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   BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00   

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https://dejure.org/2002,1324
BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00 (https://dejure.org/2002,1324)
BFH, Entscheidung vom 16.04.2002 - IX R 40/00 (https://dejure.org/2002,1324)
BFH, Entscheidung vom 16. April 2002 - IX R 40/00 (https://dejure.org/2002,1324)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a, §§ 44, 71, § 101 Abs. 1, § 103, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 191, § 369 Abs. 2, § 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; EStG § 22, § 25 Abs. 3 Satz 2, §§ 26, 26b; StGB §§ 16, 25, 27

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a, §§ 44, 71, § 101 Abs. 1, § 103, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 191, § 369 Abs. 2, § 370 Abs. 1 Nrn. 1 und 2; EStG § 22, § 25 Abs. 3 Satz 2, §§ 26, 26b; StGB §§ 16, 25, 27

  • Wolters Kluwer

    Revision - Steuerhinterziehung - Einkommensteuer - Mittäter - Teilnehmer - Ehegatte - Unterschreiben einer Steuererklärung - Unrichtige Angaben - Unvollständige Angaben - Eigene Einkünfte - MfS - Geheimdienstliche Tätigkeit - Agentenlohn - Landesverrat - ...

  • zvi-online.de

    AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a, §§ 44, 71, § 101 Abs. 1, § 103, § 173 Abs. 1 Nr. 2, § 191, § 369 Abs. 2, § 370 Abs. 1 Nr. 1 und 2; EStG § 22, § 25 Abs. 3 Satz 2, §§ 26, 26b; StGB §§ 16, 25, 27
    Keine Mittäterschaft oder Teilnahme an Steuerhinterziehung durch Ehegatten bei Unterzeichnung der unrichtige oder unvollständige Angaben des anderen Ehegatten enthaltenden gemeinsamen Einkommensteuererklärung

  • Judicialis

    AO 1977 § 44; ; AO 1977 § ... 71; ; AO 1977 § 103; ; AO 1977 § 191; ; AO 1977 § 369 Abs. 2; ; AO 1977 § 101 Abs. 1; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO 1977 § 370 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a; ; EStG § 22; ; EStG § 26; ; EStG § 26b; ; EStG § 25 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 16; ; StGB § 25; ; StGB § 27

  • RA Kotz

    Ehegatte - Mittäter einer Steuerhinterziehung bei Einkommensteuererklärung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuererklärung - Der Ehegatte "haftet" durch Unterschreiben der gemeinsamen Steuererklärung nicht automatisch für alle Angaben

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Haftung des Ehegatten

  • archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Weder steuerliche noch steuerstrafrechtliche Ehegattenverantwortlichkeit (RA Dr. Jörg Burkhard)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 191, AO 1977 § 71, AO 1977 § 370, GG Art 3 Abs 1, EStG § 22 Nr 3, EStG § 3 Nr 63, EStG § 49 Abs 1 Nr 3, EStG § 49 Abs 1 Nr 4
    Agentenlohn; Ehegatten; Haftung; Spionage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 198, 66
  • NJW 2002, 2495
  • FamRZ 2002, 1028
  • BB 2002, 1529
  • DB 2002, 1484
  • BStBl II 2002, 501
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 24.07.1996 - I R 62/95

    Bei einer Zusammenveranlagung muß sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
    d) Mit dieser Auffassung nicht im Widerspruch steht das Urteil des BFH vom 24. Juli 1996 I R 62/95 (BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115).

    Danach begehren Ehegatten mit dem Antrag auf Zusammenveranlagung zwar die steuerliche Behandlung als ein Steuerpflichtiger, so dass sich die Erklärungspflichten jedes einzelnen Ehegatten auch auf die von dem jeweils anderen Ehegatten verwirklichten Besteuerungsmerkmale beziehen (so BFH in BFHE 181, 252, BStBl II 1997, 115, unter II. 1. b am Ende der Gründe).

