Rechtsprechung
| BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Einkünfteerzielungsabsicht mit teils selbstgenutzter, teils vermieteter Ferienwohnung - Änderung der Rechtsprechung zu Leerstandszeiten und zum Prognosezeitraum von dreißig Jahren einschließlich unentgeltlicher Rechtsnachfolge - Grundsatzentscheidung
- NWB SteuerXpert START
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation und Volltext)
Liebhaberei
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Vermietung und Selbstnutzung von Ferienwohnungen
Kurzfassungen/Presse (8)
- IWW (Kurzinformation)
Ferienwohnung - Änderung der BFH-Rechtsprechung bei vermieteten Ferienwohnungen
- aok-business.de (Kurzinformation)
"Liebhaberei": Wechselnde Gäste sprechen für ein ehrliches Ziel
- financialmind.de (Kurzinformation)
"Liebhaberei": Wechselnde Gäste sprechen für "ehrliches Ziel"
- finanztip.de (Kurzinformation)
Ferienwohnungen steuerlich absetzbar?
- finanztip.de (Kurzinformation)
Voraussetzung für Verlustabzug bei Ferienhaus
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Neue Grundsätze zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Ferienwohnungen
- rp-online.de (Kurzinformation)
Leerstandszeiten gehen nicht zu Lasten des Eigentümers
- rp-online.de (Kurzinformation)
Urlaub machen und Steuern sparen
Besprechungen u.ä.
- grundeigentum-verlag.de (Entscheidungsbesprechung)
Die einkommensteuerliche Behandlung von Ferienwohnungen
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 14.09.2000 - III 1552/97
- BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2005 - 2 LB 67/04
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 197, 151
- NZM 2002, 963 (Ls.)
- BB 2002, 398
- DB 2002, 402
- BStBl II 2002, 726
Wird zitiert von ... (187)
- FG Niedersachsen, 25.02.2010 - 11 K 100/08
Prüfung der Überschusserzielungsabsicht hinsichtlich selbstgenutzter und …
33 Kurzfristige Aufenthalte in der Ferienwohnung anlässlich eines Mieterwechsels (z.B. Endreinigung, Schlüsselübergabe) oder zur Erhaltung der Mietsache (z.B. Beseitigung von Schäden, die Mieter verursacht haben) sind keine Selbstnutzung (BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).Das Gleiche gilt grundsätzlich z.B. für das Durchführen von Schönheitsreparaturen (…vgl. dazu auch BFH-Urt. v. 25. November 1993 IV R 37/93, BStBl II 1994, 350; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Steuerpflichtigen, die für das Vorhandensein der Überschusserzielungsabsicht die Feststellungslast tragen, müssen hierzu die objektiven Umstände vortragen, aufgrund derer sie im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen (…vgl. BFH-Urt. v. 7. Dezember 1999 VIII R 8/98, BFH/NV 2000, 825, unter II. 3., m.w.N.); schon das Streben nach einem nur "bescheidenen Überschuss" reicht aus (…z.B. BFH-Urt. v. 15. Dezember 1999 X R 23/95, BStBl II 2000, 267, unter II. 3. c; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
e) Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab (…vgl. BFH-Urt. v. 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (Urteil in BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (Urteil in BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660, unter A. I. 3. a, m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Dies gilt umso mehr, wenn die zukünftige Bemessung eines Faktors unsicher ist (Urteil in BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
cc) Ist eine Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht im Wege der Prognose erforderlich, weil die Steuerpflichtigen ihre Ferienwohnung teilweise selbst genutzt haben, so ist ein Prognosezeitraum - wenn sich nicht aus objektiven Umständen eine Befristung der Nutzung (z.B. wegen eines bereits im Streitjahr beabsichtigten späteren Verkaufs;… vgl. auch BFH-Urt. v. 14. September 1994 IX R 71/93, BStBl II 1995, 116, betr. die Beteiligung an einem Bauherrenmodell mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie) und damit ein kürzerer Zeitraum ergibt - typisierend mit 30 Jahren zugrunde zu legen (s. BFH-Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726 mit näherer Begründung).
Soweit die Steuerpflichtigen für diese Schätzung keine ausreichenden objektiven Umstände über eine bereits im Veranlagungszeitraum ersichtliche zukünftige Entwicklung der Mieteinnahmen und Werbungskosten vortragen, sind die zukünftig zu erwartenden Einnahmen und Werbungskosten anhand des Durchschnitts der in der Vergangenheit in einem bestimmten Zeitraum (in der Regel in den fünf letzten Veranlagungszeiträumen) angefallenen Einnahmen und Werbungskosten zu schätzen (…vgl. insoweit z.B. BFH-Beschl. in BFH/NV 2000, 1186, unter 2.;… ferner BFH-Urt. v. 19. März 1987 IV R 85/85, BFH/NV 1987, 580;… Urt. v. 12. Dezember 1990 I R 85/88, BFH/NV 1992, 59, unter 3. a aa, m.w.N. - zur Ermittlung des Ertragswerts eines Unternehmens auf der Grundlage des nachhaltig erzielbaren Jahresgewinns; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Diesem Umstand ist dadurch Rechnung zu tragen, dass bei der Gesamtsumme der geschätzten Einnahmen ein Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei der Gesamtsumme der geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. vorgenommen wird (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
h) Die Feststellung, ob im Einzelfall eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, hat das Finanzgericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung als Tatfrage zu entscheiden (Urt. in BStBl II 2000, 676, unter II. 2. a (3), m.w.N.; Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Eine Inflationsentwicklung ist nicht zu berücksichtigen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Stattdessen setzte der Senat entsprechend der Rechtsprechung des BFH die AfA-Beträge mit 2 % der ursprünglichen Herstellungskosten nach § 7 Abs. 4 EStG an (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726).
