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   BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99   

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https://dejure.org/2001,251
BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99 (https://dejure.org/2001,251)
BFH, Entscheidung vom 09.05.2001 - XI R 25/99 (https://dejure.org/2001,251)
BFH, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - XI R 25/99 (https://dejure.org/2001,251)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuer - Steuerfestsetzung - Verlustabzug - Belehrung - Verfahren

  • Judicialis

    EStG 1990 § 10 Abs. 3; ; AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 356 Abs. 2

  • RA Kotz

    Einkommenssteuerfestsetzung auf 0,-- DM - Einspruchsfrist hiergegen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung eines verbleibenden Verlustabzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verlustvortrag kann trotz rechtskräftigem Einkommensteuerbescheid festgestellt werden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10d Abs 3, AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 2
    Grobes Verschulden; Verlustabzug; Verlustfeststellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 195, 545
  • NVwZ-RR 2002, 253
  • BB 2001, 2311
  • BStBl II 2002, 817
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 23.01.2001 - XI R 42/00

    Kein grobes Verschulden bei Irrtum über Gewinnbegriff

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Der Umstand, dass es im Zusammenhang mit der Veräußerung der GmbH-Anteile zu einem Verlust gekommen ist, ist eine Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO 1977 (vgl. Senatsurteil vom 23. Januar 2001 XI R 42/00, BStBl II 2001, 379, m.w.N.), die dem FA nachträglich, nämlich nach Durchführung der Veranlagung zur Einkommensteuer 1991, bekannt geworden ist.

    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob die Kläger --wie vom FG zusätzlich angenommen-- außerdem bei der Frage nach Veräußerungsgewinnen in der Anlage GSE erkennen konnten oder mussten, dass hierunter ggf. auch Veräußerungsverluste anzugeben sind (vgl. Senatsurteil in BStBl II 2001, 379).

  • BFH, 24.03.1987 - X R 66/81

    Möglichkeit der Änderung von Umsatzsteuerbescheiden

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Das nachträgliche Bekanntwerden des Verlustes beruht in diesem Fall auf einem groben Verschulden ihres Beraters, das nach ständiger Rechtsprechung bei der Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO 1977 den Klägern zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. März 1987 X R 66/81, BFH/NV 1988, 411, m.w.N.).
  • BFH, 09.12.1998 - XI R 62/97

    Erlaß oder Änderung von Verlust-Feststellungsbescheiden

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Die Vorschrift ist nur anwendbar, wenn die Änderung des Steuerbescheides allein mangels steuerlicher Auswirkung unterbleibt (vgl. BFH-Urteil vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 24/87

    Grobes Verschulden i. S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO bei Nichtbeantwortung einer im

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Die hierzu vom FG aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 31.07.1996 - XI R 4/96

    Berücksichtigung von Verlustvorträgen bei der Einkommensteuer

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Voraussetzung für den erstmaligen Erlass eines Feststellungsbescheides über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 3 Satz 4 EStG 1990 (jetzt § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999, BStBl I 1999, 304) ist, dass der zugrunde liegende --bisher keinen Verlust ausweisende-- Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 31. Juli 1996 XI R 4/96, BFH/NV 1997, 180).
  • BFH, 14.06.2000 - XI R 4/00

    Beschwer

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Hält der Steuerpflichtige die in einem Verlustjahr vom FA ermittelten nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte für unzutreffend, so hat er dies im Verfahren gegen den Feststellungsbescheid, den er ggf. zu beantragen hat, vorzubringen (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 4/00, BFH/NV 2000, 1465).
  • BFH, 21.09.1993 - IX R 63/90

    Schadenersatzleistungen als Werbungskosten (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Die hierzu vom FG aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen vorgenommene Würdigung darf --abgesehen von zulässigen und begründeten Verfahrensrügen-- in der Revisionsinstanz nur darauf überprüft werden, ob der Rechtsbegriff des Vorsatzes bzw. der groben Fahrlässigkeit richtig erkannt worden ist und ob die Würdigung der Umstände hinsichtlich des individuellen Verschuldens den Denkgesetzen und Erfahrungssätzen entspricht (BFH-Urteile vom 21. September 1993 IX R 63/90, BFH/NV 1994, 99; vom 9. August 1991 III R 24/87, BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 28.10.1999 - VIII R 7/97

