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   BFH, 18.07.2002 - V R 44/01   

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https://dejure.org/2002,2173
BFH, 18.07.2002 - V R 44/01 (https://dejure.org/2002,2173)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2002 - V R 44/01 (https://dejure.org/2002,2173)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2002 - V R 44/01 (https://dejure.org/2002,2173)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. e; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5; FGO § 90a Abs. 2 Satz 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. e; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5; FGO § 90a Abs. 2 Sa

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. e; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5; FGO § 90a Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Vermögensverwalter - Provisionen für den An- und Verkauf von Wertpapieren - Steuerfreie Wertpapierumsätze - Nebenleistung - Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen - Übertragung von Wertpapieren aufgrund einer Abschlussvollmacht

  • Judicialis

    UStG 1980 § 4 Nr. 8 Buchst. e; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5; ; FGO § 90a Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermittlungsumsätze eines Vermögensverwalters

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögensverwalter ? Auftrag an Bank zum Verkauf von Wertpapieren für Rechnung des Mandanten ? Provision ? Umsatzsteuerfreie Wertpapierumsätze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Wertpapier-Vermittlungsprovision ist umsatzsteuerfrei

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Agenturgeschäfte
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung
    Steuerbefreiungen bei Vermittlungsleistungen
    Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 und 11 UStG
    Wertpapierumsätze

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 4 Nr 8e
    Provisionen; Steuerbefreiung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 200, 93
  • BB 2003, 717
  • DB 2003, 189
  • BStBl II 2003, 730
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.12.2001 - C-235/00

    CSC Financial Services

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V R 44/01
    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) in seinem Urteil vom 13. Dezember 2001 Rs. C-235/00 --CSC-- (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 84) ist Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Richtlinie 77/388/EWG dahin auszulegen, dass der Ausdruck "Umsätze, die sich auf Wertpapiere beziehen", Umsätze betrifft, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen.

    Der Kläger hat nicht lediglich rein materielle, technische oder administrative Leistungen ausgeführt (vgl. dazu EuGH-Urteil in UR 2002, 84, Rz. 28).

  • BFH, 12.01.1989 - V R 43/84

    Beschaffung von Anschriften ist keine Vermittlung von Umsätzen i. S. des § 4 Nr.

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V R 44/01
    Es reiche nicht aus, dass jemand nur irgendeine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setze (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BFHE 156, 278, BStBl II 1998, 339).
  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V R 44/01
    Es reiche nicht aus, dass jemand nur irgendeine Bedingung für den Abschluss des Vertrages setze (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Januar 1989 V R 43/84, BFHE 156, 278, BStBl II 1998, 339).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2001 - 11 K 16/92

    Umsatzsteuerpflicht der von Banken an einen selbständigen Vermögensverwalter für

    Auszug aus BFH, 18.07.2002 - V R 44/01
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage ab und führte zur Begründung im Wesentlichen aus, die Voraussetzungen des § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG 1980 seien im Streitfall nicht erfüllt (vgl. Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 999).
  • BFH, 11.10.2007 - V R 22/04

    Umsatzsteuerpflicht bei Verwaltung von Wertpapieren und Termingelder durch ein

    Die Klägerin hat nicht lediglich rein materielle, technische oder administrative Leistungen ausgeführt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BFHE 200, 93, BStBl II 2003, 730, zu II.1.b); vgl. auch Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften --EuGH--, Urteil vom 13. Dezember 2001 C-235/00, CSC, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2002, 84 Randnr. 28).
  • FG Nürnberg, 12.06.2007 - II 14/05

    Steuerrechtliche Einordnung von bestimmten Leistungen als Vermittlung von

    Eine solche Vermittlertätigkeit könne auch ein Vermögensverwalter ausüben, der Wertpapiere im Namen und für Rechnung seiner Mandanten an- und verkaufe und hierfür von der Bank Provisionen erhalte (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, BStBl. II 2003, 730).

    Keine Umsätze, die sich auf die Vermittlung von Wertpapieren beziehen, liegen dagegen bei Dienstleistungen vor, die sich auf die Erteilung von Informationen über ein Finanzprodukt beschränken (EuGH-Urteil vom 13.12.2001 C-235/00, UR 2002, 84; BFH-Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01 BStBl. II 2003, 730).

