Rechtsprechung
BFH, 19.09.2002 - X R 51/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
EStG § 7g Abs. 3 und 6
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EStG § 7g Abs. 3 und 6
- Simons & Moll-Simons
EStG § 7g Abs. 3 und 6
- Wolters Kluwer
Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG - Hinreichende Konkretisierung einer geplanten Investition - Vornahme der Prognose am Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums - Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Bildung der Ansparabschreibung und der ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g Abs. 3, 6
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ansparrücklage zur Mittelstandsförderung nur bei hinreichender Konkretisierung der Investitionsentscheidung, z. B. durch nachgewiesene Bestellung der anzuschaffenden Wirtschaftsgüter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Ansparrücklage - Bei Agentureröffnung/-erweiterung Bestellung nötig
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Voraussetzungen zur Bildung einer Ansparabschreibung
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Bildung einer Ansparabschreibung bei erst zu eröffnendem Betrieb
Besprechungen u.ä. (3)
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Papierfundstellen
- BFHE 200, 343
- BB 2003, 140
- DB 2003, 122
- DB 2005, 2
- BStBl 2004 II S. S. 184
- BStBl 2004 II Seite, 184
- BStBl 2004, 184
- BStBl II 2004, 184
Wird zitiert von ... (144) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 25.04.2002 - IV R 30/00
Bildung einer Ansparrücklage vor Betriebseröffnung
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Allerdings muss die Investition ausreichend konkretisiert sein (BFH-Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00, BFH/NV 2002, 1097).Dem hat sich der IV. Senat in seinem Urteil in BFH/NV 2002, 1097 --in diesem Punkte beiläufig-- mit der Aussage angeschlossen, dass der Steuerpflichtige im Falle eines bestehenden Unternehmens nicht glaubhaft machen müsse, dass die Investition tatsächlich beabsichtigt sei.
Unter den Gegebenheiten des Streitfalls hätte es zum Zwecke der gebotenen Konkretisierung der Investitionen des Nachweises seitens des Klägers bedurft, dass er die betreffenden Investitionsgüter am maßgeblichen Zeitpunkt (31. Dezember 1995) bereits "verbindlich bestellt" gehabt habe (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2002, 1097).
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und ggf. wie nachzuweisen ist, dass eine Investition i.S. von § 7g Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 EStG "beabsichtigt" ist (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).Der XI. Senat des BFH hat mit seinem Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385 entschieden: Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, ob und ggf. wie nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen ist, dass eine Investition tatsächlich beabsichtigt ist.
Der Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG ist unzweifelhaft dann nicht erfüllt, wenn die behauptete Investition zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht möglich ist; hiervon geht auch der XI. Senat in seinem Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385 aus.
- BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Eine durch objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten, an welche eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbestände zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (Urteile des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297-312, BStBl II 2000, 162).
- BFH, 14.08.2001 - XI R 18/01
Ansparrücklage - Finanzierungszusammenhang zwischen Rücklagenbildung und …
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Hiernach kann der Senat unerörtert lassen, ob die Anerkennung der streitigen Ansparrücklage auch unter dem Gesichtspunkt versagt werden könnte, dass zwischen der Bildung der Ansparabschreibung (-rücklage) und der Investition ein Finanzierungszusammenhang bestehen muss (näher hierzu BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181). - BFH, 07.03.1995 - XI R 51/94
Zur Frage der voraussichtlichen Höhe des Gesamtumsatzes im laufenden Kalenderjahr …
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Ob z.B. der in § 19 Abs. 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) bezeichnete Umsatz im laufenden Kalenderjahr die gesetzliche Grenze "voraussichtlich nicht übersteigen wird", beantwortet sich aufgrund einer Prognoseentscheidung nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres (BFH-Urteil vom 7. März 1995 XI R 51/94, BFHE 177, 516, BStBl II 1995, 562; Abschn. 246 Abs. 3 Satz 2 der Umsatzsteuer-Richtlinien --UStR--). - BFH, 09.05.2000 - VIII R 77/97
Aufwendungen in der Festzinsphase von 1991 bis 2001
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Die Beantwortung der Frage, ob der Steuerpflichtige die für die Anwendung des § 2 Abs. 1 EStG erforderliche Überschusserzielungsabsicht verfolgt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiven Umstände zu treffenden (Wahrscheinlichkeits-)Prognose über die "voraussichtliche Dauer" der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielten steuerpflichtigen Erträge und die in diesem Zeitpunkt voraussichtlich anfallenden Erwerbsaufwendungen ab; für diese Prognose können --und müssen-- die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums wichtige Anhaltspunkte liefern (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 77/97, BFHE 192, 445, BStBl II 2000, 660). - BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Eine durch objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten, an welche eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbestände zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (Urteile des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 10. April 1997 2 BvL 77/92, BVerfGE 96, 1, BStBl II 1997, 518; vom 7. Dezember 1999 2 BvR 301/98, BVerfGE 101, 297-312, BStBl II 2000, 162). - BFH, 26.02.2002 - X R 59/98
Widerstreitende Steuerfestsetzung bei Schätzungen
Auszug aus BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Die hiernach zu treffende Sachverhaltsannahme ist eine Schätzung (so ausdrücklich Art. 19 Abs. 3 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie "vorläufige Schätzung nach den voraussichtlichen Verhältnissen"), d.h. eine Feststellung des Sachverhalts aufgrund reduzierter Anforderungen an das Beweismaß (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. Februar 2002 X R 59/98, BFHE 198, 20, BStBl II 2002, 450, m.w.N.).
