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   BFH, 07.10.1999 - V R 79, 80/98, V R 79/98, V R 80/98   

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https://dejure.org/1999,778
BFH, 07.10.1999 - V R 79, 80/98, V R 79/98, V R 80/98 (https://dejure.org/1999,778)
BFH, Entscheidung vom 07.10.1999 - V R 79, 80/98, V R 79/98, V R 80/98 (https://dejure.org/1999,778)
BFH, Entscheidung vom 07. Oktober 1999 - V R 79, 80/98, V R 79/98, V R 80/98 (https://dejure.org/1999,778)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1980 §§ 3, 3a, 25 Abs. 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6, 26

  • Wolters Kluwer

    Reiseleistung - Weitervermietung von Ferienwohnungen - Leistungskommission

  • Judicialis

    UStG 1980 § 3; ; UStG 1980 § 3a; ; UStG 1980 § 25 Abs. 1; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 6; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 26

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    UStG § 25 Abs 1 J: 1980, UStG § 3a J: 1980
    Eigenleistung; Reiseleistung; Reisevorleistung; Vermittlungsleistung; Zurechnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 190, 235
  • BB 1999, 2658
  • BStBl II 2004, 308
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hessen, 21.07.1998 - 6 K 3093/93
    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    Von den beiden Urteilen ist das die Streitjahre 1987 bis 1989 betreffende (6 K 3093/93) in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1998, 1548 veröffentlicht.
  • BFH, 21.01.1993 - V B 95/92

    Inhalt der Besteuerung von nicht für das Unternehmen des Leistungsempfängers

    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    Eine Reiseleistung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung --wie z.B. Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung-- erbringt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1993, 263; ebenso zu Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG, EuGH-Urteil vom 12. November 1992 Rs. C-163/91 --van Ginkel--, Slg. 1992, I-5723, UR 1993, 118).
  • EuGH, 20.02.1997 - C-260/95

    Kommissioners of Customs und Excise / DFDS

    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    b) Hat die Klägerin die Vermietungsleistungen im Namen der CH-AG erbracht, kommt zwar ebenfalls ihre Besteuerung im Inland (Erhebungsgebiet) in Betracht, falls die Klägerin eine Betriebstätte (§ 25 Abs. 1 Satz 4 UStG i.V.m. § 3a Abs. 1 Satz 2 UStG) oder Niederlassung (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 der Richtlinie 77/388/EWG) der CH-AG war (vgl. EuGH-Urteil vom 20. Februar 1997 Rs. C-260/95 --DFDS--, Slg. 1997, I-1005, UR 1997, 179, Umsatzsteuer- und Verkehrsteuer-Recht 1997, 172, und Abschn. 33 Abs. 1 Satz 5 der Umsatzsteuer-Richtlinien --UStR--).
  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    Der Senat hat bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht --über ihren Wortlaut hinausgehend-- bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388, und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193); dabei hat er sich entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten lassen.
  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines

    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    Der Senat hat bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht --über ihren Wortlaut hinausgehend-- bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388, und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193); dabei hat er sich entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten lassen.
  • EuGH, 12.11.1992 - C-163/91

    Van Ginkel Waddinxveen / Inspecteur der Omzetbelasting

    Auszug aus BFH, 07.10.1999 - V R 79/98
    Eine Reiseleistung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung --wie z.B. Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung-- erbringt (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 1993, 263; ebenso zu Art. 26 der Richtlinie 77/388/EWG, EuGH-Urteil vom 12. November 1992 Rs. C-163/91 --van Ginkel--, Slg. 1992, I-5723, UR 1993, 118).
  • FG Nürnberg, 07.07.2015 - 2 K 261/13

    Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung als Reiseleistung im

    Der BFH hat sich in seiner Entscheidung (BStBl II 2004, 308) auf eine richtlinienkonforme Auslegung des UStG durch Heranziehung der Regelungen zur Dienstleistungskommission in Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie gestützt.

    Demgemäß liegt eine Reiseleistung i.S.d. § 25 UStG auch dann vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung - wie im Streitfall die Vermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung - erbringt (vgl. BFH-Beschluss vom 21.01.1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346 und BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308; Niedersächsisches FG Urteil vom 23.06.2010 5 K 60/08, nachgehend BFH-Beschluss vom 15.07.2011 XI B 71/10 BFH/NV 2011, 1929).

    Deshalb ist auch der Unternehmer, der Reiseleistungen im eigenen Namen aber für Rechnung eines Dritten erbringt, so zu behandeln, als ob er die von dem Dritten bezogenen Reisevorleistungen selbst erhalten hätte (BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79 und 80/98, BStBl II 2004, 308).

  • FG Düsseldorf, 19.01.2007 - 1 K 5925/04

    Margenbesteuerung; Reiseleistungen; Abgrenzung zur Vermittlung; Mobilheime;

    Eine Margenbesteuerung nach § 25 UStG scheitere dann schon deshalb, weil sie keine Reisevorleistungen in Anspruch genommen habe; das (die Anwendung des § 25 UStG bejahende) BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308, betreffe einen anderen Sachverhalt.

    Nicht nur mit Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308 (betreffend den Fall einer Muttergesellschaft als Leistungsträgerin und eine Tochtergesellschaft als Reiseveranstalterin; nach Ansicht der Klägerin ein hier nicht vergleichbarer Sonderfall), sondern auch mit Urteil vom 02.03.2006 V R 25/03, BStBl II 2006, 788, hat der BFH die Anwendung des § 25 UStG auf Reiseleistungen im eigenen Namen auf fremde Rechnung bejaht.

    Damit fehlt es in solchen Fällen auch nicht an der i. S. von § 25 UStG erforderlichen Inanspruchnahme der Reisevorleistung; im Hinblick auf Art. 6 Abs. 4 der 6. EG-Richtlinie ist der Unternehmer, der Reiseleistungen im eigenen Namen, aber für Rechnung eines Dritten erbringt, so zu behandeln, als ob er die von dem Dritten bezogenen Reisevorleistungen selbst erhalten hätte (BFH-Urteil vom 07.10.1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308).

  • BFH, 02.03.2006 - V R 25/03

    Umsatzsteuerliche Behandlung der Leistungen eines Konsularservices - Beschaffung

    Eine Reiseleistung nach § 25 UStG 1993 liegt auch dann vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung erbringt (BFH-Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BStBl II 2004, 308), so dass die Klägerin mit dem Beschaffen der Reisepapiere und der "Visabestätigungen" Reiseleistungen erbringt und hierfür Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 Satz 5 UStG 1993 in Form der Betreuungsleistungen durch das Referenzunternehmen U in Anspruch nimmt.
  • BFH, 25.05.2000 - V R 66/99

    Leistungsaustausch oder Gesellschafterbeitrag

    Mit Rücksicht auf diese Bestimmung hat der erkennende Senat im Urteil vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98 (BFHE 190, 235) entschieden, dass die Regelung für Kommissionsgeschäfte bei Lieferungen in § 3 Abs. 3 UStG für sonstige Leistungen entsprechend gilt.
  • BFH, 15.07.2011 - XI B 71/10

    Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen

    Dementsprechend hat der BFH bereits mehrfach, auch nach Ergehen der anderslautenden Verwaltungsauffassung in Abschn. 32 Abs. 4 Satz 5 der Umsatzsteuer-Richtlinien 2005 (jetzt Abschn. 3.15. Abs. 4 Satz 5 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses) entschieden, dass § 25 UStG auch bei der Ausführung von Reiseleistungen im eigenen Namen für fremde Rechnung vorliegen kann (vgl. BFH-Urteile vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308; vom 2. März 2006 V R 25/03, BFHE 213, 134, BStBl II 2006, 788, unter II.2.c; BFH-Beschluss vom 26. Juni 2008 V B 42/07, BFH/NV 2008, 1894).

