Rechtsprechung
   BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3949
BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02 (https://dejure.org/2003,3949)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2003 - IV R 7/02 (https://dejure.org/2003,3949)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - IV R 7/02 (https://dejure.org/2003,3949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG a. F. (1990) § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG a.F. (1990) § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • Judicialis

    EStG a.F. 1990 § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2; ; EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungsentnahme und Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

  • datenbank.nwb.de

    Steuerfreie Entnahme mehrerer Wohnungen zur einheitlichen Nutzung bei Wegfall der Nutzungswertbesteuerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.?F. ? Entnahme mehrerer vermieteter Wohnungen ? Abhängigkeit der steuerfreien Entnahmen vom Wohnraumbedarf des Begünstigten ? Teilweise Änderung der Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens ; Objektsbeschränkung bei dem Entnahmeprivileg nach dem Einkommensteuergesetz (EStG); Steuerfreie Entnahme einer durch Zusammenlegung zweier Wohnungen entstandenen neuen Wohnung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 52 Abs 15 S 8 Nr 2, EStG § 13
    Entnahme; Grundstück; Landwirtschaft; Steuerfreiheit; Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 206
  • BB 2004, 1664
  • DB 2004, 628
  • BStBl II 2004, 277
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 26.09.2001 - IV R 22/00

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung bei Landwirten

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend (Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762).

    Danach ist die steuerfreie Entnahme zwar auch im Streitfall nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1 000 qm beschränkt (Senatsurteil in BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762); es fehlen jedoch Feststellungen zur gegendüblichen Größe landwirtschaftlicher Hausgärten im Entnahmezeitpunkt.

  • BFH, 23.11.2000 - IV R 82/99

    Steuerfreie Wohnungsentnahme aus Gesamthandsvermögen

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    Der erkennende Senat hat aus der Betriebsbezogenheit der Vorschrift des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. gefolgert, dass die Privilegierung des Entnahmevorgangs nach dieser Regelung nicht davon abhängt, dass der Entnehmende die entnommene Wohnung in eigener Person nutzt oder einem Altenteiler aufgrund ihm selbst obliegender Verpflichtung überlässt; es genügt vielmehr, dass --wie es bei Betriebsübernahmen im Wege des Generationenwechsels vorkommen kann-- eine bisher vermietete Wohnung als Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung benötigt wird (Senatsurteil vom 23. November 2000 IV R 82/99, BFHE 193, 488, BStBl II 2001, 232).

    In diesem Sinne hat der Gesetzgeber das Wort "eine" auch zur Umschreibung der Objektbeschränkung in § 52 Abs. 15 Satz 10 zweiter Halbsatz EStG a.F. verwendet, denn danach kann "der Steuerpflichtige ... die Regelung nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung ... in Anspruch nehmen" (ebenso schon der Senat in BFHE 193, 488, BStBl II 2001, 232, unter 4.b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 14.02.1995 - IX R 66/94

    Keine Einbeziehung wesentlicher Erweiterungen einer selbstgenutzten Wohnung in

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    Ob danach zwischen den fremdvermieteten Wohnungen und der daraus entstandenen eigengenutzten Wohnung eine Identität besteht, wie dies das FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Februar 1995 IX R 66/94 (BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412) gefordert hat, ist demnach unerheblich.

    Abgesehen davon, dass das Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412 zur Einbeziehung von Erweiterungsbauten in die private Nutzungswertbesteuerung ergangen ist und diese Entscheidung keinerlei Parallelen zum Streitfall und der Anwendung der Sonderregelung des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 EStG a.F. aufweist, hat der IX. Senat des BFH die Frage der Identität der Wohnungen ausdrücklich offen gelassen (BFH-Urteil in BFHE 177, 99, BStBl II 1995, 412, zu 1.c der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 28.02.2002 - IV R 20/00

    Landwirtschaft - Wirtschaftsüberlassungsvertrag - Nutzungsberechtigter -

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    e) Allerdings hat der Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 2002 IV R 20/00 (BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644) die steuerfreie Entnahme einer durch Zusammenlegung zweier Wohnungen entstandenen neuen Wohnung kumulativ davon abhängig gemacht, dass die neu geschaffene Wohnung die für den Ansatz des Nutzungswerts bei Betrieben gleicher Art übliche Größe nicht überschreitet (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG), die Nutzfläche um weniger als 50 v.H. vergrößert wird und die neuen Teile dem Gesamtgebilde nicht das Gepräge geben; dies soll nach dem Urteil in BFHE 198, 446, BStBl II 2003, 644 nur dann der Fall sein, wenn der Teilwert der verwendeten Altteile 10 v.H. des Teilwerts des neu hergestellten Wirtschaftsguts nicht überschreitet.
  • BFH, 05.06.2003 - IV R 24/02