- BFH, 20.06.2012 - X R 42/11
Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten Betrieben - Berücksichtigung …
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), das sich mit dem Erfordernis der verbindlichen Bestellung befasst habe, werde in den Gesetzesmaterialien zum UntStRefG (BTDrucks 16/4841, 52) ausdrücklich zitiert.Eine solche beliebige --wenn auch dem Steuerpflichtigen nicht endgültig verbleibende-- Minderung der Einkommensteuerbelastung wäre aber im zeitlichen Anwendungsbereich des § 7g EStG n.F. ebenso wenig mit dem verfassungsrechtlichen Gebot einer möglichst unausweichlichen Normierung steuerrechtlicher Be- und Entlastungsgründe vereinbar wie es die entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten bei § 7g EStG a.F. ohne die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgenommenen Einschränkungen gewesen wären (vgl. hierzu Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4.d, m.w.N. auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
(2) Anders als das FA meint, hat sich der Gesetzgeber dadurch, dass in der Begründung des Gesetzentwurfs das Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 zitiert wird, nicht das Erfordernis einer verbindlichen Bestellung zu eigen gemacht.
Für die hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investition ist weiterhin eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten zu fordern (BFH-Urteil vom 19. September 2002, BStBl 2004 II S. 184).
Diese --auch in Abgrenzung zur vorangegangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung umfangreich begründete-- Aussage bildete den Kerninhalt des Senatsurteils in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; nur hierfür ist diese Entscheidung in den Gesetzesmaterialien zitiert worden.
Zwar ist die Prognoseentscheidung grundsätzlich aus der Sicht des jeweiligen Bilanzstichtags bzw. des Endes des Gewinnermittlungszeitraums zu treffen (so zu § 7g EStG a.F. bereits Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4. vor a).
- FG Düsseldorf, 26.02.2008 - 3 K 4969/05 Außerdem genieße die Klägerin Vertrauensschutz aufgrund des zu den Entscheidungen des BFH vom 19. September 2002 (X R 51/00, BStBl. II 2004, 184) und vom 17. November 2004 (…X R 38/02, BFH/NV 2005, 846) ergangenen BMF- Schreibens (vom 25. Februar 2004, BStBl. I 2004, 337), denn das Urteil sei erst nach Bildung der Rücklagen veröffentlicht worden und bis zu diesem Zeitpunkt seien Berater wie Finanzverwaltung davon ausgegangen, dass die Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht entsprechend den für einen bestehenden Betrieb geltenden Anforderungen der Rechtsprechung ausreichend sei.
Eine verbindliche Bestellung des Anlagevermögens habe der BFH erstmals im Jahr 2002 (Urteile vom 25.April 2002 IV R 30/00, BStBl. II 2004, 182 und vom 19. September 2002 X R 51/00, BStBl. II 2004, 184) zur Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Rücklagenbildung gemacht.
Außerdem habe der BFH in den Entscheidungen vom 19. September 2002 (X R 51/00 BStBl. II 2004, 184) und vom 17. November 2004 (…X R 38/02, BFH/NV 2005, 846) das bis dato für Neugründungen entwickelte Kriterium der verbindlichen Bestellung nur aufgrund der besonderen Umstände der jeweiligen Einzelfälle auch auf Unternehmenserweiterungen übertragen, weil in den dort zu beurteilenden Sachverhalten die Kläger die Rücklagen in Anspruch nehmen wollten, obwohl ersichtlich die geplanten Erweiterungen nicht umgesetzt werden sollten.
Bis zu den Entscheidungen des BFH vom vom 19. September 2002 (X R 51/00 BStBl. II 2004, 184) und vom 17. November 2004 (…X R 38/02, BFH/NV 2005, 846) habe es keine Rechtsprechung zu der Frage einer § 7 g EStG - Rücklage im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung gegeben.
Um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme der Förderung auszuschließen, ist es nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt, (Urteil vom 25. April 2002 IV R 30/00 BStBl. II 2004, 182, Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184 und Urteil vom 11. Juli 2007 I R 104/05 BStBl. II 2007, 957, letzteres mit weiteren Nachweisen) in der Situation der Betriebsgründung erforderlich, das Vorhaben weiter dadurch zu konkretisieren, dass die verbindliche Bestellung der für die Gründung benötigten wesentlichen Betriebsgrundlagen nachgewiesen wird, da nur unter diesen Voraussetzungen von einer "voraussichtlichen Anschaffung" im Sinne von § 7 g Abs. 3 EStG ausgegangen werden kann.
Diese zusätzlichen Anforderungen sind damit zu erklären, dass vom Grundsatz her zur Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG nur "Betriebe" berechtigt sind, was im Falle der Existenzgründung zwar nicht das Vorhandensein sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen, aber mehr als nur die Idee der geplanten Tätigkeit oder erste Vorbereitungshandlungen erfordert (Urteil des BFH vom 25. April 2002 IV R 30/00 BStBl. II 2004, 182 und Urteil des BFH vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184).
