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   BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01   

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https://dejure.org/2002,2618
BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01 (https://dejure.org/2002,2618)
BFH, Entscheidung vom 07.02.2002 - VII R 33/01 (https://dejure.org/2002,2618)
BFH, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - VII R 33/01 (https://dejure.org/2002,2618)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    MOG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § ... 12; BGB § 812; AO 1977 § 37 Abs. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1, § 47, § 125 Abs. 1, § 150 Abs. 1 Satz 2, § 164 Abs. 2 und 4, § 168 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Nr. 2, § 218 Abs. 2 Satz 2, § 220 Abs. 2, § 228, § 229 Abs. 1, § 232; EGAO 1977 Art. 97a, § 2 Nr. 5; GetrMVAV § 6 Abs. 1, § 32; Mitverantwortungsabgabe-Verfügung Nr. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    MOG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 12; BGB § 812; AO 1977 § 37 Abs. 2, § 45 Abs. 1 Satz 1, § 47, § 125 Abs. 1, § 150 Abs. 1 Satz 2, § 164 Abs. 2 und 4, § 168 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 2 Nr. 2... , § 218 Abs. 2 Satz 2, § 220 Abs. 2, § 228, § 229 Abs. 1, § 232; EGAO 1977 Art. 97a, § 2 Nr. 5; GetrMVAV § 6 Abs. 1, § 32; Mitverantwortungsabgabe-Verfügung Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Beitritt der DDR - Getreide-Mitverantwortungsabgabe - Anmeldung - Festsetzung - Hauptzollamt

  • Judicialis

    MOG § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; MOG § ... 12; ; BGB § 812; ; AO 1977 § 37 Abs. 2; ; AO 1977 § 45 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 47; ; AO 1977 § 125 Abs. 1; ; AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 2; ; AO 1977 § 164 Abs. 4; ; AO 1977 § 168 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 2 Nr. 2; ; AO 1977 § 218 Abs. 2 Satz 2; ; AO 1977 § 220 Abs. 2; ; AO 1977 § 228; ; AO 1977 § 229 Abs. 1; ; AO 1977 § 232; ; EGAO 1977 Art. 97a; ; EGAO 1977 § 2 Nr. 5; ; GetrMVAV § 6 Abs. 1; ; GetrMVAV § 32; ; Mitverantwortungsabgabe-Verfügung Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 164 Abs 2, AO 1977 § 37 Abs 2, AO 1977 § 229, MOG § 12, MOG § 10
    Getreide-Mitverantwortungsabgabe; Steuerfestsetzung; Verjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 197, 569
  • BB 2002, 982
  • BStBl II 2002, 447
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 04.07.1996 - VII R 32/95

    Anwendbarkeit der Rechtsvorschriften der DDR über die Erhebung der

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Auf den Bestand der Festsetzung hat das Senatsurteil vom 4. Juli 1996 VII R 32/95 (BFH/NV 1997, 317) keinen Einfluss.

    Grund für den Erstattungsantrag war das Urteil des Senats vom 4. Juli 1996 VII R 32/95 (BFH/NV 1997, 317), das die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe in der ehemaligen DDR für rechtswidrig hielt, weil keine Rechtsgrundlage für deren Erhebung vorhanden sei.

    Eine solche Abgabenfestsetzung würde der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs entgegenstehen, obwohl die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe, wie der Senat ausgeführt hat (Urteil in BFH/NV 1997, 317), rechtswidrig ist (vgl. dazu u.a. BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000 II B 174/99, BFH/NV 2001, 140, und Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523).

    Daran ändert das Senatsurteil in BFH/NV 1997, 317, nach dem die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe in der ehemaligen DDR rechtswidrig war, schon deshalb nichts, weil es erst nach Abgabe der Anmeldung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe durch die Rechtsvorgängerin der Klägerin und die darin etwa liegende Festsetzung der Abgabe ergangen ist.

    Eine etwa wirksame Festsetzung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe wäre auch nicht durch das bereits erwähnte Senatsurteil in BFH/NV 1997, 317 berührt.

    Auf Grund einer Sachstandsanfrage der Klägerin hatte das HZA die Klägerin darüber unterrichtet, dass die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe in dem in Rede stehenden Zeitraum nach dem Senatsurteil in BFH/NV 1997, 317 rechtswidrig sei, und Anträgen auf Erstattung der gezahlten Abgabe grundsätzlich zu entsprechen sei.

  • BFH, 25.07.1995 - VII R 71/94

    Festsetzung von Milch-Garantiemengenabgaben - Vom vorherigen Einbehalt der Abgabe

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Für den Streitfall einschlägig sind deshalb insoweit das MOG in entsprechender Anwendung und die AO 1977, auf die § 12 MOG verweist, weil ein etwaiger Erstattungsanspruch der Klägerin nicht durch Sondervorschriften des MOG geregelt ist (BFH-Urteil vom 25. Juli 1995 VII R 71/94, BFH/NV 1996, 92).

