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   BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96   

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https://dejure.org/1999,309
BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96 (https://dejure.org/1999,309)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1999 - IV R 96/96 (https://dejure.org/1999,309)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - IV R 96/96 (https://dejure.org/1999,309)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    GewStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 15 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Betriebsaufspaltung - Fehlende Personenidentität - Vereinbartes Einstimmigkeitsprinzip auch für Geschäfte des täglichen Lebens - Beendigung einer bestehenden Betriebsaufspaltung mit Eintritt eines neuen Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 187, 570
  • NJW 1999, 1887
  • BB 1999, 779
  • DB 1999, 940
  • BStBl I 2002, 1028
  • BStBl II 2002, 771
  • NZG 1999, 848
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 28.05.2020 - IV R 4/17

    Personelle Verflechtung bei von Geschäftsführung ausgeschlossenem

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Einstimmigkeitsprinzip auch die laufende Verwaltung der vermieteten Wirtschaftsgüter, die sogenannten Geschäfte des täglichen Lebens, einschließt (vgl. BFH-Urteile vom 21.01.1999 - IV R 96/96, BFHE 187, 570, BStBl II 2002, 771, und in BFHE 251, 227, BStBl II 2016, 154, Rz 28).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

    Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede

    b) Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine Person oder Personengruppe beide Unternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 96/96, BFHE 187, 570, BStBl II 2002, 771, unter 1. der Gründe).

    Das gilt jedenfalls dann, wenn das Einstimmigkeitsprinzip auch die laufende Verwaltung der vermieteten Wirtschaftsgüter, die sog. Geschäfte des täglichen Lebens, einschließt (BFH-Urteil in BFHE 187, 570, BStBl II 2002, 771, m.w.N.).

  • BFH, 21.01.2015 - X R 16/12

    Ordnungsgemäße Zustellung mit Zustellungsurkunde - Rechtserheblichkeit einer

    d) Eine Betriebsaufspaltung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH voraus, dass das vermietende Besitzunternehmen mit dem mietenden Betriebsunternehmen sachlich und personell verflochten ist (vgl. z.B. Urteile vom 21. Januar 1999 IV R 96/96, BFHE 187, 570, BStBl II 2002, 771, m.w.N.; vom 12. Oktober 1988 X R 5/86, BFHE 154, 566, BStBl II 1989, 152).

    Eine personelle Verflechtung ist gegeben, wenn eine Person oder Personengruppe beide Unternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen durchzusetzen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 187, 570, BStBl II 2002, 771; Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. November 1971 GrS 2/71, BFHE 103, 440, BStBl II 1972, 63).

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