Der Fall einer wesentlichen Betriebserweiterung ist nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184 …und Urteil vom 17.November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2004, 846), der der Senat folgt, hinsichtlich des neuen Betriebsteiles wie eine Unternehmensgründung zu behandeln, da anderenfalls allein wegen eines bereits laufenden Betriebs(teiles) Rücklagen mit Blick auf angeblich geplante Geschäftserweiterungen, losgelöst vom Gegenstand des bereits in Gang gesetzten Unternehmensteiles und damit gleichsam "ins Blaue hinein" gebildet werden könnten, was dem mit dem Gesetz verfolgten Zweck widerspricht (BFH- Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00, BStBl. II 2004, 184).
Diese Voraussetzungen sind vorstehend nicht erfüllt, denn der BFH ist in seinen Entscheidungen vom 25. April 2002 (IV R 30/00, BStBl. II 2004, 182) und vom 19. September 2002 (X R 51/00 BStBl. II 2004, 184) nicht von "seiner" Rechtsprechung, mit der die Klägerin ersichtlich die Entscheidung vom 12. Dezember 2001 (XI R 13/00, BStBl. II 2002, 385) meint, abgewichen.
Es ist ferner nicht klärungsbedürftig, dass auch für Veranlagungszeiträume, die vor den Entscheidungen des BFH vom 25. April 2002 (IV R 30/00, BStBl. II 2004, 182) und vom 19. September 2002 (X R 51/00, BStBl. II 2004, 184) geendet haben, die Kriterien, die der BFH in den genannten Entscheidungen für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7 g EStG entwickelt hat, anzuwenden sind, denn die vorzitierten Urteile betrafen jeweils den Veranlagungszeitraum 1995.
- BFH, 17.01.2012 - VIII R 23/09
Erst im Einspruchsverfahren geltend gemachte Ansparabschreibung - Keine …
Das dem Verfahren beigetretene BMF folgert aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), dass die "voraussichtliche" Investition nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. hinreichend konkretisiert sein müsse, weil es andernfalls möglich wäre, die Ansparabschreibung "ins Blaue hinein" in Anspruch zu nehmen etwa mit der Wirkung, dass diese zur Erhöhung eines tarifbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinns führen würde.Jedoch setzt die Ansparabschreibung eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (…vgl. BFH-Urteile in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572;… in BFH/NV 2005, 848; in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… vom 15. September 2010 X R 21/08, BFH/NV 2011, 235), sodass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition derjenigen entspricht, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wird (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).
Die betreffende Investition muss zudem schlüssig und plausibel sein (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; vom 29. April 2008 VIII R 62/06, BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747;… BFH-Beschlüsse in BFHE 226, 541, 546, BFH/NV 2010, 331, 333;… vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
cc) Die Prognose einer voraussichtlichen Investition des Steuerpflichtigen ist aus der Sicht des Bilanzstichtages zu treffen, zu dem die Ansparrücklage in die Bilanz eingestellt wird bzw. bei Einnahmenüberschussrechnung aus der Sicht zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums, für den die Ansparabschreibung in Anspruch genommen werden soll (BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187; in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385).
Das ist zum einen ausgeschlossen, wenn --im Hinblick auf die Betriebsbezogenheit der Rücklage (…BFH-Urteil vom 23. Mai 2007 X R 35/06, BFH/NV 2007, 1862)-- zum maßgeblichen Zeitpunkt der betreffende Betrieb bereits aufgegeben oder veräußert ist (…s. dazu BFH-Urteil in BFH/NV 2005, 848;… vgl. in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder der Entschluss zur (kurzfristigen) Veräußerung bereits gefasst ist (…vgl. BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572), zum anderen aber auch, wenn aus anderen Gründen im Zeitpunkt der Rücklagenbildung bereits feststeht, dass die Investition nicht mehr vorgenommen wird (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2007, 1862, 1864) oder wenn es an der gebotenen Plausibilität der Investition fehlt, etwa wenn eine künftige Investition behauptet wird, die der gegenwärtigen Betriebsstruktur entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… in BFH/NV 2005, 848).
dd) Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung zu § 7g EStG a.F. erforderlich, dass zwischen der Bildung der Rücklage und der Investition ein "Finanzierungszusammenhang" besteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; in BFHE 220, 98, BStBl II 2008, 471, m.w.N.; in BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747), d.h., dass die konkrete Rücklagenbildung die Finanzierung der beabsichtigten Investition erleichtert (BFH-Urteil in BFHE 221, 211, BStBl II 2008, 747;… vgl. BTDrucks 12/4487, S. 33).
Ein besonderes Darlegungserfordernis folgt entgegen der Auffassung des FA und des BMF auch nicht aus dem Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, in dem vielmehr maßgeblich auf objektive wirtschaftliche Gegebenheiten abgestellt wird, an die die Prognose anknüpfen kann (vgl. die dortigen Entscheidungsgründe unter II.4.a, b und c).
d) Soweit die Rechtsprechung in Fällen der Betriebseröffnung oder der wesentlichen Betriebserweiterung gesteigerte Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht stellt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), und zwar regelmäßig in Gestalt verbindlicher Bestellungen (…vgl. statt aller BFH-Urteil in BFHE 233, 434, BFH/NV 2011, 1572, m.w.N.), ist sie nicht auf den Streitfall übertragbar.
- FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02
(Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG)
Der Beklagte beziehe sich im weiteren auf ein Urteil des Finanzgerichtes Köln vom 16. Juni 2000 (14 K 1799/99; nachfolgend BFH X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184), in dem die tatsächliche Investition zweifelhaft gewesen sei.Auch soweit der Beklagte auf das Urteil des BFH vom 19. September 2002 (X R 51/00 a.a.O.) verweise, ergebe sich kein Grund für die Versagung der Ansparabschreibung.
Insoweit sei der Hinweis auf das Urteil des BFH vom 19. September 2002 (X R 51/00, a.a.O.) verfehlt.
Er müsse jedoch seine geplanten Investitionen hinreichend konkretisieren (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 19. September 2002 X R 51/00, a.a.O.).
Nach dem Urteil des BFH vom 19. September 2002 (X R 51/00, a.a.O.), dessen Ansicht der entscheidende Senat teilt, ist die vorgenannte Auslegung des § 7g Abs. 3 EStG verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt geboten, dass es anderenfalls möglich wäre, die Ansparabschreibung "ins Blaue hinein" ohne Konkretisierung mit der Wirkung in Anspruch zu nehmen, dass diese zur Erhöhung eines tarifbegünstigten Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns führen würde.
Die Wirkungsweise des von ihm installierten "sich selbst steuernden Regelkreises" würde indes versagen, wenn der Steuerpflichtige bei einer Rücklagenbildung z.B. in zeitlicher Nähe zur Betriebsaufgabe im Umfang dieses Bilanzansatzes de facto für eine Tarifvergünstigung optieren könnte (Urteil des BFH vom 19. September 2002 X R 51/00 a.a.O.).
Im Anschluss daran hat der X. Senat des BFH durch Urteil vom 19. September 2002 (X R 51/00, BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250) jedoch entschieden, dass die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsgutes eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraussetzt.
Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine noch durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (Urteil des BFH vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; Urteil des BFH vom 19. September 2002 X R 51/00, a.a.O.).
- BFH, 17.11.2004 - X R 38/02
Ansparrücklage eines Existenzgründers
Der Steuerpflichtige ist nicht gehalten, die Absicht einer Investition nachzuweisen bzw. glaubhaft zu machen (BFH-Urteil in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385; Senatsurteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.2.).Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 (unter 4. der Gründe) ausgeführt hat, erfordert das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen, welche bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermitteln, aus der Sicht des jeweiligen Bilanzstichtags und bei Steuerpflichtigen, die --wie im Streitfall-- ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG berechnen, aus der Sicht des Endes des Gewinnermittlungszeitraums zu treffen ist.
Ob dies zutrifft, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (näher dazu Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter 4.a bis d der Gründe).
Diese für die Phase der Ingangsetzung des Betriebes maßgebenden Grundsätze gelten nach Auffassung des erkennenden Senats gleichermaßen auch für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch die der Rücklagenbildung zugrunde liegenden Investitionen eine "wesentliche Erweiterung" seines bereits bestehenden Betriebes plant (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.5.a).
So bildet denn auch im Rahmen des § 269 des Handelsgesetzbuchs (HGB), dessen Wertung der erkennende Senat zur Begründung der Gleichsetzung zwischen Betriebseröffnung und Betriebserweiterung ergänzend herangezogen hat (vgl. Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.5.a), die "Aufnahme eines neuen Geschäftszweigs" einen der klassischen Fälle, in welchen die Erweiterung des Geschäftsbetriebes dessen Ingangsetzung gleich zu erachten ist (…vgl. z.B. Beater in Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, § 269 Rz. 7;… Wiedmann in Ebenroth/Boujong/Joost, Handelsgesetzbuch, § 269 Rz. 3, Hüttemann in Staub, Handelsgesetzbuch-Großkommentar, 4. Aufl., § 269 Rz. 10; im Übrigen vgl. auch den Sachverhalt, der dem Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 zugrunde lag, und die dortigen Ausführungen unter II.5.a).
bb) Unter den gegebenen Umständen hätte es daher des Nachweises seitens der Klägerin bedurft, dass sie die betreffenden Investitionsgüter, ohne die sie ihren (eventuell) ins Auge gefassten Handelsbetrieb nicht hätte führen können, am maßgeblichen Zeitpunkt (31. Dezember 1998) bereits "verbindlich bestellt" hatte (vgl. auch Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.5.a am Ende).
Der hier in Rede stehende Sachverhalt kommt damit demjenigen nahe, den der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 zu beurteilen hatte.
- BFH, 11.07.2007 - I R 104/05
Voraussetzungen einer Ansparabschreibung
Diese Restriktion wird auch auf bestehende Betriebe bezogen, soweit das Investitionsvorhaben zu einer wesentlichen Betriebserweiterung führt, da die wesentliche Erweiterung in Anlehnung an die handelsrechtliche Wertung einer "Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs" (§ 269 des Handelsgesetzbuchs) gleichzusetzen ist (BFH-Urteile vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… in BFH/NV 2005, 846;… vom 14. Februar 2007 XI R 24/06, BFH/NV 2007, 1110; BMF-Schreiben vom 16. November 2004, BStBl I 2004, 1063;… ablehnend z.B. Lambrecht in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 7g Rz 42; Meyer/Ball, Finanz-Rundschau --FR-- 2004, 984, 990 f.; Paus, FR 2005, 800; Wendt, Deutsche Steuer-Zeitung 2005, 777, 781 f.).Denn es ist bei der für eine "voraussichtliche" Investition erforderlichen Prognose der Investitionstätigkeit (BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… in BFH/NV 2006, 2058; vom 20. Dezember 2006 X R 31/03, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 430;… BFH-Beschluss vom 5. April 2007 XI B 173/06, BFH/NV 2007, 1308; B. Meyer in Herrmann/ Heuer/Raupach, § 7g EStG Rz 95 f.) nicht nur zu prüfen, ob die Investition überhaupt möglich ist (insoweit z.B. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848).