  • BFH, 23.08.1999 - GrS 2/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
    "Sodann", und das heißt: nach Zusammenrechnen und gemeinsamen Zurechnen werden die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. 1. b).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 84/95

    Festsetzungsfrist bei nicht unterschriebener Steuererklärung

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
    Ein Ehegatte macht Angaben nur zu dem Sachverhalt, der seiner Wissenssphäre zuzurechnen ist (vgl. zu Steuererklärungen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Januar 1998 X R 84/95, BFHE 185, 111, BStBl II 1999, 203).
  • OLG Hamm, 08.03.1995 - 11 U 13/94
    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
    Ein derartiger Fall lag der Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 8. März 1995 - 11 U 13/94, Juris-Dokument Nr.: KORE446969500) zugrunde.
  • FG Köln, 06.10.1999 - 11 K 5118/92

    Teilnahme des Ehegatten an der Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00
    Zur Begründung führte es in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 201 veröffentlichten Urteil aus: Zunächst liege eine Mittäterschaft oder Beihilfe eines Ehegatten zur Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten nicht schon dann vor, wenn ein Ehegatte die gemeinsame Steuererklärung unterzeichne.
  • BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft;

    Die bloße Mitunterzeichnung der Steuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung (§ 26b EStG) durch den Ehegatten führt nicht bereits für sich genommen zu dessen Strafbarkeit (vgl. BFHE 198, 66, 68 ff.).
  • FG Hamburg, 26.02.2020 - 5 K 95/17

    Festsetzungsfristen im Falle von Nacherklärungen durch die Erben

    (bb) Hinreichende Anhaltspunkte für eine (zumal noch nicht verjährte) Steuerhinterziehung A, sei es infolge unterlassener Erklärung eigener Einkünfte (dazu s.o. III 2 a), sei es durch Mitwirkung an einer Steuerhinterziehung ihres Ehemannes (jenseits der strafrechtlich für sich betrachtet unbeachtlichen Unterschrift unter der gemeinsamen Steuererklärung mit den unvollständigen Angaben zu den Kapitaleinkünften des Erblassers, vgl. BFH Urteil vom 16.04.2002 IX R 40/00, BStBl II 2002, 501 Tz. 14), liegen nicht vor und sind auch seitens des Beklagten nicht vorgebracht worden.

    Entsprechend der Rechtsprechung des BFH - der der Senat folgt -, wonach sich der Erklärungsgehalt der Unterschrift unter der gemeinsamen Einkommensteuererklärung eines Ehepaars regelmäßig nur auf die eigenen Einkünfte bezieht und keine Rechtspflicht zur Erklärung zu den Einkünften des Ehepartners besteht (vgl. BFH Urteil vom 16.04.2002 IX R 40/00, BStBl II 2002, 501), durfte sich auch die Aufforderung des Beklagten allenfalls auf die eigenen Einkünfte der Klägerin beziehen.

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07

    Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist ein zusammen veranlagter Ehegatte - trotz Eigeninteresses - nicht schon dann, wenn er sich darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht (im Anschluss an BFHE 198, 66; BFHE 212, 398).

    Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten im Einkommensteuerrecht liegt eine Beihilfe oder Mittäterschaft eines Ehegatten nicht schon dann vor, wenn ein Ehegatte die Einkommensteuererklärung mit unterzeichnet, obschon er weiß, dass die Angaben seines Gatten über dessen Einkünfte unzutreffend sind (BFH Urt. v. 16.04.2002 - IX R 40/00 - bei juris Rdnr. 12 [NJW 2002, 2495=BFHE 198, 66]; Joecks in Franzen/Gast/Joecks Steuerstrafrecht 5. Aufl. 2001 AO § 370 Rdnr. 249).

    Sie ist nicht nur mit der gefestigten, auf der steuerrechtlichen Systematik (BFH Urt. v. 16.04.2002 - IX R 40/00 - bei juris Rdnr. 13 [a.a.O.]=BFHE 198, 66) beruhenden höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht vereinbar.

  • BFH, 21.02.2006 - IX R 79/01

    Keine Saldierung positiver und negativer Fahrzeitveränderungen bei der Prüfung

    "Sodann", und das heißt: nach Zusammenrechnen und gemeinsamem Zurechnen werden die Ehegatten gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. August 1999 GrS 2/97, BFHE 189, 160, BStBl II 1999, 782, zu C. IV. 1. b; BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501).
  • FG München, 26.07.2019 - 6 K 3189/17

    Verpflichtung der Erben zur Berichtigung der Steuererklärungen des Erblassers

    Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer als Ehegatte lediglich die gemeinsame Einkommensteuererklärung unterschreibt, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben zu seinen Einkünften macht (BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00, BStBl II 2002, 501).
  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 64/09