    Das BFH-Urteil in BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308, wonach eine Reiseleistung i.S. des § 25 UStG auch dann vorliegt, wenn ein Unternehmer die Weitervermietung von Wohnungen in eigenem Namen für fremde Rechnung erbringt, ist zwar vor Einführung der Dienstleistungskommission in das UStG zum 1. Januar 2004 ergangen.

  • FG München, 08.06.2016 - 3 K 3557/13

    Einheitliche Reiseleistung, Ermäßigter Steuersatz, Streitjahr, Reisevorleistung,

    Eine Reiseleistung i.S. des § 25 Abs. 1 UStG liegt nämlich auch dann vor, wenn der Unternehmer nur eine Leistung, wie z.B. die Weitervermietung von Ferienwohnungen ohne Anreise und Verpflegung, erbringt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98, V R 79/98, V R 80/98, BStBl II 2004, 308; BFH-Beschluss vom 21. Januar 1993 V B 95/92, BFH/NV 1994, 346).
  • BFH, 17.01.2008 - XI B 199/06

    Berichtigung des Tatbestands eines FG-Urteils nur über Antrag gemäß § 108 Abs. 1

    a) Der Kläger macht ohne Erfolg geltend, das FG weiche von den Urteilen des BFH vom 7. Oktober 1999 V R 79, 80/98 (BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308) und des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 12. November 1992 Rs. C-163/91 (Slg. 1992, I-5723) ab.

    Unter ausdrücklichem Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 190, 235, BStBl II 2004, 308 ist es davon ausgegangen, dass eine Reiseleistung auch vorliegen kann, wenn nur eine Yacht verchartert wird.

  • FG Hessen, 08.11.2000 - 6 K 842/00

    Abgrenzung zwischen nicht steuerbarem Gemeinschafterbeitrag und entgeltlichem

  • FG Köln, 12.06.2013 - 3 K 1178/07

    Frage der Inanspruchnahme eines ehemaligen Geschäftsführers einer GmbH für

  • FG Niedersachsen, 23.06.2010 - 5 K 60/08

    Besteuerung nach § 25 UStG bei Erbringung von Reiseleistungen durch Vermietung

  • BFH, 26.06.2008 - V B 42/07

    § 25 UStG bei Reiseleistungen im eigenen Namen auf fremde Rechnung - Rüge der

  • FG Münster, 02.06.2004 - 5 K 841/02

    Restaurantleistungen als Kettengeschäfte, die eine Margenbesteuerung von

  • BFH, 25.09.2008 - XI S 4/08

    Ernstliche Zweifel an der regulären Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus

  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00

    Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei

  • BFH, 04.06.2007 - V B 41/07

    Keine Nichtzulassungsbeschwerde in Streitigkeiten über Kosten

  • FG Düsseldorf, 25.04.2001 - 5 K 4914/96

    Umsatzsteuer; Unternehmer; Mietvertrag; Leistungskommission; Immobilienfonds;

  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 96/22

    Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter;

  • FG Hessen, 28.11.2001 - 6 K 5472/99

    Reiseleistung; im eigenen Namen; Muttergesellschaft; Schweiz; Generalvertretung;

  • FG Niedersachsen, 17.11.2022 - 5 V 97/22

    Besteuerung von Reiseleistungen eines außerhalb des Gemeinschaftsgebiets

  • FG Niedersachsen, 21.11.2022 - 5 V 96/22

    Drittlandunternehmer; Reisebüro; Reiseleistungen; Reisepakete; Reiseveranstalter;

  • FG Münster, 22.10.2002 - 15 K 4323/99
  • FG Sachsen-Anhalt, 26.06.2002 - 2 K 1623/01

    Kürzung des Vorsteuerabzugs im Schätzungswege bei Verweigerung der Mitwirkung

  • FG Sachsen, 26.06.2002 - 2 K 1623/01

    Verweigerung der Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei der Zuordnung der

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