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   BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02   

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https://dejure.org/2003,3135
BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02 (https://dejure.org/2003,3135)
BFH, Entscheidung vom 02.10.2003 - IV R 4/02 (https://dejure.org/2003,3135)
BFH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - IV R 4/02 (https://dejure.org/2003,3135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 50 Alternative 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 50 Alternative 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 50 Alternative 2; ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer

  • datenbank.nwb.de

    Pauschale Kostenerstattung für Erziehungshelfer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstständige oder nichtselbstständige Tätigkeit als Erziehungshelfer ? Einkünfte i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 oder i. S. des § 19 EStG ? Pauschale Kostenerstattung und Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 50 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Aufnahme betreuter Kinder in eigenen Haushalt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen des steuerfreien Auslagenersatzes; Pauschale Kostenerstattung für das Leisten von Erziehungshilfe; Tatsächliche Aufwendungen des Erziehungshelfers als Betriebsausgaben

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitnehmer
    Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
    Erziehungshelfer
    Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
    Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG
    Erzieherische Tätigkeit

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 3 Nr 50, EStG § 18 Abs 1 Nr 3, EStG § 12 Nr 1, SGB VIII § 34
    Auslagenersatz; Haushaltsaufnahme; Kind; Pauschale; Steuerfreiheit

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 203, 459
  • BB 2004, 33
  • DB 2004, 118
  • BStBl II 2004, 129
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 17.05.1990 - IV R 14/87

    Die von den Jugendämtern nach § 6 JWG an die Betreuer von sog.

    Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
    Dabei würde es sich nicht um Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG handeln, wie das FA angenommen hat, sondern um Einkünfte aus einer erzieherischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn die Erziehung der Gesamtheit der Betreuungsleistung das Gepräge gegeben hat (Senatsurteile vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BFHE 161, 361, BStBl II 1990, 1018, und vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652), anderenfalls um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  • BFH, 21.08.1995 - VI R 30/95

    1. Musikinstrumente sind keine Werkzeuge - 2. Pauschaler Auslagenersatz von mehr

    Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
    Es erscheint danach --ganz abgesehen von der absoluten Höhe der Pauschale-- zweifelhaft, ob nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 1995 VI R 30/95 (BFHE 178, 350, BStBl II 1995, 906) anhand der vorgelegten Beweismittel als geklärt angesehen werden kann, dass die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspricht.
  • BFH, 21.07.1988 - X R 92/87

    Fehlen der gesetzlich geforderten Vertretung bei irrtümlicher Annahme des

    Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
    An den Verzicht sind die Kläger auch nach dem Wechsel des Prozessbevollmächtigten gebunden (vgl. BFH-Beschluss vom 21. Juli 1988 X R 92/87, BFH/NV 1989, 187).
  • BFH, 19.06.1997 - IV R 26/96

    Steuerfreiheit für Beihilfen nach § 3 Nr. 11 EStG unabhängig vom Zahlungsweg nur

    Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
    Dabei würde es sich nicht um Einkünfte nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG handeln, wie das FA angenommen hat, sondern um Einkünfte aus einer erzieherischen Tätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, wenn die Erziehung der Gesamtheit der Betreuungsleistung das Gepräge gegeben hat (Senatsurteile vom 17. Mai 1990 IV R 14/87, BFHE 161, 361, BStBl II 1990, 1018, und vom 19. Juni 1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652), anderenfalls um Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
  • FG Schleswig-Holstein, 22.11.2001 - V 101/99

    Zur Höhe nicht steuerbaren, pauschalierten Auslagenersatzes bei Kinderbetreuer

    Auszug aus BFH, 02.10.2003 - IV R 4/02
    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 184 abgedruckt.
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 29/11

    Steuerfreie Einnahmen aus der Aufnahme von Pflegepersonen in den eigenen Haushalt

    Es sieht nur in Satz 3 der Vorschrift Beschränkungen dann vor, wenn die Zahlung eine --im Streitfall nicht vorliegende-- Gegenleistung für eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Leistung sowie für eine Arbeitnehmertätigkeit darstellt (zur Steuerfreiheit von Aufwandsersatz nach § 3 Nr. 50 EStG insoweit vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - L 11 R 4048/15

