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   BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00   

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BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00 (https://dejure.org/2003,296)
BFH, Entscheidung vom 12.05.2003 - GrS 2/00 (https://dejure.org/2003,296)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 2003 - GrS 2/00 (https://dejure.org/2003,296)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Simons & Moll-Simons
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Versorgungsleistungen bei Vermögensübernahme und Sonderausgaben

  • Judicialis

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1; ; EStG § 22 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 § 22 Nr. 1
    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermögensübertragung - Großer Senat des BFH ändert die Spielregeln

  • IWW (Kurzinformation)

    Großer Senat des BFH ändert die Spielregeln

  • IWW (Kurzinformation)

    Großer Senat des BFH ändert die Spielregeln

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a S. 1, § 22 Nr. 1
    Einschränkung des Typus 1 des Rentenerlasses 2002: Positiver Substanz- oder Ertragswert erforderlich

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschluss auf Vorlagebeschluss an den Großen Senat des BFH; Versorgungsleistungen als dauernde Last ; Abgrenzung von Substanz- und Ertragswert ; Kürzung des Ertragswertes durch den Unternehmerlohn

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Übergabe eines Betriebs ohne positiven Substanzwert oder Ertragswert

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen - Großer Senat hat zu "Typus- 2- Fällen" und zur "Unterhaltsprüfung" entschieden

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Besteuerung von Versorgungsleistungen
    Versorgungsleistungen aus unentgeltlichen Vermögensübergaben
    Ertragbringende Wirtschaftseinheit
    Ertragsermittlung
    Vorweggenommene Erbfolge
    Einzelheiten zum Versorgungsvertrag
    Ertrag bringende Wirtschaftseinheit
    Ermittlung der maßgeblichen Erträge

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 1 Nr 1a, EStG § 22 Nr 1 S 1, EStG § 12 Nr 1, EStG § 12 Nr 2, GG Art 3 Abs 1
    Dauernde Last; Sonderausgabe; Vermögensübergabe; Vorweggenommene Erbfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 477
  • NJW 2003, 3511
  • FamRZ 2003, 1747 (Ls.)
  • BB 2003, 2163
  • DB 2003, 2153
  • BStBl II 2004, 100
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Es verweist auf seine Stellungnahme zum Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (wiedergegeben im Beschluss des Großen Senats GrS 1/00 vom heutigen Tag) und weist ergänzend auf Folgendes hin: Würde man mit dem vorlegenden Senat als Gegenstand der Vermögensübergabe ein Wirtschaftsgut anerkennen, dessen Substanzwert negativ und dessen Ertragswert 0 DM sei, beruhten die wiederkehrenden Leistungen gerade nicht auf der Übergabe von Vermögen seitens der Eltern an die Kinder, weil aus einem Wirtschaftsgut ohne Substanz- oder Ertragswert keine Leistungen erbracht werden könnten.

    d) Der Große Senat hat im Beschluss vom heutigen Tag GrS 1/00 darauf hingewiesen, dass das Erfordernis der vorbehaltenen Erträge auch dann erfüllt ist, wenn das übergebene Vermögen beim Übergeber --etwa wegen dessen fortgeschrittenen Alters-- nur geringe Erträge abwarf, beim Übernehmer jedoch ausreichende Nettoerträge erwarten lässt (GrS 1/00, unter C. II. 6. c).

    In Übereinstimmung mit dieser Betrachtungsweise hat der Große Senat im Beschluss vom heutigen Tag GrS 1/00 entschieden, dass bei der Ermittlung des "erzielbaren Nettoertrags" ein Unternehmerlohn nicht abgezogen wird (GrS 1/00, unter C. II. 6. b aa).

    Nachdem der Große Senat im Beschluss vom heutigen Tag GrS 1/00 entschieden hat, dass der "Typus 2" mit dem geltenden Recht nicht vereinbar ist, hat auch die "50-v.H.-Grenze" ihre Bedeutung weitgehend verloren.

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Die vom Großen Senat des BFH im Beschluss vom 15. Juli 1991 GrS 1/90 (BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78) ausgesprochene Charakterisierung der Versorgungsleistungen "als vorbehaltene Vermögenserträge" verstehe der vorlegende Senat in dem Sinne, dass durch den Abzug der dauernden Last beim Verpflichteten und durch die Erfassung wiederkehrender Erträge beim Bezieher das der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Prinzip der "vorbehaltenen Vermögenserträge" rechtstechnisch verwirklicht werde (Urteil vom 25. März 1992 X R 100/91, BFHE 168, 243, BStBl II 1992, 803).