    Haftung des Leiters der Wertpapierabteilung eines Kreditinstituts für

    Danach ging es in den vom BFH entschiedenen Fällen vor allem darum, ob der als Haftender in Anspruch genommene vermeintliche Gehilfe objektiv und subjektiv einen geeigneten Beitrag zur Haupttat geleistet hatte (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501; vom 7. März 2006 X R 8/05, BFHE 212, 398, BStBl II 2007, 594) und ob seine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner ermessensgerecht war (vgl. BFH-Urteile vom 21. Januar 2004 XI R 3/03, BFHE 205, 394, BStBl II 2004, 919; vom 8. September 2004 XI R 1/03, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2005, 293; BFH-Beschlüsse vom 27. Mai 1986 VII S 5/86, BFH/NV 1987, 10; vom 13. August 2007 VII B 345/06, BFH/NV 2008, 23).
  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung:

    Letztlich ist den Feststellungen auch nicht zu entnehmen, dass der Angeklagte und seine Ehefrau die Einkommensteuererklärungen zusammen abgaben (vgl. § 26b EStG) sowie dem Angeklagten etwaige von seiner Ehefrau bezogene und von ihr verschwiegene verdeckte Gewinnausschüttungen aufgrund gemeinsamen Tatplans (§ 25 Abs. 2 StGB) zuzurechnen wären (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 29; BFH, Urteil vom 16. April 2002 - IX R 40/00 Rn. 14, BFHE 198, 66, 70).
  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 10/22

    Steuerhinterziehung (Reichweite der Steuererklärung eines Ehepartners bei

    Betrifft die Erklärung Einkünfte, die nur von einem Ehegatten erzielt werden, so macht nur derjenige Ehegatte "Angaben", der den Tatbestand dieser Einkunftsart verwirklicht (BFH, Urteil vom 16. April 2002 - IX R 40/00 -, NJW 2002, 2495; ebenso BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 -, Rn. 29; siehe auch Senat, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 1 StR 242/18 -, Rn. 7).
  • BFH, 20.08.2010 - IX B 41/10

    Zur verlängerten Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Eheleuten -

    Hat sich ein Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Steuererklärung nur zu unterschreiben, ohne zugleich selbst eine Steuerhinterziehung zu begehen, so hindert das zwar eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner nach § 71 AO (dazu Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501), ändert indes nichts an der Hinterziehung des Steueranspruchs als solchem (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Februar 2008 VIII B 49/07, BFH/NV 2008, 1158, unter 2. b; vom 30. März 2005 IV B 161/03, juris, m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2008 - VIII B 49/07

    Darlegung einer Divergenzrüge - Grundsätzliche Bedeutung - Verlängerte

    Hat sich ein Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Steuererklärung nur zu unterschreiben, ohne zugleich selbst eine Steuerhinterziehung zu begehen, so hindert das zwar eine Inanspruchnahme als Haftungsschuldner nach § 71 der Abgabenordnung --AO-- (dazu BFH-Urteil vom 16. April 2002 IX R 40/00, BFHE 198, 66, BStBl II 2002, 501), ändert indes nichts an der Hinterziehung des Steueranspruchs als solchen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 2005 IV B 161/03, juris, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2008 - VIII B 37/07

    Vorliegen und Darlegung einer Divergenz bei unterschiedlicher Beantwortung der

  • FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04

    Haftungsinanspruchnahme für nach § 268 AO aufgeteilte Steuerschulden der

  • OLG Stuttgart, 02.05.2018 - 15 UF 215/17

    Rechtsmittelbeschwer bei Verpflichtung eines Ehegatten zur Zustimmung zur

  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 66/09

    Haftung des Leiters des Referats Kassenverwaltung und Tresorverwaltung eines

  • BFH, 16.07.2009 - VIII B 65/09

    Haftung des Leiters der Depotverwaltung sowie der Kassenverwaltung und

  • OLG Stuttgart, 09.05.2018 - 15 UF 215/17

    Familiensache: Zustimmungspflicht des Ehegatten zur gemeinsamen steuerlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 21d A 2894/04

    Disziplinarrechtliche Würdigung der Steuerhinterziehung eines Finanzbeamten des

  • BFH, 30.03.2005 - IV B 161/03

    Kein Verfahrensmangel bei Rüge unterlassener Feststellungen zu leichtfertiger

  • BFH, 24.05.2005 - X B 170/04

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen Nichtgewährung von

  • BFH, 27.04.2005 - X B 117/04

    Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid

  • VG München, 21.07.2011 - M 10 K 10.1558

    Haftungsbescheid; Steuerhinterziehung; Gewerbesteuer

  • AG Köln, 06.09.2021 - 301 F 107/21

    Zustimmung gemeinsame steuerliche Veranlagung für Trennungsjahr

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