Instandhaltungskosten, die nach der Rechtsprechung des BFH ebenfalls berücksichtigt werden müssen (BFH- Urt. v. 6. November 2001 IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726), wurden zugunsten der Klägerin nicht berücksichtigt.
- FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07
Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark - …
Mit den Einsprüchen machten die Kläger unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 geltend, dass ohne weitere Prüfung von einer Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen sei, wenn eine Ferienwohnung an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werde.Die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 hätten auch im Streitfall Geltung.
Der Beklagte hält die Grundsätze des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 für nicht auf den Streitfall übertragbar.
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).
Zutreffend weist der Beklagte darauf hin, dass die Prüfung der Einkünfteerzielungs-absicht ausgehend von den Besonderheiten der jeweiligen Einkunftsart zu erfolgen hat und dass für gewerbliche Einkünfte deshalb nicht die Grundsätze der BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02 (BFHE 208, 151, BStBl II 2005, 388) gelten, nach denen bei Vermietungseinkünften zum Nachweis der Einkünfteerzielungsabsicht keine Prognoseberechnung zu fordern ist, wenn mehr als 75 % der ortsüblichen Vermietungstage erreicht werden (…BFH-Urteil vom 13. Juni 2005 VIII B 67, 68/04, BFH/NV 2005, 2181 und BFH-Beschlüsse vom 17. März 2009 IV B 52/08, BFH/NV 2009, 1114, vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125).
Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 IX R 80/94, BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
c) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, so dass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 IX R 57/02, BFHE 208, 151 BStBl II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726; vgl. ferner das vom Beklagten angeführte Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
Wenn die Möglichkeit der Selbstnutzung allerdings außerhalb der allgemeinen Ferienzeiten liegt, zusätzlich eine Verpflichtung des Eigentümers besteht, Wohnung und Mobiliar zu pflegen und instandzusetzen bzw. auszutauschen und darüber hinaus eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Vermietungstagen erreicht wird, so sind dies Indizien dafür, dass eine außerhalb der Saison vorbehaltene Selbstnutzung - soweit sie überhaupt erfolgt ist - nicht in erster Linie aus privaten Erwägungen heraus erfolgt, sondern zumindest auch zu Reinigungs- und Instandhaltungszwecken, und deshalb nach Auffassung des BFH gar keine "Selbstnutzung" im engeren Sinne vorliegt (so ausdrücklich BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Die Grundlage für eine solche, bislang nicht ausdrücklich erwogene Regelung sieht es im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), nach welchem im Falle der Selbstnutzung grundsätzlich eine Aufteilung im zeitlichen Verhältnis der Selbstnutzung zur Vermietungszeit vorzunehmen ist.
Die Revision war zuzulassen, weil der erkennende Senat möglicherweise von den BFH-Entscheidungen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 , BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) abweicht und die Sache deshalb grundsätzliche Bedeutung hat.
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
ff) In der Folgezeit traten weitere Fallgruppen hinzu, in denen der BFH eine Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen grundsätzlich zuließ, so etwa Aufwendungen für ein Privatflugzeug oder einen Hubschrauber (Urteile vom 4. August 1977 IV R 157/74, BFHE 123, 158, BStBl II 1978, 93; vom 27. Februar 1985 I R 20/82, BFHE 143, 440, BStBl II 1985, 458), für eine auch im Betrieb eingesetzte Hausgehilfin (Urteil vom 8. November 1979 IV R 66/77, BFHE 129, 134, BStBl II 1980, 117), für die Reinigung typischer Berufskleidung in der privaten Waschmaschine (Urteile vom 29. Juni 1993 VI R 77/91, BFHE 171, 525, BStBl II 1993, 837; vom 29. Juni 1993 VI R 53/92, BFHE 171, 527, BStBl II 1993, 838), für Versicherungsprämien (Urteile vom 19. Februar 1993 VI R 42/92, BFHE 170, 560, BStBl II 1993, 519;… vom 31. Januar 1997 VI R 97/94, BFH/NV 1997, 346;… vom 20. Mai 2009 VIII R 6/07, BFH/NV 2009, 1519), Kontoführungsgebühren (Urteil vom 9. Mai 1984 VI R 63/80, BFHE 141, 50, BStBl II 1984, 560), Zinsen für eine durch betriebliche und private Auszahlungen entstandene Kontokorrentverbindlichkeit (Beschluss des Großen Senats vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) sowie Aufwendungen für die Leerstandszeiten einer Ferienwohnung (Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726) und für einen privat angeschafften und in der privaten Wohnung aufgestellten PC (Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFHE 205, 220, BStBl II 2004, 958).
- FG Köln, 19.09.2002 - 10 K 6870/97 Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).
Bezogen auf die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung folgt hieraus, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zu Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom.
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 IX R 112/83, BFHE 150, 325, BStBl II 1987, 774, m.w.N.).
Zukünftig eintretende Faktoren sind in die Beurteilung nur einzubeziehen, wenn sie bei objektiver Betrachtung vorhersehbar waren (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
c) Während der BFH im Urteil vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) noch ausgeführt hat, dass ein solcher Ausnahmefall beispielsweise bei Ferienwohnungen, bei Mietkaufmodellen oder bei Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie vorliegen könne, hat der BFH diesen Ansatz im BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413) modifiziert.
6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
b) Zur Feststellung, ob im Streitfall gleichwohl ein besonderer Ausnahmefall vorliegt, der die Überprüfung der Einkunftserzielungsabsicht rechtfertigt, bedarf es einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und des auf 30 Jahre anzunehmenden Prognosezeitraums (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn man bei den geschätzten Einnahmen einen Sicherheitszuschlag von 10 v.H. und bei den geschätzten Ausgaben ein Sicherheitsabschlag von 10 v.H. (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413) vornähme.
6. November 2001 IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
bb) Der Klägervertreter hatte trotz Hinweises in der mündlichen Verhandlung und in Kenntnis des BFH-Urteils vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFH/NV 2002, 413), auf dass er sich selbst bezogen hat, keine Umstände vortragen, aufgrund derer die Kläger im Beurteilungszeitraum erwarten konnten, einen Gesamtüberschuss zu erzielen.
- BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00
Steuerrecht - Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung
Ob ein Gesamtüberschuss zu erzielen ist, ergibt sich aus einer den Zeitraum der tatsächlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, unter II. 2.) Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt im Zweifel der Steuerpflichtige (Urteil in BFHE 175, 416, BStBl II 1995, 116).a) Ist eine langfristige Vermietung --wie im Streitfall-- nicht beabsichtigt, so ist eine Prognose erforderlich, ob ein Totalüberschuss erzielt werden soll (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. d).
Ob negative Einkünfte aufgrund von steuerrechtlichen Subventions- und Lenkungsnormen, die bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich außer Ansatz bleiben (BFH in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771, unter 2. e; BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff, m.w.N.), bei einer wegen befristeter Vermietungstätigkeit entsprechend befristeten Prognose zu berücksichtigen sind, richtet sich nach dem mit den betreffenden Normen verbundenen Lenkungszweck sowie der Art der Förderung.
Würde dies verfehlt, wenn man die Auswirkungen der Vorschrift bei der Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht berücksichtigte, dürfen die negativen Einkünfte nicht in die Prognose einfließen (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e ff).
cc) Bei einer einen Zeitraum von 30 Jahren umfassenden Prognose (so BFH in BFHE 197, 151, unter II. 1. e, cc) ist hingegen zu vernachlässigen, dass die sich aus der Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen ergebenden Vorteile nicht in vollem Umfang durch die Nachteile in späteren Veranlagungszeiträumen (lineare AfA mit geringerem AfA-Volumen) ausgeglichen werden.
- BFH, 05.11.2002 - IX R 48/01
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei langfristiger Vermietung
Muss die Einkünfteerzielungsabsicht überprüft werden, so geschieht dies durch eine den Zeitraum der voraussichtlichen Vermögensnutzung umfassenden Totalüberschussprognose nach den Grundsätzen, die der BFH dazu aufgestellt hat (BFH-Urteile vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394).Hierbei wird es die Grundsätze zu beachten haben, die der BFH in seinen Entscheidungen in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, und in BFH/NV 2002, 1394 dazu aufgestellt hat.
Es wird zu prüfen haben, ob dieser Umstand, der --wie das FA in seiner Revisionsbegründung ausführt-- mittlerweile eingetreten ist, als zukünftiger Faktor in die Beurteilung einzubeziehen ist, weil er bei objektiver Betrachtung im Streitjahr bereits vorhersehbar war (vgl. die BFH-Urteile in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. e, und vom 15. Dezember 1999 X R 23/95, BFHE 190, 460, BStBl II 2000, 267, unter II. 4. a cc).
- FG Niedersachsen, 07.03.2012 - 9 K 180/09
Unterstellung der Überschusserzielungsabsicht auch bei nur geringfügiger …
Kennzeichnend für diese Einkunftsarten ist, dass die ihnen zugrunde liegenden Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 unter Bezugnahme auf BFH-Beschluss vom 25. Juni 1984 - GrS 4/82, BFHE 141, 405, 435, BStBl II 1984, 751, 766 f., unter C. IV. 3.).Das Erfordernis der Überschusserzielungsabsicht bedeutet für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, dass Einkünfte gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG nur erzielt, wer ein Grundstück gegen Entgelt zur Nutzung überlässt und beabsichtigt, auf die Dauer der Vermögensnutzung einen Totalüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwirtschaften; nichtsteuerbare Veräußerungsgewinne bleiben dabei unberücksichtigt (BFH-Urteile vom 9. Juli 2002 - IX R 47/99, DStR 2002, 1612, vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413 und vom 30. September 1997 - IX R 80/94, BStBl. II 1998, 771).