Eine durch objektivierte wirtschaftliche Gegebenheiten, an welche eine Prognose anknüpfen könnte, nicht gedeckte Minderung des steuerlichen Ergebnisses wäre unvereinbar mit der generell an Steuertatbestände zu stellenden Anforderung, dass der Gesetzgeber Belastungsgründe "möglichst unausweichlich" normieren muss (vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184).
- BFH, 26.11.2009 - VIII B 190/09
Investitionsabzugsbetrag, ausschließlich oder fast ausschließlich betriebliche …
Jedoch verlangte die Rechtsprechung auch zur Ansparabschreibung nach § 7g EStG a.F. keine Glaubhaftmachung (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001 XI R 13/00, BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385), sondern forderte lediglich, das Investitionsvorhaben ausreichend zu konkretisieren und in nachvollziehbarer Art und Weise plausibel zu machen (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).So hat der BFH beispielsweise eine fehlende Plausibilität für die Bildung einer Ansparrücklage angenommen, wenn eine künftige Investition behauptet wurde, die der gegenwärtigen Betriebsstruktur entgegensteht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… vom 17. November 2004 X R 41/03, BFH/NV 2005, 848).
Zwar hat der BFH mit Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 zum Ausdruck gebracht, dass die für die Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG a.F. erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung/Herstellung eines Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraussetzt und die insoweit zu treffende Prognose bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, aus der Sicht am Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums vorzunehmen ist.
- BFH, 20.12.2006 - X R 31/03
Auflösung einer Ansparrücklage anlässlich einer Betriebsveräußerung oder …
In seinem Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4.) hat der erkennende Senat ausgeführt, dass das Gesetz zwar nicht den Nachweis einer Investitionsabsicht verlangt.Das Tatbestandsmerkmal "voraussichtlich" erfordert eine Prognoseentscheidung über das künftige Investitionsverhalten des Steuerpflichtigen (näher dazu Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, unter II.4.a und b; BFH-Urteil vom 6. September 2006 XI R 28/05, DStR 2007, 19).
Des Weiteren hat der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184 (unter II.4.d) hervorgehoben, dass die von ihm in dieser Weise befürwortete Auslegung des § 7g Abs. 3 EStG verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt geboten ist, dass es anderenfalls möglich wäre, die Ansparrücklage "ins Blaue hinein" ohne Konkretisierung --möglicherweise-- mit der Wirkung in Anspruch zu nehmen, dass diese zur Erhöhung eines tarifbegünstigten Veräußerungs- oder Aufgabegewinns führen würde.
- BFH, 15.09.2010 - X R 21/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
Die in der Phase der Betriebseröffnung geltenden strengeren Anforderungen an die Konkretisierung der vorgeblich geplanten Investitionen gelten gleichermaßen für den Fall, dass der Steuerpflichtige durch diese Investitionen seinen Unternehmensgegenstand auf einen weiteren Geschäftszweig ausdehnen will oder eine "wesentliche" Kapazitätserweiterung plant (Senatsurteile vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184;… vom 17. November 2004 X R 38/02, BFH/NV 2005, 846, und in BFH/NV 2008, 559;… ebenso BFH-Urteil in BFHE 218, 323, BStBl II 2007, 957, BFH-Beschlüsse vom 11. Februar 2008 VIII B 224/06, BFH/NV 2008, 945, …und vom 9. April 2009 IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).- ein Handelsvertreter im Bereich der Medizintechnik eine Vermarktung medizinischer Therapiegeräte plant und ein Investitionsvolumen von 245.000 DM geltend macht (Senatsurteil in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184),.
In den Urteilsgründen stellte der BFH heraus, dass die ursprünglichen Betriebe jeweils nur mit geringen sächlichen und personellen Mitteln betrieben worden seien und die Ausdehnung auf einen anderen Unternehmensbereich mit der Notwendigkeit verbunden gewesen wäre, beträchtliche Investitionen zu tätigen, sowie zur Konsequenz gehabt hätte, eine nicht geringe Anzahl von Arbeitnehmern einstellen zu müssen (Senatsurteile in BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184, und in BFH/NV 2005, 846;… ähnlich auch die Sachverhalte, die den BFH-Beschlüssen in BFH/NV 2008, 945, und BFH/NV 2009, 1420 zugrunde liegen).
- BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Im Anschluss daran hat der X. Senat des BFH durch Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00 (BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250) jedoch entschieden, dass die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraussetzt.Deshalb muss die Bezeichnung der "voraussichtlichen" Investition eine (noch) durchführbare, objektiv mögliche Investition enthalten (BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
Die Investition muss noch objektiv möglich und durchführbar sein (ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2001 3 V 11/01, EFG 2001, 1359, mit zustimmender Anm. Hoffmann;… ebenso Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 7g Rz. 23; s. auch zur Konkretisierung der geplanten Investition die BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
- BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
- FG Baden-Württemberg, 09.07.2010 - 10 K 5647/08
Änderung Einkommensteuerbescheid trotz falscher Rechtsgrundlage; Voraussetzung …
- BFH, 06.09.2006 - XI R 28/05
Wiederholte Bildung einer 7g-Rücklage für dasselbe Wirtschaftsgut eingeschränkt - …
- BFH, 29.11.2007 - IV R 82/05
Anforderungen an die Bildung einer Ansparrücklage
- BFH, 15.09.2010 - X R 22/08
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
- BFH, 29.03.2011 - VIII R 28/08
Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR - Rücklagenbildung durch Einreichung …
- FG München, 11.03.2009 - 1 K 3814/07
Steuerliche Berücksichtigung einer Ansparabschreibung für eine versehentlich erst …
- BFH, 20.12.2006 - X R 42/04
Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- FG Saarland, 30.07.2009 - 1 V 1185/09
Investitionsabzug für PKW nach § 7 g Abs. 1 EStG i.d.F. des UntStRG 2008 vom 14. …
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2005 - 1 K 397/02
Positive Investitionsprognose als Voraussetzung für Bildung einer Ansparrücklage …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 5 K 2428/07
Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung
- BFH, 11.10.2007 - X R 1/06
Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - …
- BFH, 12.12.2007 - X R 16/05
Konkretisierung der geplanten Investition für Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 …
- FG Köln, 01.06.2005 - 7 K 3186/04
Konkretisierung der voraussichtlichen Investition bei Bildung der Ansparrücklage
- BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
- FG Münster, 30.08.2005 - 6 K 6539/03
Keine Ansparabschreibung eines Wirtschaftsprüfers für Büroausstattung eines …
- BFH, 23.05.2007 - X R 35/06
Auflösung einer Ansparrücklage im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der …
- FG München, 16.09.2011 - 8 K 2632/08
Anpar-AfA
- FG Hamburg, 18.08.2005 - III 404/04
Einkommensteuer: Streichung von Anspar- und Existenzgründerrücklage im Jahr ihrer …
- BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04
Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach § …
- BFH, 08.11.2011 - X B 237/10
Ansparrücklage gem. § 7g EStG 2000 - Keine nachträgliche Divergenz
- BFH, 19.04.2007 - IV R 28/05
Zu den sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Bildung einer …
- BFH, 13.05.2004 - IV R 11/02
Ansparrücklage nach § 7g EStG
- FG Niedersachsen, 01.09.2003 - 1 K 72/02
Bildung einer Ansparrücklage bei Aufgabe des Betriebs im Zeitpunkt der …
- FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12121/10
Verbindliche Bestellung ist zum Nachweis der Investitionsabsicht nicht …
- BFH, 21.09.2005 - X R 32/03
Vorzeitige Auflösung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
- FG Münster, 21.01.2010 - 11 K 435/08
Keine Erforderlichkeit einer verbindlichen Bestellung im Jahr der …
- BFH, 02.08.2006 - XI R 44/05
Schädlichkeit von geringfügigen Beteiligungen an Mitunternehmerschaften bei der …
- BFH, 28.06.2006 - III R 40/05
Ansparrücklage - zu eröffnender Betrieb
- FG Niedersachsen, 02.04.2014 - 9 K 308/12
Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags für ein bestimmtes …
- FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2010 - 5 K 2193/07
Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG: Konkretisierung der …
- BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08
Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der …
- FG Niedersachsen, 18.05.2004 - 2 K 423/00
Durchführung einer mündlichen Verhandlung ohne Anwesenheit des Beteiligten als …
- KG, 03.12.2012 - 121 Ss 83/12
Voraussetzungen der Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG a.F.
- FG München, 22.04.2008 - 13 K 966/06
Ansparabschreibung: Nachweis bzw. Prognoseentscheidung hinsichtlich …
- BFH, 14.02.2007 - XI R 24/06
Ansparabschreibung: hinreichende Konkretisierung der "voraussichtlichen" …
- BFH, 07.11.2007 - X R 16/07
Betriebsausgabenabzug nach § 7g EStG
- FG Brandenburg, 23.11.2005 - 4 K 232/03
Ansparrücklagen für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter - Sammelbuchung - …
- BFH, 11.10.2017 - X R 2/16
Ansparabschreibung im Liebhabereibetrieb
- BFH, 15.09.2010 - X R 16/08
Ansparrücklage eines Existenzgründers
- BFH, 11.05.2005 - XI B 49/04
Existenzgründer; Ansparrücklage
- BFH, 17.11.2004 - X R 41/03
Ansparrücklage: zwischenzeitliche Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
- BFH, 26.07.2012 - III R 37/11