    Ein Anspruch aus § 812 BGB kommt nicht in Betracht, weil der Erstattungsanspruch in Abgabenangelegenheiten durch besondere Vorschriften des öffentlichen Rechts abschließend geregelt ist (vgl. BFH in BFH/NV 1996, 92).

  • BFH, 13.07.2000 - II B 174/99

    Prozesskostenhilfe: mangelnde Erfolgsaussicht; Erstattungsanspruch:

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Eine solche Abgabenfestsetzung würde der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs entgegenstehen, obwohl die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe, wie der Senat ausgeführt hat (Urteil in BFH/NV 1997, 317), rechtswidrig ist (vgl. dazu u.a. BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000 II B 174/99, BFH/NV 2001, 140, und Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523).
  • BFH, 09.07.1996 - VII R 136/95

    Ruhen eines Einspruchsverfahrens - Anspruch auf Erstattung von Körperschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Abgabe gezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10, und Beschluss vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • BFH, 29.07.1997 - VII R 112/96
    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Diese Voraussetzungen sind im Regelfall nicht schon dann erfüllt, wenn der Verwaltungsakt ohne rechtliche Grundlage ergangen ist (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133, und Urteil vom 29. Juli 1997 VII R 112/96, BFH/NV 1998, 355).
  • BFH, 01.10.1981 - IV B 13/81

    Verwaltungsakt - Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Diese Voraussetzungen sind im Regelfall nicht schon dann erfüllt, wenn der Verwaltungsakt ohne rechtliche Grundlage ergangen ist (vgl. u.a. BFH, Beschluss vom 1. Oktober 1981 IV B 13/81, BFHE 134, 223, BStBl II 1982, 133, und Urteil vom 29. Juli 1997 VII R 112/96, BFH/NV 1998, 355).
  • BFH, 29.07.1998 - II R 64/95

    Vermögensteuer - Entstehung von Erstattungsansprüchen - Erlöschen durch

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein daraus ergibt, dass die Rechtsvorgängerin der Klägerin die Abgabe gezahlt hat (vgl. BFH-Urteil vom 9. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10, und Beschluss vom 29. Juli 1998 II R 64/95, BFH/NV 1998, 1455).
  • BFH, 06.02.1990 - VII R 86/88

    Zur Abtretung/Verpfändung von Erstattungsansprüchen wegen Überzahlung von

    Auszug aus BFH, 07.02.2002 - VII R 33/01
    Eine solche Abgabenfestsetzung würde der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs entgegenstehen, obwohl die Erhebung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe, wie der Senat ausgeführt hat (Urteil in BFH/NV 1997, 317), rechtswidrig ist (vgl. dazu u.a. BFH, Beschluss vom 13. Juli 2000 II B 174/99, BFH/NV 2001, 140, und Urteil vom 6. Februar 1990 VII R 86/88, BFHE 160, 108, BStBl II 1990, 523).
  • BFH, 25.10.2023 - I R 8/18

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R

    Zwar weist die Revision zutreffend darauf hin, dass der Eintritt der Zahlungsverjährung, die nach § 232 AO das Erlöschen des Steueranspruchs bewirkt, in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. BFH-Urteil vom 07.02.2002 - VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Loose in Tipke/Kruse, § 232 AO Rz 5).
  • BFH, 16.11.2004 - VII R 3/04

    Keine Erstattung angemeldeter Getreide-Mitverantwortungsabgaben DDR

    Das ist indes entgegen der Ansicht des FG der Fall, weil die Klägerin eine Abgabeanmeldung abgegeben hat, die gemäß § 168 AO 1977 einer Abgabefestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht und auch --trotz Fehlens einer materiell-rechtlichen Grundlage für die Erhebung der angemeldeten Abgabe-- nicht nichtig ist, weil das Fehlen jener Grundlage nicht offensichtlich war (dazu Urteil des Senats vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447).

    Diese Verordnung galt zwar ihrem Wortlaut nach nur für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften (EG) im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Getreide; sie ist jedoch nach vorgenannter Entscheidung ebenso wie das ihr zugrunde liegende Gesetz zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation (MOG) selbst (dazu Urteil des Senats in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447) entsprechend auf die Durchführung von Rechtsakten der ehemaligen DDR anzuwenden, die --in Vorbereitung der Einbeziehung des Gebietes der ehemaligen DDR in die EG-- den Rechtsakten der EG im Rahmen der gemeinsamen Organisationen nachgebildet worden sind und ihnen im Wesentlichen entsprechen.