    Überschusserzielungsabsicht bei Kapitaleinkünften aus Aktien

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Die Frage eines Verlustrücktrags ist hiervon getrennt zu beurteilen (vgl. BFH-Urteil vom 28. Oktober 1999 VIII R 7/97, BFH/NV 2000, 564).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 65/93

    Darlehn unter nahen Angehörigen

    Auszug aus BFH, 09.05.2001 - XI R 25/99
    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 2. August 1994 VIII R 65/93, BFHE 175, 500, BStBl II 1995, 264, m.w.N.).
  • BFH, 17.09.2008 - IX R 70/06

    Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 10d EStG

    Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gemäß § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG gesondert festzustellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr zwar bestandskräftig ist, darin aber keine nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte berücksichtigt worden sind (Änderung der Rechtsprechung gegenüber BFH-Urteilen vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817).

    Der Kläger habe auch nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags beantragt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817).

    Das dem Verfahren beigetretene Bundesministerium der Finanzen (BMF) hält die bisherige Rechtsprechung des BFH in BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, und in BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817 für zutreffend, nach der der erstmalige Erlass eines Feststellungsbescheids über den verbleibenden Verlustvortrag gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG voraussetze, dass der zugrunde liegende --bisher keinen Verlust ausweisende-- Steuerbescheid noch entsprechend geändert werden könne.

    Soweit sich aus den BFH-Urteilen in BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, und in BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817 etwas anderes ergibt, hält der BFH an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.

  • FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 16 K 5362/05

    Verbleibender Verlustabzug; Nullfestsetzung; Vorweggenommene Werbungskosten;

    a) Diese Auffassung steht im Einklang mit der vom Bundesfinanzhof (BFH) in den Urteilen vom 9.12.1998 XI R 62/97 (Bundessteuerblatt - BStBl - II 2000, 3) und vom 9.5.2001 XI R 25/99 (BStBl II 2002, 817) vorgenommenen Gesetzesauslegung.

    Enthält der Einkommensteuerbescheid - wie im Streitfall - keine entsprechende Belehrung, so kann dieser Antrag binnen eines Jahres seit Bekanntgabe des Einkommensteuerbescheids gestellt werden (s. BFH-Urteil in BStBl II 2002, 817).

    d) Der BFH hat an der in den Urteilen in BStBl II 2000, 3 und BStBl II 2002, 817 vorgenommenen Gesetzesauslegung in ständiger Rechtsprechung festgehalten.

    Auch die FG haben sich, soweit ersichtlich, einhellig dieser Auffassung angeschlossen (s. hierzu die die BFH-Urteile in BStBl II 2000, 3 und BStBl II 2002, 817 betreffenden Zitierungen in juris).

    Der Antrag auf Verlustfeststellung ist schließlich auch nach Ablauf der nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BStBl II 2002, 817 maßgebenden Jahresfrist gestellt worden.

    Die entscheidungserhebliche Rechtsfrage erscheint zwar durch die vorerwähnten BFH-Urteile in BStBl II 2000, 3 und BStBl II 2002, 817 als hinreichend geklärt.

  • BFH, 10.02.2015 - IX R 6/14

    Änderungsmöglichkeit des Steuerbescheides als Voraussetzung für den erstmaligen

    Vor Ergehen der o.g. BFH-Urteile lehnten Rechtsprechung und Finanzverwaltung übereinstimmend die erstmalige Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs ab, wenn die Einkommensteuerveranlagung des betroffenen Jahres bestandskräftig und verfahrensrechtlich nicht mehr änderbar war (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 9. Dezember 1998 XI R 62/97, BFHE 187, 523, BStBl II 2000, 3, und vom 9. Mai 2001 XI R 25/99, BFHE 195, 545, BStBl II 2002, 817, jeweils m.w.N.; H 115 Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2001 Stichwort "Feststellungsbescheid" sowie im Schrifttum Lambrecht, in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 10d Rz 36, 39; Gatzka/Wilhelm, DStR 2005, 1794, 1798; Valentin, EFG 2006, 1576).
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