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - beitragsrechtliche Berücksichtigung

    Ein Auslagenersatz ist bei regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen auch ohne Einzelabrechnung steuerfrei, wenn er im Großen und Ganzen den tatsächlichen Aufwendungen entspricht (BFH 23.08.1995, VI R 30/95, BFHE 178, 350; BFH 02.10.2003, IV R 4/02 R, BFHE 203, 459).
  • FG Saarland, 09.07.2009 - 1 K 1312/04

    Einkommensteuer; an Arbeitnehmer gezahlte Kostenpauschalen für den Unterhalt

    In seiner Entscheidung vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02 verlange der BFH den Nachweis, dass die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspreche.

    Die Rechtsprechung zum Auslagenersatz gem. § 3 Nr. 50 EStG (BFH vom 2. Oktober 2003, BStBl II 2004, 129) habe bei der Überprüfung der bisher wohlwollend gewährten Steuerfreiheit für die Sachkosten- und Unterhaltspauschalen (2000: 25.200 DM, 2001: 21.000 DM) noch keine Berücksichtigung gefunden.

    Soweit sich dem Grunde nach feststehende Kosten der Höhe nach nicht mehr genau feststellen lassen, kann das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen (BFH vom 23. August 1995 VI R 30/95, BStBl II 1995, 906; vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BStBl II 2004, 129; FG Schleswig-Holstein vom 19. April 2005 3 K 50337/03, EFG 2005, 1173 m.w.N.).

    Dieses Urteil hat der BFH mit Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BStBl II 2004, 129 aufgehoben.

  • FG Schleswig-Holstein, 19.04.2005 - 3 K 50337/03

    Steuerliche Behandlung einer Sachkostenpauschale; Voraussetzung für die

    Mit Urteil vom 02. Oktober 2003 (IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129) hat der Bundesfinanzhof (BFH) das Urteil des Gerichts vom 22. November 2001 (V 101/99) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zurückverwiesen.

    Soweit danach Zweifel daran bestehen sollten, dass im Großen und Ganzen Aufwendungen in Höhe der Pauschale angefallen sind, geht dies nach allgemeinen Grundsätzen zu Lasten der Kläger (vgl. BFH, Urteil vom 23. August 1995, VI R 30/95, BFHE 178, 350, BStBl II 1995, 906; Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 4/02, a.a.O.).

    Der BFH hat in seinem Urteil vom 2. Oktober 2003 (IV R 4/02, a.a.O.) bereits zutreffend darauf hingewiesen, dass sich aus der zum Maßstab für die Sachkostenerstattung gemachten Pflegesatzvereinbarung noch nicht ergibt, dass in der vereinbarten Höhe in jedem Einzelfall auch tatsächlich entsprechende Sachkosten entstanden sind.

    Da das Gericht nicht feststellen kann, dass bei der Klägerin im Großen und Ganzen Aufwendungen in Höhe der monatlichen Sachkostenpauschale angefallen sind, ist die Pauschale in voller Höhe als Arbeitslohn zu betrachten (vgl. BFH, Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 4/02, a.a.O.).

    Das Gericht kann deshalb gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen (vgl. BFH, Urteil vom 2. Oktober 2003, IV R 4/02, a.a.O.; Beschluss vom 3. September 1998, XI B 209/95, BFH/NV 1999, S. 290).

  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 27/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11

    Denn das Gesetz enthält in § 3 Nr. 11 Satz 1 EStG ebenfalls keine Anhaltspunkte für eine weitere Einschränkung, sondern sieht lediglich in Satz 3 Beschränkungen dann vor, wenn die Zahlung --anders als im Streitfall-- eine Gegenleistung für eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Leistung sowie für eine Arbeitnehmertätigkeit darstellt (zur Steuerfreiheit von Aufwandsersatz nach § 3 Nr. 50 EStG insoweit vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 9/12

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Es sieht nur in Satz 3 der Vorschrift Beschränkungen dann vor, wenn die Zahlung --anders als im Streitfall-- eine Gegenleistung für eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Leistung sowie für eine Arbeitnehmertätigkeit darstellt (zur Steuerfreiheit von Aufwandsersatz nach § 3 Nr. 50 EStG insoweit vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129).
  • BFH, 05.11.2014 - VIII R 30/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 5. November 2014 VIII R 29/11 -

    Es sieht nur in Satz 3 der Vorschrift Beschränkungen dann vor, wenn die Zahlung eine --im Streitfall nicht vorliegende-- Gegenleistung für eine bestimmte wissenschaftliche oder künstlerische Leistung sowie für eine Arbeitnehmertätigkeit darstellt (zur Steuerfreiheit von Aufwandsersatz nach § 3 Nr. 50 EStG insoweit vgl. BFH-Urteil vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129).
  • FG Münster, 10.10.2019 - 6 K 3334/17

    Einkommensteuer - Sind Zahlungen von Jugendämtern an eine Tagesmutter

    Bei dieser Beurteilung legt der erkennende Senat den Rechtsgedanken des BFH zugrunde, wonach bei der Frage, ob Erziehungsgelder ausschließlich zur Erziehung bestimmt sind, die Grundsätze entsprechend anzuwenden sind, die die Rechtsprechung zur Abgrenzung gewerblicher Kinderheime von freiberuflich betriebenen Erziehungseinrichtungen entwickelt hat (vgl. BFH in BFHE 161, 361, BStBl II 1990, 1018; vgl. auch BFH-Urteil vom 02.10.2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129).
  • BFH, 15.03.2011 - VI B 151/10

    Überraschungsentscheidung - Rechtliches Gehör - Grundsätzliche Bedeutung -

    Eine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des BFH vom 2. Oktober 2003 IV R 4/02 (BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129) ist nicht zu beklagen.

    Der BFH hat mit Urteil in BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129 vielmehr entschieden, dass eine pauschale Kostenerstattung, die neben einem Gehalt geleistet wird, nur dann als nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfreier Auslagenersatz anzusehen ist, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die Pauschale den tatsächlichen Aufwendungen im Großen und Ganzen entspricht.

  • FG Hamburg, 20.01.2015 - 3 K 157/14

    Freiberufliche Einkünfte beim Betrieb einer Kindertagesstätte - Abgrenzung zu

    aaa) Wird eine erzieherische Tätigkeit in Verbindung mit weiteren Tätigkeiten wie Unterbringung, Verköstigung, Beaufsichtigung und sonstiger Betreuung erbracht, die für sich genommen gewerblicher Natur sind (BFH-Urteil vom 27.06.1974 IV R 204/70, BFHE 114, 95, BStBl II 1975, 147, für Kindererholungsheim), so bleibt der Charakter freiberuflicher Betätigung dann erhalten, wenn die anderen Tätigkeiten lediglich notwendige Hilfstätigkeiten sind und die Erziehung der Gesamtheit der Leistungen das Gepräge gibt (BFH-Urteile vom 02.10.2003 IV R 4/02, BFHE 203, 459, BStBl II 2004, 129; vom 19.06.1997 IV R 26/96, BFHE 183, 488, BStBl II 1997, 652; abgelehnt für ein Kinderheim bei nur sechs- bis siebenwöchigem Aufenthalt der Kinder durch BFH-Urteil vom 27.08.1985 III R 198/81, BFH/NV 1986, 358).
  • FG Sachsen, 21.10.2010 - 1 K 1564/06

    Für die Steuerfreiheit von Reisekostenerstattungen i. S. d. § 3 Nr. 16 EStG ist

  • BFH, 09.08.2007 - X B 218/06

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • FG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 6 K 20/12

    Ausführungen zur Wahrung der Schriftform bei der Klageerhebung durch einen

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

  • FG München, 03.06.2016 - 10 V 899/16

    Barlohnumwandlung: Arbeitgeberzahlungen für Fahrtkosten als Arbeitslohn

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - L 1 KR 442/15
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