    Denn die von dem Kläger als steuerfrei angesehenen Provisionen wurden in jedem Fall nicht aufgrund der Abschlussvollmacht für den An- und Verkauf von Wertpapieren berechnet (vgl. BFH-Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, a.a.O.), sondern nur für die Fälle, in denen beim Verkauf von Wertpapieren infolge von Kurssteigerungen ein Netto-Gewinn erzielt wurde.

    Soweit der Kläger eine Abschlussvollmacht von seinen Kunden erhalten hatte, um unmittelbar für sie mit den Direktbanken in Vertragsverhandlungen zu treten (BFH-Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, a.a.O.), erhielt er keine Provisionen von den Banken, sondern eine besondere Vergütung aus dem Verwaltungsvertrag mit seinen Kunden.

  • BFH, 08.10.2008 - V R 27/06

    Legen eines Hausanschlusses durch ein Wasserversorgungsunternehmen

    Denn gegenüber verschiedenen Personen erbrachte Leistungen könnten zueinander generell nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BFHE 200, 93, BStBl II 2003, 730).
  • BFH, 19.04.2007 - V R 31/05

    USt: Kontinuitätsprovision als Entgelt für steuerfreie Vermittlungsleistungen

    Hierunter sind Umsätze zu verstehen, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 93, BStBl II 2003, 730).
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2011 - 6 K 2456/09

    Umsatzsteuerfreie Vermittlungstätigkeit bei mehrstufigem Vertriebssystem - hier:

    Hierunter sind Umsätze zu verstehen, die geeignet sind, Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Wertpapiere zu begründen, zu ändern oder zum Erlöschen zu bringen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 93 , BStBl II 2003, 730 ).
  • FG Hamburg, 16.02.2005 - II 240/04

    Umsatzsteuergesetz: Umfang der Umsatzsteuerfreiheit für die Vermittlung von

    Außerdem verweist der Beklagte auf eine Entscheidung des BFH vom 18.07.2002 (V R 44/01).

    Gegen dieses Ergebnis spricht nicht die Argumentation des BFH vom 18. Juli 2002 (V R 44/01, BFHE 200, 93 , HFR 2003, 112), denn der dortige Sachverhalt ist nicht vergleichbar.

  • FG Düsseldorf, 17.02.2006 - 1 K 975/03

    Wasserversorgungsunternehmen; Hausanschluss; Baukostenzuschüsse;

    Gegenüber verschiedenen Personen erbrachte Leistungen können zueinander generell nicht im Verhältnis von Haupt- und Nebenleistung stehen (BFH, Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, BStBl II 2003, 730).
  • FG München, 09.03.2005 - 3 K 5039/02

    Steuerfreiheit gem § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG von Leistungen einer Rechenzentrale;

    Bei den Umsätzen i.S. des Art. 13 Teil B Buchst, d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG ist hinsichtlich des Einlagengeschäftes zu berücksichtigen, dass die englischen, französischen, italienischen und spanischen Fassung des Art. 13 Teil B Buchst, d Nr. 3 der Richtlinie 77/388/EWG sich übersetzen lassen mit "Umsätzen, die sich auf das Einlagengeschäft beziehen", einer Formulierung, die weiter ist als "Umsätze im Einlagengeschäft" (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BStBI II 2003, 730 betreffend Umsätze mit Wertpapieren).
  • FG Düsseldorf, 16.01.2004 - 1 K 3363/00

    Umsatzsteuerbefreiung; Leistungsort; Bankmäßige Vermögensverwaltung;

    Dementsprechend hat der BFH Leistungen eines Vermögensverwalters in dem die Veranlagungszeiträume 1984 bis 1988 betreffenden Urteil vom 29.01.1998 V R 67/96 (BStBl II 1998, 413) als steuerpflichtig beurteilt, obwohl die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren in diesen Veranlagungszeiträumen steuerbefreit war (vgl. auch BFH, Urteil vom 18.07.2002 V R 44/01, BStBl II 2003, 730).
  • FG Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 6 K 26/04

    Vermittlung einer kreditfinanzierten Kombirente durch

    Die Vermittlung eines Aktien-Investmentsparplan ist nach § 4 Nr. 8 Buchstabe e) und f) UStG umsatzsteuerfrei (BFH Urteil vom 18. Juli 2002 V R 44/01, BStBl II 2003, 730; Abschnitt 64, 66 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR -).
  • FG München, 30.01.2003 - 14 K 3659/02

    Einheitlichkeit der Leistung bei Veräußerung eines Grundstücks und

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