Dabei ist es ebenso möglich, dass die Überschusserzielungsabsicht erst nachträglich einsetzt, wie es denkbar ist, dass eine einmal vorhandene Überschusserzielungsabsicht nachträglich wieder wegfällt (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413, vom 31. März 1987 - IX R 112/83, BStBl. II 1987, 774, m.w.N.).
Der besondere Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG gebietet es allerdings, bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass die Steuerpflichtigen beabsichtigen, letztlich einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, selbst wenn sich über längere Zeiträume Werbungskostenüberschüsse ergeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
(3) Diese Grundsätze gelten auch für Ferienwohnungen, wenn diese von den Steuerpflichtigen (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden, sodass im Allgemeinen ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (BFH-Urteile vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726, vom 26. Oktober 2004 - IX R 57/02, BStBl. II 2005, 388).
Unerheblich ist für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt (BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BFH/NV 2002, 413).
Daher ist bei einer (in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten) ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer überschlägigen Betrachtung der bisherigen Verlustsituation und einer auf einen Zeitraum von 30 Jahren angelegten Prognose nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 6. November 2001 (IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726;… zum dreißigjährigen Prognosezeitraum vgl. ferner BFH-Beschluss vom 5. März 2007 - X B 146/05, BFH/NV 2007, 1125) zu überprüfen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen erheblich unterschreitet, ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind.
Auch wenn es in späteren Veranlagungszeiträumen zur Selbstnutzung komme oder dieser nachträglich vorbehalten werde, entfalle ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, ohne Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht auszugehen (BFH-Beschluss vom 7. Juni 2002 - IX B 15/02, BFH/NV 2002, 1300 unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom 6. November 2001 - IX R 97/00, BStBl. II 2002, 726; Urteil des Niedersächsischen FG vom 25. Februar 2010 - 11 K 100/08, EFG 2010, 1038).
- BFH, 14.01.2003 - IX R 74/00
Steuerrecht - Leerstandzeiten einer Ferienimmobilie: Absetzung der Aufwendungen
Diese Rechtsprechung hat der BFH inzwischen aufgegeben (BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).Nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 ist zunächst zu prüfen, ob die Kläger die Ferienimmobilie ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten haben.
Dabei ist es unerheblich, ob sie die Ferienwohnung in Eigenregie vermietet oder mit der Vermietung einen Dritten beauftragt haben (vgl. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.b).
Die Steuerpflichtigen tragen insoweit die Feststellungslast (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.b).
Ist eine Selbstnutzung jederzeit möglich, sind die Leerstandszeiten im Wege der Schätzung entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.e bb (2)).
Ist nach der aus den Gesamtumständen des Verfahrens gewonnenen Überzeugung des FG --neben einer festgestellten Zeit tatsächlicher Fremdvermietung-- eine Selbstnutzung gegeben, lässt sich aber deren Umfang nicht aufklären, ist im Wege einer typisierenden Schätzung davon auszugehen, dass die Leerstandszeiten der Ferienwohnung (einschließlich der vom Umfang her nicht feststellbaren Zeit der Selbstnutzung) zu gleichen Teilen durch das Vorhalten zur Selbstnutzung und das Bereithalten zur Vermietung entstanden und damit die hierauf entfallenden Aufwendungen zu je 50 v.H. der Selbstnutzung und der Vermietung zuzuordnen sind (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.e bb (3), (4)).
Dabei können die Verhältnisse der Vorjahre für die Beurteilung des Streitjahres wichtige Anhaltspunkte liefern (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II.1.c bis f).
Die Vorentscheidung ist aufzuheben, weil sie auf der durch das Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 überholten älteren Rechtsprechung beruht.
- BVerwG, 27.10.2004 - 10 C 2.04
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Leerstandszeiten; …
Wird eine Zweitwohnung vom Wohnungsinhaber sowohl selbst genutzt als auch vermietet, sind die Zeiten eines Wohnungsleerstandes, für die eine Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen worden ist, grundsätzlich den Zeiträumen zuzurechnen, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird (Bestätigung von BVerwGE 115, 165 ; Abgrenzung zu BFHE 197, 151).Der Gesichtspunkt der hälftigen Teilung der Leerstandstage stand mit dem von der Klägerin selbst zur Begründung ihrer Rechtsauffassung herangezogenen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (IX R 97/00 - BFHE 197, 151) im Raum.
a) Das Berufungsgericht hat in dem angefochtenen Urteil die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6. November 2001 (BFHE 197, 151) zum Anlass genommen, in Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung in Fällen gemischt genutzter Zweitwohnungen die Leerstandstage regelmäßig hälftig zwischen dem Vorhalten der Wohnung zur Selbstnutzung und dem Bereithalten zur Vermietung aufzuteilen, selbst wenn - wie hier - die Eigennutzungsmöglichkeit rechtlich nicht ausgeschlossen ist.
Deshalb sei es nicht gerechtfertigt, Leerstandszeiten einer Ferienwohnung von vornherein alleine der Selbstnutzung zuzurechnen, sie seien vielmehr entsprechend dem zeitlichen Verhältnis der tatsächlichen Selbstnutzung zur tatsächlichen Vermietung aufzuteilen oder, wenn sich der Umfang der Selbstnutzung nicht aufklären lasse, zu gleichen Teilen den verschiedenen Nutzungsarten zuzuordnen (BFH, Urteil vom 6. November 2001 a.a.O.; bestätigt in BFH, Urteil vom 5. November 2002 - IX R 18/02 - BFHE 200, 556).