    In dem Erstattungsantrag der Klägerin von 1997 kann ein Antrag auf Aufhebung der durch die Abgabeanmeldung ausgelösten Vorbehaltsfestsetzung gesehen werden (vgl. Urteil des Senats in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447), welche aufzuheben das HZA mit der Ablehnung des Erstattungsantrages sinngemäß mit abgelehnt hat, wogegen sich folglich die von der Klägerin --insofern stillschweigend und hilfsweise für den Fall, dass ihrem Erstattungsbegehren sonst der Erfolg versagt bliebe-- erhobene Klage richtet.

    Das war im Streitfall das Jahr 1991 (vgl. Urteil des Senats in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447).

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447 offen lassen können, ob für die Verjährung der Getreide-Mitverantwortungsabgaben der DDR die GetrMVAV oder die AO 1977 oder die AO DDR anwendbar ist.

  • BFH, 29.10.2002 - VII R 2/02

    Kein Erstattungsanspruch bei Bestandskraft einer rechtswidrigen Festsetzung

    Maßgebend für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch der Klägerin in Bezug auf die für das in der Zeit vom 1. Juli bis zum 2. Oktober 1990 gelieferte Getreide gezahlte Getreide-Mitverantwortungsabgabe besteht, sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447) die Bestimmungen der AO 1977.

    Der Senat hat es in seinem Urteil in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447 dahin gestellt sein lassen, ob es an einer wirksamen Abgabenfestsetzung i.S. von § 168 Satz 1 AO 1977 fehlen könnte, weil eine gesetzliche Verpflichtung zur Anmeldung der Getreide-Mitverantwortungsabgabe i.S. von § 150 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 gemäß Nr. 2 der Verfügung nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3. Oktober 1990 nicht mehr bestanden habe und auch aus dem nach dem 3. Oktober 1990 geltenden Recht nicht hergeleitet werden könne.

    Sie sind jedoch auf die in den Rechtsvorschriften der DDR vorgesehenen, der gemeinsamen Marktorganisation entsprechenden Abgaben ebenso sinngemäß anzuwenden, wie der Senat dies für das MOG bereits in seinem Urteil in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447 entschieden hat.

  • BFH, 11.12.2013 - XI R 42/11

    Doppelte Festsetzung und Auszahlung von Kindergeld durch eine Familienkasse und

    In diesen Fällen steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO einer Zahlungsverjährung nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Rückforderungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Festsetzung allein durch die Auszahlung ergibt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447, unter II.2.b; vom 12. Mai 2009 IX R 2/08, BFH/NV 2009, 1404, unter II.a).
  • BFH, 07.05.2013 - VII B 199/12

    Zahlungsverjährung des Erstattungsanspruchs bei unerkannter Nichtigkeit des

    Das Finanzgericht (FG) urteilte, da die Steuerbescheide nichtig gewesen seien, habe die Frist für die Zahlungsverjährung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Hinweis u.a. auf das Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447) mit der Zahlung begonnen und sei mithin Ende 2010 abgelaufen.

    Der beschließende Senat hat u.a. in dem vom FG mit Recht angeführten Urteil in BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447 entschieden, dass die Frist der Zahlungsverjährung eines Erstattungsanspruchs (§ 37 Abs. 2 der Abgabenordnung --AO--) mit der Zahlung des zu erstattenden Betrages beginnt, wenn sich der Erstattungsanspruch auf eine rechtsgrundlose Zahlung bezieht und folglich mit derselben entsteht, ohne dass es einer diesbezüglichen Festsetzung bedürfte.

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1402

    Erstattungsanspruch bei nichtiger Vereinbarung über Ablösung eines

    Entstanden ist und fällig wurde der Erstattungsanspruch mit der Zahlung auf die nichtige Ablösungsvereinbarung (vgl. § 38 AO; BFH vom 7.2.2002 VII R 33/01 in juris; vom 29.7.1998 II R 64/95 in juris; BVerwG vom 17.8.1995 BVerwGE 99, 101/108; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 22 RdNr. 19, § 25 RdNr. 10; Rüsken in Klein, AO, 8. Aufl. 2003, § 229 RdNr. 3; Tipke-Kruse, AO/FGO, § 229 RdNr. 1 c).

    § 229 Abs. 1 Satz 2 AO ist auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art nicht anwendbar, weil sich der hier in Betracht kommende Anspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer entgegenstehenden Festsetzung allein daraus ergibt, dass die Kläger die Zahlung auf die nichtige Ablösungsabrede ohne Rechtsgrund geleistet haben (vgl. BFH vom 7.2.2002 a.a.O.; BayVGH vom 30.4.2003 a.a.O.; Tipke-Kruse, a.a.O.; Rüsken in Klein, a.a.O.).