Investitionsabzugsbetrag - Nachweis der Investitionsabsicht bei neugegründeten …
- BFH, 20.06.2012 - X R 20/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. 06. 2012 X R 42/11 - …
- BFH, 28.01.2008 - VIII B 82/07
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - …
- BFH, 26.02.2008 - VIII B 107/07
Zeitpunkt für Bildung der Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG - Anspruch auf …
- BFH, 31.01.2013 - III R 15/10
Ansparrücklage: Voraussetzungen für das Vorliegen einer wesentlichen …
- FG Brandenburg, 14.09.2006 - 5 V 655/06
Anerkennung der Bildung einer Ansparrücklage im Schätzungsjahr
- FG Münster, 25.07.2007 - 3 V 1834/07
Behandlung der Einkünfte aus einer atypisch stillen Beteiligung eines …
- FG München, 27.02.2007 - 13 K 1938/05
Bildung gewinnmindernder Rücklagen für die Anschaffung von Strickmaschinen und …
- FG Sachsen-Anhalt, 15.12.2003 - 1 K 553/99
Ladeneinrichtung keine ausreichende Bezeichnung des angeschafften Wirtschaftsguts …
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 4800/06
Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung - …
- BFH, 24.05.2005 - X B 137/04
NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage
- FG Hamburg, 23.11.2010 - 2 K 58/10
Einkommensteuerrecht: Zur Konkretisierung der Investitionsabsicht bei …
- BFH, 08.11.2006 - I R 89/05
Ansparabschreibung: nachträgliche Bildung
- FG Hessen, 21.09.2006 - 3 V 3462/05
Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage - Kontoauszüge als …
- FG Niedersachsen, 22.10.2008 - 2 K 5/06
Auflösung einer Ansparabschreibung durch das Finanzamt; Entgegenstehen von …
- BFH, 26.07.2005 - VIII B 134/04
Ansparrücklage gemäß § 7g EStG
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K 208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage nach § 7g EStG in der Buchführung
- FG München, 26.09.2006 - 13 K 3004/04
Einzelwertberichtigung einer Forderung; Keine Ansparrücklage für verpachteten …
- BFH, 15.06.2005 - IV B 28/05
Ansparrücklage nach § 7g EStG
- FG Niedersachsen, 27.05.2009 - 7 K 299/05
Bindung des einbringenden Gesellschafters an die Ausübung des Wahlrechts durch …
- FG Berlin, 28.10.2004 - 1 K 2271/03
Anspruch auf Änderung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche …
- FG Niedersachsen, 11.04.2012 - 4 K 210/11
Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen bei Feststehen der …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.02.2009 - 4 K 1908/06
Zur Verfolgbarkeit der Bildung einer Ansparabschreibung in der Buchführung
- FG München, 08.03.2006 - 1 K 1188/03
Anspar-AfA
- FG Hessen, 05.07.2005 - 11 K 4866/03
Kommanditgesellschafter einer Publikums-KG kein Existenzgründer i.S. des § 7g …
- FG Thüringen, 28.04.2005 - II 1375/03
Klageerweiterung nach Ablauf der Klagefrist - Höhe der Rückstellung für die …
- BFH, 28.11.2003 - III B 65/03
Ansparrücklage gem. § 7g Abs. 3 EStG : Anschaffung wesentlicher …
- BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09
Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der …
- FG Hamburg, 11.01.2008 - 5 V 64/07
Höhe der zu berücksichtigenden Ansparrücklage
- FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 184/03
Ansparabschreibung gemäß § 7g EStG
- FG Hamburg, 17.03.2005 - VI 317/03
Ansparrücklage
- FG Hessen, 19.08.2003 - 2 K 1602/01
Ansparrücklage; Ansparabschreibung; Finanzierungszusammenhang; …
- BFH, 08.04.2008 - X B 239/07
Bildung einer Ansparrücklage
- BFH, 11.02.2008 - VIII B 224/06
Voraussetzungen einer Ansparrücklage bei Praxisgründung oder Praxiserweiterung - …
- BFH, 14.03.2012 - IV R 22/11
GmbH & Co KG als Existenzgründerin i. S. des § 7g Abs. 7 EStG a. F.; …
- FG Schleswig-Holstein, 30.11.2006 - 5 K208/06
Verfolgbarkeit der Bildung einer Rücklage in der Buchführung im Sinne des …
- FG München, 25.10.2006 - 13 K 3004/04
Steuerliche Berücksichtigung einer Einzelwertberichtigung aufgrund einer offenen …
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 25/04
Bildung einer Ansparabschreibung zum Ausgleich eines steuerlichen …
- BFH, 06.07.2012 - III B 240/11
Keine Revisionszulassung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei …
- BFH, 22.04.2008 - X B 231/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Rüge einer Verletzung des rechtlichen Gehörs
- FG Nürnberg, 18.12.2007 - 1 K 1385/07
Voraussetzungen für die Bildung einer steuerlichen Rücklage; Gewinnmindernde …
- BFH, 19.10.2006 - VIII B 159/05
Ansparrücklage; Betriebseröffnung
- FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 1147/05
Zulässigkeit einer Bilanzänderung zur Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. …
- FG Rheinland-Pfalz, 05.05.2010 - 5 K 1856/07
Wechsel der Einkunftsermittlung durch Einnahme-Überschuss-Rechnung zu …
- FG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 V 300/08
Notwendigkeit einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ausländischer …
- FG Niedersachsen, 20.09.2007 - 11 K 427/05
Anerkennung von Schuldzinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sowie …
- FG Niedersachsen, 13.04.2005 - 2 K 24/04
Anforderungen an die Buchführung bei einer nach einer Außenprüfung zum Ausgleich …
- FG Sachsen, 29.11.2012 - 6 K 1804/11
Finanzierungszusammenhang und verbindliche Bestellung als Voraussetzungen für die …
- BFH, 08.06.2005 - X B 16/05
Einheitlichkeit der Rspr.