- BFH, 26.10.2004 - IX R 57/02
Steuerrecht - Ermittlung der Einkünfte bei Ferienwohnungen
b) Die Grundsätze des Urteils in BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771 sind auch beim Vermieten von Ferienwohnungen anzuwenden, wenn diese von den Steuerpflichtigen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 6. November 2001 IX R 97/00, BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).bb) Die dem FG als Tatsacheninstanz obliegende Feststellung und Würdigung, ob ein ausschließliches Vermieten der Ferienwohnung angenommen werden kann, bereitet offensichtlich trotz der den Steuerpflichtigen auferlegten Feststellungslast (s. Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726, unter II. 1. b der Gründe) in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten.
Deshalb entwickelt der Senat seine Rechtsprechung dahin fort, dass beim Vermieten von Ferienwohnungen - in Eigenregie oder durch Beauftragung eines Dritten - die Einkünfteerzielungsabsicht der Steuerpflichtigen immer dann anhand einer Prognose nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 zu überprüfen ist, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen - ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind - erheblich unterschreitet; aus Vereinfachungsgründen und um den bei einer solchen Prüfung gegebenen Unsicherheiten Rechnung zu tragen, ist die zur Prognose führende Unterschreitensgrenze bei mindestens 25 v.H. anzusetzen (Ergänzung zum Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 8. Oktober 2004 IV C 3 -S 2253- 91/04, BStBl I 2004, 933, Tz. 16 f.).
b) Kommt das FG zu dem Ergebnis, dass der Kläger eine (beide) Ferienwohnung(en) teilweise selbst genutzt hat, muss es die auf die Selbstnutzung und auf die Vermietung entfallenden Kosten aufteilen und durch eine nach den Grundsätzen des Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 vorzunehmende Prognose feststellen, ob durch die Vermietungstätigkeit ein Totalüberschuss erzielt werden kann.
c) Hat dagegen der Kläger eine (beide) Ferienwohnung(en) nach den Feststellungen des FG ohne Selbstnutzung vermietet, muss es ermitteln, ob deren Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen (ohne dass Vermietungshindernisse gegeben sind) um mindestens 25 v.H. unterschritten hat und je nach Ergebnis entweder die Einkünfteerzielungsabsicht des Klägers ohne weitere Prüfung bejahen oder sie nach den Grundsätzen des zuvor genannten Urteils in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 unter Berücksichtigung der gesamten Einnahmen und Ausgaben aus der Vermietung der Ferienwohnung(en) überprüfen.
- BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01
Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt …
- BFH, 28.10.2009 - IX R 30/08
Steuerrecht - Überschussprognose bei nur halbjähriger Ferienvermietung
- BFH, 14.12.2004 - IX R 70/02
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 07.06.2002 - IX B 15/02
Ferienwohnung; Abgrenzung Einkünfteerzielungsabsicht - Liebhaberei; überlanger …
- FG Münster, 08.03.2012 - 9 K 1189/09
Einkünfteerzielungsabsicht, Ferienwohnungen
- BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99
Steuerrecht - Voraussetzungen der Absetzbarkeit verlustbringender Vermietung
- BFH, 05.11.2002 - IX R 18/02
Steuerrecht - Ferienwohnung: Einkünfteerzielung bei Vermietung
- BFH, 31.07.2002 - X R 48/99
Betriebsübertragung - Betriebsübertragung bei Ehescheidung
- FG München, 08.04.2009 - 10 K 713/09
Keine Aufhebung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
- FG München, 22.04.2009 - 9 K 162/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht durch Totalüberschussprognose bei …
- FG Köln, 21.09.2011 - 9 K 4205/09
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung und …
- BFH, 22.07.2003 - IX R 59/02
Teilentgeltliche Vermietung
- BFH, 26.10.2004 - IX R 26/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 19.04.2005 - IX R 15/04
Steuerrecht - Miete: Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Sachsen-Anhalt, 25.04.2002 - 3 K 69/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an Angehörige; Einkommensteuer 1995, …
- BFH, 24.08.2006 - IX R 15/06
Steuerrecht - Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?