  • BFH, 25.09.2014 - III R 25/13

    Kindergeld; Zuständigkeit der Außenstellen der Agenturen für Arbeit

    Da der Eintritt der Verjährung von Amts wegen zu prüfen ist, liegt es nicht im Ermessen der Familienkasse, auf eine Geltendmachung der Verjährung zu verzichten (BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447, Leitsatz 5).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.09.2012 - 3 K 427/11

    Beginn der Zahlungsverjährung bei Zahlung auf nichtigen Steuerbescheid -

    Im Streitfall handelt es sich um Erstattungsansprüche im engeren Sinne, die ohne vorherige Festsetzung unmittelbar mit der Zahlung ohne Rechtsgrund entstehen und mangels besonderer gesetzlicher Regelung über die Fälligkeit gem. § 220 Abs. 2 Satz 1 AO mit der Entstehung des Anspruchs auch fällig werden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; BFH-Urteil vom 09. Juli 1996 VII R 136/95, BFH/NV 1997, 10).

    Zudem ist in späteren Urteilen eine Anwendung des § 229 Abs. 1 Satz 2 AO auf Erstattungsansprüche der vorliegenden Art ausdrücklich verneint worden (BFH-Urteil vom 07. Februar 2002 VII R 33/01, BFH/NV 2002, 827; vgl. auch Beschluss des Bayerischer Verwaltungsgerichtshofs vom 30. April 2003 6 ZB 99.3347, juris).

  • VGH Bayern, 23.02.2023 - 20 B 21.1676

    Abwassergebühren für den Betrieb einer Autobahn-Raststätte

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH, U.v. 7.2.2002 - VII R 33/01 - BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447) kommt ein Erstattungsanspruch in Abgabeangelegenheiten aber nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 AO erfüllt sind (BFH, B. v. 3.9.1992 - XI B 43/92 - juris).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 2/08

    Verjährung eines Rückforderungsanspruchs wegen Auszahlung von Eigenheimzulage auf

    Dem steht § 229 Abs. 1 Satz 2 AO nicht entgegen, weil sich der hier in Betracht kommende Erstattungsanspruch ohne seine vorherige Festsetzung und ohne Aufhebung einer etwa entgegenstehenden Abgabenfestsetzung allein aus der ungerechtfertigten Auszahlung ergeben hätte (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 7. Februar 2002 VII R 33/01, BFHE 197, 569, BStBl II 2002, 447; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 229 AO Rz 5).
  • FG Niedersachsen, 06.10.2009 - 12 K 113/09

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs von doppelt ausgezahltem Kindergeld;

  • VG Cottbus, 05.03.2020 - 6 K 849/17

    Schmutzwasserbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2011 - 2 LB 14/11

    Vorauszahlung für Anschlussbeitrag; Erstattung; Eintritt der

  • FG Nürnberg, 28.10.2011 - 7 K 408/10

    Rückforderung einer doppelten Kindergeldzahlung nach § 37 Abs. 2 AO - Abgrenzung

  • VGH Bayern, 23.07.2004 - 6 B 00.1404

    ÖR-Erstattungsanspruch: Zurückbehaltungsrecht?

  • FG Münster, 23.07.2015 - 6 K 208/13

    Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung

  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

  • BFH, 14.02.2006 - II B 2/05

    Steuerbescheid - Adressat

  • BFH, 06.10.2003 - VII B 7/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Getreide-Mitverantwortungsabgabe

  • VG Köln, 19.06.2012 - 14 K 726/11

    Rücknahme bestandskräftiger Gebührenbescheide;; Erstattung;;

  • FG Münster, 07.05.2013 - 13 K 3148/10

    Anspruch auf Rückzahlung eines Betrages bei Zahlung in eigenem Namen auf die

  • OVG Sachsen, 12.04.2013 - 5 A 359/10

    Unterliegen der öffentlich-rechtlichen Ansprüche auf Erstattung im Voraus

  • VG Freiburg, 23.07.2007 - 3 K 1974/05

    Zur Erstattung von Vorauszahlungen auf den Fremdenverkehrsbeitrag nach Eintritt

  • VG Köln, 22.11.2011 - 14 K 3620/10

    Anspruch eines Eigentümers eines Grundstücks auf Abänderung der bestandkräftigen

  • VG Köln, 22.11.2011 - 14 K 5258/10

    Keine Anwendbarkeit des § 51 Abs. 1 VwVfG NRW auf Verfahren des

  • FG München, 18.10.2006 - 1 K 2077/06

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen

  • VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 1723/20
  • FG Sachsen, 03.11.2004 - 4 K 1810/99

    Zeitliche Anwendung des § 233a AO; Verzinsung eines Anspruchs auf Erstattung

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.07.2023 - 17 K 1030/22

    Erstattung eines Betrages auf eine fremde Steuerschuld gezahlten Betrages

  • FG Hessen, 27.09.2007 - 1 K 700/06

    Keine Berichtigung infolge offenbarer Unrichtigkeit nach Ablauf der

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