- BFH, 11.02.2009 - VIII B 64/08
Bedeutung des § 269 HGB für die Anwendung von § 7g Abs. 3 EStG
- FG München, 28.05.2008 - 10 K 1426/07
Ansparrücklage nach Fahndungsmehrergebnis
- BFH, 04.08.2004 - IV B 238/02
Ansparrücklage bei Einnahmenüberschuss-Rechnung
- BFH, 09.04.2009 - III B 16/08
Tatsachenwürdigung hinsichtlich der voraussichtlichen Anschaffung von …
- FG Berlin-Brandenburg, 25.05.2016 - 11 K 11050/14
Relevanz des Finanzierungszusammenhangs für Investitionsabzugsbetrag nach § 7g …
- FG Münster, 12.05.2011 - 10 K 4791/08
Begrenzung der Bildung einer Ansparabschreibung i.R.d. Inanspruchnahme einer …
- FG Hessen, 06.12.2004 - 1 K 939/02
Ansparrücklage nach § 7g Abs. 7 EStG für den in Gründung befindlichen Betrieb …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2009 - 1 K 1447/07
Bei Betriebseröffnung strengere Anforderungen für Ansparrücklage.
- FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Fortführung einer nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten Rücklage nach …
- FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft - …
- FG Niedersachsen, 15.03.2012 - 14 K 164/11
Anspruch auf Gewährung eines Investitionsabzugsbetrages und Feststellung des …
- FG Hamburg, 14.10.2008 - 2 K 123/07
Einkommensteuer: Berücksichtigung von Verlusten aus einer atypischen stillen …
- FG Baden-Württemberg, 24.04.2008 - 1 V 1419/08
Existenzgründereigenschaft einer GmbH & Co. KG
- FG München, 18.10.2006 - 1 K 4749/05
Ansparabschreibung; verbindliche Bestellung
- FG Schleswig-Holstein, 07.07.2003 - 5 K 116/00
Zu den Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparabschreibung
- FG Rheinland-Pfalz, 20.08.2015 - 4 K 1297/14
Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht für die Gewährung …
- FG Niedersachsen, 02.07.2013 - 3 K 1/13
Beanspruchung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG für das konkret benannte …
- FG Rheinland-Pfalz, 23.02.2010 - 3 K 2497/08
Keine Bildung einer Ansparrücklage bei im Zeitpunkt der Bilanzerstellung im Wege …
- FG Schleswig-Holstein, 04.09.2008 - 5 V 10067/08
EG-Rechtswidrigkeit des Ausschlusses eines negativen Progressionsvorbehalts - …
- FG Köln, 15.11.2006 - 13 K 82/06
Gewerbesteuermessbetrag; Gewinnermittlung
- FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage
- FG Berlin-Brandenburg, 28.01.2008 - 12 V 12276/07
Aussetzung der Vollziehung: Anforderung für Anerkennung einer Ansparrücklage
- FG Hessen, 26.09.2007 - 4 K 1195/06
Ansparrücklage bei wesentlicher Betriebserweiterung
- FG Baden-Württemberg, 06.09.2012 - 13 K 3836/09
Voraussetzungen der Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3, 6 EStG 2006; …
- FG Nürnberg, 27.03.2009 - 7 K 641/07
Bildung einer Ansparrücklage erfordert eine Konkretisierung der anzuschaffenden …
- FG Niedersachsen, 26.07.2006 - 9 K 736/03
Bildung einer Rücklage nach § 7g Abs. 7 Einkommensteuergesetz (EStG) einer als …
- FG Münster, 12.05.2004 - 1 K 1644/03
Ansparrücklage bei Betriebsverpachtung
- FG Brandenburg, 06.02.2002 - 4 V 2649/01
Anforderungen an die Konkretisierung der Investitionsabsicht als Voraussetzung …
- FG München, 07.02.2012 - 6 K 1151/09
Steuerpflicht von Erstattungszinsen - Ansparabschreibung - Keine Bindung an …
- FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 16 K 1573/10
Voraussetzungen für wiederholte Rücklagenbildung für dasselbe Wirtschaftsgut
- FG München, 30.09.2011 - 8 V 232/11
Wiedereinsetzung in die Einspruchsfrist - Auflösung einer Ansparrücklage als …
- FG Münster, 05.08.2010 - 5 V 1142/10
Passivlegitimation bei AdV-Antrag; Sachliche Entscheidung in angemessener Frist; …
- FG Saarland, 20.10.2009 - 2 K 1319/06
Keine gesonderte Feststellung bei Identität von Wohnsitzfinanzamt und …
- FG München, 13.02.2008 - 9 K 759/07
Ansparabschreibung bei Neugründung oder wesentlicher Erweiterung eines Betriebs
- FG München, 23.05.2007 - 9 K 2354/04
Steuerrechtliche Anerkennung einer kurz vor Betriebsaufgabe gebildeten …
- FG München, 01.06.2005 - 9 K 4417/04
Ansparabschreibung zur Anschaffung wesentlicher Betriebsgrundlagen bei …
- FG Niedersachsen, 05.05.2010 - 9 K 100/08
Glaubhaftmachung einer Investitionsabsicht von Investitionsabzugsbeträgen bei …
- FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04
Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im …
- FG München, 16.12.2013 - 5 V 2000/13
§ 7g EStG: Konkretisierung des "anzuschaffenden" WG
- FG Münster, 18.07.2013 - 13 K 4099/11
Anforderungen an den Nachweis der Investitionsabsicht im Jahr der Geltendmachung …
- FG München, 26.07.2004 - 6 K 342/03
Voraussetzung einer § 7g EStG -Rücklage
- FG Brandenburg, 02.06.2002 - 4 V 2649/01
- FG Sachsen-Anhalt, 16.09.2008 - 1 V 656/08
Bildung einer Existenzgründerrücklage bei Eigenschaft als einziger Gesellschafter …