- FG Niedersachsen, 10.01.2008 - 1 K 11753/04
Erzielung gewerblicher Einkünfte aus der Vermietung einer Ferienwohnung in einer …
- FG Schleswig-Holstein, 27.10.2004 - 3 K 20157/01
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - Prüfung der …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 34/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 10.05.2007 - IX R 7/07
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei längerfristiger Vermietung
- BFH, 19.04.2005 - IX R 10/04
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer historischen Mühle
- FG Köln, 23.06.2005 - 10 K 660/05
Steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit von Verlusten aus Ferienwohnungen; …
- BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04
Steuerrecht - Befristete Vermietertätigkeit
- BFH, 16.07.2002 - IX R 6/01
Ferienwohnungen - Überschuss-Erzielungsabsicht; Darlehenszinsen als WK
- BFH, 17.09.2002 - IX R 63/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 20.11.2003 - IV R 3/02
Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 11.10.2007 - IV R 15/05
Gewinnerzielungsabsicht bei einem landwirtschaftlichen Pachtbetrieb
- BFH, 05.12.2002 - IV R 7/01
Ärztliche Notfallpraxis kein häusliches Arbeitszimmer
- BFH, 19.08.2008 - IX R 39/07
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG
- BFH, 02.07.2004 - II R 55/01
Steuerrecht - Bedarfsbewertung: Nachweis des gemeinen Werts eines Grundstücks
- BFH, 15.05.2002 - I R 92/00
VGA bei Verlustgeschäften
- BFH, 06.10.2004 - IX R 30/03
Steuerrecht - Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung
- BFH, 26.07.2006 - IX B 162/05
Ferienhaus; Überschussprognose
- BFH, 15.10.2002 - IX R 58/01
Steuerrecht - Zweitwohnungssteuern sind Werbungskosten
- FG Niedersachsen, 11.09.2003 - 16 K 14353/00
Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Wohnung an eine …
- BFH, 15.02.2005 - IX R 53/03
Steuerrecht - Vermieten einer Ferienwohnung als gewerbliche Tätigkeit?
- BFH, 06.11.2001 - IX R 44/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 2/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 16.09.2004 - X R 29/02
So berechnet sich der "Totalüberschuss" bei der Leibrente
- FG Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 6 K 249/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei vermieteter und selbstgenutzter Ferienwohnung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 25/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 85/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 07.09.2006 - IV B 13/05
Anforderungen an die Darlegung der Revisionszulassungsgründe
- BFH, 06.11.2001 - IX R 35/00
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 84/97
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 25.06.2002 - IX R 61/01
Ferienwohnungen; Aufwendungen, die auf Leerstandszeiten entfallen
- BFH, 20.08.2002 - IX R 70/01
Ferienwohnungen, Einkünfte aus VuV
- BFH, 17.09.2002 - IX R 16/02
Ferienwohnungen: Einkünfteermittlung
- BFH, 06.11.2001 - IX R 43/99
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 05.11.2002 - IX R 50/01
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 24.06.2008 - IX R 12/07
Zum Vergleichsmaßstab ortsüblicher Vermietungszeiten bei Ferienwohnungen
- BFH, 14.05.2002 - IX R 52/01
Ferienwohnung; Einkünfteermittlung
- BFH, 16.09.2002 - IX B 70/02
Verfahrensmangel; Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 18.12.2003 - IX B 114/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06
Steuerrecht - Verpachtung v. unbebautem Grundbesitz: Einkünfteerzielungsabsicht?
- BFH, 04.03.2008 - IX R 11/07
Zur Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen
- BFH, 27.10.2005 - IX R 3/05
Steuerrecht - Kein Steuerverlust bei der Vermietung trotz Verkaufsabsichten
- BFH, 05.03.2007 - X B 146/05
NZB: Ferienhaus, gewerbliche Vermietung, Gewinnerzielungsabsicht
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2003 - 2 LB 108/02
- FG Niedersachsen, 22.11.2004 - 15 K 160/01
Überschusserzielungsabsicht bei gewerblicher Vermietung eines Ferienhauses
- BFH, 29.08.2007 - IX R 48/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 25.06.2009 - IX R 24/07
Einbeziehung von Sonderabschreibungen in Totalüberschussprognose bei befristeter …
- FG Nürnberg, 25.06.2009 - 4 K 1561/07
Mietrecht - Einnnahmeüberschussabsicht bei Vermietung von Grundstücken
- FG Niedersachsen, 18.11.2008 - 15 K 219/07
Gewinnerzielungsabsicht hinsichtlich eines Ferienhauses
- BFH, 04.08.2003 - IX R 56/02
VuV; verbilligte Vermietung; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 31.07.2007 - IX R 30/05
Längerer Leerstand eines Ferienhauses und Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 28.08.2008 - VI R 50/06
Liebhaberei bei nichtselbständiger Arbeit - Subjektübergreifende Durchführung der …
- FG Hamburg, 06.05.2003 - II 368/01
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Sachsen, 04.04.2008 - 2 K 2298/07
Einkünfteerzielungsabsicht bei einer ausschließlich fremd vermieteten …
- FG München, 22.12.2009 - 6 K 1691/06
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 05.11.2002 - IX R 40/99
VuV: Verbilligte Vermietung - Mietzins unterhalb von 75 v. H. der ortüblichen …
- BFH, 15.02.2005 - IX R 54/03
Einkünfteermittlung bei Ferienwohnungen
- BFH, 07.03.2007 - IX B 171/06
NZB: Hinweispflicht
- BFH, 14.10.2009 - IX B 105/09
NZB: Divergenz, Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung, Sachaufklärung, …
- BFH, 16.05.2002 - IX B 1/02
NZB; grundsätzliche Bedeutung; nachträgliche Divergenz
- BFH, 13.08.2003 - II R 48/01
Verpachtete landwirtschaftliche Flächen als Grundvermögen
- BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02
Anlaufverluste bei Aufgabe der Vermietungsabsicht
- BFH, 27.03.2008 - IX B 36/07
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung keine vorweggenommenen …
- BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
- BFH, 05.11.2002 - IX R 32/02
Verbilligte Wohnungsvermietung
- BFH, 10.05.2006 - IX R 35/05
Steuerrecht - Überschussprognose bei Vermietungseinkünften?
- FG Münster, 20.01.2004 - 6 K 5226/00
Urteilsberichtigung bei falscher Rechtsmittelbelehrung
- FG Niedersachsen, 09.11.2004 - 12 K 383/98
Gewinnerzielungsabsicht eines Kommanditisten bei von vorn herein geplanter …
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1098/08
- FG Düsseldorf, 28.07.2011 - 13 K 1097/08
- BFH, 22.10.2003 - I ER -S- 1/03
Vererblichkeit des Verlustabzugs
- FG Niedersachsen, 03.12.2003 - 2 K 395/01
Zur Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Münster, 08.11.2005 - 6 K 6518/02
Abweichung vom BFH: Liebhaberei bei krassem Verlust
- BFH, 11.01.2006 - II R 12/04
Abgrenzung zwischen Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren
- BFH, 20.01.2009 - IX R 49/07
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer auf 11 Jahre ausgerichteten …
- BFH, 06.05.2003 - IX R 89/00
Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV: leerstehende Wohnung
- BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04
VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung
- BFH, 29.03.2007 - IV R 6/05
Ferienwohnung; Gewinnerzielungsabsicht
- BFH, 09.07.2002 - IX R 99/00
Einkünfteerzielungsabsicht; Grundstücksverkauf im zeitlichen Zusammenhang mit dem …
- BFH, 07.07.2004 - II R 77/01
GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren
- FG Düsseldorf, 17.03.2005 - 11 K 2075/02
Verluste aus Vermietung und Verpachtung; Überschusserzielungsabsicht; unbebautes …
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 67/04
Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 09.07.2007 - 2 K 310/04
Einkommensteuerrecht, Abgabeordnung: Vertrauensschutz gem. § 176 Abs. 2 AO
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 6534/99
Zur Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung einer …
- FG Münster, 11.06.2003 - 1 K 4464/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von Ferienwohnungen
- FG Hamburg, 18.06.2007 - 2 K 84/05
Einkommensteuer, Abgabeordnung: Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung von …
- FG Niedersachsen, 19.07.2007 - 10 K 583/03
Vermietung und Verpachtung: Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht nach …
- BFH, 10.08.2011 - X B 100/10
Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf …
- BFH, 06.11.2001 - IX R 38/98
Ferienwohnungen; Einkünfteermittlung
- BFH, 16.03.2004 - IX R 58/02
VuV: keine gesonderte und einheitliche Feststellung von Einkünften
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 18/00
Verdeckte Gewinnausschüttung / Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 16/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- FG Hessen, 18.09.2006 - 13 K 21/04
Einkünfteerzielungsabsicht bei verlustbringender Fremdvermietung einer …
- FG Nürnberg, 29.11.2006 - III 98/05
Fehlende Einkunftserzielungsabsicht - Renten- und Sozialversicherungsbeiträge …
- BFH, 22.09.2009 - IX B 82/09
Verfahrensrecht - BFH: Nichtzulassungsbeschwerde
- FG München, 21.05.2010 - 8 K 680/08
Totalüberschussprognose bei verbilligter Vermietung an eine Angehörige
- FG Niedersachsen, 31.08.2010 - 15 K 14150/08
Abgrenzung Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht bei einem Hotelbetrieb - Kein …
- BFH, 17.09.2002 - IX R 11/02
Ferienwohnungen: Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 10.12.2003 - IX R 22/03
VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch
- FG Nürnberg, 27.07.2004 - I 17/00
Verdeckte Gewinnausschüttung - Verbot des Betriebsausgabenabzugs bei Aufwendungen …
- FG Nürnberg, 13.06.2002 - VII 166/99
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung an nahe Angehörige
- BFH, 09.03.2006 - IX B 143/05
Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- BFH, 09.10.2008 - IX R 54/07
Zu einer widersprüchlichen und rechtsfehlerhaften Würdigung der …
- BFH, 09.01.2008 - IX B 208/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer Divergenz
- BFH, 14.01.2010 - IX B 146/09
Beurteilung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen
- BFH, 01.03.2005 - IX B 170/04
Einkünfteerzielungsabsicht - Verluste aus Vermietung einer Segeljacht
- BVerwG, 26.07.2005 - 10 B 48.05
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Mischnutzung der Wohnung; Gewerbesteuer.