    Es liegt nahe, dass der Große Senat im Beschluss in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 die "50-v.H.-Grenze" zur Abgrenzung von Unterhaltsleistungen gegenüber den als Sonderausgaben abziehbaren Versorgungsleistungen heranziehen wollte (unter C. II. 4.).

    Der Große Senat hat sich dieser Auffassung im Beschluss in BFHE 165, 225, BStBl II 1992, 78 (unter C. II. 4. c) angeschlossen.

  • BFH, 08.12.1976 - I R 215/73

    Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Auch bei der Schätzung des Geschäftswerts ist der Unternehmerlohn abzusetzen (BFH-Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, unter II. 4. c).

    Der "good will" eines Unternehmens stellt für ihn indessen nur insoweit einen nutzbringenden Vermögenswert dar, als dieser ihn in die Lage versetzt, höhere Einkünfte zu erzielen, als er sie durch die bloße Verwertung seiner Arbeitskraft erzielen würde (BFH-Urteile in BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, und vom 25. Januar 1979 IV R 56/75, BFHE 127, 32, BStBl II 1979, 302; Schmidt/Glanegger, Einkommensteuergesetz, 22. Aufl., § 6 Rz. 244).

  • BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81

    Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Während sich der Barwert der Rente auf ca. 213 000 DM belaufen habe, habe der Wert des übernommenen Betriebsvermögens eindeutig unter der Hälfte dieses Werts gelegen, so dass es einer genaueren Wertermittlung, wie sie in dem BFH-Urteil vom 21. Januar 1986 VIII R 238/81 (BFH/NV 1986, 597) dargelegt sei, nicht bedurft habe.

    b) Auch wenn das Unternehmen nicht ausschließlich oder vorwiegend nach dem Ertragswert bewertet wird, sondern wie etwa bei der sog. Mittelwertmethode Substanz- und Ertragswert je zur Hälfte berücksichtigt werden, wirkt sich der Unternehmerlohn wertmindernd aus (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1986, 597, unter 6. b, m.w.N.).

  • BFH, 23.01.1964 - IV 8/62 U

    Behandlung von Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte im

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Die "50-v.H.-Grenze" findet sich erstmalig im BFH-Urteil vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U (BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422).

    Daher lässt der Große Senat die Frage ausdrücklich offen, ob bei Unterschreiten der "50-v.H.-Grenze", also dann, wenn der Wert des übergebenen Vermögens weniger als 50 v.H. des Kapitalswerts der zugesagten wiederkehrenden Leistungen beträgt, die wiederkehrenden Leistungen --entsprechend der bisherigen Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung-- insgesamt als Unterhaltsleistungen zu werten sind, oder ob entgegen der im BFH-Urteil in BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 vertretenen Auffassung eine Aufteilung in Versorgungsleistungen (vorbehaltene Erträge) einerseits und Unterhaltsleistungen andererseits vorzunehmen ist.

  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Vermögenserwerb unter Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Er bezieht sich zusätzlich auf das BFH-Urteil vom 28. Juli 1983 IV R 174/80 (BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97).

    Der BFH hat bereits im Urteil in BFHE 139, 367, BStBl II 1984, 97 darauf hingewiesen, dass die "50-v.H.-Grenze" für Hofübergabeverträge praktisch nicht bedeutsam sei.

  • BFH, 13.09.2000 - X R 147/96

    Versorgungsleistungen bei Übergabeverträgen

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Beschluss vom 13. September 2000 X R 147/96 (BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175) dem Großen Senat folgende Rechtsfrage vorgelegt:.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den in BFHE 193, 121, BStBl II 2001, 175 veröffentlichten Beschluss verwiesen.

  • BFH, 10.11.1999 - X R 46/97

    Vermögensübertragung bei nicht ausreichenden Erträgen

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Der Senat habe in seinem Vorlagebeschluss vom 10. November 1999 X R 46/97 (BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188) die Auffassung vertreten, dass die Vergleichsrechnung des Abschn. 123 Abs. 3 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR) a.F. (jetzt BMF-Schreiben vom 26. August 2002, BStBl I 2002, 893, Tz. 17 f., 38 f. - sog. "50-v.H.-Grenze") keine rechtliche Bedeutung habe, wenn die wiederkehrenden Renten mangels ausreichenden Ertrags des übertragenen Vermögens aus dessen Substanz gezahlt werden müssten ("Typus 2").

