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   BFH, 24.04.2002 - I R 18/01   

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BFH, 24.04.2002 - I R 18/01 (https://dejure.org/2002,802)
BFH, Entscheidung vom 24.04.2002 - I R 18/01 (https://dejure.org/2002,802)
BFH, Entscheidung vom 24. April 2002 - I R 18/01 (https://dejure.org/2002,802)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Pensionszusage - Geschäftsführer - Kapitalgesellschaft - Probezeit - Beurteilung - Dauer - Management-buy-out - Leitender Angestellter - Aufkaufen - GmbH - Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Körperschaftssteuer

  • Judicialis

    KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    GmbH - Probezeit vor Erteilung einer Pensionszusage

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Beherrschender Gesellschafter
    Auswirkungen im Recht der vGA
    Die klare (Vorab-)Vereinbarung im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Grundsätze
    Fremdvergleich
    Pensionszusagen (Anwendungsfall des Fremdvergleichs)
    Die »Wartezeit«
    Gesellschafter-Geschäftsführer
    Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
    Pensionsvereinbarungen
    Grundsätze
    Verdeckte Gewinnausschüttung
    Fallgruppen

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 8 Abs 3 S 2
    Beherrschender Gesellschafter; Gesellschaftergeschäftsführer; Pensionszusage; Verdeckte Gewinnausschüttung; Zeitpunkt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 144
  • ZIP 2002, 1843
  • BB 2002, 1999
  • DB 2002, 1973
  • BStBl 2002, 670
  • BStBl II 2002, 670
  • BStBl II 2002, 671
  • NZG 2003, 491
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.02.1999 - I R 51/98

    VGA; Beherrschung einer KapG durch gleichgelagerte Interessen; Pensionszusage:

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), so kann es ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird (Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Maßgeblich ist ihre Berufserfahrung als leitende Angestellte in der betreffenden Branche mit im Wesentlichen unveränderten Tätigkeitsbereichen (s. auch Senatsurteil in BFH/NV 1999, 1384).

  • BFH, 29.10.1997 - I R 52/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), so kann es ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird (Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

  • BFH, 18.08.1999 - I R 10/99

    Probezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wird ein Unternehmen durch seine bisherigen leitenden Angestellten "aufgekauft" und führen diese Angestellten den Betrieb in Gestalt einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft als Geschäftsführer fort (sog. Management-buy-out), so kann es ausreichen, wenn bis zur Erteilung der Zusagen nur rund ein Jahr abgewartet wird (Anschluss an die Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. Senatsurteile in BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 42/97

    VGA bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Darüber hinaus hat sie im Rahmen des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG keine Bedeutung (vgl. auch BFH-Urteile vom 15. Oktober 1997 I R 42/97, BFHE 184, 444, BStBl II 1999, 316; vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318).
  • BFH, 28.11.1991 - I R 13/90

    Aufwendungen für die Geburtstagsfeier des Gesellschafter-Geschäftsführers einer

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Aufgabe eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters ist es, unmittelbar im unternehmerischen Interesse der Körperschaft und damit nur mittelbar im Interesse der Gesellschafter, nicht aber unmittelbar im Interesse einzelner Gesellschafter zu handeln (vgl. BFH-Urteil vom 28. November 1991 I R 13/90, BFHE 166, 251, BStBl II 1992, 359; Frotscher/Maas, Körperschaftsteuergesetz, Umwandlungssteuergesetz, Anhang § 8 KStG Rdnr. 174).
  • BFH, 11.02.1998 - I R 73/97

    Pensionszusage bei Neugründungen

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B.: Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
  • BFH, 30.09.1992 - I R 75/91

    Verfrühte Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B.: Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.
  • BFH, 04.05.1998 - I B 131/97

    VGA: Wartezeit bei Pensionszusagen

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Es können auch kürzere Zeiträume genügen (vgl. dazu z.B. Senatsbeschluss vom 4. Mai 1998 I B 131/97, BFH/NV 1998, 1530).
  • BFH, 07.11.2001 - I R 79/00

    Finanzierbarkeit einer Pensionszusage

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Wegen der Einzelheiten verweist der Senat auf seine einschlägige Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 7. November 2001 I R 79/00, BFHE 197, 164, m.w.N.).
  • BFH, 19.03.1997 - I R 75/96

    Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an

    Auszug aus BFH, 24.04.2002 - I R 18/01
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der Bundesfinanzhof (BFH) eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH-Urteil vom 19. März 1997 I R 75/96, BFHE 183, 94, BStBl II 1997, 577).
  • FG Köln, 12.12.2000 - 13 K 5746/00

    Probezeit vor Erteilung der Pensionszusage

  • BFH, 28.04.2010 - I R 78/08

    Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für

    Die ohne Beachtung dieser unter Fremden üblichen Fristen zugesagte Pension war damit im Zusagezeitpunkt als vGA zu beurteilen (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670; BMF-Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512 Tz. 1), was sich sowohl auf die erstmalige Bildung der Pensionsrückstellung als auch auf die nachfolgenden Rückstellungszuführungen auswirkt.
  • BFH, 23.02.2005 - I R 70/04

    Verdeckte Gewinnausschüttung: private Kfz-Nutzung - Pensionszusage im Jahr der

    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670, m.w.N.), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.

    Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (Senatsurteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    aa) Der Bundesfinanzhof definiert die verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in ständiger Rechtsprechung als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens (d. h. des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG) auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. nur BFHE 199, 144, 145; 183, 94, 95; 156, 155, 156).

    Wurden Zuwendungen an einen Gesellschafter gewährt, ist zur Abgrenzung, ob sie aus betrieblichen Gründen erfolgten oder mit Rücksicht auf das Gesellschaftsverhältnis gewährt wurden, ein Fremdvergleich vorzunehmen (vgl. nur BFHE 199, 144, 145).

  • BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 2067/07

    Garantiefunktion des Strafrechts; Bestimmtheitsgrundsatz; Analogieverbot;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 GG eine Vermögensminderung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung steht (vgl. BFHE 156, 155 ; 183, 94 ; 199, 144 ).
  • BFH, 27.04.2005 - I R 75/04

    "Schriftlichkeit" einer Pensionszusage

    a) Das FG ist insoweit von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, nach der die Pensionszusage einer GmbH zu Gunsten ihres Gesellschafter-Geschäftsführers regelmäßig durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und deshalb zu einer vGA führt, wenn im Zeitpunkt der Zusageerteilung die Ertragsaussichten der GmbH noch nicht verlässlich abgeschätzt werden konnten (Senatsurteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670, m.w.N.).

    Ob in diesem Zusammenhang --abgesehen vom Sonderfall der Betriebsfortführung und ähnlichen Vorgängen (dazu Senatsurteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670)-- eine bestimmte Mindestfrist zu beachten und wie diese ggf. zu bemessen ist (vgl. dazu Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 14. Mai 1999, BStBl I 1999, 512, Tz. 1.1), ist bisher nicht entschieden worden.

  • BFH, 17.03.2010 - I R 19/09

    Zusage einer Pension ohne ausreichende Erprobung als vGA - Berechnung der Höhe

    a) Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 23. Februar 2005 I R 70/04, BFHE 209, 252, BStBl II 2005, 882; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670, m.w.N.), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH deren Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.

    Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (Senatsurteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).

  • BFH, 20.08.2003 - I R 99/02

    Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (vgl. z.B. Senatsurteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670), ist davon auszugehen, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag.

    Diese Kriterien sind bei einem Unternehmen als erfüllt angesehen worden, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung oder einem sog. Management-buy-out (vgl. Senatsurteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BFHE 184, 487, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).

  • FG Sachsen-Anhalt, 03.11.2010 - 3 K 1350/03

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Erteilung einer Pensionszusage vor Ablauf der

    An dieser Rechtsprechung hält der BFH fest (BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BStBl II 2002, 670).

    Gleichermaßen verhält es sich bei einem sog. Management-buy-out, wenn bisherige leitende Angestellte eines Unternehmens dieses "aufkaufen" und sodann in Gestalt eines anderen Unternehmens fortführen (BFH-Urteil in BFHE 199, 144, BStBl II 2002, 670).

    Dies ist etwa der Fall bei einem Unternehmen, das seit Jahren tätig war und lediglich sein Rechtskleid ändert, wie beispielsweise bei Begründung einer Betriebsaufspaltung oder einer Umwandlung (vgl. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1997 I R 52/97, BStBl II 1999, 318; vom 18. Februar 1999 I R 51/98, BFH/NV 1999, 1384; vom 18. August 1999 I R 10/99, BFH/NV 2000, 225; vom 24. April 2002 I R 18/01, BFH/NV 2002, 1401).

  • FG München, 23.10.2017 - 7 K 1435/15

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob die Belastung ausländischer Pensionsfonds, die

    Auf die darauf ausgeschütteten Dividenden entfiel nach Erstattung der Differenz zum Steuersatz von 15 % gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. b) des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada ( DBA -Kanada) vom 28.3.2002 (Bundessteuerblatt - BStBl II 2002, 670 ) in diesem Zeitraum deutsche Kapitalertragsteuer i.H.v. 156.280,10 EUR.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2006 - 1 K 372/02

    Knapp vier Jahre zwischen der Neugründung der GmbH und der Erteilung von

    Der BFH hat wiederholt entschieden, dass ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter einer neu gegründeten GmbH ihrem Geschäftsführer eine Pension erst dann zusagen wird, wenn er die künftige wirtschaftliche Entwicklung und damit die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kapitalgesellschaft ebenso wie die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers zuverlässig abzuschätzen vermag (vgl. BFH-Urteile vom 30. September 1992 I R 75/91, BFH/NV 1993, 330; vom 11. Februar 1998 I R 73/97, BFH/NV 1998, 1262 ; vom 24. April 2002 I R 18/01 BStBl II 2002, 670 ).

    Für den Regelfall sei davon auszugehen, dass dreizehn Monate nach Gründung derartige Kenntnisse noch nicht vorhanden sind (vgl. BFH-Urteil vom 24. April 2002 I R 18/01, BStBl II 2002, 670, 671 unter 2.).

    Der Abschluss der kapitalbildenden Lebensversicherungen als Rückdeckungsversicherungen und die Verpfändung des Rechts auf die Versicherungsleistung bei Fälligkeit an die Pensionszusageberechtigten ist ein Indiz für die Ernsthaftigkeit der Zusage (vgl. BFH, BStBl II 2002, 670, 671).

  • FG Saarland, 03.12.2008 - 1 K 1377/04

    Zur Höhe einer vGA bei Erteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführerin vor

  • FG Sachsen-Anhalt, 27.06.2012 - 3 K 359/06

    Rückstellung für Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers trotz

  • FG Berlin-Brandenburg, 06.05.2009 - 12 K 8244/05

    Angemessenheit einer Versorgungszusage an einen befristet beschäftigten

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2013 - 6 K 6326/10

    Körperschaftsteuer 2008; Gewerbesteuermessbetrag 2008

  • FG Hamburg, 21.06.2006 - 5 K 193/03

    Pensionszusage bei neu gegründeter Kapitalgesellschaft

  • FG Sachsen, 17.12.2003 - 4 K 2063/98

    Pensionszusage einer GmbH an ihre Steuerberaterin; Körperschaftsteuer 1993 und

  • FG München, 23.09.2003 - 6 K 2405/01

    Umsatztantieme an den Gesellschafter-Geschäftsführer und Rückstellung für

  • FG Münster, 19.12.2003 - 9 K 491/01

    Erteilung einer Pensionszusage

  • BFH, 30.03.2011 - I B 174/10

    Darlegung einer Divergenz - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts

  • FG Niedersachsen, 16.08.2007 - 6 K 211/05

    Steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage an Gesellschafter einer GmbH;

  • BFH, 06.11.2007 - I B 95/07

    Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung

  • FG Brandenburg, 24.08.2005 - 4 K 1754/03

    Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen

  • BFH, 15.09.2004 - I B 30/04

    Darlegung grundsätzlicher Bedeutung bei Pensionszusage

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2007 - 3 K 1036/03

    Steuerfreiheit einer Abfindungszahlung seitens des Arbeitgebers; Ausnahme von der

  • BFH, 29.07.2004 - I B 216/03

    VGA bei Pensionszusage an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer ohne gesicherte

  • FG Münster, 10.02.2003 - 9 K 468/01

    Steuerliche Anerkennung einer Nur-Gewinntantieme

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.08.2002 - 2 K 1945/01

    Anerkennung von Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer ohne

  • FG Hessen, 14.10.2004 - 4 K 1481/04

    Pensionszusage bei zeitlich befristetem Geschäftsauftrag

  • FG Münster, 21.03.2003 - 9 K 3124/00

    Einordnung der Aufwendungen für die Erlangung einer Instrumentenflugberechtigung

  • FG München, 26.07.2004 - 6 K 4180/02

    Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer eine GmbH als verdeckte

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