatsächlicher Vorgang (Bewohnen durch den Eigentümer und die mit ihm in der Wohnung lebenden Personen) zu verstehen, so dass eine solche Nutzung zu "eigenen" Wohnzwecken selbst dann bejaht wird, wenn die dort mitwohnenden Angehörigen ihr Nutzungsrecht auf der Grundlage eines (ggf. dinglichen) Wohnungsrechts ausüben und sich das Nutzungsrecht des Eigentümers insoweit nicht aus dem Eigentumsrecht, sondern aus einer Überlassung durch den Angehörigen aufgrund dessen Wohnrechts ableitet (BFH-Urteil vom 5. September 2001 X R 29/00, BFHE 196, 527, BStBl II 2002, 380).
  • FG Hessen, 14.11.2007 - 11 K 1040/07

    Keine Eigenheimzulage für Anbau eines Wintergartens an die von den Eltern

  • FG Niedersachsen, 29.05.2007 - 13 K 269/04

    Anspruch auf Eigenheimzulage bei Vorliegen eines abgeleiteten Nutzungsrechts;

  • FG Berlin, 30.10.2002 - 9 K 9055/00

    Spätere Grundförderung nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG nicht Voraussetzung für den

  • FG Hamburg, 10.03.2003 - II 327/02

    Zwischenfinanzierung für Eigenheim wegen Umzug nicht als Werbungskosten

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