    Es verweist auf seine Stellungnahme zum Vorlagebeschluss in BFHE 189, 497, BStBl II 2000, 188 (wiedergegeben im Beschluss des Großen Senats GrS 1/00 vom heutigen Tag) und weist ergänzend auf Folgendes hin: Würde man mit dem vorlegenden Senat als Gegenstand der Vermögensübergabe ein Wirtschaftsgut anerkennen, dessen Substanzwert negativ und dessen Ertragswert 0 DM sei, beruhten die wiederkehrenden Leistungen gerade nicht auf der Übergabe von Vermögen seitens der Eltern an die Kinder, weil aus einem Wirtschaftsgut ohne Substanz- oder Ertragswert keine Leistungen erbracht werden könnten.

  • BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76

    Sozius - Rechtsanwalt - Sozietätsvertrag - Versorgungsabrede - Betriebsausgabe -

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Hierfür könnte sprechen, dass die Rechtsprechung des BFH auch in anderen Fällen, wie z.B. bei der Prüfung der Angemessenheit von betrieblichen Versorgungsleistungen eine Aufteilung befürwortet hat (BFH-Urteil vom 18. Januar 1979 IV R 76/76, BFHE 127, 171, BStBl II 1979, 403; für eine Aufteilung auch Arndt, a.a.O., § 12 Rz. C 34; P. Fischer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 22 Rz. B 242; Reiß, ebendort, § 16 Rz. B 195).
  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

    Auszug aus BFH, 12.05.2003 - GrS 2/00
    Der XI. Senat hat in seinem Urteil vom 10. April 1991 XI R 25/89 (BFH/NV 1991, 720) eine Rente wegen Nichterreichens der "50-v.H.-Grenze" als Unterhaltsrente angesehen.
  • BFH, 23.01.1992 - XI R 6/87

    Kein Entgelt durch Versorgungsrente bei vorweggenommener Erbfolge

  • BFH, 25.01.1979 - IV R 56/75

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

  • FG Düsseldorf, 30.07.1996 - 11 K 5348/92

    Vermögensübertragung; Versorgungsleistung; Negatives Betriebsvermögen;

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Geschäftswert - Ausscheiden eines Gesellschafters - Unternehmerlohn - Abfindung

  • BFH, 25.03.1992 - X R 100/91
  • BFH, 31.01.2013 - GrS 1/10

    Aufgabe des subjektiven Fehlerbegriffs hinsichtlich bilanzieller Rechtsfragen -

    Der Große Senat muss über die Entscheidungserheblichkeit einer vorgelegten Frage auf der Grundlage der Rechtsauffassung des vorlegenden Senats zu den Vorfragen befinden (BFH-Beschlüsse in BFHE 192, 339, BStBl II 2000, 632, unter B.II.2.; vom 3. September 2001 GrS 3/98, BFHE 196, 39, BStBl II 2001, 802, unter B.II.2.b; vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291, unter B.II.; vom 12. Mai 2003 GrS 1/00, BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95, unter B.II.; vom 12. Mai 2003 GrS 2/00, BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100, unter B.II.; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 11 Rz 31; Brandis in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 11 FGO Rz 12; Müller-Horn in Beermann/Gosch, FGO § 11 Rz 20; kritisch Sunder-Plassmann in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 11 FGO Rz 105 f.).
  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Er spielt nur dort eine Rolle, wo es --wie etwa im Fall des Beschlusses vom heutigen Tag GrS 2/00-- darauf ankommt, ob das übergebene Unternehmen überhaupt "Vermögen" darstellt.
  • BFH, 13.12.2005 - X R 61/01

    (Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

    Schon in seiner früheren, vor den Beschlüssen des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und vom 12. Mai 2003 GrS 2/00 (BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100) ergangenen Rechtsprechung hat der BFH den Nießbrauch (oder ein vergleichbares Nutzungsrecht) an einer Immobilie als eine i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG potentiell begünstigte Wirtschaftseinheit angesehen.

    Da S, solange der Nießbrauch bestand, die aus der betreffenden Wohnung erzielten Mieterträge als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 EStG zuzurechnen waren und sie sich nach der neueren, durch die Beschlüsse des Großen Senats in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 und in BFHE 202, 477, BStBl II 2004, 100 eingeleiteten Rechtsprechung des BFH allenfalls Versorgungsleistungen in Höhe der aus dem übertragenen Objekt (Nutzungsrecht) erzielbaren Erträge "vorbehalten" konnte, war der Nießbrauchsverzicht jedenfalls im Grundsatz nicht geeignet, zu einer nach der Wertung des § 42 AO 1977 missbilligten Steuerumgehung zu führen.

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