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   BFH, 20.03.2003 - III R 55/00   

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https://dejure.org/2003,2545
BFH, 20.03.2003 - III R 55/00 (https://dejure.org/2003,2545)
BFH, Entscheidung vom 20.03.2003 - III R 55/00 (https://dejure.org/2003,2545)
BFH, Entscheidung vom 20. März 2003 - III R 55/00 (https://dejure.org/2003,2545)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 5 Sätze 1 und 2

  • Judicialis

    EigZulG § 5 Satz 1; ; EigZulG § 5 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 5 S. 1, 2
    Eigenheimzulage: Erstjahr bei der Ermittlung der Einkunftsgrenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entstehung des Anspruchs auf Eigenheimzulage ? Begriff des Erstjahres

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Maßgebliche Einkunftsgrenze bei späterem Einzug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzung einer Eigenheimzulage; Begriff des Erstjahres; Nichtüberschreitung des Grenzbetrages; Ziel des Gesetzes, den Bauherrn Planungssicherheit zu gewähren; Auswirkungen von Nutzungsänderungen; Ermittlung des Einkommens durch Bildung von Durschnittswerten

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Eigenheimzulage
    Berücksichtigung der Einkunftsgrenzen
    Begriff des Erstjahres

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 5
    Einkunftsgrenze; Erstjahr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 202, 432
  • BB 2003, 2113 (Ls.)
  • DB 2003, 2008
  • DB 2003, 2208 (Ls.)
  • BStBl II 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • FG Nürnberg, 27.07.2000 - III 156/99

    Ermittlung der Einkunftsgrenzen nach § 5 EigZulG

    Auszug aus BFH, 20.03.2003 - III R 55/00
    Nach erfolglosem Einspruch gab das Finanzgericht (FG) der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 1299 veröffentlichtem Urteil statt und hob den Bescheid über Eigenheimzulage ab 1997 vom 18. März 1999 sowie die Einspruchsentscheidung auf.
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 79/07

    Ermittlung der Einkunftsgrenze bei Folgeobjekt

    Erstjahr i.S. von § 5 Satz 1 EigZulG ist das Jahr des Förderzeitraums, in welchem unter Einbeziehung des Vorjahres erstmals der Gesamtbetrag der Einkünfte den maßgebenden Grenzbetrag nicht überschreitet (BFH-Urteil vom 20. März 2003 III R 55/00, BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206).

    Auf die Höhe der Einkünfte im Jahr der erstmaligen Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken und im Vorjahr kommt es nicht an (BFH-Urteile in BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206, sowie vom 4. November 2004 III R 73/03, BFHE 207, 327, BStBl II 2005, 290).

    § 3 EigZulG legt bereits den Förderzeitraum unabhängig von der möglicherweise erst späteren Nutzung des begünstigten Objekts i.S. von § 2 EigZulG zu eigenen Wohnzwecken fest (BFH-Urteil in BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Zwecksetzung von § 5 EigZulG, Planungssicherheit für den Bauherren zu gewährleisten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206, m.w.N.).

  • BFH, 04.11.2004 - III R 73/03

    Keine von der bestandskräftigen Einkommensteuerfestsetzung abweichende Ausübung

    Nach der Entscheidung des Senats vom 20. März 2003 III R 55/00 (BFHE 202, 432, BStBl II 2004, 206) ist jedoch unter Erstjahr das Jahr innerhalb des Förderzeitraums zu verstehen, in dem unter Einbeziehung des Vorjahres die Einkunftsgrenzen erstmals nicht überschritten werden.
  • FG Köln, 08.05.2007 - 1 K 4435/04

    Nachträgliche Aufhebung der Festsetzung der Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt;

    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 20.3.2003 III R 55/00 BStBl. II 2004, 206 vertreten sie die Ansicht, zur Berechnung der Einkunftsgrenze sei das Jahr der Anschaffung (2002) und das Vorjahr (2001) heranzuziehen.

    Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs(Urteil vom 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206) ist schon der Ansicht des zit. BMF-Schreibens zu den maßgebenden Jahren im Sinne des § 5 EigZulG bezüglich eines Erstobjektes entgegengetreten, das Erstjahr könne auch ein Jahr des Förderzeitraums sein, das auf das Jahr der Anschaffung oder Herstellung folge.

  • FG Köln, 06.07.2005 - 11 K 5302/04

    Erneute Überprüfung der Einkommensgrenzen bei Folgeobjekt und zum Umfang der

    Als Erstjahr im Sinne des § 5 Satz 1 EigZulG kommt damit frühestens das Jahr 2002 in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BFH-Urteile vom 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206; und vom 4.11.2004 III R 73/03, BFH/NV 2005, 416).
  • FG Nürnberg, 31.05.2006 - III 88/04

    Eigenheimzulage für ein Folgeobjekt

    Das Urteil des BFH v. 20.3.2003 III R 55/00, BStBl II 2004, 206 , wonach beim Erstobjekt das Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Erstjahr i.S. des § 5 Satz 1 EigZulG anzusehen ist, wenn der Steuerpflichtige das Objekt erst später bezieht ist für Folgeobjekte wegen der Sonderregelung in § 7 Satz 3 Halbsatz 2 EigZulG ohne Bedeutung (vgl. auch BMF-Schreiben v. 2.3.2004, BStBl I 2004, 363).
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