- BVerwG, 02.02.2006 - 10 B 84.05
- FG Niedersachsen, 29.07.2009 - 14 K 20/08
Aufwendungen für den Diensthund eines Polizei-Hundeführers als Werbungskosten
- BFH, 28.07.2005 - IX B 21/05
Teilweise selbst genutzte Ferienwohnung; Einkünfteerzielungsabsicht
- FG Hamburg, 04.11.2005 - I 69/05
Einkommensteuer: Auf Dauer angelegte Vermietung bei zwischenzeitlicher …
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 51.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 53.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 54.05
- BVerwG, 18.11.2005 - 10 B 52.05
- BFH, 03.05.2006 - IX B 16/06
NZB: VuV - Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnung
- BFH, 27.05.2002 - IX B 185/01
NZB; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage - Prognose zur Prüfung der …
- BVerwG, 19.02.2004 - 9 B 1.04
- OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - 2 LB 61/04
Einkommensverwendung, Entstehung, Gesamtschuldner, Verfügbarkeit, …
- FG Nürnberg, 11.10.2012 - 6 K 680/11
- FG Düsseldorf, 10.02.2003 - 7 K 2264/00
Hofüberlassungsvertrag; Barunterhaltsleistung; Altenteiler; Unentgeltlichkeit; …
- FG Saarland, 09.07.2008 - 2 K 2326/05
Einkommensteuer; Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten
- FG Berlin, 28.05.2003 - 2 K 2002/97
Zur Gewinnerzielungsabsicht einer Verlustzuweisungsgesellschaft
- FG Niedersachsen, 11.12.2006 - 14 K 92/05
Steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Vermietung und Verpachtung von …
- FG Niedersachsen, 27.03.2009 - 1 K 11543/05
Einkünfteerzielungsabsicht einer Erbengemeinschaft: Keine Einbeziehung der …
- BFH, 13.06.2005 - VIII B 68/04
- FG Berlin, 12.08.2005 - 7 K 4443/01
Keine Berücksichtigung von Vermietungsverlusten wegen privater Mitveranlassung
- FG Niedersachsen, 18.05.2006 - 6 K 503/03
Verdeckte Gewinnausschüttung; Privates Interesse; Verlustrisiko; …
- FG München, 18.03.2008 - 6 K 4293/06
Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung - Berücksichtigung von …
- FG Münster, 22.09.2011 - 2 K 2779/06
Negative Einkünfte aus einer in der Schweiz belegenen Ferienwohnung
- FG Düsseldorf, 19.02.2003 - 7 K 2264/00
- FG Niedersachsen, 02.12.2003 - 8 K 10406/01
Einkünfteerzielungsabsicht bei hotelmäßiger Vermietung einer Ferienwohnung
- FG München, 13.09.2006 - 11 K 1802/02
Überschusserzielungsabsicht bei Vermietung eines unbebauten Grundstücks und …
- FG Niedersachsen, 01.11.2006 - 9 K 380/03
Aufwendungen für eine Messezimmer als Werbungskosten bzw. Betriebsausgabe
- FG München, 20.09.2010 - 5 V 886/10
Annahme einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit - …
- FG Nürnberg, 26.09.2012 - 5 K 494/11
- FG Niedersachsen, 30.05.2002 - 5 K 719/98
Kein Repräsentationseigenverbrauch durch Aufwendungen für ein Wohnmobil
- FG Thüringen, 12.11.2003 - III 917/01
Fremdvergleich bei Angehörigen-Mietvertrag; Einkommensteuer 1999
- OVG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 2 LB 51/05
Zweitwohungssteuer, Ferienwohnung, Verfügbarkeit, Vermietungsauftrag, …
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2007 - 1 K 2337/04
Rechtsstreit über die Anerkennung von Verlusten aus der Vermietung eines Objektes …
- FG Schleswig-Holstein, 06.08.2007 - 3 KO 58/07
Prozessdifferenzgebühr und Erörterungsgebühr nach tatsächlicher Verständigung - …
- FG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - 1 K 2923/07
Verbilligte Überlassung an nahe Angehörige - Überschussprognose zur Prüfung der …
- FG Berlin-Brandenburg, 15.01.2010 - 9 K 7050/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei Untervermietung von Wohnraum und Pkw-Stellplätzen
- FG Hessen, 17.05.2003 - 11 K 1312/02
Sonderabschreibung; Zonenrandförderung; Ferienhaus; Eigennutzung - …
- BFH, 22.10.2003 - I ER S 1/03
EStG § 10d
- FG Berlin, 21.07.2004 - 2 K 2324/01
Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei einem unter Denkmalschutz …
- FG München, 21.10.2008 - 6 K 2362/06
Einkünfteerzielungsabsicht bei dauerhafter Vermietung einer in einem Ferienort …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 4 BV 07.1778
Zweitwohnungsteuer; Satzung; Rückwirkung; Mischnutzung; reine Kapitalanlage
- FG München, 14.05.2002 - 6 K 4663/99
Einordnung eines Anwesens als Ferienwohnung und Zuordnung der Leerstandszeiten
- FG Hamburg, 30.05.2002 - VI 145/00
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Angehörigen-Mietverhältnisses
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 320/99
Überschusserzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98
Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten …
- FG Hamburg, 23.05.2005 - V 202/99
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei einem Ferienhaus
- OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2002 - 2 M 52/02
- OVG Schleswig-Holstein, 07.01.2003 - 2 L 95/02
- OVG Schleswig-Holstein, 27.01.2003 - 2 M 144/02
- BFH, 14.03.2003 - IX R 40/02
- VG Schleswig, 30.06.2004 - 6 A 234/03
- OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 63/04
- FG München, 10.07.2007 - 6 K 3035/06
Einkünfte aus VuV: Überlassung einer Wohnung zu 68 % der ortsüblichen Marktmiete; …
- FG München, 05.07.2012 - 5 K 2947/10
Überschusserzielungsabsicht