    LuF; Nutzungswertbesteuerung; Entnahme

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    Diesen Maßstab hat der Senat auch seiner Entscheidung vom 5. Juni 2003 IV R 24/02 (BFH/NV 2003, 1552) in einem Fall zugrunde gelegt, in dem der Steuerpflichtige die der Nutzungswertbesteuerung unterliegende Wohnung nach dem Stichtag des 31. Dezember 1986, aber vor der (rückwirkenden) Abwahl der Nutzungswertbesteuerung wesentlich erweitert hatte.
  • FG Köln, 09.11.2001 - 7 K 3441/99

    Festsetzung der Höhe von gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünften

    Auszug aus BFH, 11.12.2003 - IV R 7/02
    Die dagegen gerichtete Klage hatte mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 199 veröffentlichten Gründen Erfolg.
  • BFH, 24.04.2008 - IV R 30/05

    Umfang der steuerfreien Entnahme des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens bei

    An dieser grundlegenden Auslegung hat der Senat auch in mehreren Folgeentscheidungen festgehalten und sie teilweise fortentwickelt (vgl. u.a. BFH-Urteile vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762, sowie IV R 31/00, BFHE 197, 37, BStBl II 2002, 78; vom 12. September 2002 IV R 66/00, BFHE 199, 572, BStBl II 2002, 815; vom 23. Januar 2003 IV R 64/01, BFH/NV 2003, 904; vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277, und vom 24. Februar 2005 IV R 39/03, BFH/NV 2005, 1273).

    c) Zur Bestimmung des Umfangs der Flächen, die noch in den Nutzungs- und Funktionszusammenhang einzubeziehen sind, hat der Senat jedoch nicht nur auf deren tatsächliche Nutzung im Entnahmezeitpunkt, sondern daneben auch auf die tatsächlichen gegendüblichen Verhältnisse landwirtschaftlicher Hausgärten abgestellt (vgl. u.a. Senatsurteile in BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762; in BFH/NV 2005, 1273, und in BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277, unter 2. der Gründe).

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 10/03

    Steuerfreie Entnahme fremdvermieteter Wohnung zum Eigenbedarf

    Die Steuerbefreiung zielte also darauf ab, die Befriedigung des Wohnbedarfs nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung auch in den Fällen zu begünstigen, in denen während der Übergangszeit (1987 bis 1998) für den Betriebsinhaber oder für einen oder mehrere Altenteiler neuer Wohnbedarf entstand (Senatsurteil vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277 zu 1.b der Gründe).
  • FG Niedersachsen, 20.02.2019 - 9 K 139/16

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 23 EStG für ein zuvor aus dem

    Die Annahme einer absoluten Flächenobergrenze wurde in diesem Zusammenhang von der Rechtsprechung bisher abgelehnt (BFH-Urteile vom 6. November 2003 IV R 41/02, BFHE 204, 444, BStBl II 2004, 419 und vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.04.2017 - 2 K 26/17

    Steuerfreie Entnahme nach § 13 Abs. 4 EStG nur bei Baudenkmälern möglich

    Mit der Steuerbefreiung solle danach der Wohnbedarf nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung auch in den Fällen begünstigt werden, in denen nach den Stichtagen des 31. Dezember 1986 und 1998 für den Betriebsinhaber oder für einen, aber auch für mehrere Altenteiler neuer Wohnbedarf entstehe (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 11. Dezember 2003, Az. IV R 7/02, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2004, 277, zu § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 2 a.F. EStG unter Hinweis auf BMF-Erlass vom 12. November 1986, BStBl I 1986, 528).
  • BFH, 24.02.2005 - IV R 39/03

    Abwahl der Nutzungswertbesteuerung, keine steuerpflichtige Entnahme

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind für die Bestimmung des zur Wohnung gehörenden Grund und Bodens, der bei der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 15 EStG a.F. steuerfrei entnommen werden kann, die tatsächlichen örtlichen Verhältnisse zum Entnahmezeitpunkt und die zukünftige mögliche Nutzung maßgebend, wobei die steuerfreie Entnahme nicht auf eine (zusätzliche) Gartenfläche von 1 000 qm beschränkt sein muss (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. September 2001 IV R 22/00, BFHE 196, 559, BStBl II 2001, 762; zuletzt Urteil vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BFHE 204, 206, BStBl II 2004, 277).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2005 - 11 K 11215/02

    Entnahmeprivileg; Betriebsvermögen; Vorweggenommene Erbfolge; Altenteil;

    Die Steuerbefreiung zielte also darauf ab, die Befriedigung des Wohnbedarfs nach Ablauf der Nutzungswertbesteuerung auch in den Fällen zu begünstigen, in denen während der Übergangszeit (1987 bis 1998) für den Betriebsinhaber oder für einen oder mehrere Altenteiler neuer Wohnbedarf entstand (BFH-Urteile vom 11. Dezember 2003 IV R 7/02, BStBl II 2004, 277; vom 1. Juli 2004 IV R 10/03, BStBl II 2004, 947).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht